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241272-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sachstand zur Umsetzung der Grundsteuerreform sowie damit verbundene Einrichtung mehrerer Stellen im Kassen- und Steueramt

Nummer
241272-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 26.09.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 241272 Sachstand zur Umsetzung der Grundsteuerreform sowie damit verbundene Einrichtung mehrerer Stellen im Kassen- und Steueramt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241272-01 ST
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
Sachstand zur Umsetzung der Grundsteuerreform
sowie damit verbundene Einrichtung mehrerer
Stellen im Kassen- und Steueramt
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
25.09.2024 Empfehlung
Rat 26.09.2024 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Mit dieser Stellungnahme sollen in Ergänzung zu den Ausführungen in der
Beschlussvorlage zu DS 241272 die dort beschriebenen, zusätzlichen
Personalbedarfe nochmals näher ausdifferenziert und vertieft begründet
werden.
Insgesamt wird dem Rat die Schaffung von sechs zusätzlichen Stellen
vorgeschlagen, die aus zwei unterschiedlichen Gründen erforderlich sind:
1. die gebotene strukturelle Neuausrichtung des Sachgebiets
Grundbesitzabgaben und Korrespondenz in der Abteilung Steuern sowie
2. die personelle Verstärkung des Sachgebiets zur Umsetzung der
Grundsteuerreform.
Während es sich bei den Stellen zur strukturellen Neuausrichtung des
Sachgebiets um einen zusätzlichen, dauerhaften Personalbedarf handelt, ist
die personelle Verstärkung des Sachgebiets zur Umsetzung der
Grundsteuerreform voraussichtlich nur temporär notwendig.
Nähere Hintergründe zur strukturellen Neuausrichtung des Sachgebiets:
Zentrales Element der strukturellen Neuausrichtung des Sachgebiets ist die
Aufteilung dieses in insgesamt drei Sachgruppen. Die organisatorische
Aufteilung unterhalb der Ebene der Sachgebietsleitung soll konkret derart
vollzogen werden, dass für die Korrespondenzstelle eine eigene Sachgruppe
gebildet sowie der personell größere Bereich der Grundbesitzabgaben in zwei
Sachgruppen aufgeteilt wird.Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Mit dem dauerhaften Einziehen dieser durchgängigen Sachgruppenstruktur,
wie sie auch in anderen Sachgebieten dieser Größe üblich ist, geht
notwendigerweise die unbefristete Schaffung von drei der insgesamt in der
Vorlage beschriebenen sechs Stellen (eine Stelle „Sachgruppenleitung
Korrespondenzstelle“ (A12 LBesG/E11 TVöD) sowie zwei Stellen
„Sachgruppenleitungen Grundbesitzabgaben“ (A9 LBesG/E9a TVöD)) einher.
Wie bereits in der Vorlage beschrieben, ist die Untergliederung des
Sachgebiets in mehrere Sachgruppen sowohl aufgrund der personellen Größe
als auch aufgrund von Themen mit deutlich erhöhter Komplexität sowie vor
allem wegen der herausgehobenen Bedeutung des Tätigkeitsfelds für die
gesamtstädtische Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus Sicht der
Verwaltung dringend geboten.
Die derzeit nicht vorhandene Sachgruppenstruktur und damit einhergehende
übergroße Führungsspanne führt insbesondere in Kombination mit der
langjährigen Rückstands- und Belastungssituation im Sachgebiet zu
Herausforderungen, die sich explizit nicht nur auf das Thema
Grundsteuerreform beschränken, sondern auch die anderen Tätigkeitsbereiche
des Sachgebiets betreffen (Gebühren aus dem Grundbesitz sowie
Korrespondenztätigkeit auch für den Gewerbe- und Aufwandssteuerbereich).
Exemplarisch für diese organisatorisch und finanziell nachteilige sowie bei
unveränderten Rahmenbedingungen absehbar anhaltende Situation, die auch
von einer belastenden Arbeitssituation für die Mitarbeitenden geprägt ist, wird
an dieser Stelle auf den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aus April 2024
über die Prüfung des Erhebungsprozesses von Straßenreinigungsgebühren
nach Änderung des Straßenverzeichnisses zum 1. Januar 2020 (vgl. DS
241146) verwiesen.
Viele der dort getroffenen Prüfungsfeststellungen, z. B. die gebotene
Qualitätssteigerung der Aufgabenwahrnehmung mittels neuer konzeptioneller
Ansätze, die unzureichenden Zeitressourcen zur Wahrnehmung originärer
Führungsaufgaben oder die Nachholung unterbliebener
Gebührenveranlagungen, sind hierbei aus Sicht der Verwaltung auch auf die
beschriebene, aus o. g. Gründen strukturell unzureichende
Organisationsstruktur im Sachgebiet sowie übermäßig hohe Arbeitsbelastung
auch auf Ebene der Sachgebietsleitung zurückzuführen. Insoweit könnte bei
Beibehaltung der jetzigen Situation nicht sichergestellt werden, dass die
Ausräumung dieser Prüfungsfeststellungen, die auch der
Rechnungsprüfungsausschuss unter Hinweis auf Mängel in der personellen
Ausstattung im Sachgebiet explizit einfordert, in angemessener Frist sowie der
gebotenen Art und Weise erfolgt.Seite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Schaffung der zusätzlichen Stellen zur Implementierung der
Sachgruppenstruktur wird daher für unabweisbar erachtet, damit das
Sachgebiet – anders als in der Vergangenheit der Fall – grundsätzlich in die
Lage versetzt wird, sich für die Zukunft besser aufzustellen und künftigen
Herausforderungen angemessen begegnen zu können.
Nähere Hintergründe zur personellen Verstärkung des Sachgebiets zur
Umsetzung der Grundsteuerreform:
Anders als bei den Stellen zur strukturellen Neuausrichtung des Sachgebiets
handelt es sich bei den drei zusätzlichen Stellen im Bereich der
Korrespondenzstelle zur Umsetzung der Grundsteuerreform nach jetzigem
Stand um einen temporären Bedarf, weshalb diese mit entsprechenden „kw“-
Vermerken versehen werden sollen.
Bezüglich der näheren Hintergründe für den temporär zu erwartenden,
zusätzlichen Personalbedarf wird im Wesentlichen auf die Ausführungen in der
Beschlussvorlage verwiesen. In Ergänzung hierzu ist anzumerken, dass
ungeachtet des Umstands, dass über manche Rechtsbehelfsverfahren
vorrangig die Finanzverwaltung materiell zu entscheiden hat, die zu erwartende
Korrespondenz in der Sache in erster Linie mit der Korrespondenzstelle geführt
werden wird, da der Versand des mit der konkreten Zahlungsverpflichtung
verbundenen Veranlagungsbescheids von Seiten der Bundesstadt Bonn und
nicht durch die Finanzverwaltung erfolgt.
Bei dieser Korrespondenz handelt es sich explizit nicht nur um Widersprüche,
sondern auch um allgemeinen Schriftverkehr und Beratungsgespräche (z. B.
auch in Bezug auf Billigkeitsmaßnahmen, Hebesatzhöhe oder zum Thema
Aufkommensneutralität), die mit den Steuerpflichtigen zu führen sein werden.
Da es sich bei der Grundsteuerreform um die größte Steuerreform der
Nachkriegsgeschichte handelt wird, wird verwaltungsseitig davon
ausgegangen, dass diese Korrespondenz im Vergleich zu den letzten Jahren
deutlich ansteigen wird und entsprechend bearbeitet werden muss. Aufgrund
der Individualität der Einzelfälle werden hierbei auch im beachtlichen Umfang
Fälle dabei sein, die individuell bearbeitet werden müssen.
Vor diesem Hintergrund wird die temporäre Schaffung der drei zusätzlichen
Stellen in der Korrespondenz ebenfalls für unabweisbar erachtet, auch wenn
der ansteigenden Korrespondenz mit weiteren Komplementärmaßnahmen und
Informationsmöglichkeiten, die in der Vorlage beschrieben werden, begegnet
werden wird.Seite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de