241190-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu dem Bürgerantrag: Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung der Elternbeiträge
Kerndaten
- Nummer
- 241190-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.926 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241190-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Stellungnahme zu dem Bürgerantrag: Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung der Elternbeiträge Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.09.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zunächst ist voranzustellen, dass es sich bei dem von der Antragstellerin ge- schilderten persönlichen Sachverhalt um einen bedauerlichen Einzelfall han- delt. Bei über 15.000 beitragspflichtigen Haushalten sind einzelne individuelle Fehler in der Sachbearbeitung leider nicht auszuschließen. Die Verwaltung empfiehlt bei allen finanzrelevanten Bescheiden die eigene Überprüfung der Angaben und Plausibilität, um sich bei Unstimmigkeiten mit der Elternbeitrags- stelle direkt in Verbindung zu setzen. Die Bögen zur Berechnung des maßgeblichen Elterneinkommens werden aktu- ell bei Veränderungen der Einkommensstufen im Rahmen der Anhörung ver- schickt, so dass Eltern in diesem Fall die Berechnung nachvollziehen können. In der Elternbeitragsstelle erfolgt zum 01.01.2025 die Einführung einer neuen Fachsoftware, die den Berechnungsbogen standardmäßig integriert und somit zur Verfügung stellt. Ab diesem Zeitpunkt werden die Berechnungsbögen dann sowohl bei der Erst- festsetzung als auch bei der Veränderung der Einkommensstufe mitversandt. Die Verwaltung hat den Vorschlag der Antragstellerin zum Anlass genommen den Berechnungsbogen zum Elterneinkommen als ausfüllbare Exceltabelle auf der Website der Bundesstadt Bonn zu hinterlegen. Dieser ist zu finden unter: www.bonn.de/elternbeitraege Um den Eltern die Grundlage der Berechnung zu erläutern, sind unter diesem Link jedoch bereits seit längerer Zeit Antworten auf häufig gestellte Fragen in sogenannten FAQs aufgeführt. Die Berechnung der Elternbeiträge kann je nach Fallkonstellation sehr komplex sein. Alle Fall- und Berechnungskonstellationen in einem Video zu erläutern, er- scheint nicht umsetzbar, wäre sehr aufwändig, kostenintensiv und wäre in ei- nem angemessenen und adressatengerechten Umfang schlichtweg nicht mög- lich.Seite 1 von 2 Seite 2 Über gängige und kostenfreie Übersetzungsprogramme ist es Eltern jederzeit unkompliziert möglich, die FAQs und somit wichtigsten Informationen überset- zen zu lassen. Zudem stehen die Mitarbeitenden der Elternbeitragsstelle zur Beratung zur Verfügung. Aufgrund der obigen Ausführungen empfiehlt die Verwaltung den Bürgerantrag bezogen auf die Erstellung des Videos abzulehnen. Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stel- lungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeran- trägen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de