241232 · Beschlussvorlage
Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag für das Städtebauförderprogramm 2025
Kerndaten
- Nummer
- 241232
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 241232 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag für das Städtebauförderprogramm 2025 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 11.09.2024 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Anhörung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Empfehlung Rat 26.09.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste samt Zeitplan sowie der Finanzierungsübersicht zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.09.2024 als Förderantrag für das Städtebauförderprogramm 2025 anzumelden. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. Begründung Der Masterplan Innere Stadt Bonn wurde Mitte 2013 beschlossen und stellt im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung für mindestens 15 Jahre dar. Aufbauend auf einen intensiven Erarbeitungsprozess hat die Stadt Bonn den ersten Förderantrag zur Aufnahme der Städtebaufördermittel (Masterplan 1.0) für die Jahre 2014 bis 2019, sowie den zweiten Förderantrag (Masterplan 2.0) für die Jahre 2021 bis 2025 beantragt und bewilligt bekommen. Die schrittweise Umsetzung der Projekte hat bereits begonnen und erste Projekte sind erfolgreich abgeschlossen werden. Die Verwaltung wurde am 01.09.2020 vom Rat beauftragt, für die vorgelegte Projektliste Städtebaufördermittel für die Jahre 2021-2025 zu beantragen (siehe DS 201200). Die erforderlichen Mittel für den Eigenanteil wurden im Haushalt bereitgestellt. Im Gesamttestat wurden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 34.061.578,00 Euro anerkannt. Auf Basis dieser Anerkennung sind jährlichSeite 1 von 9 Seite 2 Projektförderanträge zu stellen (Programmjahr 2021: 3.052.861,00 Euro, Programmjahr 2022: 4.127.580,00 Euro, Programmjahr 2023: 8.328.834,00 Euro, Programmjahr 2024: Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor). Für die Förderjahre 2021 und 2022 wurde ein Fördersatz von 70% und die die Förderjahre 2023 und folgende wurde/wird ein Fördersatz von 80% angesetzt. Die Antragsfrist für das Förderjahr 2025 ist der 30.09.2024. Mit dem Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie am 01.01.2024 ist es zu wesentlichen Änderungen in der Fördersystematik gekommen. Bei der Antragstellung ist mit einem erhöhten Bearbeitungsaufwand zu rechnen - insbesondere bei bereits bewilligten Gesamtfördermaßnahmen, wie dem Masterplan 2.0, bei denen es zu einer Umstellung der Systematik gekommen ist. Perspektivisch soll sich durch die Fortschreibung der Richtlinien eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei Fördergeber und Kommunen einstellen. Hinweis zum zu stellenden Förderantrag 2025: Mit der Änderung der Städtebauförderrichtlinien zum 01.01.2024 erfahren auch das Antragsverfahren, die Bewilligungspraxis und die Bereitstellung der Fördermittel wesentliche Änderungen. Dies stellt die Beantragung und Bewirtschaftung der Fördermittel für die o.g. Gesamtmaßnahmen vor besondere Herausforderungen: Die bereits bewilligten Projekte aus dem STEP 2021, 2022 und 2023 laufen weiter nach der alten Richtlinie. Die Projekte der verbleibenden Förderjahre 2024 und 2025 wurden in die Systematik der neuen Förderrichtlinie überführt, indem im letzten Jahr ein "Erstantrag" gestellt wurde (siehe DS 231521). Im Rahmen dieses "Erstantrags" wurden die Projekte Umbau Rheinpromenade, Stiftsplatz, Kölnstraße, Uni trifft City und Rheingasse mit einer Gesamtsumme von 14.259.364 Euro beantragt. Die Bewilligung für die beantragten Projekte liegt noch nicht vor, sodass zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt ist, welche der beantragten Projektkosten für das Förderjahr 2024 bewilligt werden. Für den Antrag STEP 2025 bedeutet dies in der Folge, dass aufgrund der fehlenden Informationen zum STEP 2024 zum jetzigen Zeitpunkt noch keine detaillierten Aussagen zu einzelnen Projekten und Kosten getroffen werden können. Sobald der Verwaltung eine Rückmeldung/Bewilligung zum STEP 2024 vorliegt, wird diese während des Beratungslaufs dieser Vorlage durch eine ergänzende Stellungnahme den politischen Gremien kommuniziert und das bestmögliche Vorgehen für dasSeite 2 von 9 Seite 3 STEP 2025 beraten. Die Verwaltung wird daran festhalten die beantragten Projekte zielgerichtet zur Förderung zu bringen. Die Umsetzung der Projekte muss sich dabei innerhalb der im Gesamttestat anerkannten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 34.061.578,00 Euro bewegen. Mehrkosten, die diesen "Deckel" übersteigen, führen nicht zu einer Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten seitens des Fördergebers, sondern müssen entweder durch eine Erhöhung des Eigenanteils der Stadt oder durch Einsparungen bei den Projekten gedeckt werden. Gegebenenfalls können Projekte, wie die Rheingasse, die noch nicht über eine ausreichende Planungstiefe verfügen, zeitlich nach hinten in einen der nächsten Anträge verschoben werden. Als Anlage ist eine Begründung und Übersicht der Projekte angefügt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.09.02 Maßnahmen des bes. Städtebaurechts 1.09.02.05 Masterplan Innere Stadt 2.0 Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch berei zuste Auszahlungen 13.428.162,00 € 5610009028000/ 78.5200 2024-2025 Einzahlungen 10.742.529,60€ (Förderquote 80%) 5610009028000.005/68.1100 2024-2025 Investiver Finanzsaldo 2.685.632,40€ Anlage/n 1 Anlage1_Masterplan_Uebersicht (öffentlich) 2 Anlage2_Projektübersicht (öffentlich) 3 Anlage 3_Begründung (öffentlich)Seite 3 von 9 Seite 4 von 9 2021 2022 2023 2024 2025 Projektübersicht: Sachstand Förderung / Antrag bei der Städtebauförderung MASTERPLAN.INNERE STADT.BONN Nr. 1 Rheinufer- promenade (1.BA ) Nr. 4 Stiftsplatz Nr. 3 Grünfläche Budapester Straße Nr. 3.1 Stadteingang Windeck-Bunker / Entsiegelung Budapester Straße Nr. 11 Kunst HBF -Abgänge Thomas-Mann-Str. Nr. 12.1-3 Prozesssteuerung Zentren- und Fördermanagement Verfügungsfonds Nr. 8 Bornheimer Straße Nr. 10 Brüdergasse Nr. 12.1-3 Prozesssteuerung Zentren- und Fördermanagement Verfügungsfonds Nr. 1 Rheinufer- promenade (2.BA ) Nr. 4 Stiftsplatz Nr. 5 Kölnstraße Nr. 7 Uni trifft City Nr. 9 Rheingasse Nr. 1 Rheinufer- promenade (2.BA ) Nr. 4 Stiftsplatz Nr. 5 Kölnstraße Nr. 7 Uni trifft City Nr. 9 Rheingasse Ab 2024: Neue FRL Städtebauförderung NRW, daher Einreichung eines sog. Erstantrags mit allen Projekten (Nr. 1,4,5,7,9) notwendigSeite 1 von 2 Stand 15.08.2024Seite 5 von 9 Gesamtantrag 2021 – 2025 Eingereicht – Bewilligt (Aug 2023) STEP 2021 Eingereicht – Bewilligt STEP 2022 Eingereicht – Bewilligt STEP 2023 Eingereicht – Bewilligt, aber ohne Projekt Stiftsplatz STEP 2024 Einreichung – Bewilligung zeitnah erwartet (3.Q 2024) STEP 2025 Wird zum 30.09.24 eingereicht Projektübersicht: Sachstand Förderung / Antrag bei der Städtebauförderung MASTERPLAN.INNERE STADT.BONN Seite 2 von 2Seite 6 von 9 Anlage 0 Nr. 1 Umbau Rheinpromenade (2. Bauabschnitt – Josefstraße bis Rosental) Der Rhein und seine Ufer sind in Bonn prägende Element der Freiraum- und Siedlungsstruktur und Anziehungspunkt für die Freizeit- und Erholungsnutzung für alle in Bonn lebenden und Bonn besuchenden Menschen. Dabei nimmt das Rheinufer auch eine Schlüsselfunktion als Treff- und Kontaktpunkt für Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft sowie unterschiedlichen Alters ein. Die Aufenthalts- und Nutzungsqualität soll unter Berücksichtigung von Klimaanpassungen und der Biodiversität für vielfältige Nutzergruppen gesteigert werden. Das Rheinufer soll zukünftig barrierefrei und orientierungssicher von Fußgängern und Radfahrern erreicht und genutzt werden können. Geplant ist der Umbau in drei einzelnen Bauabschnitten. Der 3. BA (Alter Zoll bis Zweite Fährgasse) soll in einer anschließenden Förderphase 3.0 (Bau in 2027) Berücksichtigung finden. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses werden in allen Leistungsphasen die interessierten Bürgerinnen und Bürger in die Planung intensiv eingebunden (s. hierzu auch DS 201202). Die Entwurfsplanung wird zurzeit abgeschlossen und eine BürgerInnenbeteiligung zu der Planung wird im Herbst 2024 stattfinden. Der Baustart ist Ende 2025 geplant. Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Förderung aus anderen Programmen 7.514.380 Euro - 1.181.443 Euro Förderung Nahmobilität (Bewilligung liegt noch nicht vor) Nr. 4 Stiftsplatz Der Stiftsplatz soll im Zuge der Maßnahme (als wichtiger Bestandteil des Leitmotivs Urbanes C) aufgewertet werden, um seiner Bedeutung für das Quartier gerecht zu werden und darüber hinaus die Verbindung zwischen Innenstadt, Beethovenhalle und Rhein zu stärken. Der Masterplan Innere Stadt weist nach, dass die Aufwertung des Stiftsplatzes deutliches Potential zur Verbesserung des Wohnumfeldes in der Nordstadt hat. Erste Überlegungen zur Umgestaltung des Platzes wurden bereits vor Jahren skizziert. Entsprechend des Grundsatzbeschlusses (DS 211463) wurde im Sommer 2022 ein Werkstattverfahren durchgeführt, aus dem der Beitrag des Landschaftsarchitekturbüros Scape mit dem 1. Rang prämiert wurde. Der Wettbewerbsbeitrag zeichnet sich durch zukunftsweisende Gestaltungselemente im Sinne einer klimaresilienten Stadtentwicklung aus und schafft mit verschiedenen Aufenthalts- und Begegnungsräumen neue Nutzungsqualitäten. Das Büro Scape ist mit der weiteren Planung zur Umsetzung beauftragt. Die Entwurfsplanung wird abgeschlossen und der Baustart ist Ende 2025 geplant. Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Förderung aus anderen Programmen 2.344.765 - 1.049.895 Euro Förderung „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ (Bewilligung liegt vor)Seite 7 von 9 Nr. 5 Kölnstraße (zwischen Wilhelmsplatz und Bertha- v.-Suttner Platz) Die Kölnstraße weist zwischen dem Bertha-v.-Suttner Platz, dem Stiftsplatz und dem Wilhelmplatz gestalterische und funktionale Defizite auf. Zusammen mit dem Umbau des Stiftsplatzes kann eine deutliche Verbesserung der Wohnqualität sowie Anreize für private Investitionen in die Modernisierung der Wohnbestände geschaffen werden. Die Neustrukturierung des Verkehrs und die Aufwertung des Straßenraumes bieten eine Chance, vielen Aspekten der zukünftigen Stadtentwicklung auch unter Klimaaspekten Rechnung zu tragen. Durch eine Aufwertung wird die Innenstadt über den Bertha-von-Suttner-Platz hinaus gestalterisch in die Kölnstraße geführt, die Wegeverbindung zwischen dem Beethovenhaus über die Kölnstraße, den Stiftsplatz bis hin zur Beethovenhalle / Beethoven Campus attraktiviert. Mit der Einbeziehung des Wilhelmplatzes wird eine räumliche Verbindung zur Poliklinik und zur Unterstützung der dort geplanten Umnutzung hergestellt. Abgerundet wird das Projekt mit der Stärkung des kleinteiligen Einzelhandels und Gewerbes, welches sich auch mit dem umgestalteten Stiftsplatz in das Platzgefüge der Innenstadt funktional integrieren soll. Die bauliche Umsetzung soll Mitte 2026 nach Abschluss der Baumaßnahmen Bornheimer Straße und Stiftsplatz erfolgen. Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Förderung aus anderen Programmen 2.377.605 Euro 700.000 Euro KAG 1.640.237,90€ Förderung Straßenbau (Bewilligung liegt noch nicht vor) Nr. 7 Uni trifft City Die Räume um das Bonner Münster mit dem Martinsplatz, Keimzelle der historischen Entwicklung, und um die Universität stellen ein wichtiges Potential der künftigen Innenstadtentwicklung dar. Aktuell stellt der Bereich jedoch einen wenig qualitätsvollen Teilabschnitt in der City eher mit trennender Wirkung dar. Durch die zukünftige Aufwertung dieser Achse zwischen Belderberg und ZOB zugunsten höherer gestalterischer Qualitäten und Aufenthaltsqualität rücken auch die Innenstadt (City) und die Universität sowie der Hofgarten enger aneinander. Verfolgt werden die Ziele der Verbindung öffentlicher, sozialer und kultureller Einrichtungen, sowie der Verbesserung der öffentlichen Räume und innerstädtischen Verbindungen, verbunden mit einer Aufwertung der Klima- und Lagequalität. Angestrebt werden außerdem klimatechnische Anpassungen in Form von Entsiegelung, Straßenraumbegrünung und Verkehrsberuhigung. Einer an diesen Zielen ausgerichteten Grundkonzeption hat der Rat der Stadt Bonn im März 2023 zugestimmt, anschließend wurde eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die sukzessive abschnittsweise Umsetzung beginnt ab Mitte 2025. Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Förderung aus anderen Programmen 3.250.000 Euro - - Nr. 9 Rheingasse Im Zusammenhang mit einer Aufwertung von Straßenräumen zur stärkeren Anbindung an den Rhein sind im Verlauf des Belderbergs attraktive Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr zuSeite 8 von 9 entwickeln. Dabei stellt die Verknüpfung zwischen Rheingasse und Rathausgasse den direkten Bezug von der Fußgängerzone mit dem historischen Rathaus zum Rhein her. Diese Verbindung ist stadträumlich und gestalterisch aufzuwerten, um deutlich zu machen, dass hier ein zentraler Eingangsbereich in die City liegt. Die Rheingasse ist zudem wegen der an der Uferpromenade angeordneten Schiffsanleger (Köln-Düsseldorfer und Bonner Personenschifffahrt) eine wichtige Wegeverbindung von Touristen, sowohl vom Rhein kommend als auch von der City in Richtung Rhein. Die Grundkonzeption und Gestaltungsansätze aus dem Projekt Nr. 7 Uni trifft City in der Rheingasse fortführend, erstellt die Verwaltung aktuell die Grundkonzeption für die Rheingasse; dadurch soll eine attraktive und zusammenhängende Gestaltung dieser wichtigen Achse zwischen ZOB / Innenstadt und Rhein erreicht werden. Die Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen, hängt jedoch maßgeblich von der Anschlussförderung nach dem Masterplan 2.0 ab. Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Förderung aus anderen Programmen 1.209.000 Euro -Seite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de