241199 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zum Baumersatz Verkehrsgrün Bonn- Tannenbusch, Buschdorf, Dransdorf und Auerberg
Kerndaten
- Nummer
- 241199
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (10.696 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 241199 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zum Baumersatz Verkehrsgrün Bonn- Tannenbusch, Buschdorf, Dransdorf und Auerberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Ergänzung Verkehrsgrün in Bonn- Tannenbusch, Buschdorf, Dransdorf und Auerberg" wird zugestimmt. Begründung Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte in Bonn- Tannenbusch, Buschdorf, Dransdorf und Auerberg. Insgesamt werden 28 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert bzw. wiederhergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt. Für die gesamte Maßnahme gilt, dass es zu keiner Reduzierung von Parkflächen kommt. Es werden keine weiteren Baumstandorte geschlossen. Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im September 2024 ausgeschrieben und nach Beauftragung auch direkt begonnen werden. Die sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten (Standortsanierung) erfolgen dann ab Oktober 2024 und die eigentliche Baumpflanzung in die dann fertig hergestellten Baumbeete – je nach Witterungsverlauf – bis Ende März 2025. Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte: *** Übersicht siehe Anlage Baumliste „Bonn- Tannenbusch, Buschdorf, Dransdorf und Auerberg“ Weitere Informationen zu Ersatzbaumpflanzungen finden Sie in den „Allgemeinen Hinweisen zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen“.Seite 1 von 6 Seite 2 Vergabeart öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2024- 3413 X VOB UVgO VgV Oktober bis März 2025 €177.796,71 Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680612011000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n 1 Baumliste Bonn- Tannenbusch, Buschdorf, Dransdorf und Auerberg (öffentlich) 2 Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen (öffentlich)Seite 2 von 6 Straße: Anzahl: Hausnr.: Baumart - Deutscher Name:Baumart - Botanischer Name: Tannenbusch Oppelnerstraße 2 32 Vogel- Kirche Prunus avium Oppelnerstraße 5 27-29 Birken- Pappel Populus simonii Oppelnerstraße 3 Gegenüber 27-29 Silber- Linde Tilia tomentosa 'Brabant' Paulusplatz 1 7 Apfeldorn Crataegus lavallei 'Carrierei' Paulusplatz 1 12 Apfeldorn Crataegus lavallei 'Carrierei' Buschdorf Am Paulusacker 1 1 Schnurbaum Sophora japonica 'Regent' Dransdorf Auf der Koppel 1 Grünstreifen Bahn Rot- Eiche Quercus rubra Carl- Duisberg- Straße 1 Gegenüber 79 Rot- Eiche Quercus rubra Am Kettelerplatz 5 4 bis 22 Rot- Ahorn Acer rubrum ' Redpoint' Auerberg Osloerstraße 2 34 Spitz- Ahorn Acer platanoides 'Olmstedt' Kölnstraße 2 Gegenüber 233 Kaiser- Linde Tilia x europaea 'Pallida' Pariserstraße 2 Gegenüber 51 säulenförmiger Spitz- Ahorn Acer platanoides 'Columnare TypII' Kopenhagenerstraße 1 Ecke Insterburgstraße Hainbuche Carpinus betulus Graurheindorf Karl- Legien- Straße 1 205 Weiß- Esche Fraxinus americana 'Autumn Applause' 28 Baumliste Bonn- Tannenbusch, Buschdorf, Dransdorf und AuerbergSeite 3 von 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an Nektar und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische Nischen dar. Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere nahezu alle Linden-Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie, Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum, Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige Baumarten mehr. Diese Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit Pollenwerten bis 3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-, bzw. Nektarlieferant zu werten ist. Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein breites Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere. Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus gestalterischen Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen Baumalleen möglich ist oder wo ein Baumartenwechsel im Sinne der Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den Maßnahmen zu Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“) mit breitem Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung der neuangelegten Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine vielfältige, blühfreudige und insektenfreundliche Bepflanzung geachtet. Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen, dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Ver- und Entsorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Zwischen Stammachse und Außenkante städtischer Kanalisationsanlagen ist ein Mindestabstand von 2,5 m einzuhalten. Bei Unterschreitung des Abstandes wird dem Tiefbauamt ein Konzept zum Schutz der Kanalisation vor Durchwurzelung zur Freigabe vorgelegt. In stark beengten Bereichen, in denen Mindestabstände und ausreichender Wurzelraum nicht vereinbar sind, wird aufgrund des hohen technischen Herstellungs- und Unterhaltungsaufwands kein Baumstandort installiert. Auf die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt werden. Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu schließenden BaumscheibenSeite 4 von 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten lassen. Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung, sowie nach etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im angrenzenden derzeit überragenden städtischen oder privaten Baumbestand und sonstigen Änderungen der Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur Etablierung weiterer Baumstandorte erneut geprüft. Weiterhin werden im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes (DS-Nr. 230524) bisher baumlose Straßen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit zur Etablierung weiterer neuer / zusätzlicher Baumstandorte geprüft. Die daraus entwickelten Maßnahmenplanungen werden der Bezirksvertretung zu Kenntnis gegeben und nach einer umfassenden Bürgerinformation erneut zur Fassung eines Einleitungsbeschlusses vorgelegt. Hierbei werden prioritär jeweils die Bereiche mit den größten Defiziten gemäß der Stärken-/ Schwächenanalyse aus dem Stadtbaumkonzept bearbeitet. Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können. Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung. Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die daraus resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich kompensiert. Somit können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr Flächen entsiegelt als versiegelt werden. Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“. Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigtenSeite 5 von 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4- jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt.Seite 6 von 6
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de