← Vorlagen

241213 · Beschlussvorlage

Beschlussvorlage zu muslimischen Grabfeldern auf dem Nordfriedhof

Nummer
241213
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 08.10.2024 Anregung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.11.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 79,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241213-02 ST Beschlussvorlage zu muslimischen Grabfeldern auf dem Nordfriedhof hier: Rückmeldung zu der Gesprächsrunde 27.11.2024
  2. 241213-01 AA CDU-Änderungsantrag: Beschlussvorlage zu muslimischen Grabfeldern auf dem Nordfriedhof Antrag zur Vorlage 241213
  3. 241213-03 AA CDU-Änderungsantrag: Beschlussvorlage zu muslimischen Grabfeldern auf dem Nordfriedhof Antrag zur Vorlage 241213

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.743 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
241213
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Beschlussvorlage zu muslimischen Grabfeldern auf
dem Nordfriedhof
Beratungsfolge
Integrationsrat 03.09.2024 Anregung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
11.09.2024 Empfehlung
Rat 26.09.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
- Die bestehende Fläche des Nordfriedhofs wird nicht Richtung Norden
erweitert.
- Muslimische Beisetzungen auf dem Bonner Nordfriedhof werden nach
Ablauf von Nutzungsrechten sowohl auf dem muslimischen Grabfeld als
auch in anderen Bereichen angeboten.
- Auf weiteren Friedhöfen Bonns werden zusätzliche Grabfelder gesucht,
auf denen ausschließlich muslimische Beisetzungen auch auf abgelau-
fenen Grabfeldern angeboten werden. Schwerpunkt der Suche ist
zunächst Bad Godesberg.
Begründung
Historie:
Im Zuge der Beratungen über das Friedhofskonzept der Stadt Bonn hat der
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda in seiner Sitzung am
26.08.2021 dem Rat empfohlen (siehe DS 211076), das muslimische
Gräberfeld in zentraler Lage zu planen und auf dem Nordfriedhof zu realisieren.
Ferner sollte – trotz der bekannten Flächenüberkapazitäten auf anderen
Friedhöfen im Stadtgebiet – geprüft werden, ob die Erweiterungsfläche des
Nordfriedhofs, die im Bebauungsplan 7525-2 als Friedhofserweiterungsfläche
ausgewiesen ist, für die künftige Nutzung als muslimisches Gräberfeld genutzt
werden kann. Der Rat ist dieser Empfehlung am 20.09.2021 per Beschluss
gefolgt, hat aber am 05.05.2022 folgendes ergänzt: „Darüber hinaus wird die
Verwaltung beauftragt, unter Einbeziehung in Frage kommender muslimischer
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen die Einrichtung eines weiteren
muslimischen Gräberfeldes im Bonner Süden zu prüfen“.
Der Hauptausschuss hatte aber bereits in seiner Sitzung am 21.04.2016 die
Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der vom Planungsbüro Haase &Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Beele entwickelten Planungskonzepte die Änderung der Bebauungspläne Nr.
7425-19 und 7525-2 vorzubereiten. (Letzterer war, wie oben dargestellt, 2021
als Erweiterungsfläche des muslimischen Gräberfeldes vorgeschlagen worden.)
Die Konzepte des Planungsbüros Haase & Beele sahen eine wohnbauliche
Nutzung entlang der Kölnstraße sowie eine gewerbliche Entwicklung entlang
der Schlesienstraße vor.
Situation auf dem Nordfriedhof:
Es gibt ein umfassendes, den Anforderungen entsprechendes Angebot für
muslimische Beisetzungen wie z.B. die Ausrichtung der Gräber nach Mekka,
einen Mussala-Stein (rituelle Aufbahrung), die Friedhofskapelle mit rituellem
Waschraum und konfessionslosem Trauerraum nach Renovierung,
ausreichend Parkmöglichkeiten und Trauermöglichkeiten für große
Beisetzungen ohne Beeinflussung des übrigen Friedhofsbetriebes.
Hintergrund / Perspektive:
Das betroffene Grabfeld wird gegen Ende des Jahres 2024 voll belegt sein.
Gleichzeitig stehen auf den 40 Bonner Friedhöfen, insbesondere aufgrund sich
ändernder Bestattungsformen, zahlreiche aktuell ungenutzte Flächen zur
Verfügung. Der Anteil an Urnenbestattungen im Verhältnis zur Sargbestattung
lag im Jahr 2002 bei ca. 40%, bis 2024 stieg der Anteil auf aktuell ca. 75%
erheblich an.
Die bislang angedachte Friedhofserweiterungsfläche ist ideal für die
Erweiterung des Gewerbeparks Buschdorf, eine der letzten Potentialflächen für
Handwerk und Produktion (zurzeit Verweis auf Nachbarkommunen).
Gleichzeitig bietet die Fläche in Teilbereichen auch die Möglichkeit, Wohnraum
in Bonn zu schaffen. Es existiert ein hoher Bedarf an Flächen für Wohnen und
Gewerbe (Schaffung von Arbeitsplätzen).
Ein eigener Haltepunkt einer künftigen Bahnstrecke an der Hans-Herter-Straße
ist geplant, welcher bei ausschließlichem Friedhofsbetrieb keine ausreichende
Frequentierung erhalten dürfte.
Teile der Fläche wurden aufgrund eines Flächentausches der
Wirtschaftsförderung bereits zur Entwicklung von Gewerbeflächen zugesagt.
Kosten für die Friedhofserweiterung würden nicht mehr anfallen, stattdessen
würden freie bzw. freiwerdende Flächen auf anderen Friedhöfen wieder einer
Nutzung mit erhöhter Nachfrage zugeführt.
Diese ist insbesondere in den Stadtbezirken Bad Godesberg und Bonn (Nord)
vorhanden, daher bietet sich neben der Fortführung der muslimischen
Bestattungen auf dem Nordfriedhof in anderen Grabfeldern u.a. auch der
Friedhof Heiderhof dazu an, da dieser viele Freiflächen aufweist, die zumindest
teilweise eine entsprechende Ausrichtung Richtung Mekka aufweisen.
Vor der Einrichtung weiterer Grabfelder im Stadtgebiet führt die Verwaltung mit
Vertreter*innen muslimischen Glaubens Gespräche über das Vorhaben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de