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241191 · Mitteilungsvorlage

Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages in Sportvereinen für erwachsene Bonn-Ausweis-Inhaber*innen

Nummer
241191
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
25.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 12.09.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241191
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages in
Sportvereinen für erwachsene Bonn-Ausweis-
Inhaber*innen
Beratungsfolge
Sportausschuss 12.09.2024 Kenntnisnahme
Sachverhalt
1. Auftrag
Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.12.2023 beschlossen, dass die Verwaltung
gemeinsam mit dem Stadtsportbund einen Vorschlag erarbeitet, wie
Erwachsenen gegen Vorlage des BONN-Ausweises aus städtischen
Fördermitteln ein Nachlass von mindestens 20 Prozent auf den Mitgliedsbeitrag
für Erwachsene im Sportverein gewährt werden kann, z.B. durch ein
Gutscheinsystem (DS 231868).
2. Mögliche Personenanzahl und erforderliche Mittel
Derzeit ist es den Bonner Sportvereinen nicht bekannt, ob und wieviel
erwachsene Mitglieder einen Bonn-Ausweis besitzen. Dies wird in den
Vereinen nicht erfasst.
Zu einer ersten Orientierung ist daher abzuschätzen, wieviel Erwachsene mit
Bonn-Ausweis Mitglied in einem Sportverein sein könnten und welches
finanzielle Volumen voraussichtlich für einen Ausgleich der Beitragsermäßigung
an die Vereine erforderlich sein wird.
Nach Mitteilung des Amtes für Soziales und Wohnen haben aktuell 45.878
Bonner*innen einen Bonn-Ausweis, davon sind insgesamt 33.256 Erwachsene
(Stichtag: 02.07.2024).
In den Bonner Sportvereinen sind derzeit 87.520 Mitglieder organisiert, davon
sind 56.260 Mitglieder über 18 Jahre alt.
Bezogen auf die in der Stadt Bonn mit Hauptwohnsitz gemeldeten
Erwachsenen (282.447 Personen, Stichtag: 31.12.2023) in Bonn bedeutet dies,
dass rund 20 % der Erwachsenen Mitglied in einem Sportverein sind.
Es wird deshalb unterstellt, dass auch rund 20 % der erwachsenen Bonn-
Ausweis-Inhaber Mitglied in einem Sportverein sein könnten. Somit könnten
rund 6.650 erwachsene Vereinsmitglieder (20 % von 33.526) von einerSeite 1 von 4
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Ermäßigung der Mitgliedsbeiträge profitieren.
Bei Annahme eines durchschnittlichen Mitgliedsbeitrages in einem Sportverein
von 100 – 150 € (gemittelter Wert: 125 € Jahresbetrag) ergäbe sich damit eine
Minderung des Mitgliedsbeitrages von 25 € pro Jahr. Im Falle von 6.650
erwachsenen Bonn-Ausweis-Inhabern würde dies eine geschätzte
Gesamtsumme von rund 166.250 € jährlich bedeuten. In dieser Rechnung ist
noch nicht berücksichtigt, dass einige Vereine für bestimmte Sportangebote
neben dem Grund-/Basisbeitrag noch einen Abteilungsbeitrag erheben, der
ebenfalls unter die Beitragsermäßigung fallen sollte.
In einer Größenordnung von rund 166.000 € sind finanzielle Mittel weder in der
Sportfördersumme noch im Haushaltsansatz für den Bonn-Ausweis vorhanden.
Es ist damit eine Erhöhung des Haushaltsansatzes erforderlich. Eine Erhöhung
könnte seitens der politischen Gremien im Rahmen der Haushaltsberatungen
für die Jahre 2025/26 vorgenommen werden.
Sofern in Anbetracht der Haushaltslage keine Erhöhung der Sportfördermittel
erfolgen wird, müsste die Summe aus dem bestehenden Ansatz finanziert
werden. Dies hätte zur Folge, dass bisherige Fördertatbestände nach den
Sportförderrichtlinien nicht mehr in dem bisherigen Umfang gefördert werden
könnten. Hiervon rät die Sportverwaltung jedoch ab. Eine Umsetzung des
Beschlusses vom 18.12.2023 erfordert aus Sicht der Verwaltung zusätzliche
Mittel.
3. Umsetzung
Ein Gutscheinsystem – so wie im Beschluss des Sportausschusses als zu
prüfende Variante erwähnt - wäre aus Sicht des Amtes für Soziales und
Wohnen mit einem hohen Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten verbunden;
der Bonn-Ausweis (in Verbindung mit einem (Personal-) Ausweis als
„Gutscheinsurrogat“ sollte ausreichen.
Eine Erstattung an einzelne erwachsene Vereinsmitglieder, die einen Bonn-
Ausweis besitzen, ist nach den Sportförderrichtlinien nicht möglich. Das wäre
systemfremd. Sportfördermittel können ausschließlich an Bonner Vereine
gezahlt werden.
Zur Umsetzung des politischen Auftrages kommt aus Sicht der Verwaltung ein
Modellprojekt in Betracht.
4. Modellprojekt
Ziel des Modellprojektes ist es, in einer Erprobungsphase von mindestens
einem Jahr Erkenntnisse darüber zu erlangen, in welcher finanziellen
Größenordnung ein Budget zum Ausgleich einer Ermäßigung des
Mitgliedsbeitrages von erwachsenen Bonn-Ausweis-Inhaber*innen tatsächlich
erforderlich sein wird und welcher Verwaltungsaufwand durch die Erstattung
der Beitragsermäßigung auf Seiten der Vereine ausgelöst wird. Auch soll
ermittelt werden, wie der Verwaltungsaufwand sowohl auf Seiten der Vereine
als auch auf Seiten der Verwaltung minimiert werden kann.
In Abhängigkeit dieser Ergebnisse wird die Verwaltung eine Implementierung inSeite 2 von 4
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die Sportförderrichtlinien vorschlagen. In der Erprobungsphase bedarf es keiner
Änderung der Sportförderrichtlinien.
Es soll auch evaluiert werden, welche Wirkungen durch die
Beitragsermäßigungen eingetreten sind, zum Beispiel ob aufgrund dieser
Regelung neue Mitglieder in die Sportvereine eingetreten sind.
Ablauf des Modellprojektes:
• Alle Vereine sind verpflichtet, erwachsenen Vereinsmitgliedern mit
Bonn-Ausweis eine Beitragsermäßigung in Höhe von mindestens 20 %
zu gewähren. Möglicherweise bedarf dies auf Seiten der Vereine
Anpassungen in den Beitragsordnungen. Den Vereinen muss deshalb
die Möglichkeit gegeben werden, diese Anpassungen
rechtzeitig vorzunehmen, so dass die Beitragsermäßigungen vor Beginn
des Modellprojektes in Kraft getreten sind.
• Die Vereine haben Nachweise über die gewährten
Beitragsermäßigungen für jedes einzelne Mitglied der Sportverwaltung
vorzulegen und eine Erstattung zu beantragen. Im Idealfall werden von
den Sportvereinen Sammelaufstellungen eingereicht. Aus der
Aufstellung der Vereine sollte sich der Name des Mitglieds, das
Eintrittsdatum in den Verein, das Geburtsdatum, die Adresse, die Höhe
des regulären Beitrages und die Höhe des ermäßigten Beitrages
ergeben. Auch müssten den Anträgen zum Nachweis eine Kopie des
jeweiligen Bonn-Ausweises beigefügt werden, da nach Auskunft der
Sozialverwaltung keine gesonderte Erfassung der Bonn-Ausweis-
Inhaber*innen erfolgt. Diese werden den Berechtigten automatisch mit
der Bewilligung von Transferleistungen übersandt. Die Sportverwaltung
erstattet dann die Beitragsermäßigungen an die jeweiligen Vereine.
In dem Modellprojekt wird von folgenden Annahmen ausgegangen:
• Die Bonn-Ausweis-Bezugsberechtigung muss nicht das gesamte Jahr
vorliegen. Es ist ausreichend, wenn ein Erwachsener zum Zeitpunkt der
vom Verein gewährten Beitragsermäßigung einen Bonn-Ausweis
besitzt. Sollte es im Verlauf des Jahres zu Änderungen in der
Bezugsberechtigung kommen, bleibt die Ermäßigung für das gesamte
Kalenderjahr bestehen.
• Ein Erwachsener mit Bonn-Ausweis kann auch Mitglied in mehreren
Vereinen sein. In dem Modellprojekt wird davon ausgegangen, dass für
jede Vereinsmitgliedschaft eine Beitragsermäßigung vorgenommen
werden soll.
• Bei einer Teilung des Vereinsbeitrages in Grund-/Basisbeitrag und
Abteilungsbeiträge wird die Beitragsermäßigung für den Grund-
/Basisbeitrag und alle anfallenden Abteilungsbeiträge ausgeglichen.
• Vereinsbeiträge sind unterschiedlich hoch. Für einige Sportarten
werden erfahrungsgemäß deutlich höhere Mitgliedsbeiträge fällig, so
dass auch die Beitragsermäßigungen sehr stark variieren werden. Im
Rahmen des Modellprojekts soll deshalb keine Höchstgrenze für dieSeite 3 von 4
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Beitragsermäßigung festgesetzt werden.
5. Finanzierung
Für die Durchführung des oben beschriebenen Modellprojektes stehen im
Haushalt keine Mittel zur Verfügung.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage sollte von zusätzlichen, freiwilligen
Leistungen und damit der Umsetzung des Modellprojektes abgesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
166.250 € 152000802/73.1000 166.250 € HH 2025/2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
166.250 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de