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241190 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung der Elternbeiträge

Nummer
241190
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
10.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.07.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.09.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.09.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 797 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241190-02 ST Stellungnahme zu dem Bürgerantrag: Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung der Elternbeiträge
  2. 241190-01 ST Bürgerantrag: Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung der Elternbeiträge

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241190
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
09.07.2024
Bürgerantrag: Verbesserung der Transparenz und
Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung der
Elternbeiträge
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
27.08.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Nach-
vollziehbarkeit bei der Berechnung von Elternbeiträgen gerichtet.
Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben
sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Anlage 1 (öffentlich)
4 Anlage 2 (öffentlich)Seite 1 von 6
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BürgerInnenantrag:VerbesserungderTransparenzundNachvollziehbarkeitbeiderBe-
rechnungderElternbeiträge
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Nachvollzieh-
barkeit bei der Berechnung der Elternbeiträge:
1. BereitstellungdesausgefülltenBerechnungsformulars: Das von der Elternbeitrags-
stelle ausgefüllte Berechnungsformular (siehe Anlage 1) zur Ermittlung des Einkom-
mens soll den Eltern stets zusammen mit dem Elterngeldbescheid bzw. Änderungsbe-
scheid zur Verfügung gestellt werden. Dieses Formular soll dazu dienen, die Berech-
nung besser nachzuvollziehen und auf mögliche Fehler zu prüfen. Eltern haben ein
Recht auf eine klare und transparente Darstellung der Berechnung ihrer Beiträge.
2. VerfügbarkeitdesBlanko-BerechnungsblattsalsPDF: Das bereits in der Vergangen-
heit angebotene Blanko-Berechnungsblatt soll wieder als ausfüllbare PDF-Datei (siehe
Anlage 2) zum Download bereitgestellt werden. Dieses Formular ermöglicht es den Bei-
tragszahlerInnen, ihre individuellen Daten einzugeben und somit eine Vorausberech-
nung der Elternbeiträge durchzuführen. Alternativ könnte ein Online-Beitragsrechner
eingerichtet werden, der dieselben Funktionen bietet. Beide Optionen würden die Vo-
rausberechnung erleichtern.
3. ErstellungeinesTutorials: Es sollte ein Tutorial-Video erstellt werden, das die Berech-
nung der Elternbeiträge verständlich erklärt. Vorteile eines Tutorials:
• Ein solches Video könnte die Berechnung anschaulich erklären und somit eine
Beratung durch die Beitragsstelle ergänzen oder ersetzen.
• Eltern können jederzeit und von überall auf das Video zugreifen, was besonders
für diejenigen hilfreich ist, die nicht die Möglichkeit haben, sich zu den üblichen
Öffnungszeiten der Beitragsstelle beraten zu lassen, zumal die telefonische Er-
reichbarkeit der Elternbeitragsstelle seit langem auf wenige Stunden pro Woche
reduziert wurde.
• Ein gut gestaltetes Video kann komplizierte Informationen visuell und auditiv
vermitteln, was das Verständnis erleichtert und Missverständnisse reduziert.
Zudem können Eltern das Video in ihrem eigenen Tempo, wiederholt und zu je-
der Zeit ansehen, um bestimmte Abschnitte besser zu verstehen oder wenn sich
ihre familiäre oder finanzielle Situation ändert. Dies kann die Anzahl der Nach-
fragen und der Beratungsgespräche bei der Beitragsstelle verringern und deren
Arbeitsaufwand reduzieren.
• Ein Video stellt sicher, dass alle Eltern die gleichen Informationen auf die glei-
che Weise erhalten, was zu einer einheitlicheren Informationsverteilung führt.
• Das Video kann auch mit Untertiteln und in verschiedenen Sprachen angeboten
werden, um sicherzustellen, dass alle Eltern, unabhängig von ihren Sprach-
kenntnissen, Zugang zu den Informationen haben.
Die oben genannten Vorschläge sind relativ einfach in der Umsetzung und würden vielen Eltern
die Berechnung erleichtern und die Transparenz erhöhen.
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BegründungderAntragstellung:
Ein gravierender Fehler der Elternbeitragsstelle bei der Nachberechnung der Elternbeiträge für
das Jahr 2022 führte dazu, dass ich fälschlicherweise in die bisherige Beitragsstufe eingestuft
wurde, wodurch es nicht zu einer Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge kam. Dieser
Fehler entstand durch die doppelte Anrechnung des von mir bezogenen Elterngeldes, was zu
einem höheren Gesamtbruttoeinkommen und somit zur falschen Einstufung führte.
Dies wurde bereits im Rahmen des Widerspruchsverfahrens bestätigt und korrigiert.
Dieser Fehler ist mir nur aufgefallen, weil ich die detaillierte Aufschlüsselung der Beiträge expli-
zit angefordert habe. Dass es überhaupt eine Aufschlüsselung (Berechnungsbogen zur Ermitt-
lung des Einkommens, Anlage 1) gibt, wusste ich nur durch Zufall. Aus mir unerklärlichen Grün-
den wird diese nicht dem Elterngeldbescheid beigefügt. Vielen Eltern, mit denen ich darüber
gesprochen habe, ist dieser Berechnungsbogen nicht bekannt. Es scheint also keine einheitli-
che Regelung darüber zu geben, welche Unterlagen den Eltern bereitgestellt werden. Im Eltern-
geldbescheid wird lediglich der zu zahlende Beitrag genannt, ohne die Berechnung im Detail
aufzuschlüsseln. Dies sollte jedoch im Sinne der Transparenz Standard sein, da der Elterngeld-
bescheid allein keine Nachvollziehbarkeit ermöglicht.
Laut Abteilungsleiterin, die auf meine Beschwerde geantwortet hat, wird der Berechnungsbo-
gen nur dann beigefügt, wenn sich die Stufe ändert. Dem kann ich nicht zustimmen, da sich bei
mir im Laufe der letzten Jahre immer wieder Änderungen ergeben haben, aber der Berech-
nungsbogen kein einziges Mal mitgesendet wurde. Hier scheint es also keine einheitliche Rege-
lung zu geben, sondern möglicherweise individuelle Entscheidungen der jeweiligen Sachbear-
beiterin.
Außerdem wird laut Abteilungsleiterin aus Gründen der Verwaltungsökonomie auf den Versand
des Berechnungsbogens verzichtet – dabei handelt es sich um ein einziges DIN A4 Blatt. Diese
Begründung ist schwer nachzuvollziehen, insbesondere da ein sehr hoher Verwaltungsaufwand
für beide Seiten erst durch den genannten Fehler entstanden ist! Der Ablauf war wie folgt und
ist noch nicht abgeschlossen: 1. Einreichung des ersten Widerspruchs 2. Erhalt eines erneuten
fehlerhaften Änderungsbescheids 3. Rückzahlung der falsch erstatteten Beiträge 4. Einreichung
eines zweiten Widerspruchs und einer schriftlichen Beschwerde bei der Elternbeitragsstelle 5.
Erhalt eines weiteren fehlerhaften Änderungsbescheids mit Forderung zur Nachzahlung 6. Ein-
reichung eines dritten Widerspruchs. Zudem wurden zahlreiche E-Mails ausgetauscht. Eine te-
lefonische Klärung wäre effizienter gewesen, war jedoch nicht möglich. Von Verwaltungsökono-
mie kann hier also keine Rede sein.
Abschließend weist die Abteilungsleitung darauf hin, dass die Beitragspflichtigen jederzeit den
Berechnungsbogen anfordern können. Dies setzt jedoch voraus, dass die Existenz des Berech-
nungsbogens bekannt ist. Außerdem bedeutet dies einen zusätzlichen Aufwand – sowohl für
die Eltern als auch für die Beitragsstelle.
Freundliche Grüße
Anlagen:
Anlage_1_Berechnungsformular_Elternbeitragsstelle
Anlage_2_Berechnungformular_zum_DownloadSeite 3 von 6
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BundesstadtBonn
Amt51-03
Elternbeitragsstelle
ErmittlungdesmaßgeblichenElterneinkommens
EinkommendesJahres___________ desVaters
EUR
derMutter
EUR
1.1 Bruttoarbeitslohn
1.2 Werbungskosten
(Pauschale1.000EUR;höhereWerbungskostensind
durchSteuerbescheidnachzuweisen)
1.3 Zwischensumme(1.11.2)
1.4 10%-Zuschlag(Beamteusw.)
1.5 anrechenbaresEinkommen(1.3+1.4)
1.6 EinkünfteausselbständigerArbeit
1.7 EinkünfteausGewerbebetrieb
1.8 EinkünfteausVermietungund
Verpachtung
1.9 EinkünfteausLand-undForstwirtschaft
1.10a EinnahmenausKapitalvermögen
1.10b Sparerpauschbetrag
(abzugsfähigzu1.10a:Ledigemax.801EUR,
Verheiratetemax.1.602EUR)
1.11 anrechenbaresEinkommen
(1.6bis1.9und1.10a./.1.10b)
ÜbertragSeite2(1.5+1.11)
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BundesstadtBonn
Amt51-03
Elternbeitragsstelle
Übertrag:
2. SonstigeEinnahmen
2.1 steuerfreieEinkünfte
2.2 ausländischeEinkünfte
2.3 Unterhaltsleistungen
(fürElternteilundbetreutesKind)
2.4 Elterngeld
(Auszahlungsbetragabzgl.300EURmtl.bei12
Monaten,150EURmtl.bei24Monaten)
2.5 Betreuungsgeld
2.6 ArbeitslosengeldI
2.7 ArbeitslosengeldII(ALGII)oder
LeistungennachSGBXII
2.8 Wohngeld
2.9 Krankengeld
2.10 BAföG
2.11 Mutterschutzgeld(GKV)
2.11b Mutterschutzgeld(ZuschussAG)
2.12 Stipendium
2.13 Sonstiges
2.14 Gesamtsummezu2.
3. Kinderfreibeträgeabdem3.Kind
(Freibeträge1=7.008EURoder0,5=3.504EURje
Kindlt.Elternnachweis)
maßgeblichesElterneinkommen:
Beitragsstufe:
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Datenstand: 02.11.2026, 18:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de