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241226-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Feststellung der Einwohnerzahl durch das zuständige Landesamt auf Basis des Zensus 2022; hier: finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Nummer
241226-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.08.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241226 BBB-Anfrage: Feststellung der Einwohnerzahl durch das zuständige Landesamt auf Basis des Zensus 2022; hier: finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241226-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
BBB-Anfrage: Feststellung der Einwohnerzahl
durch das zuständige Landesamt auf Basis des
Zensus 2022; hier: finanzielle Auswirkungen auf
den Haushalt
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche Auswirkungen insbesondere auf die im Entwurf des Haushalts
2025/2026 veranschlagten Zuweisungen hat die von den Zählungen der
Stadtverwaltung (Ende 2022: 342.703 Einwohner) abweichende Feststel-
lung der Einwohnerzahl durch das zuständige Landesamt auf Basis des
Zensus 2022 (321.633 Einwohner. Mitte 2022)?
Antwort:
Im GFG 2025 werden noch keine aus der Fortschreibung der Zensusdaten
2022 fortgeschriebenen Bevölkerungsdaten berücksichtigt (Schreiben des Mi-
nisteriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zu den Eckpunk-
ten des GFG 2025):
„… Die Ergebnisse des Zensus 2022 liegen derzeit noch nicht aufbereitet vor.
Nach Auskunft des Landesbetriebes IT.NRW als statistisches Landesamt wer-
den die für das GFG 2025 erforderlichen fortgeschriebenen Einwohnerzahlen
basierend auf dem Zensus 2022 voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres vor-
liegen. Damit ist eine Berücksichtigung noch im laufenden Gesetzgebungsver-
fahren nahezu ausgeschlossen. Daher sollen - in Absprache mit den Kommu-
nalen Spitzenverbänden - aus Gründen der Planungssicherheit (basierend auf
der im Herbst vorzulegenden Modellrechnung) für das GFG 2025 die fortge-
schriebenen Zensusdaten 2011 für die Bevölkerungszahlen zu den Stichtagen
31. Dezember 2021, 31. Dezember 2022 und 31.Dezember 2023 berücksichtigt
werden ….“
Im GFG 2025 werden sich damit noch keine negativen Auswirkungen ergeben.
Erst ab dem Jahr 2026 und den fortfolgenden Jahren werden sich negative
Auswirkungen ergeben. Würden alle Städte im gleichen prozentualen Verhält-
nis Einwohner verlieren, so würde sich bezogen auf den Finanzausgleich keine
Auswirkungen ergeben. Da die Veränderungen bei den Städten jedoch unter-Seite 1 von 3
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schiedlich sind und sich die Bevölkerungsrelationen verschieben, gibt es so-
wohl Gewinner als auch Verlierer. Die Auswirkungen ergeben sich für Bonn
durch die geringere Bevölkerungszahl (Daten IT.NRW), welche wiederum mit
einem geringeren Hauptansatzprozentsatz multipliziert wird (Einwohnerverede-
lung: Je größer die Einwohnerzahl, desto höher der Prozentsatz, mit dem die
Einwohner gewichtet werden). Wird die Bevölkerung um die genannten 15.000
Einwohner in der GFG-Berechnung reduziert, dann wird die Stadt Bonn unter
der Annahme, dass lediglich Bonn Einwohner verliert (alle anderen bleiben
gleich) maximal rd. 18 Mio. EUR an Schlüsselzuweisungen verlieren. Seit dem
GFG 2012 wird aber aufgrund des Zensus 2011 ein Faktor verwendet, der den
Bevölkerungsrückgang in Gemeinden berücksichtigt (Demografiefaktor). Dieser
führt dazu, dass als relevanter Bevölkerungswert der Mittelwert aus den Ergeb-
nissen dreier Jahresstatistiken zugrunde gelegt wird, wenn dieser höher ist als
die zum Stichtag festgestellte Bevölkerungszahl. Insofern wird die Auswirkun-
gen im ersten Jahr der Berücksichtigung „lediglich“ einen Bevölkerungsrück-
gang von grob 5.000 Einwohner, im zweiten Jahr von grob 10.000 Einwohnern
und erst im dritten Jahr der komplette Bevölkerungsrückgang berücksichtigt.
Die Auswirkungen sind somit im ersten Jahr (2026) vereinfacht per Dreisatz
maximal 6 Mio. EUR, im zweiten Jahr rund maximal 12 Mio. EUR (2027) und im
dritten Jahr maximal 18 Mio. EUR (2028) hoch. Da aber die Veränderungen
aller Kommunen im Verhältnis zueinander in den einzelnen Jahren berücksich-
tigt werden müssen und weitere Komponenten im Finanzausgleich zu berück-
sichtigen sind, können die tatsächlichen Auswirkungen des Zensus auf Bonn
noch nicht ermittelt werden. Als Orientierung wird darauf hingewiesen, dass auf
Basis des Zensus 1987 mit einem Bevölkerungsrückgang von rund 13.000
Einwohnern rund 12 Mio. EUR geringere Zuweisungen vereinnahmt wurden.
Durch den Zensus 2011 reduzierte sich die Einwohnerzahl um rund 17.000 und
der Verlust an Zuweisungen belief sich auf 12,5 Mio. EUR.
Neben den Schlüsselzuweisungen werden den Städten auch Pauschalen ge-
währt (Investitionspauschalen, Aufwands- und Unterhaltspauschale, Sportpau-
schale). Diese Pauschalen würden sich bei Berücksichtigung des vollen Bevöl-
kerungsrückgangs um rund 850 TEUR p.a. auf Basis des GFG-Bescheids 2024
reduzieren.
2. Wie erklärt die Oberbürgermeisterin die erheblichen Abweichungen
angesichts des Umstandes, dass sich der Zensus auch im Jahr 2022 auf
bereits bestehende Verwaltungsregister und somit in erster Linie auf die
Angaben der Stadt Bonn selbst aus deren Melderegister stützt?
Antwort:
Die durch den Zensus 2022 ermittelte Bevölkerungszahl von 321.544 Personen
zum 16.5.2022 basiert primär auf einer geschichteten Stichprobe, welche dann
wiederum in einem statistischen Verfahren mit einem Melderegisterabzug ab-
geglichen wird, um Über- und Untererfassungen abschätzen zu können. Hin-
sichtlich der Details wird auf die offizielle Internetseite zum Zensus 2022 ver-
wiesen, auf der die Methodik ausführlich erläutert wird:
(https://www.zensus2022.de/DE/Wie-funktioniert-der-Zensus/ermittlung-
einwohnerzahl-registergestuetzt.html?nn=352854).Seite 2 von 3
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Unbestritten ist, dass es im städtischen Melderegister zu Abweichungen von
der Realität kommen kann, etwa wenn ein Bürger ohne vorherige Abmeldung
ins Ausland verzieht (dies führt zu Übererfassung, sogenannten „Karteileichen“)
oder ein Neubürger sich nicht zeitnah anmeldet (führt bei einem Umzug inner-
halb Deutschlands zu einer Untererfassung in der Zielgemeinde und einer Übe-
rerfassung in der Ursprungsgemeinde).
Ob Übererfassungen zwischen den Zensusstichtagen 2011 und 2022 in diesem
Umfang aufgetreten sein können oder eher eine Untererfassung im Rahmen
der Zensusstichprobe ausschlaggebend für die Differenz ist, lässt sich mit den
vorliegenden Daten noch nicht abschließend bewerten.
Einen außergewöhnlichen Anstieg der Einwohnerzahl in der ersten Jahreshälfte
2022 wurde in Bonn im Rahmen der Ukraine-Krise festgestellt. Ob dies bei der
oben genannten Bereinigung des Zensus Berücksichtigung fand, ist der Ver-
waltung allerdings nicht bekannt.
Weitere Zensus-Veröffentlichungen sind für die kommenden Monate angekün-
digt. Zum Zensus gehört als Qualitätssicherungsverfahren die sogenannte
Wiederholungsbefragung, welche ebenfalls Aussagen über die Belastbarkeit
der Ergebnisse liefern soll.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de