241192-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage CDU-Fraktion: Unterrichtsausfall Ludwig-van-Beethoven-Musikschule
Kerndaten
- Nummer
- 241192-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241192-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Große Anfrage CDU-Fraktion: Unterrichtsausfall Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Beratungsfolge Kulturausschuss 18.09.2024 Kenntnisnahme Für den musikalischen Lernerfolg ist eine kontinuierliche Beschulung von Kindern und Jugendlichen nötig. Für (längerfristige) Krankheitsausfälle sollte es eine einheitliche Regelung und flexible Vertretungsmöglichkeiten geben, um beim Instrumentalunterricht eine möglichst lückenlose Beschulung zu ermöglichen. 1. Wie wird mit (Langzeit)Krankheitsausfällen von Lehrkräften an der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule umgegangen? Gibt es hierfür eine einheitliche Regelung? Wie sind die Erfahrungen damit? Ist eine Lehrkraft über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben, versucht die Leitung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule (LvBM) eine Vertretung zu organisieren. Das geht allerdings erst, wenn bekannt wird, dass es sich um einen längerfristigen Ausfall handelt. Dabei gibt es verschiedene Voraussetzungen zu berücksichtigen, die eine Vertretungslösung erschweren: Die an der LvBM angestellten Lehrkräfte sind im vollem Umfang zu beschäftigen. Ein Freihalten von Unterrichtskapazität zur Übernahme eventueller Vertretungen ist nicht vorgesehen. Daher gelingt es nur selten, Schüler*innen kurzfristig auf andere Lehrkräfte der LvBM zu verteilen. Es müssen daher externe Fachkräfte beauftragt werden, die kurzfristig den Unterricht übernehmen können. Je nach Unterrichtsfach ist es schwierig, eine geeignete Lehrkraft zu finden. Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, dass diese Person vor Unterrichtsbeginn ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a Abs. 2 BZRG einreicht. Dieses Führungszeugnis muss konkret für diese Tätigkeit beantragt werden. Nach Beantragung dauert es i.d.R. ca. drei Wochen bis das Führungszeugnis vorliegt. Dazu ist es relevant, in welchem Zeitraum die jeweilige Lehrkraft ausfällt und wie viel Unterricht davon betroffen ist. Fallen beispielsweise die Schulferien und der Ausfall der Lehrkraft zusammen, wird geprüft, ob eine Vertretung überhaupt erforderlich ist. Aufgrund der verschiedenen Herausforderungen gibt es keine einheitliche Regelung. Ob und wie eine Vertretung organisiert werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. In der Vergangenheit ist es in den meisten Fällen gelungen, eine Vertretungslösung zu finden.Seite 1 von 3 Seite 2 Vertretungslehrkräfte wurden bislang meist im Rahmen einer freiberuflichen Beschäftigung engagiert. In dem Zusammenhang weist die Leitung der LvBM darauf hin, dass die Beschäftigung freiberuflicher Musikschullehrkräfte auf Basis von Honorarverträgen an der LvBM in der Folge eines Urteils des Bundessozialgerichtes aus 2022, dem sogenannten Herrenberg-Urteil, in der bisherigen Ausgestaltung nicht mehr möglich ist. Es ist daher davon auszugehen, dass künftig Vertretungen von langfristigen Ausfällen nur noch in Ausnahmefällen organisiert werden können. Bei einer Langzeiterkrankung oder Krankentagen von 42 Tagen oder mehr in den letzten 12 Monaten bietet die Stabsstelle Gesundheit der Bundesstadt Bonn zudem ein „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ an. Darunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die notwendig, aber auch umsetzbar sind, um bestehende Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitenden zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit möglichst vorzubeugen. Das Angebot ist für Mitarbeitende freiwillig. Es gibt hierfür eine eigene städtische Dienstvereinbarung. 2. Wie hoch war die Ausfallquote von Unterrichtszeit im Schuljahr 2023/24? Wie ist dieser Wert im Vergleich zu den letzten Jahren einzuordnen? Wie viele Schüler und Schülerinnen waren von diesem Ausfall betroffen? Im Kalenderjahr 2023 wurden ca. 1954 Fehltage registriert. Die Summe der Fehltage würden ca. 14,83 % der gesamten Unterrichtstage entsprechen. Allerdings registriert das Musikschulverwaltungssystem alle Tage, für die sich Lehrkräfte krankmelden - also auch die Wochenenden, Feiertage, Schulferien und Tage, an denen die Lehrkräfte aufgrund von Teilzeitregelungen gar nicht an der Musikschule unterrichten. Beispielsweise war im Kalenderjahr 2023 eine Lehrkraft 49 Kalendertage arbeitsunfähig erkrankt, es waren aber lediglich 11 Unterrichtstage betroffen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Ausfallquote der gesamten Unterrichtszeit im Kalenderjahr 2023 deutlich niedriger lag. Für eine genaue Auskunft bedarf es daher einer umfassenden und gründlichen Prüfung, die viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Dafür sind keine personellen Kapazitäten vorhanden. Die Ausfallzeiten lagen in den vergangenen drei Schuljahren auf niedrigem Niveau. 3. Ist bei längerfristigen Ausfällen von Lehrkräften eine Vertretungsregel vorgesehen? In wie vielen Fällen kann eine Vertretung realisiert werden? Wie viele Schülerinnen und Schüler haben sich nach längerfristigem Unterrichtsausfall um- oder abgemeldet? Aufgrund der zu berücksichtigen Faktoren ist eine einheitliche Vertretungsregel nicht umsetzbar. Ob und wie eine Vertretung organisiert werden kann, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. (siehe Antwort zu Frage 1) Wie viele Schüler*innen sich in der Folge längerfristigem Unterrichtsausfall um- oder abgemeldet haben, lässt sich nicht beantworten, da die Schüler*innen bzw. deren Eltern bei der Um- bzw. Abmeldung i.d.R. keinen Grund angeben.Seite 2 von 3 Seite 3 4. Von wie vielen Familien ist bei längerfristigem Ausfall die Möglichkeit einer Kostenrückerstattung in Anspruch genommen worden? Bei den Musikschulgebühren handelt es sich um eine Jahresgebühr, die in zwölf gleiche Teile aufgeteilt monatlich zu entrichten ist. Die mit dem Unterrichtsvertrag festgelegte Leistung der Musikschule ist mit 35 Unterrichtseinheiten pro Jahr definiert und kalkuliert. Dabei ist es nicht maßgeblich, wie sich diese 35 Unterrichtseinheiten über die zwölf Monate eines Jahres verteilen, in denen Feiertage und Ferien unterschiedlich gelagert sind. Entsprechend § 7 der Gebührenordnung besteht für den Instrumental-, Vokal- und Elementarunterricht des Kernbereichs ein Anspruch auf Gebührenerstattung, wenn aus einem von der LvBM zu vertretenden Grund weniger als 35 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr unterrichtet werden. Somit wird für jede ausgefallene Unterrichtsstunde, die unter dem Jahresmindestsoll von 35 Unterrichtsstunden liegt, 1/35 der entrichteten Jahresgebühr erstattet. Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Dieser ist bis Ablauf des 28.02. des Folgejahres bei der LvBM einzureichen. Zudem kann die Musikschulverwaltung Unterrichtsgebühren ausbuchen, wenn sich absehen lässt, dass Unterricht über einen längeren Zeitraum ausfallen wird und (noch) keine Vertretungslösung gefunden wurde. In Bezug auf längerfristigen Ausfall haben im Kalenderjahr 2023 10 Personen, im Kalenderjahr 2022 52 Personen und im Kalenderjahr 2021 29 Personen einen Erstattungsanspruch geltend gemacht. Zudem wurde in den Kalenderjahren 2022 und 2023 in vier von längerfristigem Unterrichtsausfall betroffenen Klassen teilweise keine Unterrichtsgebühr eingezogen. Für das Kalenderjahr 2024 kann noch keine Aussage getroffen werden, da die Antragsfrist der 28.2.2025 ist. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de