241261-01 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Festlegung auf ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur weiteren Planung (u.a. Bebauungsplanverfahren und Qualifizierung der Freiraumplanung) Antrag zur Vorlage 241261
Kerndaten
- Nummer
- 241261-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 26.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 241261-01 AA Antragsteller/in: MdL Guido Déus Bert Moll Georg Schäfer CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 26.09.2024 CDU-Änderungsantrag: Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Festlegung auf ein städtebauliches Konzept als Grundlage zur weiteren Planung (u.a. Bebauungsplanverfahren und Qualifizierung der Freiraumplanung) Antrag zur Vorlage 241261 Beratungsfolge Rat 26.09.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Änderungsantrag ergänzt die Vorlage und fordert die Verwaltung auf, spätestens bis zu den Herbstferien zu folgenden Aspekten Stellung zu nehmen sowie Fragen zu beantworten: 1. Zeitplan des Bebauungsplanverfahren und Abstimmung mit anderen Beteiligten und Nachbarn im Rahmen der weiteren Planung 2. Verfahren und Entscheidungen bis zur möglichen Ausübung des Rücktritts vom Vertrag (vgl. Beschluss des Rates zur Vorlage DS-Nr. 231373-03 AA, Ziffer 2) 3. Interessenbekundung im Vorfeld möglicher Bauvergaben, ggf. im nicht- öffentlichen Teil der Sitzung 4. Liegen auf dem Grundstück des Landesbehördenhauses Restriktion wie z. B. eine Neubauverbotszone bzgl. der Autobahn/Bundesstraße? - Wenn ja, wird die Verwaltung gebeten, eine entsprechende Skizze zu erstellen, um die Auswirkungen auf der Fläche des Landesbehördenhauses visuell darzustellen. - Wurde aufgrund dieses Umstandes der Wohnturm bei den Planungen verlegt? - Seit wann hat die Verwaltung Kenntnis von diesem Umstand?Seite 1 von 3 Seite 2 5. Im General-Anzeiger war zu lesen, dass der Stadtbaurat ein informelles Gespräch mit dem Eigentümer des Nachbargrundstückes geführt hat und im Ergebnis davon ausgeht, dass (Zitat) „sein Eindruck sei gewesen, dass Art- Invest mit dem städtebaulichen Ergebnis wird leben können.“ - Liegt diese Aussage schriftlich vor? - Wenn nicht, welche Einschränkungen wird der 120-Turm auf das Nachbargrundstück haben? - Kennt der Nachbar diese Einschränkungen schon? - Was passiert, wenn dieses Vorhaben vom Nachbar nicht genehmigt wird? - Wurde mit dem Mieter des Nachbargrundstücks auch schon ein Gespräch geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 6. Bevor der Stadtrat die für Ende des Jahres avisierte Verwaltungsvorlage zum weiteren Vorgehen in Sachen Stadthaus- und Landesbehördenhaus-Areal zur Entscheidung vorgelegt bekommt, stellt die Oberbürgermeisterin eine vertrauliche Gesprächsmöglichkeit der Fraktionsvorsitzenden mit Verwaltung und Eigentümer/Nutzer des Nachbargrundstücks sicher. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte des in der Sitzung des Rates am 18.04.2024 mit großer Mehrheit beschlossenen Änderungsantrages zur Vorlage DS-Nr. 240458-01 AA, die aktuell noch nicht beantwortet worden sind, ergänzend umzusetzen bzw. einen Sachstand mitzuteilen; vor allem betrifft das die folgenden Punkte: - Die Empfehlung der Kommission zum Erhalt der tragenden Bausubstanz der Gebäude „Liegende 8“ und „L-Gebäude“ ist aus Gründen der Nachhaltigkeit prioritär zu bewerten. Allerdings ist eine Wirtschaftlichkeit nur gegeben, wenn das statische System des Bestands in seiner Kernstruktur erhalten bleibt. Die Umbauplanung und Nutzung dieser Gebäudeteile hat diesen Sachverhalt zu berücksichtigen und sich dieser Prämisse unterzuordnen. Für größtmögliche Kostenklarheit im Hinblick auf die Sanierung der 2 Bestandsgebäude legt die Verwaltungen vertiefende Untersuchungen (u. A. die generelle Bausubstanz des Gebäudes sowie die Substanz der Stützen in der Tiefgarage) zu den beiden Gebäuden „Liegende 8“ und „L-Gebäude“ vor. - Wegen der Empfehlung der Kommission, dass das 120m-Hochhaus zu sehr großen Teilen für freifinanzierten Wohnraum errichtet werden soll und im Erdgeschossbereich und 1. OG auch Räume für andere Nutzungen (NGOs, Wissenschaft u.a.) vorhalten soll, ist es erforderlich, vorab eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Hinblick auf die Finanzierbarkeit des Gesamtprojekts durchzuführen. - Zur Energieversorgung des Areals NQB sind sofort Gespräche mit den Stadtwerken Bonn aufzunehmen, um zu prüfen, ob eine Energieversorgung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bonn sinnvoll ist. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob u. a. ein Anschluss an die Fernwärme möglich oder ob für diesen Bereich ein Nahwärmenetz sinnvoll ist und für dieSeite 2 von 3 Seite 3 Energieversorgung des NQB genutzt werden kann. - Das L-Gebäude ist in einem zufriedenstellenden Zustand, der es erlaubt, die Räumlichkeiten unmittelbar für Büronutzung zu verwenden. Daher ist dieser Gebäudebereich zunächst für eine Zwischennutzung, wie bspw. Büro und Verwaltung, zu nutzen, bis die Baumaßnahmen an der liegenden 8 abgeschlossen sind. Eine Zwischennutzung sollte die Umbauarbeiten am Gesamtkomplex jedoch nicht behindern. Interne und/oder externe Projektleitung, Bauleitung sowie weitere Verwaltungen werden für eine Unterbringung geprüft. Auch sollte überprüft werden, ob die Räumlichkeiten bereits heute für städtische Verwaltungseinheiten temporär genutzt werden könnten. Begründung Angesichts des kurzen Zeitraums der Beschlussfassung über den städtebaulichen Entwurf bis zur Entscheidung über die mögliche Ausübung des Rücktrittsrechts vom Vertrag müssen die weiteren Verfahrensschritte und vorbereitenden Überlegung für die Durchführung des Bauplanungs- und Vergabeverfahrens inhaltlich und zeitlich gut abgestimmt und transparent sein, damit das Projekt von einer möglichst großen Mehrheit im Stadtrat weiter mitgetragen wird und im Hinblick auf seine Fortsetzung qualifiziert bewertet werden kann. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de