241266 · Beschlussvorlage
Bildung der Einigungsstelle nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
Kerndaten
- Nummer
- 241266
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 31.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 241266 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Bildung der Einigungsstelle nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Beratungsfolge Hauptausschuss 22.08.2024 Empfehlung Rat 29.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag I. a) Herr Wilfried Löhr-Steinhaus, Direktor des Arbeitsgerichtes Bonn a. D., wird zum Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt. b) Frau Dr. Dorothea Roebers, Richterin am Arbeitsgericht Siegburg, wird zur stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt. II. Die folgenden Personen des Personal- und Organisationsamtes werden zu Beisitzerinnen und Beisitzern der Einigungsstelle bestellt: 1. Andreas Leinhaas (Amtsleiter) 2. George Tulbure (Abteilungsleiter 10-1 und stellv. Amtsleiter) 3. Sabrina Redmann (Sachgebietsleiterin 10-12, Organisationsentwicklung) 4. Carina Thomas (Sachgebietsleiterin10-13, Aus- und Fortbildung) 5. Gabriele Müller (Sachgebietsleiterin 10-14, Personalwirtschaft) 6. Marion Kraemer (Abteilungsleiterin 10-4, Personalservice) 7. Martina Rath (Sachgebietsleiterin 10-41, Beamtenrecht) 8. Beate Keymer (Sachgebietsleiterin 10-42, Tarifrecht) 9. Elisabeth Demmer (Grundsatzsachbearbeitung 10-42) Begründung Zu I: Nach § 67 LPVG muss bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet werden. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, einer Stellvertretung und Beisitzerinnen und Beisitzern. Herr Löhr-Steinhaus und Frau Dr. Roebers haben sich bereit erklärt, in der neuen Wahlperiode (01.07.2024 bis 30.06.2028) die Ämter zu übernehmen. DieSeite 1 von 2 Seite 2 Personalvertretung ist damit einverstanden. Zu II: Aus dem Pool der Beisitzerinnen und Beisitzer werden dem Vorsitz für jedes Einigungsstellenverfahren drei Personen für die Arbeitgeberseite benannt. Bei den aufgeführten Personen handelt es sich bis auf Frau Redmann um Per- sonen, die bisher auch zu Beisitzerinnen und Beisitzer bestellt waren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de