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241202-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Anfrage: Afghanisches Konsulat in Ückesdorf

Nummer
241202-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 26.09.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241202 CDU-Anfrage: Afghanisches Konsulat in Ückesdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241202-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Anfrage: Afghanisches Konsulat in Ückesdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme
Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1 und 2:
Die Nutzung des ehemaligen Wohngebäudes für konsularische Zwecke der
damaligen Demokratischen Republik Afghanistan wurde im Jahr 2000
genehmigt. Das vor einigen Jahren errichtete Empfangsgebäude im Vorgarten
wurde jedoch ebenso wenig baurechtlich genehmigt wie die Überdachung des
Innenhofs, welche als zusätzliche Wartezone dient, sowie die nun begonnenen
Baumaßnahmen, die im rückwärtigen Bereich Sanitäranlagen unterbringen
sollen.
Zu 3:
Im Hinblick darauf, dass die heutige Regierung der Islamischen Republik
Afghanistan u.a. auch dem Standort Bonn die konsularischen Rechte entzogen
hat, stellt sich aus bauordnungsrechtlicher Sicht die Frage, ob durch den
Entzug der konsularischen Rechte das Grundstück und das Objekt dann noch
unter den Schutz des Wiener Übereinkommens fällt. Dieses besagt, dass die
Entsendestaaten sich zwar an die Gesetze im Empfängerstaates halten
müssen, d.h. dass diese auch eine Baugenehmigung für
genehmigungspflichtige Baumaßnahmen beantragen müssen und die
baurechtlichen Vorschriften beachten müssen, bauordnungsbehördliche
Maßnahmen bei einer Zuwiderhandlung sind jedoch hiernach nicht möglich.
Diesbezüglich ist die Verwaltung mit dem Auswärtigen Amt in Kontakt getreten,
zumal die Frage eines Wegfalls der Konsulate in Bonn und Berlin komplexe
Fragestellungen aufwirft. Weiterhin ist der Internetseite des Auswärtigen Amtes
zu entnehmen, dass die Bundesregierung die De-facto-Regierung der Taliban
in Afghanistan politisch nicht anerkennt. Im Hinblick darauf ist abzuwarten, wie
die Erklärung der Taliban-Regierung über den Entzug der konsularischen
Rechte des Standorts Bonn von Seiten des Auswärtigen Amtes zu werten ist.
Erst wenn von dort bestätigt wird, dass die Dependance nicht mehr unter den
diplomatischen Schutz des Wiener Übereinkommens fällt, können
bauordnungsbehördliche Maßnahmen ergriffen werden.
In der Vergangenheit war die Verwaltung jedoch wiederholt mit Vertretern desSeite 1 von 2
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Konsulats in Kontakt getreten. Da ein anderer geeigneter Standort aus den nun
offenbarten Gründen nicht in Betracht gezogen werden konnte, andererseits die
Geflüchteten und afghanischen Staatsangehörigen versorgt werden mussten,
hatten diese die Baumaßnahmen veranlasst um dadurch die Wartenden auf
dem Grundstück selbst unterbringen zu können und diesen auch
Sanitäranlagen anbieten zu können, um hierdurch zu einer Verbesserung der
Situation im Ortsteil beizutragen. Die Parkraumsituation konnte jedoch aufgrund
des kleinen Grundstücks nur dadurch verbessert werden, dass Ordner auf der
Straße dafür sorgten, dass Nachbarzufahrten nicht zugeparkt wurden.
In wieweit sich das Besucherverhalten in der Zukunft ändern wird, kann nach
alledem von Seiten der Verwaltung nicht abgeschätzt werden.
Zu 4 und 5:
Sollte das Auswärtige Amt bestätigen, dass aufgrund des Entzugs der
konsularischen Rechte Papiere und Dokumente hier nicht mehr ausgestellt
werden dürfen, so wird vermutet, dass dieser Konsulats-Standort aufgegeben
werden muss. Eine abschließende Beurteilung ist der Verwaltung jedoch
derzeit nicht möglich.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de