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241189 · Informationsbrief

Informationsbrief - Umsetzung des Parkraumkonzeptes Nordstadt

Nummer
241189
Art
Informationsbrief
Veröffentlicht
10.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
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An die Anwohnerinnen und Anwohner der Nordstadt zur Information über die
Umsetzung des Parkraumkonzeptes
Umsetzung des Parkraumkonzeptes Nordstadt
Liebe Anwohnerinnen und Anwohner der Nordstadt,
die Umsetzung des Parkraumkonzeptes Nordstadt steht kurz bevor. Zukünftig werden fast alle Straßen in der
Nordstadt bewirtschaftet. Anwohnerinnen bzw. Anwohner mit Bewohnerparkausweis können zukünftig im
bewirtschafteten Bereich weiterhin parken. Personen ohne Bewohnerparkausweis benötigen ein zeitlich
begrenztes Parkticket. Nach dem Aufstellen der Parkscheinautomaten haben Ende Mai nun die Beschilderungs- und
Markierungsarbeiten begonnen. Grundsätzlich werden im Rahmen der Umsetzung die in der Stadt Bonn
beschlossenen Mindestgehwegbreiten von 1,50 Meter hergestellt sowie die in der Straßenverkehrsordnung
festgelegten Fahrbahnbreiten von mindestens 3,05 Meter, zum Beispiel für Rettungsfahrzeuge, freigehalten.
Ergänzend wird das Angebot an E-Scooter- und Fahrradabstellanlagen erweitert. So werden auch Gehwege besser
freigehalten.
Warum braucht die Nordstadt überhaupt ein Parkraumkonzept?
Zurzeit sind die häufig frei zugänglichen und kostenfreien Parkplätze auf den Straßen der Nordstadt sehr attraktiv
für Autofahrerinnen und Autofahrer, die dort nicht wohnen, aber zum Beispiel ins Zentrum möchten oder aus
anderen Gründen ihr Fahrzeug für längere Zeit dort abstellen. Daraus resultiert ein hoher Parkdruck, sodass
Anwohnerinnen und Anwohner oft lange nach einem Parkplatz suchen müssen. Zudem sind die Gehwege wegen
dort parkender Fahrzeuge oftmals deutlich zu schmal, sodass Personen im Rollstuhl oder Eltern mit ihrem
Kinderwagen diese kaum oder gar nicht mehr nutzen können. Darüber hinaus werden Fahrgassen, beispielsweise
für den Notfall-Einsatz von Rettungsfahrzeugen, nicht immer ausreichend sichergestellt.
Was wird sich für Sie verändern?
In Zukunft wird in den bewirtschafteten Bereichen der Nordstadt flächendeckend ein Bewohnerparkausweis oder
ein Parkticket benötigt. Sie als Anwohnerin bzw. Anwohner dürfen mit einem Bewohnerparkausweis auf den
gekennzeichneten Parkplätzen innerhalb Ihres Gebietes (Bewohnerparkgebiet I oder D) parken. Wer nicht im
Gebiet wohnt, muss ein kostenpflichtiges Ticket an einem der über 75 Parkscheinautomaten lösen. Zudem wird das
Parken zur Wiederherstellung von Mindestgehwegbreiten und Mindestfahrbahnbreiten neu geordnet, sodass
teilweise Parkplätze entfallen.
Wo gilt die Parkraumbewirtschaftung?
Das Parkraumkonzept Nordstadt gilt für den gesamten Bereich zwischen Kölnstraße im Norden, Oxfordstraße im
Osten, Thomastraße im Süden sowie Dorotheen- und Ellerstraße im Westen. Aufgrund des geringeren Parkdrucks
ist das Wohngebiet nördlich des Lievelingsweges von der Parkraumbewirtschaftung vorerst ausgenommen (siehe
Abbildung auf der Rückseite).Seite 1 von 2
Abb.: Parkraumkonzept Nordstadt inkl. Bewohnerparkgebiete
Wann startet die Parkraumbewirtschaftung?
Die Parkraumbewirtschaftung wird voraussichtlich im Oktober dieses Jahres starten. Unter www.bonn.de/parken-
nordstadt können Sie sich über den Start der Bewirtschaftung informieren. Die Stadt wird den Start zudem über
Social Media und eine Pressemitteilung bekannt geben.
In den ersten 14 Tagen nach dem Start der Bewirtschaftung wird die Stadt Parkverstöße kontrollieren und durch
kostenfreie „Null-Euro-Knöllchen“ auf die geänderten Parkregelungen hinweisen. Danach werden die Kontrollen
engmaschig fortgesetzt und Parkverstöße kostenpflichtig verwarnt.
Wann und wie beantrage ich einen Bewohnerparkausweis?
Bitte stellen Sie erst dann Ihren Antrag auf Ausstellung des Bewohnerparkausweises, wenn das Parkgebiet offiziell
freigegeben wurde. Vorher können diese nicht bearbeitet werden. In den ersten 10 Wochen nach der Freigabe des
Parkgebiets wird es einen Kulanzzeitraum geben: In dieser Zeit können Sie, bis Ihr Antrag bearbeitet wird, auch
ohne Parkausweis parken. Sie müssen allerdings die Bestätigungs-E-Mail Ihres Antrages sichtbar hinter die
Windschutzscheibe legen.
Der Bewohnerparkausweis kann entweder online auf https://service.bonn.de, per Post oder per E-Mail an
parkausweis@bonn.de beantragt werden. Antragsberechtigt sind Personen, die mit Hauptwohnsitz in dem
Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, ein auf sich zugelassenes oder nachweislich dauerhaft überlassenes Fahrzeug
besitzen und keine Garage oder sonstige Abstellmöglichkeit haben. Pro Person darf nur ein Bewohnerparkausweis
ausgestellt werden. Gewerbetreibende/juristische Personen sind nicht antragsberechtigt.
Was kostet ein Bewohnerparkausweis?
Der reguläre Preis für den Ausweis beträgt aktuell 360 Euro pro Jahr, also ca. 1 Euro pro Fahrzeug pro Tag. Wer im
Besitz eines Bonn-Ausweises ist, zahlt nur 90 Euro. Der Ausweis kann auch nur für ein halbes Jahr oder schon für
zwei Jahre beantragt werden. Die Kosten halbieren bzw. verdoppeln sich entsprechend.
Wo finde ich weitere Informationen zum Parkraumkonzept und dem Bewohnerparkausweis?
Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.bonn.de/parken-nordstadt. Mit Fragen zum Parkraumkonzept
können Sie sich an parkraumkonzept-nordstadt@bonn.de wenden. Einen Bewohnerparkausweis können Sie über
parkausweis@bonn.de beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Juli 2024
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Stadtplanungsamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem
Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de