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241190-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu dem Bürgerantrag: Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung der Elternbeiträge

Nummer
241190-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.09.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241190 Bürgerantrag: Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung der Elternbeiträge

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241190-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Stellungnahme zu dem Bürgerantrag:
Verbesserung der Transparenz und
Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung der
Elternbeiträge
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
24.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zunächst ist voranzustellen, dass es sich bei dem von der Antragstellerin ge-
schilderten persönlichen Sachverhalt um einen bedauerlichen Einzelfall han-
delt. Bei über 15.000 beitragspflichtigen Haushalten sind einzelne individuelle
Fehler in der Sachbearbeitung leider nicht auszuschließen. Die Verwaltung
empfiehlt bei allen finanzrelevanten Bescheiden die eigene Überprüfung der
Angaben und Plausibilität, um sich bei Unstimmigkeiten mit der Elternbeitrags-
stelle direkt in Verbindung zu setzen.
Die Bögen zur Berechnung des maßgeblichen Elterneinkommens werden aktu-
ell bei Veränderungen der Einkommensstufen im Rahmen der Anhörung ver-
schickt, so dass Eltern in diesem Fall die Berechnung nachvollziehen können.
In der Elternbeitragsstelle erfolgt zum 01.01.2025 die Einführung einer neuen
Fachsoftware, die den Berechnungsbogen standardmäßig integriert und somit
zur Verfügung stellt.
Ab diesem Zeitpunkt werden die Berechnungsbögen dann sowohl bei der Erst-
festsetzung als auch bei der Veränderung der Einkommensstufe mitversandt.
Die Verwaltung hat den Vorschlag der Antragstellerin zum Anlass genommen
den Berechnungsbogen zum Elterneinkommen als ausfüllbare Exceltabelle auf
der Website der Bundesstadt Bonn zu hinterlegen. Dieser ist zu finden unter:
www.bonn.de/elternbeitraege
Um den Eltern die Grundlage der Berechnung zu erläutern, sind unter diesem
Link jedoch bereits seit längerer Zeit Antworten auf häufig gestellte Fragen in
sogenannten FAQs aufgeführt.
Die Berechnung der Elternbeiträge kann je nach Fallkonstellation sehr komplex
sein.
Alle Fall- und Berechnungskonstellationen in einem Video zu erläutern, er-
scheint nicht umsetzbar, wäre sehr aufwändig, kostenintensiv und wäre in ei-
nem angemessenen und adressatengerechten Umfang schlichtweg nicht mög-
lich.Seite 1 von 2
Seite 2
Über gängige und kostenfreie Übersetzungsprogramme ist es Eltern jederzeit
unkompliziert möglich, die FAQs und somit wichtigsten Informationen überset-
zen zu lassen. Zudem stehen die Mitarbeitenden der Elternbeitragsstelle zur
Beratung zur Verfügung.
Aufgrund der obigen Ausführungen empfiehlt die Verwaltung den Bürgerantrag
bezogen auf die Erstellung des Videos abzulehnen.
Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stel-
lungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeran-
trägen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de