241204 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Korrektur der Straßenmarkierung im Bereich Gierenweg/Rurweg in Bonn-Kessenich
Kerndaten
- Nummer
- 241204
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 24.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Gierenweg Hauptort
- Rurweg
- Kessenich
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 241204 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 11.07.2024 Bürgerantrag: Korrektur der Straßenmarkierung im Bereich Gierenweg/Rurweg in Bonn-Kessenich Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Ich beantrage die Korrektur der Straßenmarkierung auf dem Gierenweg an der Straßeneinmündung zum Rurweg in der Weise, dass das Parken im Gierenweg nur fünf Meter vom errechneten Schnittpunkt der Straßenränder entfernt nicht gestattet wird. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Bürgerantrag auf Korrektur der Straßenmarkierung Straßeneinmündung Gierenweg / Rurweg in 53129 Bonn- Kessenich Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Korrektur der Straßenmarkierung auf dem Gierenweg an der Straßeneinmündung zum Rurweg in der Weise, dass das Parken im Gierenweg nur fünf Meter vom errechneten Schnittpunkt der Straßenränder entfernt nicht gestattet wird. Am heutigen 11. Juli 2024 wurden die Straßenmarkierungen zur Darstellung des markierten Bereichs für das Parken von Kraftfahrzeugen an der genannten Straßeneinmündung auf dem Gierenweg verändert. Ziel der Aktion war anscheinend sicherzustellen, dass das Parken nicht in geringerem Abstand als 5 Meter vom errechneten Kreuzungspunkt der Fahrbahnkanten erlaubt sein solle. StVO § 12 Abs. 3 besagt u.a., dass das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten ist. Bei der aktuellen Markierung wurde allerdings deutlich über dieses Ziel hinausgeschossen in der Art, dass entsprechend der neuen Markierung erst in Entfernung von 8,30 Metern das Parken gestattet ist. Ich bitte Sie, mich über den Fortgang der Bearbeitung meines Bürgerantrags auf dem Laufenden zu halten. Mit freundlichen Grüßen Begründung des Antrags Berücksichtigt werden muss, dass einerseits der Gierenweg in einer Tempo-30-Zone liegt und andererseits der Rurweg ein Verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1) ist. Das bedeutet, dass im Rurweg nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist und alle Fahrzeuge, die aus dem Rurweg auf den Gierenweg abbiegen, gegenüber dem Querverkehr im Gierenweg wartepflichtig sind. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass der Verkehr an der genannten Straßeneinmündung ganz überwiegend langsam vonstatten geht und daher keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen wie eine Ausdehnung des Parkverbots an der Einmündung erforderlich sind. Aufgrund des durch die Errichtung des Bahn-Haltepunktes „Bonn UN Campus“ gestiegenen Parkdrucks sollte kein Meter Parkraum vergeudet werden, insbesondere unter Berücksichtigung dessen, dass für den Bahn- Haltepunkt bisher keine Parkplätze für Pendler und Abholverkehr zur Verfügung gestellt werden. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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