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241204 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Korrektur der Straßenmarkierung im Bereich Gierenweg/Rurweg in Bonn-Kessenich

Nummer
241204
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
24.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Gierenweg Straße· Kessenich, Bonn Hauptort
  • Rurweg Straße· Dottendorf, Bonn
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 24.01.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.11.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 85,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241204-01 ST Bürgerantrag: Korrektur der Straßenmarkierung im Bereich Gierenweg/Rurweg in Bonn-Kessenich

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241204
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
11.07.2024
Bürgerantrag: Korrektur der Straßenmarkierung im
Bereich Gierenweg/Rurweg in Bonn-Kessenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Ich beantrage die Korrektur der Straßenmarkierung auf dem Gierenweg an der
Straßeneinmündung zum Rurweg in der Weise, dass das Parken im Gierenweg
nur fünf Meter vom errechneten Schnittpunkt der Straßenränder entfernt nicht
gestattet wird.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Bürgerantrag auf Korrektur der Straßenmarkierung Straßeneinmündung Gierenweg / Rurweg in 53129 Bonn-
Kessenich
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Korrektur der Straßenmarkierung auf dem Gierenweg an der Straßeneinmündung zum
Rurweg in der Weise, dass das Parken im Gierenweg nur fünf Meter vom errechneten Schnittpunkt der
Straßenränder entfernt nicht gestattet wird.
Am heutigen 11. Juli 2024 wurden die Straßenmarkierungen zur Darstellung des markierten Bereichs für das
Parken von Kraftfahrzeugen an der genannten Straßeneinmündung auf dem Gierenweg verändert. Ziel der
Aktion war anscheinend sicherzustellen, dass das Parken nicht in geringerem Abstand als 5 Meter vom
errechneten Kreuzungspunkt der Fahrbahnkanten erlaubt sein solle. StVO § 12 Abs. 3 besagt u.a., dass das
Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der
Fahrbahnkanten verboten ist.
Bei der aktuellen Markierung wurde allerdings deutlich über dieses Ziel hinausgeschossen in der Art, dass
entsprechend der neuen Markierung erst in Entfernung von 8,30 Metern das Parken gestattet ist.
Ich bitte Sie, mich über den Fortgang der Bearbeitung meines Bürgerantrags auf dem Laufenden zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
Begründung des Antrags
Berücksichtigt werden muss, dass einerseits der Gierenweg in einer Tempo-30-Zone liegt und andererseits der
Rurweg ein Verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1) ist. Das bedeutet, dass im Rurweg nur
Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist und alle Fahrzeuge, die aus dem Rurweg auf den Gierenweg abbiegen,
gegenüber dem Querverkehr im Gierenweg wartepflichtig sind. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass der
Verkehr an der genannten Straßeneinmündung ganz überwiegend langsam vonstatten geht und daher keine
zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen wie eine Ausdehnung des Parkverbots an der Einmündung erforderlich
sind.
Aufgrund des durch die Errichtung des Bahn-Haltepunktes „Bonn UN Campus“ gestiegenen Parkdrucks sollte
kein Meter Parkraum vergeudet werden, insbesondere unter Berücksichtigung dessen, dass für den Bahn-
Haltepunkt bisher keine Parkplätze für Pendler und Abholverkehr zur Verfügung gestellt werden.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de