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241244 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Verkehrs- und Straßenbauplanung in der Straße "Am Südfriedhof"

Nummer
241244
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
22.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.07.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.02.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 12.02.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 94 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241244-01 Stellungnahme zu Bürgerantrag: Verkehrs- und Straßenbauplanung in der Straße "Am Südfriedhof"

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241244
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
20.07.2024
Bürgerantrag: Verkehrs- und Straßenbauplanung in
der Straße "Am Südfriedhof"
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
27.08.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Wir beantragen
1. umfassende und klare Informationen über die konkrete Verkehrs- und
Straßenbauplanung in der Straße „Am Südfriedhof“ einschließlich etwaiger An-
liegerkosten.
2. Beteiligung der Anwohner an der Verkehrs- und Straßenbauplanung in der
Straße „Am Südfriedhof“.
3. Beruhigung jeder Art von Verkehr in der Straße „Am Südfriedhof“ von der
Servatiusstraße bis zum Beginn der Schrebergärten durch zweckmäßige bauli-
che Maßnahmen und/oder Widmung als verkehrsberuhigte Straße.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 4
Betreff
Verkehrs- und Straßenbauplanung in der Straße „Am Südfriedhof“
Ihr Antrag
Wir beantragen
1. umfassende und klare Informationen über die konkrete Verkehrs- und
Straßenbauplanung in der Straße „Am Südfriedhof“ einschließlich etwaiger
Anliegerkosten.
2. Beteiligung der Anwohner an der Verkehrs- und Straßenbauplanung in
der Straße „Am Südfriedhof“.
3. Beruhigung jeder Art von Verkehr in der Straße „Am Südfriedhof“ von
der Servatiusstraße bis zum Beginn der Schrebergärten durch zweckmäßige
bauliche Maßnahmen und/oder Widmung als verkehrsberuhigte Straße.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 4
Begründung des Antrags
Der Bonner Radentscheid fand zur Zeit der Corona-Pandemie statt, war
deshalb kaum öffentlich wahrnehmbar. Auch jetzt sind die Informationen
hierzu unvollständig und teils widersprüchlich. Der Radentscheid leidet
daher an einem Transparenz- und – zumindest in der Straße „Am Südfriedhof“
– einem Akzeptanzdefizit. Zudem scheinen zwar die vorgesehenen
überörtlichen Ziele und Verkehrsbeziehungen auf der Straßenkarte
stimmig, sie lassen sich aber anhand der konkreten Situation vor Ort
nicht bestätigen – dies gilt jedenfalls für die Straße „Am Südfriedhof“.
Zu Antrag 1:
In der Öffentlichkeit und vor Ort gibt es unterschiedliche, teils
widersprüchliche Informationen aus städtischen Gremien zur konkreten
Umsetzung des Radentscheids in der Straße „Am Südfriedhof“. Einerseits
sollen konkrete Markierungsarbeiten vorbereitet werden, andererseits
soll dem Mobilitätsausschuss die Konkretisierung übertragen und von
diesem der Radwegausbau „Am Südfriedhof“ wieder gestrichen worden sein.
Auch wird berichtet, die Straße solle zunächst überhaupt hergerichtet werden.
Welche Maßnahmen sind tatsächlich für die Straße „Am Südfriedhof“ vorgesehen
und wie verhalten sie sich zu § 8 KAG NRW?
Zu den Anträgen 2 und 3
Die Straße „Am Südfriedhof“ weist mehrere Besonderheiten auf, die bei
einem Ausbau zum Radschnellweg nicht ausreichend berücksichtigt würden.
Zur Straße:
• Die Straße ist nicht fertiggestellt. Es gibt keinen eigenen Fußweg,
der Belag ist von Schlaglöchern geprägt.
• Die Straße ist unterschiedlich breit: Zwischen den Hausnummern 1-7
etwa 5 m, in der Kurve vor Hausnummer 4 knapp 4 m breit, zwischen den
Hausnummern 6 - 2 ohne Bürgersteig etwa 9 m.
• Die Kurve vor Hausnummer 4 ist sehr unübersichtlich wegen des beidseitigen
Bewuchses im Knick; der in diese Kurve einmündende Fuß-/Radwegs aus
Richtung Prinzenstraße ist ebenfalls verdeckt. Die Verengung der Kurve stellt insgesamt eine Verkehrsgefahr
dar, besonders dann, wenn vor dem Haus Nr. 4 Autos parken.
• Zwischen den letzten Häusern und der Bahn sowie entlang der Bahn ist
der Fuß-und Radweg unbeleuchtet, zwischen Hausnummer 35 und Südfriedhof
ist es nachts wegen der Bäume nahezu schwarz.
• Die Straße ist bislang nicht gewidmet. Es gibt keine Straßenreinigung
und keinen Winterdienst.
Zur Verkehrssituation:
• In der kurzen Straße wohnen mehrere Familien mit kleinen Kindern, es
gibt zudem eine Kindertagesstätte.
• Es handelt sich um eine Sackgasse und Anliegerstraße, die am hinteren
Ende in einen Fuß-/Radweg zur bahnparallelen Verbindung zwischen Bonn
und Bad Godesberg übergeht.
• Die Straße wird nur von Anliegern mit dem Kfz genutzt; es handelt sich
dabei um Anwohner, um Bring-/Abholverkehr zur KiTa, um
Friedhofsbesucher, die den hinteren Parkplatz des Südfriedhofs nutzen,
sowie um Nutzer des Hundetrainingsplatzes.
• Für Fußgänger und Radfahrer aus Friesdorf ist die Straße eine gern
genutzte Anbindung an den bahnparallelen Fuß-/Radweg in Richtung Bonn
und Rheinaue.
• Das Verkehrsgeschehen war ursprünglich geprägt von einem guten
Nebeneinander der Verkehrsteilnehmer mit wenigen Autos und deutlichem
Rad- und Fußverkehr.
Dieses Verhältnis ändert sich aber in der letzten Zeit: Einzelne
Autofahrer, die den Hundetrainingsplatz ansteuern, fahren mit hoher
Geschwindigkeit (trotz Tempo 30) und ungebremst um die Kurve vor Hausnummer 4, was vermehrt zu
brenzligen Gefahrensituationen geführt hat. Kinder sind dem
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4
schutzlos ausgesetzt. Zudem ist eine zunehmende Rücksichtslosigkeit von
Fahrradfahrern festzustellen, die mit hoher Geschwindigkeit fahren und
Fußgänger beschimpfen und wegdrängen, auch gehbehinderte Menschen.
Gefährlich ist der Teil der Straße, an dem die Schrebergärten beginnen:
hier ist es besonders eng, besonders wenn die Hecken nicht beschnitten werden. Nachts ist es wegen der hohen
Laubbäume geradezu pechschwarz; hier kommt es bei Dunkelheit oft zu gefährlichen Situationen zwischen
Fahrradfahrern und Fußgängern.
Bewertung:
• Für eine gute Fahrradanbindung aus Friesdorf in Richtung Bonn ist eine
Vorberechtigung des Radverkehrs nicht erforderlich: Eine Bedrängung
durch Kfz-Verkehr existiert hier nicht.
• Eine einheitliche Ausgestaltung der Straße bis zur Bahnparallelen mit
einer Trennung von Fuß- und Radverkehr ist aus baulichen Gründen nicht
möglich. Jedenfalls am Beginn der Straße und bei den Schrebergärten wird
es bei einer gemeinsamen Wegenutzung bleiben müssen.
• Die gesamte Straße weist mit der unübersichtlichen Kurve vor
Hausnummer 4 und dem engen, unbeleuchteten Stück ab den Schrebergärten
Gefahrstellen auf, die ein rücksichtsvolles Nebeneinander der
Verkehrsteilnehmer erfordern. Die Errichtung einer Fahrradstraße würde
eine Bevorrechtigung von Fahrradfahrern bedeuten und die Inanspruchnahme
des eigenen Vorrechts gegenüber den schwächeren Verkehrsteilnehmern
fördern. Dies geht zu Lasten der Fußgänger, insb. der Kinder. Es ist
offenbar geplant, dass die Fahrradstraße bei den Schrebergärten abrupt
endet. Dass die Fahrradfahrer hier von „Vorfahrt“ auf „Rücksichtnahme“
umschalten, ist nicht zu erwarten, da es ja auch jetzt schon nicht so
ist. Darum wird an der Stelle die gefühlte Vorberechtigung nicht enden,
was unnötig zusätzlich Gefahr an einer bestehenden Gefahr- und
Angststelle schafft.
• Die sachgerechte Lösung besteht darin, in der Straße Anreize für
gegenseitige Rücksichtnahme zu schaffen, insbesondere für die schwächsten
Verkehrsteilnehmer, etwa durch entsprechende bauliche Maßnahmen oder
Widmung in eine verkehrsberuhigte Straße. In der Folge können die
anderen Verkehrsteilnehmer die Straße immer noch zweckmäßig nutzen: die
wenigen Autos und rasenden Radler müssten – was ohnehin geboten ist –
etwas langsamer fahren, davon würden auch die meisten Radfahrer
profitieren, die darunter allerdings schon jetzt kaum leiden.
Mit freundlichen Grüßen von
den AntragstellerInnen
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de