241191 · Mitteilungsvorlage
Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages in Sportvereinen für erwachsene Bonn-Ausweis-Inhaber*innen
Kerndaten
- Nummer
- 241191
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 25.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241191 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages in Sportvereinen für erwachsene Bonn-Ausweis- Inhaber*innen Beratungsfolge Sportausschuss 12.09.2024 Kenntnisnahme Sachverhalt 1. Auftrag Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.12.2023 beschlossen, dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Stadtsportbund einen Vorschlag erarbeitet, wie Erwachsenen gegen Vorlage des BONN-Ausweises aus städtischen Fördermitteln ein Nachlass von mindestens 20 Prozent auf den Mitgliedsbeitrag für Erwachsene im Sportverein gewährt werden kann, z.B. durch ein Gutscheinsystem (DS 231868). 2. Mögliche Personenanzahl und erforderliche Mittel Derzeit ist es den Bonner Sportvereinen nicht bekannt, ob und wieviel erwachsene Mitglieder einen Bonn-Ausweis besitzen. Dies wird in den Vereinen nicht erfasst. Zu einer ersten Orientierung ist daher abzuschätzen, wieviel Erwachsene mit Bonn-Ausweis Mitglied in einem Sportverein sein könnten und welches finanzielle Volumen voraussichtlich für einen Ausgleich der Beitragsermäßigung an die Vereine erforderlich sein wird. Nach Mitteilung des Amtes für Soziales und Wohnen haben aktuell 45.878 Bonner*innen einen Bonn-Ausweis, davon sind insgesamt 33.256 Erwachsene (Stichtag: 02.07.2024). In den Bonner Sportvereinen sind derzeit 87.520 Mitglieder organisiert, davon sind 56.260 Mitglieder über 18 Jahre alt. Bezogen auf die in der Stadt Bonn mit Hauptwohnsitz gemeldeten Erwachsenen (282.447 Personen, Stichtag: 31.12.2023) in Bonn bedeutet dies, dass rund 20 % der Erwachsenen Mitglied in einem Sportverein sind. Es wird deshalb unterstellt, dass auch rund 20 % der erwachsenen Bonn- Ausweis-Inhaber Mitglied in einem Sportverein sein könnten. Somit könnten rund 6.650 erwachsene Vereinsmitglieder (20 % von 33.526) von einerSeite 1 von 4 Seite 2 Ermäßigung der Mitgliedsbeiträge profitieren. Bei Annahme eines durchschnittlichen Mitgliedsbeitrages in einem Sportverein von 100 – 150 € (gemittelter Wert: 125 € Jahresbetrag) ergäbe sich damit eine Minderung des Mitgliedsbeitrages von 25 € pro Jahr. Im Falle von 6.650 erwachsenen Bonn-Ausweis-Inhabern würde dies eine geschätzte Gesamtsumme von rund 166.250 € jährlich bedeuten. In dieser Rechnung ist noch nicht berücksichtigt, dass einige Vereine für bestimmte Sportangebote neben dem Grund-/Basisbeitrag noch einen Abteilungsbeitrag erheben, der ebenfalls unter die Beitragsermäßigung fallen sollte. In einer Größenordnung von rund 166.000 € sind finanzielle Mittel weder in der Sportfördersumme noch im Haushaltsansatz für den Bonn-Ausweis vorhanden. Es ist damit eine Erhöhung des Haushaltsansatzes erforderlich. Eine Erhöhung könnte seitens der politischen Gremien im Rahmen der Haushaltsberatungen für die Jahre 2025/26 vorgenommen werden. Sofern in Anbetracht der Haushaltslage keine Erhöhung der Sportfördermittel erfolgen wird, müsste die Summe aus dem bestehenden Ansatz finanziert werden. Dies hätte zur Folge, dass bisherige Fördertatbestände nach den Sportförderrichtlinien nicht mehr in dem bisherigen Umfang gefördert werden könnten. Hiervon rät die Sportverwaltung jedoch ab. Eine Umsetzung des Beschlusses vom 18.12.2023 erfordert aus Sicht der Verwaltung zusätzliche Mittel. 3. Umsetzung Ein Gutscheinsystem – so wie im Beschluss des Sportausschusses als zu prüfende Variante erwähnt - wäre aus Sicht des Amtes für Soziales und Wohnen mit einem hohen Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten verbunden; der Bonn-Ausweis (in Verbindung mit einem (Personal-) Ausweis als „Gutscheinsurrogat“ sollte ausreichen. Eine Erstattung an einzelne erwachsene Vereinsmitglieder, die einen Bonn- Ausweis besitzen, ist nach den Sportförderrichtlinien nicht möglich. Das wäre systemfremd. Sportfördermittel können ausschließlich an Bonner Vereine gezahlt werden. Zur Umsetzung des politischen Auftrages kommt aus Sicht der Verwaltung ein Modellprojekt in Betracht. 4. Modellprojekt Ziel des Modellprojektes ist es, in einer Erprobungsphase von mindestens einem Jahr Erkenntnisse darüber zu erlangen, in welcher finanziellen Größenordnung ein Budget zum Ausgleich einer Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages von erwachsenen Bonn-Ausweis-Inhaber*innen tatsächlich erforderlich sein wird und welcher Verwaltungsaufwand durch die Erstattung der Beitragsermäßigung auf Seiten der Vereine ausgelöst wird. Auch soll ermittelt werden, wie der Verwaltungsaufwand sowohl auf Seiten der Vereine als auch auf Seiten der Verwaltung minimiert werden kann. In Abhängigkeit dieser Ergebnisse wird die Verwaltung eine Implementierung inSeite 2 von 4 Seite 3 die Sportförderrichtlinien vorschlagen. In der Erprobungsphase bedarf es keiner Änderung der Sportförderrichtlinien. Es soll auch evaluiert werden, welche Wirkungen durch die Beitragsermäßigungen eingetreten sind, zum Beispiel ob aufgrund dieser Regelung neue Mitglieder in die Sportvereine eingetreten sind. Ablauf des Modellprojektes: • Alle Vereine sind verpflichtet, erwachsenen Vereinsmitgliedern mit Bonn-Ausweis eine Beitragsermäßigung in Höhe von mindestens 20 % zu gewähren. Möglicherweise bedarf dies auf Seiten der Vereine Anpassungen in den Beitragsordnungen. Den Vereinen muss deshalb die Möglichkeit gegeben werden, diese Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen, so dass die Beitragsermäßigungen vor Beginn des Modellprojektes in Kraft getreten sind. • Die Vereine haben Nachweise über die gewährten Beitragsermäßigungen für jedes einzelne Mitglied der Sportverwaltung vorzulegen und eine Erstattung zu beantragen. Im Idealfall werden von den Sportvereinen Sammelaufstellungen eingereicht. Aus der Aufstellung der Vereine sollte sich der Name des Mitglieds, das Eintrittsdatum in den Verein, das Geburtsdatum, die Adresse, die Höhe des regulären Beitrages und die Höhe des ermäßigten Beitrages ergeben. Auch müssten den Anträgen zum Nachweis eine Kopie des jeweiligen Bonn-Ausweises beigefügt werden, da nach Auskunft der Sozialverwaltung keine gesonderte Erfassung der Bonn-Ausweis- Inhaber*innen erfolgt. Diese werden den Berechtigten automatisch mit der Bewilligung von Transferleistungen übersandt. Die Sportverwaltung erstattet dann die Beitragsermäßigungen an die jeweiligen Vereine. In dem Modellprojekt wird von folgenden Annahmen ausgegangen: • Die Bonn-Ausweis-Bezugsberechtigung muss nicht das gesamte Jahr vorliegen. Es ist ausreichend, wenn ein Erwachsener zum Zeitpunkt der vom Verein gewährten Beitragsermäßigung einen Bonn-Ausweis besitzt. Sollte es im Verlauf des Jahres zu Änderungen in der Bezugsberechtigung kommen, bleibt die Ermäßigung für das gesamte Kalenderjahr bestehen. • Ein Erwachsener mit Bonn-Ausweis kann auch Mitglied in mehreren Vereinen sein. In dem Modellprojekt wird davon ausgegangen, dass für jede Vereinsmitgliedschaft eine Beitragsermäßigung vorgenommen werden soll. • Bei einer Teilung des Vereinsbeitrages in Grund-/Basisbeitrag und Abteilungsbeiträge wird die Beitragsermäßigung für den Grund- /Basisbeitrag und alle anfallenden Abteilungsbeiträge ausgeglichen. • Vereinsbeiträge sind unterschiedlich hoch. Für einige Sportarten werden erfahrungsgemäß deutlich höhere Mitgliedsbeiträge fällig, so dass auch die Beitragsermäßigungen sehr stark variieren werden. Im Rahmen des Modellprojekts soll deshalb keine Höchstgrenze für dieSeite 3 von 4 Seite 4 Beitragsermäßigung festgesetzt werden. 5. Finanzierung Für die Durchführung des oben beschriebenen Modellprojektes stehen im Haushalt keine Mittel zur Verfügung. Aufgrund der angespannten Haushaltslage sollte von zusätzlichen, freiwilligen Leistungen und damit der Umsetzung des Modellprojektes abgesehen werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 166.250 € 152000802/73.1000 166.250 € HH 2025/2026 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 166.250 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de