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241200 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Beantwortung Widersprüche Straßenreinigungsgebühr und Wasserpreis sowie Beauftragung des Rechnungsprüfungsamtes bezüglich Überprüfung der Erhöhung Straßenreinigungsgebühr zum 14.01.2021

Nummer
241200
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
12.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.07.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.10.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.10.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,6 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241200-01 ST Bürgerantrag: Beantwortung Widersprüche Straßenreinigungsgebühr und Wasserpreis sowie Beauftragung des Rechnungsprüfungsamtes bezüglich Überprüfung der Erhöhung Straßenreinigungsgebühr zum 14.01.2021

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241200
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
18.06.2024
Bürgerantrag: Beantwortung Widersprüche
Straßenreinigungsgebühr und Wasserpreis sowie
Beauftragung des Rechnungsprüfungsamtes
bezüglich Überprüfung der Erhöhung
Straßenreinigungsgebühr zum 14.01.2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
27.08.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Die Verwaltung (OB) weist das Kassen- und Steueramt sowie die Stadtwerke
Bonn (SWB) an, die bereits vor einiger Zeit gestellten aber bisher nicht beant-
worteten Widersprüche zur:
• Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren zum 14.01.2021 sowie vom
17.02.2023 – Widerspruchsschreiben vom 27.01.2023 sowie vom
16.01.2024
• Erhöhung der Wasserpreise zum 01.01.2023 – Widerspruchsschreiben
vom 14.02.2023
innerhalb der nächsten Zeit zu beantworten insbesondere die in diesem Zu-
sammenhang gestellten Fragen.
Die Verwaltung wird beauftragt das Rechnungsprüfungsamt die von mir bezüg-
lich der Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr vorgebrachten Bedenken auf
Ungleichbehandlung und Missachtung des Äquivalenzprinzips (Gebührener-
höhung vom 14.01.2021) zu prüfen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 15
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Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 15
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Datenstand: 03.11.2026, 00:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de