241202-02 · Mitteilungsvorlage
CDU-Anfrage: Afghanisches Konsulat in Ückesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 241202-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 13.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Liebfrauenweg Hauptort
- Ückesdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.840 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 241202-02 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Anfrage: Afghanisches Konsulat in Ückesdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Situation auf dem Grundstück des Afghanischen Konsulats, Liebfrauenweg 1 a in Bonn-Ückesdorf, war bereits mehrfach Gegenstand von Erörterungen in den politischen Gremien, zuletzt im Rahmen der Großen Anfrage der CDU – DS 241202 -. Im Nachgang zu der Stellungnahme DS Nr. 241202-01 ST teilt die Verwaltung mit, dass zwischenzeitlich die Stellungnahme des Auswärtigen Amts zum Status des Afghanischen Konsulats vorliegt, welche zudem Empfehlungen hinsichtlich des Umgangs mit den baulichen Anlagen und Nutzungen enthält: Das Generalkonsulat der Islamischen Republik Afghanistan in Bonn steht demnach auch weiterhin unter dem Schutz des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK), da diplomatische und konsularische Beziehungen zwischen Staaten bestehen, nicht zwischen Regierungen. Auch bei bestehendem WÜK-Status ist das Generalkonsulat gehalten, die Rechtsordnung des Gastlandes einschließlich des geltenden Bauordnungsrechts zu beachten. Abweichend davon wurden auf dem Grundstück des Konsulats mehrere bauliche Anlagen – ein Empfangsgebäude im Vorgarten, die Überdachung des Innenhofs und Sanitäranlagen im Innenhof – ohne die erforderlichen Baugenehmigungen errichtet. Die illegal errichteten Anlagen sind nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes jedoch dazu geeignet, das Problem der auf der Straße wartenden konsularischen Kundschaft deutlich abzumildern und die Situation für die Anwohner*innen zu entspannen. Vor dem geschilderten Hintergrund ist es aus Sicht der Bauaufsichtsbehörde weiterhin sehr schwierig für baurechtskonforme Zustände auf dem Grundstück des Generalkonsulats der Islamischen Republik Afghanistan zu sorgen. Ein ordnungsbehördliches Einschreiten mit entsprechenden Verwaltungszwangsmaßnahmen wäre mit dem WÜK nicht vereinbar. Es kann somit nur auf diplomatischem Wege und durch entsprechende Gespräche darauf hingewirkt werden, dass das geltende Baurecht eingehalten wird.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Oberbürgermeisterin hat sich mit einem entsprechenden Schreiben an das Auswärtige Amt gewandt und gebeten, auf diplomatischem Wege darauf hinzuwirken, dass für die genannten Gebäude eine Baugenehmigung beantragt wird und insbesondere weitere nicht genehmigte Bautätigkeiten auf dem Konsulatsgelände unterbleiben. Die Bitte umfasst auch, dass die Kundinnen und Kunden des Konsulats die Zugänge zu privaten Grundstücken nicht versperren sollen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de