241202-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Anfrage: Afghanisches Konsulat in Ückesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 241202-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241202-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Anfrage: Afghanisches Konsulat in Ückesdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1 und 2: Die Nutzung des ehemaligen Wohngebäudes für konsularische Zwecke der damaligen Demokratischen Republik Afghanistan wurde im Jahr 2000 genehmigt. Das vor einigen Jahren errichtete Empfangsgebäude im Vorgarten wurde jedoch ebenso wenig baurechtlich genehmigt wie die Überdachung des Innenhofs, welche als zusätzliche Wartezone dient, sowie die nun begonnenen Baumaßnahmen, die im rückwärtigen Bereich Sanitäranlagen unterbringen sollen. Zu 3: Im Hinblick darauf, dass die heutige Regierung der Islamischen Republik Afghanistan u.a. auch dem Standort Bonn die konsularischen Rechte entzogen hat, stellt sich aus bauordnungsrechtlicher Sicht die Frage, ob durch den Entzug der konsularischen Rechte das Grundstück und das Objekt dann noch unter den Schutz des Wiener Übereinkommens fällt. Dieses besagt, dass die Entsendestaaten sich zwar an die Gesetze im Empfängerstaates halten müssen, d.h. dass diese auch eine Baugenehmigung für genehmigungspflichtige Baumaßnahmen beantragen müssen und die baurechtlichen Vorschriften beachten müssen, bauordnungsbehördliche Maßnahmen bei einer Zuwiderhandlung sind jedoch hiernach nicht möglich. Diesbezüglich ist die Verwaltung mit dem Auswärtigen Amt in Kontakt getreten, zumal die Frage eines Wegfalls der Konsulate in Bonn und Berlin komplexe Fragestellungen aufwirft. Weiterhin ist der Internetseite des Auswärtigen Amtes zu entnehmen, dass die Bundesregierung die De-facto-Regierung der Taliban in Afghanistan politisch nicht anerkennt. Im Hinblick darauf ist abzuwarten, wie die Erklärung der Taliban-Regierung über den Entzug der konsularischen Rechte des Standorts Bonn von Seiten des Auswärtigen Amtes zu werten ist. Erst wenn von dort bestätigt wird, dass die Dependance nicht mehr unter den diplomatischen Schutz des Wiener Übereinkommens fällt, können bauordnungsbehördliche Maßnahmen ergriffen werden. In der Vergangenheit war die Verwaltung jedoch wiederholt mit Vertretern desSeite 1 von 2 Seite 2 Konsulats in Kontakt getreten. Da ein anderer geeigneter Standort aus den nun offenbarten Gründen nicht in Betracht gezogen werden konnte, andererseits die Geflüchteten und afghanischen Staatsangehörigen versorgt werden mussten, hatten diese die Baumaßnahmen veranlasst um dadurch die Wartenden auf dem Grundstück selbst unterbringen zu können und diesen auch Sanitäranlagen anbieten zu können, um hierdurch zu einer Verbesserung der Situation im Ortsteil beizutragen. Die Parkraumsituation konnte jedoch aufgrund des kleinen Grundstücks nur dadurch verbessert werden, dass Ordner auf der Straße dafür sorgten, dass Nachbarzufahrten nicht zugeparkt wurden. In wieweit sich das Besucherverhalten in der Zukunft ändern wird, kann nach alledem von Seiten der Verwaltung nicht abgeschätzt werden. Zu 4 und 5: Sollte das Auswärtige Amt bestätigen, dass aufgrund des Entzugs der konsularischen Rechte Papiere und Dokumente hier nicht mehr ausgestellt werden dürfen, so wird vermutet, dass dieser Konsulats-Standort aufgegeben werden muss. Eine abschließende Beurteilung ist der Verwaltung jedoch derzeit nicht möglich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de