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241231 · Beschlussvorlage

ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag für das Städtebauförderprogramm 2025 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag

Nummer
241231
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.09.2024 Anhörung
  5. Sitzung des Rates 26.09.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241231
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag für das
Städtebauförderprogramm 2025 hier: Projektliste
samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den
Förderantrag
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.09.2024 Anhörung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
25.09.2024 Anhörung
Rat 26.09.2024 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage ist dringlich, da mit ihr die Grundlage für die Erarbeitung eines
umfangreichen Antrags auf Städtebaufördermittel gelegt wird, der spätestens
am 30.09.2024 eingereicht werden muss. Bei einer Beschlussfassung nach
dieser Frist kann ein Förderantrag erst wieder zum 30.09.2025 gestellt werden,
so dass eine entsprechende Verzögerung in der Einwerbung und Nutzung von
Fördermitteln entstehen würde. Aufgrund der komplexen verwaltungsinternen
Abstimmung und des Erfordernisses, während der Abstimmung aktuelle
Informationen aus dem für die Aufstellung des Städtebauförderprogramms
zuständigen Landesministeriums zu berücksichtigen, war eine frühere
Einbringung der Vorlage nicht möglich.“
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste samt Zeitplan sowie der
Finanzierungsübersicht zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte
fristgerecht zum 30.09.2024 als Förderantrag für das
Städtebauförderprogramm anzumelden. Die erforderlichen Mittel werden im
Haushalt bereitgestellt.
Begründung
Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept
(ISEK) Innenstadt Bad Godesberg wurde 2020 beschlossen (DS-Nr. 190431)Seite 1 von 12
Seite 2
und stellt im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung
in Bad Godesberg für mindestens 15 Jahre dar. Im Jahr 2021 hat die Stadt
Bonn bereits einen Antrag auf Städtebaufördermittel gestellt (DS-Nr. 211222),
der keinen Erfolg hatte. Im Oktober 2023 wurde erneut ein qualifizierter
Gesamtantrag auf Grundlage der zwischenzeitlich neu gefassten
Städtebauförderrichtlinien für die Jahre 2024 bis 2026 bei der Bezirksregierung
Köln eingereicht (siehe DS-Nr. 231531). Nach den Begrifflichkeiten der neuen
Förderrichtlinie gilt dieser als sogenannter "Erstantrag".
Am 15.08.2024 wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) das
Stadterneuerungsprogramm 2024 (STEP 2024) veröffentlicht. Darin ist jedoch
das ISEK Bad Godesberg nicht als städtebauliche Gesamtmaßnahme
aufgeführt. Ein konkreter Bescheid zu dem Antrag, aus dem nähere Hinweise
für eventuellen Qualifizierungsbedarf des Antrags entnommen werden könnten,
liegt der Verwaltung (Stand 23.08.2024) noch nicht vor.
Subsidiäre Förderungen durch weitere Bundesprogramme
In der Zwischenzeit wurden gemäß dem Subsidiaritätsprinzip bereits
Teilmaßnahmen des ISEKs zur Förderung über das Bundesprogramm
„Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZiZ) angemeldet und Ende 2022 für
einen Förderzeitraum bis Ende August 2025 mit einer Fördersumme von knapp
950.000 € bewilligt (siehe Anlage Projektliste).
Weitere Teilmaßnahmen wurden über das Bundesprogramm „Anpassung
urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ (AURAK) beantragt. Die
Bundesstadt Bonn hat am 12. April 2024 den Zuwendungsbescheid mit einer
Fördersumme von rund 6,3 Mio. € (85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben)
für die Innenstadt von Bad Godesberg erhalten - vorbehaltlich einer noch
ausstehenden baufachlichen Bestätigung der zuwendungsfähigen Ausgaben
durch die Oberfinanzdirektion NRW-Bau. In diese Bundesförderung kann
jedoch nur ein Teil der Maßnahmen im öffentlichen Raum eingegeben werden,
nämlich nur Maßnahmen der sogenannten "blau- grünen Infrastruktur (d.h.
Maßnahmen zum Wassermanagement und Begrünungsmaßnahmen).
Dementsprechend waren die zur Förderung angemeldeten Projekte zu splitten,
so dass nun abgrenzbare Teile des 1. BA “Am Fronhof” und des 2. BA
“Theaterplatz” als der sogenannten "grauen" Infrastruktur zugehörig in den
Antrag auf Städtebaufördermittel NRW mit aufgenommen werden. Hierdurch
soll die Möglichkeit einer ergänzenden Förderung gewährleistet werden (siehe
DS-Nr. 240629).Seite 2 von 12
Seite 3
Weiteres Vorgehen Städtebauförderung
Der zum STEP 2024 eingereichte Antrag wird zum Stichtag 30.09.2024 in
aktualisierter Form erneut als "Erstantrag" im Sinne der neuen Förderrichtlinien
für 2025 ff. beim Fördergeber gestellt. Die entsprechende Projektliste umfasst
sowohl Maßnahmen, die in den nächsten Jahren angestoßen werden, als auch
vorbereitende Maßnahmen, die gestartet oder fertig gestellt sind. Diese
Maßnahme bereiten Investitionen vor und können rückwirkend für die
Städtebauförderung angemeldet werden.
Insgesamt sollen folgende Einzelprojekte zur Förderung über das
Städtebauförderprogramm angemeldet werden (siehe Anlage Projektliste)
3 vorbereitende Projekte
2 baulich/investive Projekte
4 begleitende Projekte
Für die Förderjahre 2025 und folgende wird ein Fördersatz von 80% zugrunde
gelegt.
Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes
2025/2026 durch die Bezirksregierung Köln.
Die einzelnen Projekte sind der Anlage 0 - Projektbeschreibung zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.09.02
Produktgruppenbezeichnung
Maßnahmen d. bes.
Städtebaurechts
Produkt
1.09.02.06
Produktbezeichnung
Integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
Bad Godesberg
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 7.603.000 € 5610709023000/
78.5200
2024-2028
Einzahlungen 6.082.400 €
(80 %
Förderquote)
5610709023000/
68.1000
2024-2028
Investiver
Finanzsaldo
1.520.600 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 3 von 12
Seite 4
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.262.487 € 16100090206/
72.1000/
74.1000
2024-2028 539.653,00 Nachmeldung
Einzahlungen /
Erträge
1.729.989,60
€ (80 %
Förderquote)
16100090206/
61.1000
2024-2028 405.372,40 Nachmeldung
Haushaltsbelastung
Haushaltsbelastung
jährlich
532.497,40 €
106.499,48 €
2024-2028
Anlage/n
1 Anlage 0-Projektbeschreibung (öffentlich)
2 Anlage 1 Projektliste 2024-2027 (öffentlich)Seite 4 von 12
Anlage 0 – Projektbeschreibung
Mobilitätskonzept mit Schwerpunkt Förderung der klimagerechten Mobilität
(vorbereitende Untersuchung)
Das Mobilitätskonzept soll allgemeine Handlungsempfehlungen und konkrete
Maßnahmenvorschläge liefern, wie die Erreichbarkeit der Bad Godesberger Innenstadt –
insbesondere durch den Umweltverbund - verbessert und die Zuwegungen attraktiver
gestaltet werden können. Nach einer umfangreichen Analyse der Bestandssituation sollen
u.a. Skizzen/Entwürfe erarbeitet werden, diese verkehrsplanerischen Ziele mit den
Ergebnissen des städtebaulichen Wettbewerbsverfahren zu kombinieren.
Beispielhafte Maßnahmen des Mobilitätskonzepts sind die Planungen für einen Ausbau der
Radverbindungen in der Bad Godesberger Innenstadt, Querungsstellen für Fußgänger sowie
eine Mobilstation am Bad Godesberger Bahnhof. Untersucht werden sollen auch
abschnittsweise verkehrsberuhigende Maßnahmen auf dem Haupterschließungsnetz in der
Innenstadt und das Angebot für den Ruhenden Verkehr.
Eine Förderung nachhaltiger und umweltfreundlicher Maßnahmen steht bei allen
Maßnahmen ebenso im Fokus wie eine generelle Verbesserung des Angebots.
Ladestationen und Infrastruktur für E-Autos sowie Carsharing-Angebote sind daher an der
Mobilstation anzusiedeln.
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2022-2024 150.000 € - 120.000 € 30.000 €
Masterplan Innenstadt Bad Godesberg inklusive Wettbewerb (vorbereitende
Maßnahme)
Ziel des Wettbewerbs zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad
Godesberg (DS-Nr. 202028) war die Schaffung einer planerischen Grundlage für die
Beseitigung der in der Innenstadt bestehenden gestalterischen, städtebaulichen und
funktionalen Mängel des öffentlichen Raums. Hierzu wurde eine überzeugende
übergeordnete Leitidee/Vision (Masterplan) erarbeitet.
Der „Masterplan Innenstadt Bad Godesberg“ beschreibt Maßnahmen für das gesamte
Innenstadtgebiet in Bad Godesberg. Ein Entwurf des Masterplanes war bereits Grundlage für
die Umgestaltung des öffentlichen Raumes Am Fronhof und Theaterplatz.
Vor dem Hintergrund der Herausforderungen an Innenstädte, wie Klimaanpassung,Seite 5 von 12
veränderte Einkaufsgewohnheiten oder Mobilitätsverhalten, wird der fertiggestellte
Masterplan Möglichkeiten darstellen, wie sich die Innenstadt in den nächsten zehn bis
zwanzig Jahren weiterentwickeln kann. Dabei beschränkt er sich nicht auf den öffentlichen
Raum z.B. an der Kurfürstlichen Zeile oder dem Moltkeplatz. Die Zukunftsperspektive zeigt
auch Entwicklungspotentiale für private Gebäude und Flächen in der Innenstadt auf.
Zentrale Themen des Masterplans sind:
Wohnen, Handel, Gastronomie und Kultur
Aufenthaltsqualität auf den Straßen und Plätzen
Gestaltung der Gebäude und Innenhöfe
Grünflächen und Wasserinfrastruktur
Mobilität und Verkehr
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2021-2024 546.000 € - 437.000€ 109.000€
Leitbild- und ISEK-Erstellung (vorbereitende Maßnahme)
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2020 ein neues Leitbild für den
Stadtbezirk Bad Godesberg sowie ein sogenanntes Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept
(ISEK) für die Innenstadt von Bad Godesberg beschlossen (DS 190431).
Über einen Zeitraum von circa einem Jahr wurden Leitbild und ISEK durch die Verwaltung in
Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro sowie unter Beteiligung einer breiten
Öffentlichkeit erarbeitet. Wichtige Meilensteine dabei waren die drei Leitbildkonferenzen im
Stadtteil, in denen die Vorschläge für Ziele, Maßnahmen und Prioritäten mit den
teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern erörtert wurden. Aufbauend auf dem Leitbild für
den Stadtbezirk wurden konkrete Maßnahmen, Zukunftsperspektiven und Projekte für die
Innenstadt in Form eines ISEK erarbeitet, die in einen Zeitraum von ca. 20 Jahren umgesetzt
werden sollen.Seite 6 von 12
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2018-2019 86.487 € - 69.190 € 17.298 €
Klimagerechte Neugestaltung der Fußgängerzone “Am Fronhof” (1. BA)/ und
”Theaterplatz” (2.BA) (baulich/investive Maßnahme graue Infrastruktur)
Die klimagerechte Umgestaltung der Fußgängerzone von Bad Godesberg soll in zwei
Bauabschnitten erfolgen; das Planungsgebiet der Fußgängerzone erstreckt sich vom Platz
Am Fronhof bis zum Theaterplatz (siehe DS 231249).
Teilmaßnahmen des Projektes werden über das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und
ländlicher Räume an den Klimawandel“ (AURAK) gefördert. Die Bundesförderung deckt
jedoch nur einen Teil der Gesamtkosten ab (nur blau- grüne Infrastruktur), sodass der
restliche Teil des 1. BA “Am Fronhof” und des 2. BA “Theaterplatz” (graue Infrastruktur) in
den Antrag auf Städtebaufördermittel NRW mit aufgenommen wird, so dass eine ergänzende
Förderung gewährleistet und das Projekt umgesetzt werden kann.
Am Fronhof
Es soll im Zuge der Planung eine „Gartenpasssage“ entstehen, worin Aufenthalt,
Spielelemente und Tiefbeete mit Rigolen kombiniert werden. Auch hier verstehen die sich
wiederholenden Elemente als Verknüpfung der beiden Plätze Theaterplatz und Fronhof. Im
Bereich der Pfarrer-Minartz-Straße sind für die Stärkung der Mobilität weitere Fahrrad-
Abstellanlagen und im Sinne der Entsiegelung ein Pflanzbeet vorgesehen.
Umsetzung Kosten
gesamt
(graue
Infrastruktur)
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2026/27 3.689.000 € - 2.951.200 € 737.800 €
Theaterplatz
Im Zuge der Neugestaltung wird dem Theaterplatz eine eigenständige, vegetative
Nutzungscharakteristik zugesprochen mit der Funktion als Hauptplatz für hinreichend
Verweil- und Aufenthaltsangeboten. Im Herzen dieses Platzes ist ein kleiner „Baumhain“ als
grüne Oase vorgesehen und schon vorbereitend angelegt.Seite 7 von 12
Dieser soll sowohl Klimaanpassungsstrategien (Microklima, Kühlung, Verschattung, Co2-
Bindung, Wasserkreislauf, etc.) als auch die gesellschaftlichen Veränderungen (Aufenthalt
und Kommunikation, Multicodierung und Austausch, Mehrgenerationen-Koexistenz usw.)
sicht- und erlebbar werden lassen. Der Vorentwurf sieht zwei neugepflanzte hochgeastete
Bäume im Zusammenspiel mit Aufenthalts- und Spielangeboten vor.
Die Gesamtkosten enthalten sowohl die Baukosten für die graue Indrastruktur als auch die
Baunebenkosten.
Investive
Umsetzung
Kosten gesamt
(graue
Infrastruktur)
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2027/28 3.914.000 € - 3.131.200 € 782.800 €
Stadtteilarchitekt/in (begleitende Maßnahme)
Zur Motivation und Aktivierung der Wohnimmobilieneigentümerschaft und Geschäftsinhaber,
in den Immobilienbestand zu investieren, ist eine aufsuchende und beratende Arbeit
erforderlich. Diese Aufgabe soll durch einen externen Dienstleister übernommen werden.
Dieser erarbeitet in für die Eigentümerschaft kostenlosen Erstberatungsgesprächen
Möglichkeiten, wie aufgrund der individuellen Sachlage ein Aufwertungsprozess für die
Immobilie/n gestaltet werden kann. Diese Beratung ist eine aktivierende Anschubberatung,
die allerdings nicht die traditionellen Architektenleistungen ersetzt oder in Konkurrenz zu
kostenpflichtigen Beratungsleistungen steht, wie sie durch Architekten, Verbraucherzentralen
oder private Energieberatungs-Unternehmen angeboten werden. Vielmehr geht es um eine
aktivierende Grundberatung zu Art und Umfang gewünschter Instandsetzungs- und
Modernisierungsmaßnahmen, zu Fördermöglichkeiten und Finanzierung.
Die Grundlage sowie der Prozess der Beratung werden im Städtebaulichen
Nutzungskonzept (siehe Ds-Nr. 241097) beschrieben und die konkreten Ziele der Beratung
für die einzelnen Teilbereiche der Innenstadt definiert.Seite 8 von 12
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2025-2027 302.000 € - 241.600 € 60.400 €
Hof- und Fassadenprogramm (begleitende Maßnahme)
Mit dem Hof- und Fassadenprogramm soll der Erhalt und die Aufwertung von Geschäfts- und
Wohngebäuden mit der Schaffung von Investitionsanreizen für die Eigentümerschaft
gefördert werden. Hierzu gehört ebenfalls die gestalterische Aufwertung sowie
Verschönerung der Fußgängerzone, der Einkaufsstraßen sowie des privaten Wohnumfelds
mit der Verbesserung des Mikroklimas.
Zum Start des Hof- und Fassadenprogramms wird die Verwaltung eine kommunale Richtlinie
erstellen, welche die Umsetzungsmodalitäten des Förderprogramms definiert und welche
vom Rat zu beschließen ist. Anhand dieser Förderrichtlinien werden die Eigentümer über die
Inhalte und Vorteile des Hof- und Fassadenprogramms informiert.
Durch die finanzielle Unterstützung kann die notwendige Attraktivierung der Wohn- und
Geschäftsgebäude in Gang gesetzt werden. Zusammen mit den geplanten gestalterischen
Maßnahmen im öffentlichen Raum und den Maßnahmen der lokalen Ökonomie kann die
Innenstadt von Bad Godesberg insgesamt aufgewertet und erlebbar gestaltet werden. Die
Betreuung des Programms soll der Stadtteilarchitekt/die Stadtteilarchitektin übernehmen.
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2025-2027 368.000 € Private Mittel
(50%)
184.000 €
147.200 € 36.800 €Seite 9 von 12
Verlängerung Zentrenmanagement (Labor für Transformation / Ort der Begegnung)
(begleitende Maßnahme)
Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ startete ab
September 2023 das Zentrenmanagement mit Labor für Transformation und Ort der
Begegnung in der Bad Godesberger Innenstadt. Der Förder- und Leistungszeitraum erstreckt
sich bis Ende August 2025. Eine anschließende Weiterführung und Anpassung der
Aufgaben des Zentrenmanagements bis 2027 ist zur Begleitung der Umsetzung der noch
fortslaufenden ISEK-Projekte sinnvoll und soll bei der Städtebauförderung beantragt werden.
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2025-2027 794.000 € - 635.200 € 158.800 €
Fortführung Verfügungsfonds
Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ startete im
Sommer 2024 der Verfügungsfonds befristet bis Mitte 2025. Eine anschließende
Weiterführung des Verfügungsfonds ist zur Begleitung der Umsetzung der ISEK-Projekte
sinnvoll und soll bei der Städtebauförderung beantragt werden.
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2025-2027 200.000 € Mittel Private
oder
Kommune: 50
%
100.000 €
80.000 € 120.000 €Seite 10 von 12
Gesamtvolumen 2025-2028 10.049.487 €
davon nicht förderfähige Kosten 284.000 €
Zuwendungsfähige Kosten
Städtebauförderung
9.765.487 €
davon Städtebauförderung (80%) 7.812.389 €
davon Eigenanteil Stadt Bonn
(20%)
2.053.097 €
Anliegerbeiträge (KAG) bzw. Erstattung durch das Land:
Die Ausbaumaßnahmen in der Bad Godesberger Innenstadt sind grundsätzlich geeignet,
Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
auszulösen. Die beitragsfähigen Kosten können zu maximal 80 % auf die Beitragspflichtigen
umgelegt werden. Diese sind derzeit aufgrund der nötigen Planungsreife noch nicht
abschließend ermittelt, werden jedoch im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.
Seit 01.01.2024 ist an die Stelle der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8 KAG
die Erstattung nicht mehr erhebbarer Beitäge durch das Land an die Gemeinden getreten.
Bezogen auf die Städtebauförderung hat dies jedoch keine Auswirkung. Soweit früher eine
Beitragserhebung notwendig war, tritt an ihre Stelle die Erstattung durch das Land in gleicher
Höhe.Seite 11 von 12
BUNDESSTADT.BONN
Stadtplanungsamt – Stand 08/2024
ISEK Bad Godesberg –
Kurzüberblick
2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028
(B) Zentrenmanagement / Labor für Transformation
Klimagerechte Neugestaltung der
Fußgängerzone „Am Fronhof“ und
„Theaterplatz“ (blau-grüne Infrastruktur)
(F) Nachhaltiges Tourismus-/
Freizeit-/ Kultur- und Sportkonzept
(G) Image-
u.Marketing
konzept
Stadtteilarchitekt*in mit Schwerpunkt klimagerechter
Architektur im Bestand
Klimagerechtes Hof- und Fassadenprogramm
(A) Ort der Begegnung
(E) Städtebauliches Nutzungskonzept
zur Transformation der Bad
Godesberger Innenstadt
Mobilitätskonzept mit Schwerpunkt Förderung der klimagerechten Mobilität (2022-
2024), Masterplan Öffentlicher Raum inkl. Wettbewerb (2021-2024)
Leitbild- und ISEK-Erstellung (2018/19)
Prozesssteuerung
(Objektplanung)
Städtebau-
förderung
ZIZ (C) Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung
(D) Verfügungsfonds
AURAK
Zukunftsfähige
Innenstädte
und Zentren (ZIZ)
Anpassung urbaner Räume an
den Klimawandel (AURAK)
Lebendige Zentren
Prozesssteuerung (Technische
Projektsteuerung)
Klimagerechte Neugestaltung der Fußgängerzone „Am
Fronhof“ und „Theaterplatz“ (graue Infrastruktur)
Dachbegrünung
Stadtbahnabgänge
Fortführung Zentrenmanagement / Labor für
Transformation / Ort der Begegnung
Fortführung VerfügungsfondsSeite 12 von 12

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Datenstand: 03.11.2026, 01:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de