241268 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Limperich, Am Brünnchen 12 - Umbau und Teilaufstockung Änderung eines Zweifamilienhauses in ein Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohneinheiten Az. 40577/2023
Kerndaten
- Nummer
- 241268
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 241268 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Limperich, Am Brünnchen 12 - Umbau und Teilaufstockung Änderung eines Zweifamilienhauses in ein Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohneinheiten Az. 40577/2023 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den An- trag auf Vorbescheid abzulehnen, weil sich das Vorhaben in der beantragten Form nicht in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB einfügt. Begründung Beabsichtigt ist die Änderung des bestehenden Objekts Am Brünnchen 12, 53227 Bonn, von einem Zweifamilienhaus in ein Dreifamilienhaus durch die Erweiterung des bestehenden ersten Obergeschosses in ein Vollgeschoss so- wie durch die Veränderung der Dachneigung auf ca. 11°. Weiterhin ist die Er- richtung einer Dachgaube sowie die Erweiterung des vorhandenen Balkons geplant. Das Grundstück liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungs- plans, sodass die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 Abs. 1 Baugesetz- buch (BauGB) zu prüfen ist. Die Eigenart der näheren Umgebung in dem entsprechenden Gebiet wird ge- prägt von einer grundsätzlich offenen, bis zu zweigeschossigen Bauweise, die der eines Wohngebiets entspricht. Das vorhandene Objekt ist als Bestandteil eines Doppelhauses anzusehen. Bei Doppelhäusern besteht nach geltender Rechtsprechung ein ausreichendes Abstimmungsgebot mit dem Doppelhauspartner. In der vorgelegten Planung weichen der Erweiterungsbau und der Doppelhaus- partner nahezu bei allen Maßstabsfaktoren, insbesondere der Gebäudehöhe und –tiefe, der Baumasse und der Dachgestaltung, derart voneinander ab, dass beide Gebäudehälften in keiner Weise mehr als bauliche Einheit erfasst werdenSeite 1 von 3 Seite 2 können. Vielmehr entsteht durch das deutlich wahrnehmbare Ungleichgewicht der Eindruck zweier zufällig aneinander gebauter Baukörper. Weiterhin weist der geplante Baukörper nicht die in der baulichen Umgebung vorherrschende charakteristische Geschossigkeit mit bis zu zwei Vollgeschos- sen auf. Im Rahmen des geplanten Umbauvorhabens entsteht im rückwärtigen Bereich faktisch der Eindruck einer Dreigeschossigkeit, unter Hinzunahme des Untergeschosses sogar nahezu der einer Viergeschossigkeit. Im Übrigen resultiert aus den geplanten Umbaumaßnahmen eines Zweifamili- enhauses in ein Dreifamilienhaus das Erfordernis zur Errichtung eines zusätzli- chen PKW-Stellplatzes sowie mehrerer Fahrradabstellplätze. Dies würde eine weitere Versiegelung im Vorgartenbereich bedeuten, was aufgrund der derzei- tigen maximal möglichen Versiegelung nicht vertretbar ist. Die Bauherrschaft wurde darauf hingewiesen, dass für das Vorhaben in seiner jetzigen Form kein positiver Bescheid erteilt werden kann. Mehrere Baubera- tungen führten aber nicht zu einem genehmigungsfähigen Ergebnis. Aufgrund der vorgenannten Gründe beabsichtigt die Verwaltung, den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen. Anlage/n 1 Lageplan Am Brünnchen 12 (öffentlich) 2 Plan Am Brünnchen 12 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de