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241269 · Beschlussvorlage

Umbenennung eines Teilstücks der Straße Rückelswiese in Beuel-Hoholz

Nummer
241269
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026

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Beschlussvorlage
öffentlich
241269
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Umbenennung eines Teilstücks der Straße
Rückelswiese in Beuel-Hoholz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Empfehlung
Hauptausschuss 22.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das von der Straße Kaninsberg abgehende Teilstück der privaten Straße Rü-
ckelswiese mit den Hausnummern 13 bis 16 wird umbenannt und erhält die
neue Bezeichnung Am Gellenbach.
Begründung
Gründe der Umbenennung:
Die Privatstraße Rückelswiese besteht aus zwei voneinander unabhängigen
Teilstücken, die nicht miteinander verbunden sind. Ein Teilstück geht mit den
Hausnummern 1 bis 3 von der Straße Am Hähnchen ab, ein weiteres mit den
Hausnummern 13 bis 16 von der Straße Kaninsberg. Die bei der Benennung
seinerzeit geplante Verbindung beider Stichwege wurde nicht ausgebaut und
ein entsprechender Ausbau ist auch nicht absehbar. Eine Überprüfung dieser
Situation seitens der Feuerwehr führte zu dem Ergebnis, dass die Auffindbar-
keit der Anliegergrundstücke an den beiden Teilbereichen insbesondere in Not-
fällen und Rettungseinsätzen insoweit verbessert werden muss, dass eines der
beiden Teilstücke einen anderen Straßennamen erhalten sollte und umzube-
nennen wäre.
Es ist daher beabsichtigt, für das Teilstück mit den Hausnummern 13 bis 16
eine Umbenennung vorzunehmen. Damit ist auch eine Änderung der Haus-
nummerierung erforderlich. Für den Fall einer Umbenennung des anderen
Teilstückes würde sich für das hier in Rede stehende Teilstück in jedem Fall
zumindest eine Änderung der Hausnummern und damit der Adresse ergeben,
sodass dieses umbenannt werden soll.
Eine Zuordnung zur Straße Kaninsberg kann nicht vorgenommen werden, da
der Stichweg zwischen den Hausnummern 4 und 6 liegt und somit keine Haus-
nummern mehr zur Verfügung stehen. Auch ist mit der nur möglichen geraden
Hausnummer 4 zusammen mit Buchstaben keine unterschiedliche Systematik
wie üblich mit geraden und ungeraden Hausnummern für die beiden Straßen-Seite 1 von 5
Seite 2
seiten möglich, sodass bei einer weiteren Bebauung die Hausnummer einiger
derzeitiger Anliegergrundstücke eventuell ein weiteres Mal geändert werden
müsste.
Beteiligung der Vereine:
Am Verfahren wurden der Denkmal- und Geschichtsverein Bonn-
Rechtsrheinisch e. V, der Heimat- und Geschichtsverein Beuel am Rhein e. V
sowie der Bürgerverein Hoholz e. V. beteiligt.
Diese haben sich dafür ausgesprochen, das betreffende Teilstück der Rü-
ckelswiese in „Am Gellenbach“ umzubenennen, da sich der entsprechende
Bachlauf südlich parallel zur Straße Kaninsberg und somit unweit der umzube-
nennenden Wegefläche befindet und dieser Name, typisch für Straßennamen
in Hoholz, einen örtlichen Bezug hat.
Beteiligung der Anliegerinnen und Anlieger:
In der Zeit vom 19.04.2024 bis 17.05.2024 wurde eine Anliegeranhörung
durchgeführt, da die Umbenennung zu Adressenänderungen führt.
Diese haben ein gemeinschaftliches Votum abgegeben und den Vorschlag ge-
macht, den Stichweg „Margretweg“ in Erinnerung an Margret Meger, die ver-
storbene Ehefrau des Straßeneigentümers, zu benennen. Seitens der Anlieger-
schaft wird dazu mitgeteilt, dass Margret Meger in der Dorfgemeinschaft be-
kannt und geschätzt war und maßgeblich an der Gestaltung der „Rückelswiese“
beteiligt war. Als Alternative werden die Namen „Wildblumenweg“ oder
„Wildblumenwiese“ vorgeschlagen.
Der von den Vereinen gemachte Vorschlag „Am Gellenbach“ würde von den
Anliegerinnen und Anliegern auch mitgetragen; sie würden aber die von Ihnen
vorgeschlagenen Namen bevorzugen.
Bewertung der Vorschläge seitens der Verwaltung:
Der Vorschlag „Am Gellenbach“ bezieht sich auf den vorhandenen Bachlauf,
sodass dagegen keine Bedenken bestehen. Ebenfalls spricht nichts gegen die
beiden Vorschläge „Wildblumenweg“ oder „Wildblumenwiese“. Diesen gegenü-
ber wird aber seitens der Verwaltung aufgrund des örtlichen Bezugs „Am Gel-
lenbach“ präferiert.
Der Vorschlag „Margretweg“ wird nicht befürwortet, da es bereits die sehr ähn-
lich lautenden Namen Margaretenstraße und Margarethenplatz gibt und hier die
Gefahr von Verwechselungen besteht.
Berücksichtigung der Benennungsliste:
Bei Straßenbenennungen ist grundsätzlich die vom Rat der Stadt Bonn be-
schlossene Benennungsliste zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Beteiligung der Vereine sowie der Anliegerinnen und Anlieger
hat die Verwaltung aus der Liste eine Benennung nach Clara Sahlberg oder
Gabriele Münter vorgeschlagen. Diese wurden jedoch mit der Begründung des
fehlenden Bezugs zu Bonn und insbesondere zu Hoholz abgelehnt. Dazu ist
jedoch festzustellen, dass bei Gabriele Münter über die Künstlergruppe „Blauer
Reiter“, der auch der Bonner Maler August Macke angehörte, ein Bonn-Bezug
besteht.Seite 2 von 5
Seite 3
Im Hinblick darauf, dass in Hoholz typischerweise die Straßen nach örtlichen
oder ortshistorischen Gegebenheiten benannt sind und es sich hier um einen,
für die Benennung nach einer Persönlichkeit, relativ kleinen Straßenbereich
handelt, wird hier ein Abweichen von der Liste für vertretbar erachtet.
In diesem Fall hat gemäß § 7 Absatz 2 u und § 8 c der Bezirkssatzung die Be-
zirksvertretung Beuel ein Empfehlungsrecht und der Hauptausschuss die Ent-
scheidungskompetenz.
Sollte dennoch einer der o. g. Vorschläge aus der Liste verwendet werden, ist
zu diesen Folgendes auszuführen:
Clara Sahlberg: * 03. 07.1890 in Rixdorf (Berlin), † 13.04.1977 in Fleisbach bei
Herborn
Sie war eine deutsche Gewerkschafterin. Nach dem gescheiterten Attentat auf
Hitler am 20. Juli 1944 half sie auch dem von der Gestapo gesuchten christli-
chen Gewerkschaftsführer und Widerstandskämpfer Jakob Kaiser.
Gabriele Münter: * 19.02.1877 in Berlin, † 19.05.1962 in Murnau am Staffelsee
Sie war eine Malerin des Expressionismus, daneben zeichnete sie und betätig-
te sich auf dem Gebiet der Druckgraphik. Sie war Mitglied der Neuen Künstler-
vereinigung München (N.K.V.M) und später eng mit dem „Blauen Reiter“, einer
Künstlergruppe, verbunden. Als langjährige Lebensgefährtin von Wassily Kand-
insky rettete sie später einen bedeutenden Teil seiner Werke durch die Kriegs-
und Nachkriegszeit und machte sie, zusammen mit Bildern der Künstlerfreunde
des „Blauen Reiters“ und eigenen Bildern, der Öffentlichkeit zugänglich.
Folgen der Adressenänderung:
Zu den durch die Umbenennung verursachten Adressenänderungen und den
damit verbundenen Umständen und Kosten für die Anliegerinnen und Anlieger
werden folgende Hinweise gegeben:
Für die Änderung von Ausweisen fallen keine Gebühren an. Die Änderung des
Personalausweises ist gebührenfrei, ebenso die Änderung der Zulassungsbe-
scheinigung Teil I (Fahrzeugschein), wenn auf die Umbenennung hingewiesen
wird.
Rechtlich ist es nicht erforderlich, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahr-
zeugbrief) zu ändern. Sollte eine Aktualisierung gewünscht sein, wäre hier die
Gebühr zu entrichten. Im Führerschein ist keine Adresse enthalten und im Rei-
sepass und Kinderreisepass ist nur der Wohnort vermerkt, sodass hier eine
Anpassung entfällt.
Die Änderung der Adressen im Kataster sowie im Grundbuch werden von der
Verwaltung durchgeführt bzw. veranlasst, sodass dafür keine Kosten entste-
hen.
Die Mitteilungen an Banken, Versicherungen und sonstige Dienstleistungsun-
ternehmen sind hingegen von den Anliegerinnen und Anliegern vorzunehmen;
da dies häufig online möglich ist, dürften hiermit keine zu hohen Kosten und
Umstände verbunden sein.
Die mit der Umbenennung einhergehenden finanziellen Aufwendungen zählen
zu den gelegentlich auftretenden Kosten des allgemeinen Lebens und werden
von der Stadt Bonn nicht übernommen.Seite 3 von 5
Seite 4
Ermessensentscheidung
Die Umbenennung stellt eine Ermessensentscheidung dar, bei der die bereits
o. g. seitens der Feuerwehr vorgebrachten ordnungsrechtlichen Aspekte ge-
genüber den für die Anliegerinnen und Anlieger nicht in einem Übermaß ent-
stehenden Umstände und Kosten höher gewichtet werden.
Anlage/n
1 Lageplan Umbenennung Teilstück Rückelswiese (öffentlich)Seite 4 von 5
Umbenennung eines Teilstücks der Straße Rückelswiese abgehend von der Straße
Kaninsberg im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Hoholz
Teilstück Hausnrn. 13 – 16
abgehend von der Straße
Kaninsberg soll umbenannt
werden.
Teilstück Hausnrn. 1 – 3
abgehend von der Straße
Am Hähnchen bleibt
Rückelswiese.
Auszug Geoinformationssystem der Stadt BonnSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 20:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de