← Vorlagen

241268 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Limperich, Am Brünnchen 12 - Umbau und Teilaufstockung Änderung eines Zweifamilienhauses in ein Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohneinheiten Az. 40577/2023

Nummer
241268
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 509,4 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.154 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
241268
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Limperich, Am Brünnchen 12
- Umbau und Teilaufstockung Änderung eines
Zweifamilienhauses in ein Mehrfamilienwohnhaus
mit 3 Wohneinheiten
Az. 40577/2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den An-
trag auf Vorbescheid abzulehnen, weil sich das Vorhaben in der beantragten
Form nicht in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB einfügt.
Begründung
Beabsichtigt ist die Änderung des bestehenden Objekts Am Brünnchen 12,
53227 Bonn, von einem Zweifamilienhaus in ein Dreifamilienhaus durch die
Erweiterung des bestehenden ersten Obergeschosses in ein Vollgeschoss so-
wie durch die Veränderung der Dachneigung auf ca. 11°. Weiterhin ist die Er-
richtung einer Dachgaube sowie die Erweiterung des vorhandenen Balkons
geplant.
Das Grundstück liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungs-
plans, sodass die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 Abs. 1 Baugesetz-
buch (BauGB) zu prüfen ist.
Die Eigenart der näheren Umgebung in dem entsprechenden Gebiet wird ge-
prägt von einer grundsätzlich offenen, bis zu zweigeschossigen Bauweise, die
der eines Wohngebiets entspricht.
Das vorhandene Objekt ist als Bestandteil eines Doppelhauses anzusehen. Bei
Doppelhäusern besteht nach geltender Rechtsprechung ein ausreichendes
Abstimmungsgebot mit dem Doppelhauspartner.
In der vorgelegten Planung weichen der Erweiterungsbau und der Doppelhaus-
partner nahezu bei allen Maßstabsfaktoren, insbesondere der Gebäudehöhe
und –tiefe, der Baumasse und der Dachgestaltung, derart voneinander ab, dass
beide Gebäudehälften in keiner Weise mehr als bauliche Einheit erfasst werdenSeite 1 von 3
Seite 2
können. Vielmehr entsteht durch das deutlich wahrnehmbare Ungleichgewicht
der Eindruck zweier zufällig aneinander gebauter Baukörper.
Weiterhin weist der geplante Baukörper nicht die in der baulichen Umgebung
vorherrschende charakteristische Geschossigkeit mit bis zu zwei Vollgeschos-
sen auf. Im Rahmen des geplanten Umbauvorhabens entsteht im rückwärtigen
Bereich faktisch der Eindruck einer Dreigeschossigkeit, unter Hinzunahme des
Untergeschosses sogar nahezu der einer Viergeschossigkeit.
Im Übrigen resultiert aus den geplanten Umbaumaßnahmen eines Zweifamili-
enhauses in ein Dreifamilienhaus das Erfordernis zur Errichtung eines zusätzli-
chen PKW-Stellplatzes sowie mehrerer Fahrradabstellplätze. Dies würde eine
weitere Versiegelung im Vorgartenbereich bedeuten, was aufgrund der derzei-
tigen maximal möglichen Versiegelung nicht vertretbar ist.
Die Bauherrschaft wurde darauf hingewiesen, dass für das Vorhaben in seiner
jetzigen Form kein positiver Bescheid erteilt werden kann. Mehrere Baubera-
tungen führten aber nicht zu einem genehmigungsfähigen Ergebnis.
Aufgrund der vorgenannten Gründe beabsichtigt die Verwaltung, den Antrag
auf Vorbescheid abzulehnen.
Anlage/n
1 Lageplan Am Brünnchen 12 (öffentlich)
2 Plan Am Brünnchen 12 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de