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241224-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage CDU-Bezirksfraktion Beuel: Sendemast im Ennertwald

Nummer
241224-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 30.10.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241224 Große Anfrage CDU-Bezirksfraktion Beuel: Sendemast im Ennertwald

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241224-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Große Anfrage CDU-Bezirksfraktion Beuel:
Sendemast im Ennertwald
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 30.10.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung legt hiermit die öffentliche Stellungnahme basierend auf der
Stellungnahme der Bonn-Netz GmbH vor:
1) Gibt es Pläne, im Naturschutzgebiet Ennert in Oberholtorf einen
Funksendemast zu errichten?
Die Bonn-Netz plant in Oberholtorf auf dem Grundstück der Stadtwerke die
Errichtung einer Mobilfunkanlage mit der dazugehörigen Versorgungseinheit für
den Aufbau eines bundesweiten Funknetzsystems. Dieses Grundstück befindet
sich im Geltungsbereich des Landschaftsplan „Ennert“ der Stadt Bonn und liegt
im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Nahegelegene Naturschutzgebiete werden
durch die Anlage nicht tangiert.
Falls ja:
2) Wo genau soll ein Funksendemast in welchen Maßen und zu welchem
Zweck errichtet werden?
Es ist geplant, den Sendemast auf dem Grundstück an der Broichseiche, Flur
77, Flurstück 48 in Bonn – Oberholtorf zu errichten. Der Antennenmast soll eine
Höhe von 40m aufweisen, kann auf dem hinteren Teil des Grundstücks
errichtet werden und soll Teil eines bundesweiten Funknetzsystems werden.
Exponierte Lagen, z.B. auf Bergkuppen, sind von besonderer Bedeutung, um
die Anzahl der Funkmaste gering zu halten und so möglichst wenig in das
Landschaftsbild und den Naturraum einzugreifen.
Das Funknetz wird unter anderem in alltäglichen Situationen genutzt werden
wie der Datenkommunikation für z.B. intelligente Stromzähler. So unterstützt
dieses Funknetz die in Deutschland vorangetriebene Energiewende und
Dekarbonisierung unserer Energieverteilung und ist Teil der Stabilisierung
unserer zukünftigen Energienetze. Auch z.B. Wasserzustandswerte, wie
Flusspegelstände, können darüber übertragen werden.Seite 1 von 3
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3) Gibt es einen Gestattungsvertrag oder ist dieser in der Ausgestaltung
mit dem Betreiber?
Die SWB GmbH ist Eigentümer des Grundstücks.
4) Welche naturschutzrechtlichen Auswirkungen sind aufgrund von
Baumaßnahmen für den Mast und für die Zukunft zu berücksichtigen?
Die geplante Errichtung Funkmastes inkl. Technikraum, stellt einen Eingriff in
Natur und Landschaft (gem. § 14 ff BNatSchG) dar, der im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens durch einen landschaftspflegerischen Begleitplan
(LBP) ermittelt und bewertet wurde. Der LBP kommt zu dem Ergebnis, dass
durch die durch das Vorhaben verursachten Eingriffe durch geeignete
landschaftsökologische Maßnahmen in unmittelbarer Nähe kompensiert
werden können. Der Eingriff in das Landschaftsbild kann durch die Zahlung
eines zweckgebundenen Ersatzgeldes ausgeglichen werden.
Bei allen baurechtlichen Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich
Artenschutzbelange beachtet werden. Die vertiefende Artenschutzprüfung
kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass unter Einhaltung von
Vermeidungsmaßnahmen Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG
ausgeschlossen werden können.
Die Kompensationsmaßnahmen, das Ersatzgeld und die artenschutzrechtlichen
Vermeidungsmaßnahmen werden als Auflagen in die landschaftrechtliche
Genehmigung aufgenommen.
Für die Realisierung des Vorhabens ist eine landschaftsrechtliche Befreiung
von den Verbotstatbeständen des Landschaftsschutzes (Landschaftsplan
Ennert) erforderlich. Auf der Grundlage der vorgelegten naturschutzfachlichen
Gutachten hat die untere Naturschutzbehörde gemäß § 67 Abs.1 Nr.1
BNatSchG die landschaftsschutzrechtliche Befreiung von den Verboten des
Landschaftsplans Ennert im Landschaftsschutzgebiet „Niederholtorf,
Oberholtorf, Hoholz, Rohleber, Gellenbach“ zur Errichtung einer Funkmast-
Anlage einschließlich eines technischen Versorgungsraumes im
Landschaftsschutzgebiet erteilt. Der Naturschutzbeirat hat in seiner
nichtöffentlichen Sitzung am 26.06.2024 der Befreiung zugestimmt.
Darüber hinaus wurden auch geotechnische und hydrologische Gutachten für
das Gebiet erstellt und keine negativen Auswirkungen festgestellt.
5) Welche alternativen Standorte außerhalb des Naturschutzgebietes
wurden für den Funkmast geprüft?
Der geplante Standort liegt nicht in einem Naturschutzgebiet, sondern im
Landschaftsschutzgebiet.
Die Kriterien zur Realisierung eines neuen Standortes umfassen technische
Aspekte, wie z.B. die Funkabdeckung zu benachbarten Funkmasten. Diese
befinden sich in Siegelsknippen bei Siegburg im Gebiet des
Wahnbachtalsperrenverbandes sowie innerhalb der Uniklinik Bonn. Die
Erschließung des Standortes mit Zufahrten für Baufahrzeuge und
Stromanschlüssen für die Energieversorgung des Funkturms sind ebenfalls
wichtige Kriterien, um die Eingriffe in die Umwelt so gering wie möglich zu
halten. Im Rahmen der Untersuchungen wurden zudem auch bestehendeSeite 2 von 3
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Maste von anderen Telekommunikationsunternehmen berücksichtigt, sofern die
Standorte externer Anbieter geeignet waren. Bei der Standortwahl wurden
Flächen bevorzugt, die sich im öffentlichen Eigentum von Energie- oder
Wasserversorgern befinden.
Ein weiteres Ziel war es, Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren und
unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete naturschutzfachliche
Maßnahmen zu kompensieren. Auf Basis der Befreiung der unteren
Naturschutzbehörde sowie der funktechnischen Planung ergibt sich nach
sachgerechter Abwägung die Ortsgebundenheit für den Standort Oberholtorf.
Die vorhandene Erschließung auf einem Standort in öffentlichem Eigentum
ermöglicht eine vernünftige Ausbauplanung und die Wahrung von
Gemeinwohlinteressen. Der größtmöglichen Schonung des Außenbereiches
wird Rechnung getragen. Der gebotene Schutz von Natur und Landschaftsbild
wird gewährleistet.
6) Inwieweit werden die Bürgerinnen und Bürger in Oberholtorf zu dem
Vorhaben beteiligt?
Die Bonn-Netz wird die Bürgerinnen und Bürger über die anstehenden
Baumaßnahmen des Mobilfunkmast rechtzeitig mit einer Pressemitteilung auf
der Bonn-Netz-Webseite, über unsere Social-Media-Kanäle sowie die lokalen
Medien informieren.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de