241262-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Änderung der Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner Innenstadt - Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 241262-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241262-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Antrag: Änderung der Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner Innenstadt - Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung weist auf Folgendes zum Aspekt der gewünschten Änderung des Geltungsbereichs der Satzung hin: • Die Gestaltungs- und Werbesatzung umfasst den Bertha-von-Suttner- Platz und die Oxfordstraße gezielt als Eingangstor in die Innenstadt. Auch hier war die Intention, dass dafür höhere gestalterische Anforderungen, sowohl an die Fassaden der Häuser und deren Werbeanlagen, wie auch für die Sondernutzungen gelten sollten. • Die Gestaltungs- und Werbesatzung umfasst nicht nur die in Rede stehenden Regelungen für Sondernutzungen sondern auch Regelungen zur Gestaltung der Fassaden und deren Werbeanlagen, aber auch zu temporären Werbeanlagen, wie z.B. Gerüstwerbung, aber natürlich auch zu allen anderen gestalterischen Aspekten für Sondernutzungen, nicht nur für die Außengastronomie. Unabhängig, ob für die in Rede stehenden und über die in der Presse berichteten Einhausungen von Außengastronomien politisch befunden werden soll, weist die Verwaltung darauf hin, dass mit einer pauschalen Herausnahme von Straßen und Plätzen aus dem Geltungsbereich der Satzung auch alle anderen Regelungsinhalte nicht mehr zur Anwendung kommen können und dürfen. Damit werden der Verwaltung erhebliche Handlungsspielräume genommen, insbesondere zur Gestaltung von Werbeanlagen an den Gebäuden und Gerüstwerbung, die an diesem prägnanten Teil der Stadt und als Eingangstor in die Innenstadt eine erhebliche Wirkung entfalten. Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang schon sehr oft Gebrauch von der Gestaltungs- und Werbesatzung machen müssen. Unter diesem Aspekt empfiehlt die Verwaltung, den Geltungsbereich der Satzung nicht anzupassen und weiterhin in seiner bestehenden Form aufrecht zu erhalten.Seite 1 von 2 Seite 2 Weiterhin empfiehlt die Verwaltung, das ebenfalls schon für die nächste Sitzung des Konsultationskreis (gem. § 14 der Satzung) angemeldete Thema der Einhausung von Außengastronomien, von dort begleiten zu lassen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de