241231 · Beschlussvorlage
ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag für das Städtebauförderprogramm 2025 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag
Kerndaten
- Nummer
- 241231
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (19.281 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 241231 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag für das Städtebauförderprogramm 2025 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.09.2024 Anhörung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Anhörung Rat 26.09.2024 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage ist dringlich, da mit ihr die Grundlage für die Erarbeitung eines umfangreichen Antrags auf Städtebaufördermittel gelegt wird, der spätestens am 30.09.2024 eingereicht werden muss. Bei einer Beschlussfassung nach dieser Frist kann ein Förderantrag erst wieder zum 30.09.2025 gestellt werden, so dass eine entsprechende Verzögerung in der Einwerbung und Nutzung von Fördermitteln entstehen würde. Aufgrund der komplexen verwaltungsinternen Abstimmung und des Erfordernisses, während der Abstimmung aktuelle Informationen aus dem für die Aufstellung des Städtebauförderprogramms zuständigen Landesministeriums zu berücksichtigen, war eine frühere Einbringung der Vorlage nicht möglich.“ Beschlussvorschlag Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste samt Zeitplan sowie der Finanzierungsübersicht zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.09.2024 als Förderantrag für das Städtebauförderprogramm anzumelden. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. Begründung Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt Bad Godesberg wurde 2020 beschlossen (DS-Nr. 190431)Seite 1 von 12 Seite 2 und stellt im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung in Bad Godesberg für mindestens 15 Jahre dar. Im Jahr 2021 hat die Stadt Bonn bereits einen Antrag auf Städtebaufördermittel gestellt (DS-Nr. 211222), der keinen Erfolg hatte. Im Oktober 2023 wurde erneut ein qualifizierter Gesamtantrag auf Grundlage der zwischenzeitlich neu gefassten Städtebauförderrichtlinien für die Jahre 2024 bis 2026 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht (siehe DS-Nr. 231531). Nach den Begrifflichkeiten der neuen Förderrichtlinie gilt dieser als sogenannter "Erstantrag". Am 15.08.2024 wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) das Stadterneuerungsprogramm 2024 (STEP 2024) veröffentlicht. Darin ist jedoch das ISEK Bad Godesberg nicht als städtebauliche Gesamtmaßnahme aufgeführt. Ein konkreter Bescheid zu dem Antrag, aus dem nähere Hinweise für eventuellen Qualifizierungsbedarf des Antrags entnommen werden könnten, liegt der Verwaltung (Stand 23.08.2024) noch nicht vor. Subsidiäre Förderungen durch weitere Bundesprogramme In der Zwischenzeit wurden gemäß dem Subsidiaritätsprinzip bereits Teilmaßnahmen des ISEKs zur Förderung über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZiZ) angemeldet und Ende 2022 für einen Förderzeitraum bis Ende August 2025 mit einer Fördersumme von knapp 950.000 € bewilligt (siehe Anlage Projektliste). Weitere Teilmaßnahmen wurden über das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ (AURAK) beantragt. Die Bundesstadt Bonn hat am 12. April 2024 den Zuwendungsbescheid mit einer Fördersumme von rund 6,3 Mio. € (85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) für die Innenstadt von Bad Godesberg erhalten - vorbehaltlich einer noch ausstehenden baufachlichen Bestätigung der zuwendungsfähigen Ausgaben durch die Oberfinanzdirektion NRW-Bau. In diese Bundesförderung kann jedoch nur ein Teil der Maßnahmen im öffentlichen Raum eingegeben werden, nämlich nur Maßnahmen der sogenannten "blau- grünen Infrastruktur (d.h. Maßnahmen zum Wassermanagement und Begrünungsmaßnahmen). Dementsprechend waren die zur Förderung angemeldeten Projekte zu splitten, so dass nun abgrenzbare Teile des 1. BA “Am Fronhof” und des 2. BA “Theaterplatz” als der sogenannten "grauen" Infrastruktur zugehörig in den Antrag auf Städtebaufördermittel NRW mit aufgenommen werden. Hierdurch soll die Möglichkeit einer ergänzenden Förderung gewährleistet werden (siehe DS-Nr. 240629).Seite 2 von 12 Seite 3 Weiteres Vorgehen Städtebauförderung Der zum STEP 2024 eingereichte Antrag wird zum Stichtag 30.09.2024 in aktualisierter Form erneut als "Erstantrag" im Sinne der neuen Förderrichtlinien für 2025 ff. beim Fördergeber gestellt. Die entsprechende Projektliste umfasst sowohl Maßnahmen, die in den nächsten Jahren angestoßen werden, als auch vorbereitende Maßnahmen, die gestartet oder fertig gestellt sind. Diese Maßnahme bereiten Investitionen vor und können rückwirkend für die Städtebauförderung angemeldet werden. Insgesamt sollen folgende Einzelprojekte zur Förderung über das Städtebauförderprogramm angemeldet werden (siehe Anlage Projektliste) 3 vorbereitende Projekte 2 baulich/investive Projekte 4 begleitende Projekte Für die Förderjahre 2025 und folgende wird ein Fördersatz von 80% zugrunde gelegt. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2025/2026 durch die Bezirksregierung Köln. Die einzelnen Projekte sind der Anlage 0 - Projektbeschreibung zu entnehmen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.09.02 Produktgruppenbezeichnung Maßnahmen d. bes. Städtebaurechts Produkt 1.09.02.06 Produktbezeichnung Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Bad Godesberg Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 7.603.000 € 5610709023000/ 78.5200 2024-2028 Einzahlungen 6.082.400 € (80 % Förderquote) 5610709023000/ 68.1000 2024-2028 Investiver Finanzsaldo 1.520.600 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 3 von 12 Seite 4 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.262.487 € 16100090206/ 72.1000/ 74.1000 2024-2028 539.653,00 Nachmeldung Einzahlungen / Erträge 1.729.989,60 € (80 % Förderquote) 16100090206/ 61.1000 2024-2028 405.372,40 Nachmeldung Haushaltsbelastung Haushaltsbelastung jährlich 532.497,40 € 106.499,48 € 2024-2028 Anlage/n 1 Anlage 0-Projektbeschreibung (öffentlich) 2 Anlage 1 Projektliste 2024-2027 (öffentlich)Seite 4 von 12 Anlage 0 – Projektbeschreibung Mobilitätskonzept mit Schwerpunkt Förderung der klimagerechten Mobilität (vorbereitende Untersuchung) Das Mobilitätskonzept soll allgemeine Handlungsempfehlungen und konkrete Maßnahmenvorschläge liefern, wie die Erreichbarkeit der Bad Godesberger Innenstadt – insbesondere durch den Umweltverbund - verbessert und die Zuwegungen attraktiver gestaltet werden können. Nach einer umfangreichen Analyse der Bestandssituation sollen u.a. Skizzen/Entwürfe erarbeitet werden, diese verkehrsplanerischen Ziele mit den Ergebnissen des städtebaulichen Wettbewerbsverfahren zu kombinieren. Beispielhafte Maßnahmen des Mobilitätskonzepts sind die Planungen für einen Ausbau der Radverbindungen in der Bad Godesberger Innenstadt, Querungsstellen für Fußgänger sowie eine Mobilstation am Bad Godesberger Bahnhof. Untersucht werden sollen auch abschnittsweise verkehrsberuhigende Maßnahmen auf dem Haupterschließungsnetz in der Innenstadt und das Angebot für den Ruhenden Verkehr. Eine Förderung nachhaltiger und umweltfreundlicher Maßnahmen steht bei allen Maßnahmen ebenso im Fokus wie eine generelle Verbesserung des Angebots. Ladestationen und Infrastruktur für E-Autos sowie Carsharing-Angebote sind daher an der Mobilstation anzusiedeln. Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2022-2024 150.000 € - 120.000 € 30.000 € Masterplan Innenstadt Bad Godesberg inklusive Wettbewerb (vorbereitende Maßnahme) Ziel des Wettbewerbs zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg (DS-Nr. 202028) war die Schaffung einer planerischen Grundlage für die Beseitigung der in der Innenstadt bestehenden gestalterischen, städtebaulichen und funktionalen Mängel des öffentlichen Raums. Hierzu wurde eine überzeugende übergeordnete Leitidee/Vision (Masterplan) erarbeitet. Der „Masterplan Innenstadt Bad Godesberg“ beschreibt Maßnahmen für das gesamte Innenstadtgebiet in Bad Godesberg. Ein Entwurf des Masterplanes war bereits Grundlage für die Umgestaltung des öffentlichen Raumes Am Fronhof und Theaterplatz. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen an Innenstädte, wie Klimaanpassung,Seite 5 von 12 veränderte Einkaufsgewohnheiten oder Mobilitätsverhalten, wird der fertiggestellte Masterplan Möglichkeiten darstellen, wie sich die Innenstadt in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren weiterentwickeln kann. Dabei beschränkt er sich nicht auf den öffentlichen Raum z.B. an der Kurfürstlichen Zeile oder dem Moltkeplatz. Die Zukunftsperspektive zeigt auch Entwicklungspotentiale für private Gebäude und Flächen in der Innenstadt auf. Zentrale Themen des Masterplans sind: Wohnen, Handel, Gastronomie und Kultur Aufenthaltsqualität auf den Straßen und Plätzen Gestaltung der Gebäude und Innenhöfe Grünflächen und Wasserinfrastruktur Mobilität und Verkehr Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2021-2024 546.000 € - 437.000€ 109.000€ Leitbild- und ISEK-Erstellung (vorbereitende Maßnahme) Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2020 ein neues Leitbild für den Stadtbezirk Bad Godesberg sowie ein sogenanntes Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt von Bad Godesberg beschlossen (DS 190431). Über einen Zeitraum von circa einem Jahr wurden Leitbild und ISEK durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro sowie unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit erarbeitet. Wichtige Meilensteine dabei waren die drei Leitbildkonferenzen im Stadtteil, in denen die Vorschläge für Ziele, Maßnahmen und Prioritäten mit den teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern erörtert wurden. Aufbauend auf dem Leitbild für den Stadtbezirk wurden konkrete Maßnahmen, Zukunftsperspektiven und Projekte für die Innenstadt in Form eines ISEK erarbeitet, die in einen Zeitraum von ca. 20 Jahren umgesetzt werden sollen.Seite 6 von 12 Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2018-2019 86.487 € - 69.190 € 17.298 € Klimagerechte Neugestaltung der Fußgängerzone “Am Fronhof” (1. BA)/ und ”Theaterplatz” (2.BA) (baulich/investive Maßnahme graue Infrastruktur) Die klimagerechte Umgestaltung der Fußgängerzone von Bad Godesberg soll in zwei Bauabschnitten erfolgen; das Planungsgebiet der Fußgängerzone erstreckt sich vom Platz Am Fronhof bis zum Theaterplatz (siehe DS 231249). Teilmaßnahmen des Projektes werden über das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ (AURAK) gefördert. Die Bundesförderung deckt jedoch nur einen Teil der Gesamtkosten ab (nur blau- grüne Infrastruktur), sodass der restliche Teil des 1. BA “Am Fronhof” und des 2. BA “Theaterplatz” (graue Infrastruktur) in den Antrag auf Städtebaufördermittel NRW mit aufgenommen wird, so dass eine ergänzende Förderung gewährleistet und das Projekt umgesetzt werden kann. Am Fronhof Es soll im Zuge der Planung eine „Gartenpasssage“ entstehen, worin Aufenthalt, Spielelemente und Tiefbeete mit Rigolen kombiniert werden. Auch hier verstehen die sich wiederholenden Elemente als Verknüpfung der beiden Plätze Theaterplatz und Fronhof. Im Bereich der Pfarrer-Minartz-Straße sind für die Stärkung der Mobilität weitere Fahrrad- Abstellanlagen und im Sinne der Entsiegelung ein Pflanzbeet vorgesehen. Umsetzung Kosten gesamt (graue Infrastruktur) Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2026/27 3.689.000 € - 2.951.200 € 737.800 € Theaterplatz Im Zuge der Neugestaltung wird dem Theaterplatz eine eigenständige, vegetative Nutzungscharakteristik zugesprochen mit der Funktion als Hauptplatz für hinreichend Verweil- und Aufenthaltsangeboten. Im Herzen dieses Platzes ist ein kleiner „Baumhain“ als grüne Oase vorgesehen und schon vorbereitend angelegt.Seite 7 von 12 Dieser soll sowohl Klimaanpassungsstrategien (Microklima, Kühlung, Verschattung, Co2- Bindung, Wasserkreislauf, etc.) als auch die gesellschaftlichen Veränderungen (Aufenthalt und Kommunikation, Multicodierung und Austausch, Mehrgenerationen-Koexistenz usw.) sicht- und erlebbar werden lassen. Der Vorentwurf sieht zwei neugepflanzte hochgeastete Bäume im Zusammenspiel mit Aufenthalts- und Spielangeboten vor. Die Gesamtkosten enthalten sowohl die Baukosten für die graue Indrastruktur als auch die Baunebenkosten. Investive Umsetzung Kosten gesamt (graue Infrastruktur) Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2027/28 3.914.000 € - 3.131.200 € 782.800 € Stadtteilarchitekt/in (begleitende Maßnahme) Zur Motivation und Aktivierung der Wohnimmobilieneigentümerschaft und Geschäftsinhaber, in den Immobilienbestand zu investieren, ist eine aufsuchende und beratende Arbeit erforderlich. Diese Aufgabe soll durch einen externen Dienstleister übernommen werden. Dieser erarbeitet in für die Eigentümerschaft kostenlosen Erstberatungsgesprächen Möglichkeiten, wie aufgrund der individuellen Sachlage ein Aufwertungsprozess für die Immobilie/n gestaltet werden kann. Diese Beratung ist eine aktivierende Anschubberatung, die allerdings nicht die traditionellen Architektenleistungen ersetzt oder in Konkurrenz zu kostenpflichtigen Beratungsleistungen steht, wie sie durch Architekten, Verbraucherzentralen oder private Energieberatungs-Unternehmen angeboten werden. Vielmehr geht es um eine aktivierende Grundberatung zu Art und Umfang gewünschter Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, zu Fördermöglichkeiten und Finanzierung. Die Grundlage sowie der Prozess der Beratung werden im Städtebaulichen Nutzungskonzept (siehe Ds-Nr. 241097) beschrieben und die konkreten Ziele der Beratung für die einzelnen Teilbereiche der Innenstadt definiert.Seite 8 von 12 Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2025-2027 302.000 € - 241.600 € 60.400 € Hof- und Fassadenprogramm (begleitende Maßnahme) Mit dem Hof- und Fassadenprogramm soll der Erhalt und die Aufwertung von Geschäfts- und Wohngebäuden mit der Schaffung von Investitionsanreizen für die Eigentümerschaft gefördert werden. Hierzu gehört ebenfalls die gestalterische Aufwertung sowie Verschönerung der Fußgängerzone, der Einkaufsstraßen sowie des privaten Wohnumfelds mit der Verbesserung des Mikroklimas. Zum Start des Hof- und Fassadenprogramms wird die Verwaltung eine kommunale Richtlinie erstellen, welche die Umsetzungsmodalitäten des Förderprogramms definiert und welche vom Rat zu beschließen ist. Anhand dieser Förderrichtlinien werden die Eigentümer über die Inhalte und Vorteile des Hof- und Fassadenprogramms informiert. Durch die finanzielle Unterstützung kann die notwendige Attraktivierung der Wohn- und Geschäftsgebäude in Gang gesetzt werden. Zusammen mit den geplanten gestalterischen Maßnahmen im öffentlichen Raum und den Maßnahmen der lokalen Ökonomie kann die Innenstadt von Bad Godesberg insgesamt aufgewertet und erlebbar gestaltet werden. Die Betreuung des Programms soll der Stadtteilarchitekt/die Stadtteilarchitektin übernehmen. Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2025-2027 368.000 € Private Mittel (50%) 184.000 € 147.200 € 36.800 €Seite 9 von 12 Verlängerung Zentrenmanagement (Labor für Transformation / Ort der Begegnung) (begleitende Maßnahme) Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ startete ab September 2023 das Zentrenmanagement mit Labor für Transformation und Ort der Begegnung in der Bad Godesberger Innenstadt. Der Förder- und Leistungszeitraum erstreckt sich bis Ende August 2025. Eine anschließende Weiterführung und Anpassung der Aufgaben des Zentrenmanagements bis 2027 ist zur Begleitung der Umsetzung der noch fortslaufenden ISEK-Projekte sinnvoll und soll bei der Städtebauförderung beantragt werden. Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2025-2027 794.000 € - 635.200 € 158.800 € Fortführung Verfügungsfonds Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ startete im Sommer 2024 der Verfügungsfonds befristet bis Mitte 2025. Eine anschließende Weiterführung des Verfügungsfonds ist zur Begleitung der Umsetzung der ISEK-Projekte sinnvoll und soll bei der Städtebauförderung beantragt werden. Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2025-2027 200.000 € Mittel Private oder Kommune: 50 % 100.000 € 80.000 € 120.000 €Seite 10 von 12 Gesamtvolumen 2025-2028 10.049.487 € davon nicht förderfähige Kosten 284.000 € Zuwendungsfähige Kosten Städtebauförderung 9.765.487 € davon Städtebauförderung (80%) 7.812.389 € davon Eigenanteil Stadt Bonn (20%) 2.053.097 € Anliegerbeiträge (KAG) bzw. Erstattung durch das Land: Die Ausbaumaßnahmen in der Bad Godesberger Innenstadt sind grundsätzlich geeignet, Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) auszulösen. Die beitragsfähigen Kosten können zu maximal 80 % auf die Beitragspflichtigen umgelegt werden. Diese sind derzeit aufgrund der nötigen Planungsreife noch nicht abschließend ermittelt, werden jedoch im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden. Seit 01.01.2024 ist an die Stelle der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8 KAG die Erstattung nicht mehr erhebbarer Beitäge durch das Land an die Gemeinden getreten. Bezogen auf die Städtebauförderung hat dies jedoch keine Auswirkung. Soweit früher eine Beitragserhebung notwendig war, tritt an ihre Stelle die Erstattung durch das Land in gleicher Höhe.Seite 11 von 12 BUNDESSTADT.BONN Stadtplanungsamt – Stand 08/2024 ISEK Bad Godesberg – Kurzüberblick 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 (B) Zentrenmanagement / Labor für Transformation Klimagerechte Neugestaltung der Fußgängerzone „Am Fronhof“ und „Theaterplatz“ (blau-grüne Infrastruktur) (F) Nachhaltiges Tourismus-/ Freizeit-/ Kultur- und Sportkonzept (G) Image- u.Marketing konzept Stadtteilarchitekt*in mit Schwerpunkt klimagerechter Architektur im Bestand Klimagerechtes Hof- und Fassadenprogramm (A) Ort der Begegnung (E) Städtebauliches Nutzungskonzept zur Transformation der Bad Godesberger Innenstadt Mobilitätskonzept mit Schwerpunkt Förderung der klimagerechten Mobilität (2022- 2024), Masterplan Öffentlicher Raum inkl. Wettbewerb (2021-2024) Leitbild- und ISEK-Erstellung (2018/19) Prozesssteuerung (Objektplanung) Städtebau- förderung ZIZ (C) Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung (D) Verfügungsfonds AURAK Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ) Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel (AURAK) Lebendige Zentren Prozesssteuerung (Technische Projektsteuerung) Klimagerechte Neugestaltung der Fußgängerzone „Am Fronhof“ und „Theaterplatz“ (graue Infrastruktur) Dachbegrünung Stadtbahnabgänge Fortführung Zentrenmanagement / Labor für Transformation / Ort der Begegnung Fortführung VerfügungsfondsSeite 12 von 12
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de