241190 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung der Elternbeiträge
Kerndaten
- Nummer
- 241190
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 10.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (8.566 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden öffentlich 241190 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 09.07.2024 Bürgerantrag: Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung der Elternbeiträge Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 27.08.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag ist auf Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Nach- vollziehbarkeit bei der Berechnung von Elternbeiträgen gerichtet. Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich) 3 Anlage 1 (öffentlich) 4 Anlage 2 (öffentlich)Seite 1 von 6 Seite1von2 BürgerInnenantrag:VerbesserungderTransparenzundNachvollziehbarkeitbeiderBe- rechnungderElternbeiträge Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Nachvollzieh- barkeit bei der Berechnung der Elternbeiträge: 1. BereitstellungdesausgefülltenBerechnungsformulars: Das von der Elternbeitrags- stelle ausgefüllte Berechnungsformular (siehe Anlage 1) zur Ermittlung des Einkom- mens soll den Eltern stets zusammen mit dem Elterngeldbescheid bzw. Änderungsbe- scheid zur Verfügung gestellt werden. Dieses Formular soll dazu dienen, die Berech- nung besser nachzuvollziehen und auf mögliche Fehler zu prüfen. Eltern haben ein Recht auf eine klare und transparente Darstellung der Berechnung ihrer Beiträge. 2. VerfügbarkeitdesBlanko-BerechnungsblattsalsPDF: Das bereits in der Vergangen- heit angebotene Blanko-Berechnungsblatt soll wieder als ausfüllbare PDF-Datei (siehe Anlage 2) zum Download bereitgestellt werden. Dieses Formular ermöglicht es den Bei- tragszahlerInnen, ihre individuellen Daten einzugeben und somit eine Vorausberech- nung der Elternbeiträge durchzuführen. Alternativ könnte ein Online-Beitragsrechner eingerichtet werden, der dieselben Funktionen bietet. Beide Optionen würden die Vo- rausberechnung erleichtern. 3. ErstellungeinesTutorials: Es sollte ein Tutorial-Video erstellt werden, das die Berech- nung der Elternbeiträge verständlich erklärt. Vorteile eines Tutorials: • Ein solches Video könnte die Berechnung anschaulich erklären und somit eine Beratung durch die Beitragsstelle ergänzen oder ersetzen. • Eltern können jederzeit und von überall auf das Video zugreifen, was besonders für diejenigen hilfreich ist, die nicht die Möglichkeit haben, sich zu den üblichen Öffnungszeiten der Beitragsstelle beraten zu lassen, zumal die telefonische Er- reichbarkeit der Elternbeitragsstelle seit langem auf wenige Stunden pro Woche reduziert wurde. • Ein gut gestaltetes Video kann komplizierte Informationen visuell und auditiv vermitteln, was das Verständnis erleichtert und Missverständnisse reduziert. Zudem können Eltern das Video in ihrem eigenen Tempo, wiederholt und zu je- der Zeit ansehen, um bestimmte Abschnitte besser zu verstehen oder wenn sich ihre familiäre oder finanzielle Situation ändert. Dies kann die Anzahl der Nach- fragen und der Beratungsgespräche bei der Beitragsstelle verringern und deren Arbeitsaufwand reduzieren. • Ein Video stellt sicher, dass alle Eltern die gleichen Informationen auf die glei- che Weise erhalten, was zu einer einheitlicheren Informationsverteilung führt. • Das Video kann auch mit Untertiteln und in verschiedenen Sprachen angeboten werden, um sicherzustellen, dass alle Eltern, unabhängig von ihren Sprach- kenntnissen, Zugang zu den Informationen haben. Die oben genannten Vorschläge sind relativ einfach in der Umsetzung und würden vielen Eltern die Berechnung erleichtern und die Transparenz erhöhen. Seite 2 von 6 Seite2von2 BegründungderAntragstellung: Ein gravierender Fehler der Elternbeitragsstelle bei der Nachberechnung der Elternbeiträge für das Jahr 2022 führte dazu, dass ich fälschlicherweise in die bisherige Beitragsstufe eingestuft wurde, wodurch es nicht zu einer Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge kam. Dieser Fehler entstand durch die doppelte Anrechnung des von mir bezogenen Elterngeldes, was zu einem höheren Gesamtbruttoeinkommen und somit zur falschen Einstufung führte. Dies wurde bereits im Rahmen des Widerspruchsverfahrens bestätigt und korrigiert. Dieser Fehler ist mir nur aufgefallen, weil ich die detaillierte Aufschlüsselung der Beiträge expli- zit angefordert habe. Dass es überhaupt eine Aufschlüsselung (Berechnungsbogen zur Ermitt- lung des Einkommens, Anlage 1) gibt, wusste ich nur durch Zufall. Aus mir unerklärlichen Grün- den wird diese nicht dem Elterngeldbescheid beigefügt. Vielen Eltern, mit denen ich darüber gesprochen habe, ist dieser Berechnungsbogen nicht bekannt. Es scheint also keine einheitli- che Regelung darüber zu geben, welche Unterlagen den Eltern bereitgestellt werden. Im Eltern- geldbescheid wird lediglich der zu zahlende Beitrag genannt, ohne die Berechnung im Detail aufzuschlüsseln. Dies sollte jedoch im Sinne der Transparenz Standard sein, da der Elterngeld- bescheid allein keine Nachvollziehbarkeit ermöglicht. Laut Abteilungsleiterin, die auf meine Beschwerde geantwortet hat, wird der Berechnungsbo- gen nur dann beigefügt, wenn sich die Stufe ändert. Dem kann ich nicht zustimmen, da sich bei mir im Laufe der letzten Jahre immer wieder Änderungen ergeben haben, aber der Berech- nungsbogen kein einziges Mal mitgesendet wurde. Hier scheint es also keine einheitliche Rege- lung zu geben, sondern möglicherweise individuelle Entscheidungen der jeweiligen Sachbear- beiterin. Außerdem wird laut Abteilungsleiterin aus Gründen der Verwaltungsökonomie auf den Versand des Berechnungsbogens verzichtet – dabei handelt es sich um ein einziges DIN A4 Blatt. Diese Begründung ist schwer nachzuvollziehen, insbesondere da ein sehr hoher Verwaltungsaufwand für beide Seiten erst durch den genannten Fehler entstanden ist! Der Ablauf war wie folgt und ist noch nicht abgeschlossen: 1. Einreichung des ersten Widerspruchs 2. Erhalt eines erneuten fehlerhaften Änderungsbescheids 3. Rückzahlung der falsch erstatteten Beiträge 4. Einreichung eines zweiten Widerspruchs und einer schriftlichen Beschwerde bei der Elternbeitragsstelle 5. Erhalt eines weiteren fehlerhaften Änderungsbescheids mit Forderung zur Nachzahlung 6. Ein- reichung eines dritten Widerspruchs. Zudem wurden zahlreiche E-Mails ausgetauscht. Eine te- lefonische Klärung wäre effizienter gewesen, war jedoch nicht möglich. Von Verwaltungsökono- mie kann hier also keine Rede sein. Abschließend weist die Abteilungsleitung darauf hin, dass die Beitragspflichtigen jederzeit den Berechnungsbogen anfordern können. Dies setzt jedoch voraus, dass die Existenz des Berech- nungsbogens bekannt ist. Außerdem bedeutet dies einen zusätzlichen Aufwand – sowohl für die Eltern als auch für die Beitragsstelle. Freundliche Grüße Anlagen: Anlage_1_Berechnungsformular_Elternbeitragsstelle Anlage_2_Berechnungformular_zum_DownloadSeite 3 von 6 Seite 4 von 6 BundesstadtBonn Amt51-03 Elternbeitragsstelle ErmittlungdesmaßgeblichenElterneinkommens EinkommendesJahres___________ desVaters EUR derMutter EUR 1.1 Bruttoarbeitslohn 1.2 Werbungskosten (Pauschale1.000EUR;höhereWerbungskostensind durchSteuerbescheidnachzuweisen) 1.3 Zwischensumme(1.11.2) 1.4 10%-Zuschlag(Beamteusw.) 1.5 anrechenbaresEinkommen(1.3+1.4) 1.6 EinkünfteausselbständigerArbeit 1.7 EinkünfteausGewerbebetrieb 1.8 EinkünfteausVermietungund Verpachtung 1.9 EinkünfteausLand-undForstwirtschaft 1.10a EinnahmenausKapitalvermögen 1.10b Sparerpauschbetrag (abzugsfähigzu1.10a:Ledigemax.801EUR, Verheiratetemax.1.602EUR) 1.11 anrechenbaresEinkommen (1.6bis1.9und1.10a./.1.10b) ÜbertragSeite2(1.5+1.11) Seite1 51 0.45 / 11.13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00Seite 5 von 6 BundesstadtBonn Amt51-03 Elternbeitragsstelle Übertrag: 2. SonstigeEinnahmen 2.1 steuerfreieEinkünfte 2.2 ausländischeEinkünfte 2.3 Unterhaltsleistungen (fürElternteilundbetreutesKind) 2.4 Elterngeld (Auszahlungsbetragabzgl.300EURmtl.bei12 Monaten,150EURmtl.bei24Monaten) 2.5 Betreuungsgeld 2.6 ArbeitslosengeldI 2.7 ArbeitslosengeldII(ALGII)oder LeistungennachSGBXII 2.8 Wohngeld 2.9 Krankengeld 2.10 BAföG 2.11 Mutterschutzgeld(GKV) 2.11b Mutterschutzgeld(ZuschussAG) 2.12 Stipendium 2.13 Sonstiges 2.14 Gesamtsummezu2. 3. Kinderfreibeträgeabdem3.Kind (Freibeträge1=7.008EURoder0,5=3.504EURje Kindlt.Elternnachweis) maßgeblichesElterneinkommen: Beitragsstufe: Seite2 51 0.45 / 11.13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 € Speichern & BeendenSeite 6 von 6
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de