241248 · Dringlichkeitsentscheidung OB
23. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Kerndaten
- Nummer
- 241248
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 07.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.686 Zeichen)
Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 241248 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB 23. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Beratungsfolge Rat 29.08.2024 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Da für den gegenwärtig bestehenden Interimszeitraum, in welchem eine durch den Rat bestellte Betriebsleitung nicht besetzt ist, eine Regelung für aktuell anfallende personalrechtliche Entscheidungen getroffen werden muss, kann mit der diesbezüglichen Satzungsänderung nicht bis zur nächsten regulären Sit- zung des Rates zugewartet werden. Die Einberufung einer Sondersitzung wäre im vorliegenden Fall nicht tunlich gewesen, da zu befürchten stand, dass die erforderliche Beschlussfähigkeit aufgrund der derzeitigen Urlaubszeit nicht si- chergestellt werden könnte. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die 23. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Begründung Mit Beschluss des Rates vom 18. April 2024 (DS-Nr. 240514) wurde die Haupt- satzung der Bundesstadt Bonn wie folgt ergänzt: § 15 Absatz 4 „In Bezug auf die mit Betriebssatzung vom 16.12.2003 eingerichtete eigenbe- triebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement (SGB) wird die Befugnis zur Einstellung, Ein- und Höhergruppierung sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf die Be- triebsleitung übertragen.“ Wegen der diesbezüglichen Begründung wird auf die v. g. Beschlussvorlage verwiesen. Bezüglich etwaiger Interimszeiträume, in denen die Betriebsleitung formal nicht besetzt ist, schlägt die Verwaltung mit Blick auf die in diesen Zeiträumen zu treffenden Personalentscheidungen i. S. v. § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung die folgende Ergänzung dieser Regelung vor:Seite 1 von 3 Seite 2 „Für den Fall, dass eine Betriebsleitung nicht bestellt ist, findet Absatz 2 An- wendung.“ § 15 Abs. 2 begründet eine umfassende Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters für dienst- und arbeitsrechtliche Angelegenheiten und lautet: § 15 Absatz 2 „Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister trifft bei allen sonstigen Beamtinnen oder Beamten und Beschäftigten die dienstrechtlichen und arbeits- rechtlichen Entscheidungen, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.“ Mit der vorstehenden Satzungsänderung wird die personalrechtliche Hand- lungsfähigkeit des SGB während etwaiger Interimszeiträume sichergestellt und insoweit Rechtssicherheit geschaffen. 31.07.2024/ 07.08.2024 gez. Dörner gez. Schäfer Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordneter Anlage/n 1 Anlage 1 (öffentlich)Seite 2 von 3 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 23. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn hat mit einem Ratsmitglied aufgrund der §§ 7 und 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV.NRW S. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 136), im Wege der Dringlichkeit am xx.xx.xxxx folgende Satzung beschlossen. Art. I Die Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn vom 01.07.1996 (ABl. S. 317), zuletzt geändert durch Satzung vom 25.04.2024 (ABl. S. 201), wird wie folgt geändert: § 15 Absatz 4 wird um folgenden Satz 2 ergänzt: Für den Fall, dass eine Betriebsleitung nicht bestellt ist, findet Absatz 2 Anwendung. Art. II Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de