241269 · Beschlussvorlage
Umbenennung eines Teilstücks der Straße Rückelswiese in Beuel-Hoholz
Kerndaten
- Nummer
- 241269
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 241269 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Umbenennung eines Teilstücks der Straße Rückelswiese in Beuel-Hoholz Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Empfehlung Hauptausschuss 22.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Das von der Straße Kaninsberg abgehende Teilstück der privaten Straße Rü- ckelswiese mit den Hausnummern 13 bis 16 wird umbenannt und erhält die neue Bezeichnung Am Gellenbach. Begründung Gründe der Umbenennung: Die Privatstraße Rückelswiese besteht aus zwei voneinander unabhängigen Teilstücken, die nicht miteinander verbunden sind. Ein Teilstück geht mit den Hausnummern 1 bis 3 von der Straße Am Hähnchen ab, ein weiteres mit den Hausnummern 13 bis 16 von der Straße Kaninsberg. Die bei der Benennung seinerzeit geplante Verbindung beider Stichwege wurde nicht ausgebaut und ein entsprechender Ausbau ist auch nicht absehbar. Eine Überprüfung dieser Situation seitens der Feuerwehr führte zu dem Ergebnis, dass die Auffindbar- keit der Anliegergrundstücke an den beiden Teilbereichen insbesondere in Not- fällen und Rettungseinsätzen insoweit verbessert werden muss, dass eines der beiden Teilstücke einen anderen Straßennamen erhalten sollte und umzube- nennen wäre. Es ist daher beabsichtigt, für das Teilstück mit den Hausnummern 13 bis 16 eine Umbenennung vorzunehmen. Damit ist auch eine Änderung der Haus- nummerierung erforderlich. Für den Fall einer Umbenennung des anderen Teilstückes würde sich für das hier in Rede stehende Teilstück in jedem Fall zumindest eine Änderung der Hausnummern und damit der Adresse ergeben, sodass dieses umbenannt werden soll. Eine Zuordnung zur Straße Kaninsberg kann nicht vorgenommen werden, da der Stichweg zwischen den Hausnummern 4 und 6 liegt und somit keine Haus- nummern mehr zur Verfügung stehen. Auch ist mit der nur möglichen geraden Hausnummer 4 zusammen mit Buchstaben keine unterschiedliche Systematik wie üblich mit geraden und ungeraden Hausnummern für die beiden Straßen-Seite 1 von 5 Seite 2 seiten möglich, sodass bei einer weiteren Bebauung die Hausnummer einiger derzeitiger Anliegergrundstücke eventuell ein weiteres Mal geändert werden müsste. Beteiligung der Vereine: Am Verfahren wurden der Denkmal- und Geschichtsverein Bonn- Rechtsrheinisch e. V, der Heimat- und Geschichtsverein Beuel am Rhein e. V sowie der Bürgerverein Hoholz e. V. beteiligt. Diese haben sich dafür ausgesprochen, das betreffende Teilstück der Rü- ckelswiese in „Am Gellenbach“ umzubenennen, da sich der entsprechende Bachlauf südlich parallel zur Straße Kaninsberg und somit unweit der umzube- nennenden Wegefläche befindet und dieser Name, typisch für Straßennamen in Hoholz, einen örtlichen Bezug hat. Beteiligung der Anliegerinnen und Anlieger: In der Zeit vom 19.04.2024 bis 17.05.2024 wurde eine Anliegeranhörung durchgeführt, da die Umbenennung zu Adressenänderungen führt. Diese haben ein gemeinschaftliches Votum abgegeben und den Vorschlag ge- macht, den Stichweg „Margretweg“ in Erinnerung an Margret Meger, die ver- storbene Ehefrau des Straßeneigentümers, zu benennen. Seitens der Anlieger- schaft wird dazu mitgeteilt, dass Margret Meger in der Dorfgemeinschaft be- kannt und geschätzt war und maßgeblich an der Gestaltung der „Rückelswiese“ beteiligt war. Als Alternative werden die Namen „Wildblumenweg“ oder „Wildblumenwiese“ vorgeschlagen. Der von den Vereinen gemachte Vorschlag „Am Gellenbach“ würde von den Anliegerinnen und Anliegern auch mitgetragen; sie würden aber die von Ihnen vorgeschlagenen Namen bevorzugen. Bewertung der Vorschläge seitens der Verwaltung: Der Vorschlag „Am Gellenbach“ bezieht sich auf den vorhandenen Bachlauf, sodass dagegen keine Bedenken bestehen. Ebenfalls spricht nichts gegen die beiden Vorschläge „Wildblumenweg“ oder „Wildblumenwiese“. Diesen gegenü- ber wird aber seitens der Verwaltung aufgrund des örtlichen Bezugs „Am Gel- lenbach“ präferiert. Der Vorschlag „Margretweg“ wird nicht befürwortet, da es bereits die sehr ähn- lich lautenden Namen Margaretenstraße und Margarethenplatz gibt und hier die Gefahr von Verwechselungen besteht. Berücksichtigung der Benennungsliste: Bei Straßenbenennungen ist grundsätzlich die vom Rat der Stadt Bonn be- schlossene Benennungsliste zu berücksichtigen. Im Rahmen der Beteiligung der Vereine sowie der Anliegerinnen und Anlieger hat die Verwaltung aus der Liste eine Benennung nach Clara Sahlberg oder Gabriele Münter vorgeschlagen. Diese wurden jedoch mit der Begründung des fehlenden Bezugs zu Bonn und insbesondere zu Hoholz abgelehnt. Dazu ist jedoch festzustellen, dass bei Gabriele Münter über die Künstlergruppe „Blauer Reiter“, der auch der Bonner Maler August Macke angehörte, ein Bonn-Bezug besteht.Seite 2 von 5 Seite 3 Im Hinblick darauf, dass in Hoholz typischerweise die Straßen nach örtlichen oder ortshistorischen Gegebenheiten benannt sind und es sich hier um einen, für die Benennung nach einer Persönlichkeit, relativ kleinen Straßenbereich handelt, wird hier ein Abweichen von der Liste für vertretbar erachtet. In diesem Fall hat gemäß § 7 Absatz 2 u und § 8 c der Bezirkssatzung die Be- zirksvertretung Beuel ein Empfehlungsrecht und der Hauptausschuss die Ent- scheidungskompetenz. Sollte dennoch einer der o. g. Vorschläge aus der Liste verwendet werden, ist zu diesen Folgendes auszuführen: Clara Sahlberg: * 03. 07.1890 in Rixdorf (Berlin), † 13.04.1977 in Fleisbach bei Herborn Sie war eine deutsche Gewerkschafterin. Nach dem gescheiterten Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 half sie auch dem von der Gestapo gesuchten christli- chen Gewerkschaftsführer und Widerstandskämpfer Jakob Kaiser. Gabriele Münter: * 19.02.1877 in Berlin, † 19.05.1962 in Murnau am Staffelsee Sie war eine Malerin des Expressionismus, daneben zeichnete sie und betätig- te sich auf dem Gebiet der Druckgraphik. Sie war Mitglied der Neuen Künstler- vereinigung München (N.K.V.M) und später eng mit dem „Blauen Reiter“, einer Künstlergruppe, verbunden. Als langjährige Lebensgefährtin von Wassily Kand- insky rettete sie später einen bedeutenden Teil seiner Werke durch die Kriegs- und Nachkriegszeit und machte sie, zusammen mit Bildern der Künstlerfreunde des „Blauen Reiters“ und eigenen Bildern, der Öffentlichkeit zugänglich. Folgen der Adressenänderung: Zu den durch die Umbenennung verursachten Adressenänderungen und den damit verbundenen Umständen und Kosten für die Anliegerinnen und Anlieger werden folgende Hinweise gegeben: Für die Änderung von Ausweisen fallen keine Gebühren an. Die Änderung des Personalausweises ist gebührenfrei, ebenso die Änderung der Zulassungsbe- scheinigung Teil I (Fahrzeugschein), wenn auf die Umbenennung hingewiesen wird. Rechtlich ist es nicht erforderlich, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahr- zeugbrief) zu ändern. Sollte eine Aktualisierung gewünscht sein, wäre hier die Gebühr zu entrichten. Im Führerschein ist keine Adresse enthalten und im Rei- sepass und Kinderreisepass ist nur der Wohnort vermerkt, sodass hier eine Anpassung entfällt. Die Änderung der Adressen im Kataster sowie im Grundbuch werden von der Verwaltung durchgeführt bzw. veranlasst, sodass dafür keine Kosten entste- hen. Die Mitteilungen an Banken, Versicherungen und sonstige Dienstleistungsun- ternehmen sind hingegen von den Anliegerinnen und Anliegern vorzunehmen; da dies häufig online möglich ist, dürften hiermit keine zu hohen Kosten und Umstände verbunden sein. Die mit der Umbenennung einhergehenden finanziellen Aufwendungen zählen zu den gelegentlich auftretenden Kosten des allgemeinen Lebens und werden von der Stadt Bonn nicht übernommen.Seite 3 von 5 Seite 4 Ermessensentscheidung Die Umbenennung stellt eine Ermessensentscheidung dar, bei der die bereits o. g. seitens der Feuerwehr vorgebrachten ordnungsrechtlichen Aspekte ge- genüber den für die Anliegerinnen und Anlieger nicht in einem Übermaß ent- stehenden Umstände und Kosten höher gewichtet werden. Anlage/n 1 Lageplan Umbenennung Teilstück Rückelswiese (öffentlich)Seite 4 von 5 Umbenennung eines Teilstücks der Straße Rückelswiese abgehend von der Straße Kaninsberg im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Hoholz Teilstück Hausnrn. 13 – 16 abgehend von der Straße Kaninsberg soll umbenannt werden. Teilstück Hausnrn. 1 – 3 abgehend von der Straße Am Hähnchen bleibt Rückelswiese. Auszug Geoinformationssystem der Stadt BonnSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de