241215 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens Analytik für die Stadtentwässerung, Rahmenvertrag für 3 Jahre
Kerndaten
- Nummer
- 241215
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 22.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 241215 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens Analytik für die Stadtentwässerung, Rahmenvertrag für 3 Jahre Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Analytik der Stadtentwässerung (Rahmenvertrag für 3 Jahre) wird zugestimmt. Begründung Die Einleitgenehmigungen in Oberflächengewässer (hier der Rhein) für das auf den vier Kläranlagen gesammelte und gereinigte Schmutzwasser sind an die Erfüllung von festgelegten Analysen zum Nachweis der Wasserreinheit nach der Selbstüberwachungsverordnung gebunden. Es handelt sich um wiederkeh- rende Bestimmungen über den Zeitraum von 3 Jahren. Die Einleitgenehmigun- gen beinhalten entsprechende Terminvorgaben für die Messungen. Gleiches gilt für die regelmäßig durchgeführten Messprogramme nach dem Abwasser- abgabengesetz (AbwAG) zur Reduzierung der Abwasserabgabe, die durch niedriger erklärte Parameter infolge der guten Reinigungsleistungen in den Bonner Kläranlagen erreicht wird. Zudem werden Analysen für die präventive Überwachung von gewerblichen Einleitern sowie für die Hygieneanforderungen nach Trinkwasserverordnung ausgeschrieben, die wegen der vorhandenen internen Laborkapazitäten der externen Analytik bedürfen. Der Rahmenvertrag für die Analytik wird seit ca. zwei Jahrzehnten regelmäßig für einen Zeitraum von 3 Jahren ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren ent- spricht dem rechtlich vorgeschriebenen Verfahren zur Vergabe von Dienstleis- tungen mit entsprechendem Leistungsaufwand nach der Unterschwellenverga- beordnung (UVgO) in „öffentlich-nationaler“ Form. Zur digitalen Weitergabe von Analyse-Daten müssen die Schnittstellenkompo- nenten das Datenbanksystem des externen Analytik Labors sowie das städti-Seite 1 von 3 Seite 2 sche Labor-Informations-Management-System (LIMS) des Zentralen Abwasser- Labors auf der Kläranlage Salierweg bedienen können. Diese Leistung muss vom zukünftigen Auftragnehmer ebenso angeboten werden wie die eigentlichen Analyse Leistungen. Die digitale Weitergabe von Analyse-Daten zwischen Analytik-Laboren und den Datenbanken der Auftraggeber ist Standard und basiert auf standardisierten Schnittstellen, zu deren Einrichtung die externen Labors eigenes IT- Fachpersonal beschäftigen. Diese nehmen zudem weitergehende IT- Leistungen, z.B. zur Datensicherung, Einrichtung und Aufrechterhaltung der internen IT-Infrastruktur wahr, die mit der städtischen IT-Organisation ver- gleichbar sind. Eine separate Vergabe der Schnittstelleneinrichtung wäre daher nicht effizient. Der entsprechende Bieterkreis würde deutlich kleiner ausfallen, weil die akkre- ditierten Labors wegen sicherheitstechnischer Bedenken keine Angebote ab- geben werden. Zudem wären vergleichsweise höhere Angebote zu erwarten, weil sich der Aufwand für die Einweisung in die Analysemodalitäten von IT- Dienstleistungsfirmen erhöht. Die Schätzkosten betragen nach Hochrechnung der bisherigen Preise i.V.m. der aktualisierten Analysemenge und einer Preiserhöhung von i.d.R. zuzüglich 5% rd. 102.500 € netto bzw. rd. 122.000 € einschl. MwSt. Nach vorangegange- ner Anpassung des Analyseplanes reduziert sich die Ausschreibungssumme um rd. 14 %. Die Durchführung der Analysen für die Kläranlagen ist Teil der Pflichtaufgabe Abwasserentsorgung. Die Mittel sind in den Haushalt eingestellt. Vergabeart X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsver- gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2024-3594 VOB X UVgO VgV 01.11.2024 – 31.10.2027 122.000€ Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsum- tiv) / Finanzstelle (investiv) 11.03 Entwässerung und Abwasser- beseitigung 529100 663540/663530 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten MittelSeite 2 von 3 Seite 3 ja X nein ja X nein X freigegeben vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de