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241232 · Beschlussvorlage

Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag für das Städtebauförderprogramm 2025

Nummer
241232
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung
  5. Sitzung des Rates 26.09.2024 Entscheidung federführend
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241232
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag für das
Städtebauförderprogramm 2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
11.09.2024 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Anhörung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
25.09.2024 Empfehlung
Rat 26.09.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste samt Zeitplan sowie der
Finanzierungsübersicht zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte
fristgerecht zum 30.09.2024 als Förderantrag für das
Städtebauförderprogramm 2025 anzumelden. Die erforderlichen Mittel werden
im Haushalt bereitgestellt.
Begründung
Der Masterplan Innere Stadt Bonn wurde Mitte 2013 beschlossen und stellt im
Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung für mindestens 15
Jahre dar. Aufbauend auf einen intensiven Erarbeitungsprozess hat die Stadt
Bonn den ersten Förderantrag zur Aufnahme der Städtebaufördermittel
(Masterplan 1.0) für die Jahre 2014 bis 2019, sowie den zweiten
Förderantrag (Masterplan 2.0) für die Jahre 2021 bis 2025 beantragt und
bewilligt bekommen. Die schrittweise Umsetzung der Projekte hat bereits
begonnen und erste Projekte sind erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Verwaltung wurde am 01.09.2020 vom Rat beauftragt, für die vorgelegte
Projektliste Städtebaufördermittel für die Jahre 2021-2025 zu beantragen (siehe
DS 201200). Die erforderlichen Mittel für den Eigenanteil wurden im Haushalt
bereitgestellt. Im Gesamttestat wurden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von
34.061.578,00 Euro anerkannt. Auf Basis dieser Anerkennung sind jährlichSeite 1 von 9
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Projektförderanträge zu stellen (Programmjahr 2021: 3.052.861,00 Euro,
Programmjahr 2022: 4.127.580,00 Euro, Programmjahr 2023: 8.328.834,00
Euro, Programmjahr 2024: Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor). Für die
Förderjahre 2021 und 2022 wurde ein Fördersatz von 70% und die die
Förderjahre 2023 und folgende wurde/wird ein Fördersatz von 80%
angesetzt. Die Antragsfrist für das Förderjahr 2025 ist der 30.09.2024.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie am 01.01.2024 ist es zu
wesentlichen Änderungen in der Fördersystematik gekommen. Bei der
Antragstellung ist mit einem erhöhten Bearbeitungsaufwand zu rechnen -
insbesondere bei bereits bewilligten Gesamtfördermaßnahmen, wie dem
Masterplan 2.0, bei denen es zu einer Umstellung der Systematik gekommen
ist. Perspektivisch soll sich durch die Fortschreibung der Richtlinien eine
Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei Fördergeber und Kommunen
einstellen.
Hinweis zum zu stellenden Förderantrag 2025:
Mit der Änderung der Städtebauförderrichtlinien zum 01.01.2024 erfahren auch
das Antragsverfahren, die Bewilligungspraxis und die Bereitstellung der
Fördermittel wesentliche Änderungen. Dies stellt die Beantragung und
Bewirtschaftung der Fördermittel für die o.g. Gesamtmaßnahmen vor
besondere Herausforderungen: Die bereits bewilligten Projekte aus dem STEP
2021, 2022 und 2023 laufen weiter nach der alten Richtlinie. Die Projekte der
verbleibenden Förderjahre 2024 und 2025 wurden in die Systematik der neuen
Förderrichtlinie überführt, indem im letzten Jahr ein "Erstantrag" gestellt
wurde (siehe DS 231521). Im Rahmen dieses "Erstantrags" wurden
die Projekte Umbau Rheinpromenade, Stiftsplatz, Kölnstraße, Uni trifft City und
Rheingasse mit einer Gesamtsumme von 14.259.364 Euro beantragt.
Die Bewilligung für die beantragten Projekte liegt noch nicht vor, sodass zu
diesem Zeitpunkt nicht bekannt ist, welche der beantragten Projektkosten für
das Förderjahr 2024 bewilligt werden. Für den Antrag STEP 2025 bedeutet
dies in der Folge, dass aufgrund der fehlenden Informationen zum STEP 2024
zum jetzigen Zeitpunkt noch keine detaillierten Aussagen zu einzelnen
Projekten und Kosten getroffen werden können. Sobald der Verwaltung eine
Rückmeldung/Bewilligung zum STEP 2024 vorliegt, wird diese während des
Beratungslaufs dieser Vorlage durch eine ergänzende Stellungnahme den
politischen Gremien kommuniziert und das bestmögliche Vorgehen für dasSeite 2 von 9
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STEP 2025 beraten. Die Verwaltung wird daran festhalten die beantragten
Projekte zielgerichtet zur Förderung zu bringen.
Die Umsetzung der Projekte muss sich dabei innerhalb der im Gesamttestat
anerkannten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 34.061.578,00 Euro
bewegen. Mehrkosten, die diesen "Deckel" übersteigen, führen nicht zu einer
Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten seitens des Fördergebers, sondern
müssen entweder durch eine Erhöhung des Eigenanteils der Stadt oder durch
Einsparungen bei den Projekten gedeckt werden. Gegebenenfalls können
Projekte, wie die Rheingasse, die noch nicht über eine ausreichende
Planungstiefe verfügen, zeitlich nach hinten in einen der nächsten Anträge
verschoben werden.
Als Anlage ist eine Begründung und Übersicht der Projekte angefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.09.02 Maßnahmen des bes.
Städtebaurechts
1.09.02.05 Masterplan Innere Stadt 2.0
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch
berei
zuste
Auszahlungen
13.428.162,00 €
5610009028000/ 78.5200 2024-2025
Einzahlungen 10.742.529,60€
(Förderquote 80%)
5610009028000.005/68.1100 2024-2025
Investiver
Finanzsaldo
2.685.632,40€
Anlage/n
1 Anlage1_Masterplan_Uebersicht (öffentlich)
2 Anlage2_Projektübersicht (öffentlich)
3 Anlage 3_Begründung (öffentlich)Seite 3 von 9
Seite 4 von 9
2021 2022 2023 2024 2025
Projektübersicht: Sachstand Förderung / Antrag bei der Städtebauförderung
MASTERPLAN.INNERE STADT.BONN
Nr. 1
Rheinufer-
promenade
(1.BA )
Nr. 4
Stiftsplatz
Nr. 3
Grünfläche
Budapester Straße
Nr. 3.1
Stadteingang
Windeck-Bunker /
Entsiegelung
Budapester Straße
Nr. 11
Kunst HBF -Abgänge
Thomas-Mann-Str.
Nr. 12.1-3
Prozesssteuerung
Zentren- und
Fördermanagement
Verfügungsfonds
Nr. 8
Bornheimer Straße
Nr. 10
Brüdergasse
Nr. 12.1-3
Prozesssteuerung
Zentren- und
Fördermanagement
Verfügungsfonds
Nr. 1
Rheinufer-
promenade
(2.BA )
Nr. 4
Stiftsplatz
Nr. 5
Kölnstraße
Nr. 7
Uni trifft City
Nr. 9
Rheingasse
Nr. 1
Rheinufer-
promenade
(2.BA )
Nr. 4
Stiftsplatz
Nr. 5
Kölnstraße
Nr. 7
Uni trifft City
Nr. 9
Rheingasse
Ab 2024: Neue FRL Städtebauförderung NRW, daher
Einreichung eines sog. Erstantrags mit allen Projekten
(Nr. 1,4,5,7,9) notwendigSeite 1 von 2 Stand 15.08.2024Seite 5 von 9
Gesamtantrag 2021 – 2025 Eingereicht – Bewilligt (Aug 2023)
STEP 2021 Eingereicht – Bewilligt
STEP 2022 Eingereicht – Bewilligt
STEP 2023 Eingereicht – Bewilligt, aber ohne Projekt Stiftsplatz
STEP 2024 Einreichung – Bewilligung zeitnah erwartet (3.Q 2024)
STEP 2025 Wird zum 30.09.24 eingereicht
Projektübersicht: Sachstand Förderung / Antrag bei der Städtebauförderung
MASTERPLAN.INNERE STADT.BONN
Seite 2 von 2Seite 6 von 9
Anlage 0
Nr. 1 Umbau Rheinpromenade (2. Bauabschnitt – Josefstraße bis Rosental)
Der Rhein und seine Ufer sind in Bonn prägende Element der Freiraum- und Siedlungsstruktur und
Anziehungspunkt für die Freizeit- und Erholungsnutzung für alle in Bonn lebenden und Bonn
besuchenden Menschen. Dabei nimmt das Rheinufer auch eine Schlüsselfunktion als Treff- und
Kontaktpunkt für Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft sowie
unterschiedlichen Alters ein. Die Aufenthalts- und Nutzungsqualität soll unter Berücksichtigung von
Klimaanpassungen und der Biodiversität für vielfältige Nutzergruppen gesteigert werden. Das
Rheinufer soll zukünftig barrierefrei und orientierungssicher von Fußgängern und Radfahrern erreicht
und genutzt werden können. Geplant ist der Umbau in drei einzelnen Bauabschnitten. Der 3. BA (Alter
Zoll bis Zweite Fährgasse) soll in einer anschließenden Förderphase 3.0 (Bau in 2027) Berücksichtigung
finden. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses werden in allen Leistungsphasen die interessierten
Bürgerinnen und Bürger in die Planung intensiv eingebunden (s. hierzu auch DS 201202).
Die Entwurfsplanung wird zurzeit abgeschlossen und eine BürgerInnenbeteiligung zu der Planung wird
im Herbst 2024 stattfinden. Der Baustart ist Ende 2025 geplant.
Kosten gesamt Nicht förderfähige
Kosten
Förderung aus anderen
Programmen
7.514.380 Euro - 1.181.443 Euro
Förderung Nahmobilität
(Bewilligung liegt noch nicht
vor)
Nr. 4 Stiftsplatz
Der Stiftsplatz soll im Zuge der Maßnahme (als wichtiger Bestandteil des Leitmotivs Urbanes C)
aufgewertet werden, um seiner Bedeutung für das Quartier gerecht zu werden und darüber hinaus die
Verbindung zwischen Innenstadt, Beethovenhalle und Rhein zu stärken. Der Masterplan Innere Stadt
weist nach, dass die Aufwertung des Stiftsplatzes deutliches Potential zur Verbesserung des
Wohnumfeldes in der Nordstadt hat. Erste Überlegungen zur Umgestaltung des Platzes wurden bereits
vor Jahren skizziert. Entsprechend des Grundsatzbeschlusses (DS 211463) wurde im Sommer 2022 ein
Werkstattverfahren durchgeführt, aus dem der Beitrag des Landschaftsarchitekturbüros Scape mit
dem 1. Rang prämiert wurde. Der Wettbewerbsbeitrag zeichnet sich durch zukunftsweisende
Gestaltungselemente im Sinne einer klimaresilienten Stadtentwicklung aus und schafft mit
verschiedenen Aufenthalts- und Begegnungsräumen neue Nutzungsqualitäten. Das Büro Scape ist mit
der weiteren Planung zur Umsetzung beauftragt.
Die Entwurfsplanung wird abgeschlossen und der Baustart ist Ende 2025 geplant.
Kosten gesamt Nicht förderfähige
Kosten
Förderung aus anderen
Programmen
2.344.765 - 1.049.895 Euro
Förderung „Anpassung
urbaner Räume an den
Klimawandel“ (Bewilligung
liegt vor)Seite 7 von 9
Nr. 5 Kölnstraße (zwischen Wilhelmsplatz und Bertha- v.-Suttner Platz)
Die Kölnstraße weist zwischen dem Bertha-v.-Suttner Platz, dem Stiftsplatz und dem Wilhelmplatz
gestalterische und funktionale Defizite auf. Zusammen mit dem Umbau des Stiftsplatzes kann eine
deutliche Verbesserung der Wohnqualität sowie Anreize für private Investitionen in die
Modernisierung der Wohnbestände geschaffen werden. Die Neustrukturierung des Verkehrs und die
Aufwertung des Straßenraumes bieten eine Chance, vielen Aspekten der zukünftigen Stadtentwicklung
auch unter Klimaaspekten Rechnung zu tragen. Durch eine Aufwertung wird die Innenstadt über den
Bertha-von-Suttner-Platz hinaus gestalterisch in die Kölnstraße geführt, die Wegeverbindung zwischen
dem Beethovenhaus über die Kölnstraße, den Stiftsplatz bis hin zur Beethovenhalle / Beethoven
Campus attraktiviert. Mit der Einbeziehung des Wilhelmplatzes wird eine räumliche Verbindung zur
Poliklinik und zur Unterstützung der dort geplanten Umnutzung hergestellt. Abgerundet wird das
Projekt mit der Stärkung des kleinteiligen Einzelhandels und Gewerbes, welches sich auch mit dem
umgestalteten Stiftsplatz in das Platzgefüge der Innenstadt funktional integrieren soll.
Die bauliche Umsetzung soll Mitte 2026 nach Abschluss der Baumaßnahmen Bornheimer Straße und
Stiftsplatz erfolgen.
Kosten gesamt Nicht förderfähige
Kosten
Förderung aus anderen
Programmen
2.377.605 Euro 700.000 Euro KAG 1.640.237,90€
Förderung Straßenbau
(Bewilligung liegt noch nicht
vor)
Nr. 7 Uni trifft City
Die Räume um das Bonner Münster mit dem Martinsplatz, Keimzelle der historischen Entwicklung, und
um die Universität stellen ein wichtiges Potential der künftigen Innenstadtentwicklung dar. Aktuell
stellt der Bereich jedoch einen wenig qualitätsvollen Teilabschnitt in der City eher mit trennender
Wirkung dar. Durch die zukünftige Aufwertung dieser Achse zwischen Belderberg und ZOB zugunsten
höherer gestalterischer Qualitäten und Aufenthaltsqualität rücken auch die Innenstadt (City) und die
Universität sowie der Hofgarten enger aneinander. Verfolgt werden die Ziele der Verbindung
öffentlicher, sozialer und kultureller Einrichtungen, sowie der Verbesserung der öffentlichen Räume
und innerstädtischen Verbindungen, verbunden mit einer Aufwertung der Klima- und Lagequalität.
Angestrebt werden außerdem klimatechnische Anpassungen in Form von Entsiegelung,
Straßenraumbegrünung und Verkehrsberuhigung. Einer an diesen Zielen ausgerichteten
Grundkonzeption hat der Rat der Stadt Bonn im März 2023 zugestimmt, anschließend wurde eine
umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Die sukzessive abschnittsweise Umsetzung beginnt ab Mitte 2025.
Kosten gesamt Nicht förderfähige
Kosten
Förderung aus anderen
Programmen
3.250.000 Euro - -
Nr. 9 Rheingasse
Im Zusammenhang mit einer Aufwertung von Straßenräumen zur stärkeren Anbindung an den Rhein
sind im Verlauf des Belderbergs attraktive Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr zuSeite 8 von 9
entwickeln. Dabei stellt die Verknüpfung zwischen Rheingasse und Rathausgasse den direkten Bezug
von der Fußgängerzone mit dem historischen Rathaus zum Rhein her. Diese Verbindung ist
stadträumlich und gestalterisch aufzuwerten, um deutlich zu machen, dass hier ein zentraler
Eingangsbereich in die City liegt. Die Rheingasse ist zudem wegen der an der Uferpromenade
angeordneten Schiffsanleger (Köln-Düsseldorfer und Bonner Personenschifffahrt) eine wichtige
Wegeverbindung von Touristen, sowohl vom Rhein kommend als auch von der City in Richtung Rhein.
Die Grundkonzeption und Gestaltungsansätze aus dem Projekt Nr. 7 Uni trifft City in der Rheingasse
fortführend, erstellt die Verwaltung aktuell die Grundkonzeption für die Rheingasse; dadurch soll eine
attraktive und zusammenhängende Gestaltung dieser wichtigen Achse zwischen ZOB / Innenstadt und
Rhein erreicht werden.
Die Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen, hängt jedoch maßgeblich von der Anschlussförderung
nach dem Masterplan 2.0 ab.
Kosten gesamt Nicht förderfähige
Kosten
Förderung aus anderen
Programmen
1.209.000 Euro -Seite 9 von 9

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Datenstand: 02.11.2026, 21:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de