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241223-01 · Mitteilungsvorlage

Bürgerantrag: Prüfung von Möglichkeiten und Räumlichkeiten zur Förderung kultureller Angebote für Mehlemer Vereine und Bürger

Nummer
241223-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Utestraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241223 Bürgerantrag: Prüfung von Möglichkeiten und Räumlichkeiten zur Förderung kultureller Angebote für Mehlemer Vereine und Bürger

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241223-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Prüfung von Möglichkeiten und
Räumlichkeiten zur Förderung kultureller Angebote
für Mehlemer Vereine und Bürger
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in ihrer Sitzung vom 21.08.2024 auf
Anregung eines Bürgers (siehe DS-Nr. 241223) die Verwaltung beauftragt,
Möglichkeiten zu prüfen, „Mehlemer Vereinen und Bürgern eine Bleibe für kul-
turelle Angebote zu ermöglichen beziehungsweise diese zu fördern“.
Die Förderung ehrenamtlichen Engagements in den Vereinen und der Gemein-
schaft in den Ortsteilen ist der Verwaltung ein besonderes Anliegen. Mehrere
Fachbereiche der Verwaltung – wie z.B. die Bezirksverwaltungsstellen, das
Sozialamt und das Kulturamt – bieten Vereinen und Initiativen vielfältige Mög-
lichkeiten der Förderung sozialen und kulturellen Engagements und der Hei-
mat- und Brauchtumspflege.
In Mehlem ist dies insbesondere das Quartiersmanagement Lannesdorf/ Meh-
lem als Anlaufstelle für Vereine, die auf der Suche nach einem Raum für ge-
meinwohlorientierte Angebote sind. Das Quartiersmanagement hält selber
Räume vor, die von Organisationen genutzt werden können, ist jedoch auch bei
der Suche nach anderen Räumen behilflich. Zudem stehen Vereinen und Initia-
tiven in der Städtischen Begegnungsstätte Utestraße und der Aula der Grund-
schule Am Domhof Räume für Veranstaltungen zur Verfügung. Grünanlagen -
wie Dorfplatz und Drachensteinpark - können in Absprache mit dem Grün-
flächenamt ebenfalls für Veranstaltungen genutzt werden. Eine Machbarkeits-
studie zur Errichtung einer Einfachturnhalle mit Mensa als Ersatz für die ehe-
malige Turnhalle Am Domhof wurde erstellt.
Für Initiativen, die sich bereits zu einem Verein zusammengefunden haben und
dauerhaften Raumbedarf haben, käme ggf. eine Anschubfinanzierung aus der
Förderrichtlinie zur Schaffung von wohnortnahen Begegnungseinrichtungen im
Quartier in Betracht. Die Richtlinie mit den entsprechenden Vorgaben, sowie
das Antragsformular findet man unter dem folgenden Link: htt-
ps://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/soziales-
gesundheit-sport/richtlinie-zur-foerderung-von-begegnungsangeboten-durch-
buergerschaftliches-engagement-im-quartier.phpSeite 1 von 2
Seite 2
Das Kulturamt der Bundesstadt Bonn fördert Projekte aus den Bereichen Mu-
sik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film/Video und Rock- und Popkul-
tur sowie Projekte aus den vorstehend genannten Bereichen für Kinder und
Jugendliche. Außerdem können Projekte, die geeignet sind Menschen zu errei-
chen, die bisher nicht oder nicht in ausreichendem Maße am kulturellen Leben
teilhaben konnten, gefördert werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass ein als förderungs-
würdig eingestuftes Projekt ohne die Unterstützung durch die Stadt nicht oder
nur unzulässig verkürzt zu verwirklichen wäre. Vorrangig gefördert werden u.a.
Projekte, die interdisziplinär angelegt sind oder interkulturelle/internationale
Ansätze beinhalten, Projekte, die sich den Themenschwerpunkten „Kultur und
Klima/Nachhaltigkeit“, „Kultur und Demokratie“ sowie „Kultur und Digitalisie-
rung“ widmen sowie Kooperationsprojekte Bonner Kultureinrichtungen. Die
Förderung von Amateur*innen oder von Amateurgruppen ist nicht vorgesehen.
Über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird zweimal
jährlich auf der Grundlage der fristgerecht eingegangenen Anträge entschie-
den. Die nächsten Fristen zur Einreichung von Anträgen sind:
- 05.01.2025 für Projekte und Veranstaltungen, die in der zweiten Jahreshälf-
te 2025 umgesetzt werden sollen
- 30.06.2025 für Projekte und Veranstaltungen, die in der ersten Jahreshälfte
2026 umgesetzt werden sollen
Alle notwendigen Informationen finden sich unter htt-
ps://www.bonn.de/vv/produkte/Foerderung-von-kulturellen-Projekten.php.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de