241189 · Informationsbrief
Informationsbrief - Umsetzung des Parkraumkonzeptes Nordstadt
Kerndaten
- Nummer
- 241189
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 10.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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An die Anwohnerinnen und Anwohner der Nordstadt zur Information über die Umsetzung des Parkraumkonzeptes Umsetzung des Parkraumkonzeptes Nordstadt Liebe Anwohnerinnen und Anwohner der Nordstadt, die Umsetzung des Parkraumkonzeptes Nordstadt steht kurz bevor. Zukünftig werden fast alle Straßen in der Nordstadt bewirtschaftet. Anwohnerinnen bzw. Anwohner mit Bewohnerparkausweis können zukünftig im bewirtschafteten Bereich weiterhin parken. Personen ohne Bewohnerparkausweis benötigen ein zeitlich begrenztes Parkticket. Nach dem Aufstellen der Parkscheinautomaten haben Ende Mai nun die Beschilderungs- und Markierungsarbeiten begonnen. Grundsätzlich werden im Rahmen der Umsetzung die in der Stadt Bonn beschlossenen Mindestgehwegbreiten von 1,50 Meter hergestellt sowie die in der Straßenverkehrsordnung festgelegten Fahrbahnbreiten von mindestens 3,05 Meter, zum Beispiel für Rettungsfahrzeuge, freigehalten. Ergänzend wird das Angebot an E-Scooter- und Fahrradabstellanlagen erweitert. So werden auch Gehwege besser freigehalten. Warum braucht die Nordstadt überhaupt ein Parkraumkonzept? Zurzeit sind die häufig frei zugänglichen und kostenfreien Parkplätze auf den Straßen der Nordstadt sehr attraktiv für Autofahrerinnen und Autofahrer, die dort nicht wohnen, aber zum Beispiel ins Zentrum möchten oder aus anderen Gründen ihr Fahrzeug für längere Zeit dort abstellen. Daraus resultiert ein hoher Parkdruck, sodass Anwohnerinnen und Anwohner oft lange nach einem Parkplatz suchen müssen. Zudem sind die Gehwege wegen dort parkender Fahrzeuge oftmals deutlich zu schmal, sodass Personen im Rollstuhl oder Eltern mit ihrem Kinderwagen diese kaum oder gar nicht mehr nutzen können. Darüber hinaus werden Fahrgassen, beispielsweise für den Notfall-Einsatz von Rettungsfahrzeugen, nicht immer ausreichend sichergestellt. Was wird sich für Sie verändern? In Zukunft wird in den bewirtschafteten Bereichen der Nordstadt flächendeckend ein Bewohnerparkausweis oder ein Parkticket benötigt. Sie als Anwohnerin bzw. Anwohner dürfen mit einem Bewohnerparkausweis auf den gekennzeichneten Parkplätzen innerhalb Ihres Gebietes (Bewohnerparkgebiet I oder D) parken. Wer nicht im Gebiet wohnt, muss ein kostenpflichtiges Ticket an einem der über 75 Parkscheinautomaten lösen. Zudem wird das Parken zur Wiederherstellung von Mindestgehwegbreiten und Mindestfahrbahnbreiten neu geordnet, sodass teilweise Parkplätze entfallen. Wo gilt die Parkraumbewirtschaftung? Das Parkraumkonzept Nordstadt gilt für den gesamten Bereich zwischen Kölnstraße im Norden, Oxfordstraße im Osten, Thomastraße im Süden sowie Dorotheen- und Ellerstraße im Westen. Aufgrund des geringeren Parkdrucks ist das Wohngebiet nördlich des Lievelingsweges von der Parkraumbewirtschaftung vorerst ausgenommen (siehe Abbildung auf der Rückseite).Seite 1 von 2 Abb.: Parkraumkonzept Nordstadt inkl. Bewohnerparkgebiete Wann startet die Parkraumbewirtschaftung? Die Parkraumbewirtschaftung wird voraussichtlich im Oktober dieses Jahres starten. Unter www.bonn.de/parken- nordstadt können Sie sich über den Start der Bewirtschaftung informieren. Die Stadt wird den Start zudem über Social Media und eine Pressemitteilung bekannt geben. In den ersten 14 Tagen nach dem Start der Bewirtschaftung wird die Stadt Parkverstöße kontrollieren und durch kostenfreie „Null-Euro-Knöllchen“ auf die geänderten Parkregelungen hinweisen. Danach werden die Kontrollen engmaschig fortgesetzt und Parkverstöße kostenpflichtig verwarnt. Wann und wie beantrage ich einen Bewohnerparkausweis? Bitte stellen Sie erst dann Ihren Antrag auf Ausstellung des Bewohnerparkausweises, wenn das Parkgebiet offiziell freigegeben wurde. Vorher können diese nicht bearbeitet werden. In den ersten 10 Wochen nach der Freigabe des Parkgebiets wird es einen Kulanzzeitraum geben: In dieser Zeit können Sie, bis Ihr Antrag bearbeitet wird, auch ohne Parkausweis parken. Sie müssen allerdings die Bestätigungs-E-Mail Ihres Antrages sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen. Der Bewohnerparkausweis kann entweder online auf https://service.bonn.de, per Post oder per E-Mail an parkausweis@bonn.de beantragt werden. Antragsberechtigt sind Personen, die mit Hauptwohnsitz in dem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, ein auf sich zugelassenes oder nachweislich dauerhaft überlassenes Fahrzeug besitzen und keine Garage oder sonstige Abstellmöglichkeit haben. Pro Person darf nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Gewerbetreibende/juristische Personen sind nicht antragsberechtigt. Was kostet ein Bewohnerparkausweis? Der reguläre Preis für den Ausweis beträgt aktuell 360 Euro pro Jahr, also ca. 1 Euro pro Fahrzeug pro Tag. Wer im Besitz eines Bonn-Ausweises ist, zahlt nur 90 Euro. Der Ausweis kann auch nur für ein halbes Jahr oder schon für zwei Jahre beantragt werden. Die Kosten halbieren bzw. verdoppeln sich entsprechend. Wo finde ich weitere Informationen zum Parkraumkonzept und dem Bewohnerparkausweis? Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.bonn.de/parken-nordstadt. Mit Fragen zum Parkraumkonzept können Sie sich an parkraumkonzept-nordstadt@bonn.de wenden. Einen Bewohnerparkausweis können Sie über parkausweis@bonn.de beantragen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Juli 2024 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Stadtplanungsamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de