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241202-02 · Mitteilungsvorlage

CDU-Anfrage: Afghanisches Konsulat in Ückesdorf

Nummer
241202-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
13.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Liebfrauenweg Straße· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Ückesdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 20.03.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Kenntnisnahme
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  1. 241202 CDU-Anfrage: Afghanisches Konsulat in Ückesdorf

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241202-02
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Anfrage: Afghanisches Konsulat in Ückesdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Situation auf dem Grundstück des Afghanischen Konsulats, Liebfrauenweg
1 a in Bonn-Ückesdorf, war bereits mehrfach Gegenstand von Erörterungen in
den politischen Gremien, zuletzt im Rahmen der Großen Anfrage der CDU –
DS 241202 -. Im Nachgang zu der Stellungnahme DS Nr. 241202-01 ST teilt
die Verwaltung mit, dass zwischenzeitlich die Stellungnahme des Auswärtigen
Amts zum Status des Afghanischen Konsulats vorliegt, welche zudem
Empfehlungen hinsichtlich des Umgangs mit den baulichen Anlagen und
Nutzungen enthält:
Das Generalkonsulat der Islamischen Republik Afghanistan in Bonn steht
demnach auch weiterhin unter dem Schutz des Wiener Übereinkommens über
konsularische Beziehungen (WÜK), da diplomatische und konsularische
Beziehungen zwischen Staaten bestehen, nicht zwischen Regierungen.
Auch bei bestehendem WÜK-Status ist das Generalkonsulat gehalten, die
Rechtsordnung des Gastlandes einschließlich des geltenden
Bauordnungsrechts zu beachten.
Abweichend davon wurden auf dem Grundstück des Konsulats mehrere
bauliche Anlagen – ein Empfangsgebäude im Vorgarten, die Überdachung des
Innenhofs und Sanitäranlagen im Innenhof – ohne die erforderlichen
Baugenehmigungen errichtet. Die illegal errichteten Anlagen sind nach
Einschätzung des Auswärtigen Amtes jedoch dazu geeignet, das Problem der
auf der Straße wartenden konsularischen Kundschaft deutlich abzumildern und
die Situation für die Anwohner*innen zu entspannen.
Vor dem geschilderten Hintergrund ist es aus Sicht der Bauaufsichtsbehörde
weiterhin sehr schwierig für baurechtskonforme Zustände auf dem Grundstück
des Generalkonsulats der Islamischen Republik Afghanistan zu sorgen. Ein
ordnungsbehördliches Einschreiten mit entsprechenden
Verwaltungszwangsmaßnahmen wäre mit dem WÜK nicht vereinbar. Es kann
somit nur auf diplomatischem Wege und durch entsprechende Gespräche
darauf hingewirkt werden, dass das geltende Baurecht eingehalten wird.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Oberbürgermeisterin hat sich mit einem entsprechenden Schreiben an das
Auswärtige Amt gewandt und gebeten, auf diplomatischem Wege darauf
hinzuwirken, dass für die genannten Gebäude eine Baugenehmigung beantragt
wird und insbesondere weitere nicht genehmigte Bautätigkeiten auf dem
Konsulatsgelände unterbleiben. Die Bitte umfasst auch, dass die Kundinnen
und Kunden des Konsulats die Zugänge zu privaten Grundstücken nicht
versperren sollen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de