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241266 · Beschlussvorlage

Bildung der Einigungsstelle nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)

Nummer
241266
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
31.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 22.08.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 29.08.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241266
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Bildung der Einigungsstelle nach § 67
Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
Beratungsfolge
Hauptausschuss 22.08.2024 Empfehlung
Rat 29.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
I.
a) Herr Wilfried Löhr-Steinhaus, Direktor des Arbeitsgerichtes Bonn a. D., wird
zum Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.
b) Frau Dr. Dorothea Roebers, Richterin am Arbeitsgericht Siegburg, wird zur
stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.
II.
Die folgenden Personen des Personal- und Organisationsamtes werden zu
Beisitzerinnen und Beisitzern der Einigungsstelle bestellt:
1. Andreas Leinhaas (Amtsleiter)
2. George Tulbure (Abteilungsleiter 10-1 und stellv. Amtsleiter)
3. Sabrina Redmann (Sachgebietsleiterin 10-12, Organisationsentwicklung)
4. Carina Thomas (Sachgebietsleiterin10-13, Aus- und Fortbildung)
5. Gabriele Müller (Sachgebietsleiterin 10-14, Personalwirtschaft)
6. Marion Kraemer (Abteilungsleiterin 10-4, Personalservice)
7. Martina Rath (Sachgebietsleiterin 10-41, Beamtenrecht)
8. Beate Keymer (Sachgebietsleiterin 10-42, Tarifrecht)
9. Elisabeth Demmer (Grundsatzsachbearbeitung 10-42)
Begründung
Zu I:
Nach § 67 LPVG muss bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der
Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet werden. Sie
besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, einer Stellvertretung und
Beisitzerinnen und Beisitzern.
Herr Löhr-Steinhaus und Frau Dr. Roebers haben sich bereit erklärt, in der
neuen Wahlperiode (01.07.2024 bis 30.06.2028) die Ämter zu übernehmen. DieSeite 1 von 2
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Personalvertretung ist damit einverstanden.
Zu II:
Aus dem Pool der Beisitzerinnen und Beisitzer werden dem Vorsitz für jedes
Einigungsstellenverfahren drei Personen für die Arbeitgeberseite benannt.
Bei den aufgeführten Personen handelt es sich bis auf Frau Redmann um Per-
sonen, die bisher auch zu Beisitzerinnen und Beisitzer bestellt waren.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de