241224-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage CDU-Bezirksfraktion Beuel: Sendemast im Ennertwald
Kerndaten
- Nummer
- 241224-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Holtorf Hauptort
- Hoholz
- Beuel
- Bonn
- Ennert
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241224-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Große Anfrage CDU-Bezirksfraktion Beuel: Sendemast im Ennertwald Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 30.10.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung legt hiermit die öffentliche Stellungnahme basierend auf der Stellungnahme der Bonn-Netz GmbH vor: 1) Gibt es Pläne, im Naturschutzgebiet Ennert in Oberholtorf einen Funksendemast zu errichten? Die Bonn-Netz plant in Oberholtorf auf dem Grundstück der Stadtwerke die Errichtung einer Mobilfunkanlage mit der dazugehörigen Versorgungseinheit für den Aufbau eines bundesweiten Funknetzsystems. Dieses Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplan „Ennert“ der Stadt Bonn und liegt im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Nahegelegene Naturschutzgebiete werden durch die Anlage nicht tangiert. Falls ja: 2) Wo genau soll ein Funksendemast in welchen Maßen und zu welchem Zweck errichtet werden? Es ist geplant, den Sendemast auf dem Grundstück an der Broichseiche, Flur 77, Flurstück 48 in Bonn – Oberholtorf zu errichten. Der Antennenmast soll eine Höhe von 40m aufweisen, kann auf dem hinteren Teil des Grundstücks errichtet werden und soll Teil eines bundesweiten Funknetzsystems werden. Exponierte Lagen, z.B. auf Bergkuppen, sind von besonderer Bedeutung, um die Anzahl der Funkmaste gering zu halten und so möglichst wenig in das Landschaftsbild und den Naturraum einzugreifen. Das Funknetz wird unter anderem in alltäglichen Situationen genutzt werden wie der Datenkommunikation für z.B. intelligente Stromzähler. So unterstützt dieses Funknetz die in Deutschland vorangetriebene Energiewende und Dekarbonisierung unserer Energieverteilung und ist Teil der Stabilisierung unserer zukünftigen Energienetze. Auch z.B. Wasserzustandswerte, wie Flusspegelstände, können darüber übertragen werden.Seite 1 von 3 Seite 2 3) Gibt es einen Gestattungsvertrag oder ist dieser in der Ausgestaltung mit dem Betreiber? Die SWB GmbH ist Eigentümer des Grundstücks. 4) Welche naturschutzrechtlichen Auswirkungen sind aufgrund von Baumaßnahmen für den Mast und für die Zukunft zu berücksichtigen? Die geplante Errichtung Funkmastes inkl. Technikraum, stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft (gem. § 14 ff BNatSchG) dar, der im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch einen landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) ermittelt und bewertet wurde. Der LBP kommt zu dem Ergebnis, dass durch die durch das Vorhaben verursachten Eingriffe durch geeignete landschaftsökologische Maßnahmen in unmittelbarer Nähe kompensiert werden können. Der Eingriff in das Landschaftsbild kann durch die Zahlung eines zweckgebundenen Ersatzgeldes ausgeglichen werden. Bei allen baurechtlichen Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Die vertiefende Artenschutzprüfung kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass unter Einhaltung von Vermeidungsmaßnahmen Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden können. Die Kompensationsmaßnahmen, das Ersatzgeld und die artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen werden als Auflagen in die landschaftrechtliche Genehmigung aufgenommen. Für die Realisierung des Vorhabens ist eine landschaftsrechtliche Befreiung von den Verbotstatbeständen des Landschaftsschutzes (Landschaftsplan Ennert) erforderlich. Auf der Grundlage der vorgelegten naturschutzfachlichen Gutachten hat die untere Naturschutzbehörde gemäß § 67 Abs.1 Nr.1 BNatSchG die landschaftsschutzrechtliche Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Ennert im Landschaftsschutzgebiet „Niederholtorf, Oberholtorf, Hoholz, Rohleber, Gellenbach“ zur Errichtung einer Funkmast- Anlage einschließlich eines technischen Versorgungsraumes im Landschaftsschutzgebiet erteilt. Der Naturschutzbeirat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 26.06.2024 der Befreiung zugestimmt. Darüber hinaus wurden auch geotechnische und hydrologische Gutachten für das Gebiet erstellt und keine negativen Auswirkungen festgestellt. 5) Welche alternativen Standorte außerhalb des Naturschutzgebietes wurden für den Funkmast geprüft? Der geplante Standort liegt nicht in einem Naturschutzgebiet, sondern im Landschaftsschutzgebiet. Die Kriterien zur Realisierung eines neuen Standortes umfassen technische Aspekte, wie z.B. die Funkabdeckung zu benachbarten Funkmasten. Diese befinden sich in Siegelsknippen bei Siegburg im Gebiet des Wahnbachtalsperrenverbandes sowie innerhalb der Uniklinik Bonn. Die Erschließung des Standortes mit Zufahrten für Baufahrzeuge und Stromanschlüssen für die Energieversorgung des Funkturms sind ebenfalls wichtige Kriterien, um die Eingriffe in die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen der Untersuchungen wurden zudem auch bestehendeSeite 2 von 3 Seite 3 Maste von anderen Telekommunikationsunternehmen berücksichtigt, sofern die Standorte externer Anbieter geeignet waren. Bei der Standortwahl wurden Flächen bevorzugt, die sich im öffentlichen Eigentum von Energie- oder Wasserversorgern befinden. Ein weiteres Ziel war es, Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete naturschutzfachliche Maßnahmen zu kompensieren. Auf Basis der Befreiung der unteren Naturschutzbehörde sowie der funktechnischen Planung ergibt sich nach sachgerechter Abwägung die Ortsgebundenheit für den Standort Oberholtorf. Die vorhandene Erschließung auf einem Standort in öffentlichem Eigentum ermöglicht eine vernünftige Ausbauplanung und die Wahrung von Gemeinwohlinteressen. Der größtmöglichen Schonung des Außenbereiches wird Rechnung getragen. Der gebotene Schutz von Natur und Landschaftsbild wird gewährleistet. 6) Inwieweit werden die Bürgerinnen und Bürger in Oberholtorf zu dem Vorhaben beteiligt? Die Bonn-Netz wird die Bürgerinnen und Bürger über die anstehenden Baumaßnahmen des Mobilfunkmast rechtzeitig mit einer Pressemitteilung auf der Bonn-Netz-Webseite, über unsere Social-Media-Kanäle sowie die lokalen Medien informieren. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de