241187-02 · Mitteilungsvorlage
Wohnbebauung Königswinterer Str. 39-51
Kerndaten
- Nummer
- 241187-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 25.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Beuel-Ost Hauptort
- Königswinterer Straße
- Maarstraße
- F
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241187-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Wohnbebauung Königswinterer Str. 39-51 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Mitteilung: Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung vom 25.09.2024 beschlossen, dass die Verwaltung die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 3 BauGB zum Zwecke eines geförderten Wohnungsbaus mit integrierten Gewerbeflächen für die Gemarkung Beuel, Flur 60, Flurstück 312 prüft. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7923-12 vom 1.8.1980, zuletzt geändert am 6.12.2000, der hier ein Gewerbegebiet festsetzt. Das Grundstück liegt zudem im Bereich des Zielbeschlusses über die Entwicklung des Grundstücks Ecke Königswinterer Straße/Maarstraße mit einer ergänzenden Gewerbe- und Büronutzung. Nach § 31 Abs. 3 BauGB kann in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Verwaltung ist - auch nach nochmaliger Prüfung zum Ergebnis gelangt, dass die vorgenannten Voraussetzungen des § 31 Abs. 3 BauGB nicht gegeben sind. Eine Befreiung ist bereits unter Würdigung nachbarlicher Interessen nicht vertretbar. Grundsätzlich sind aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nach § 8 Baunutzungsverordnung - BauNVO - in Gewerbegebieten Wohnungen nur ausnahmsweise für Betriebsinhabende und Bereitschaftspersonal zulässig. Hierdurch soll nicht nur vermieden werden, dass Menschen in ihren Wohnungen Immissionen ausgesetzt werden, sondern es sollen insbesondere Gewerbebetriebe geschützt werden. Emittierende Gewerbebetriebe können nur in Gewerbegebieten zugelassen werden, so dass Gewerbetreibende bzw. die entsprechenden Grundstückseigentümer einen Gebietserhaltungsanspruch haben, ihr hier zulässiges Gewerbe auch weiterhin ausüben zu können, ohne auf die Belange angrenzender Anwohnender besondere Rücksicht nehmen zu müssen. Insofern ist hinsichtlich des gegenständlichen Grundstückes festzustellen, dass dieses vollständig von gewerblichen Nutzungen umgeben ist, sodass die Gewerbetreibenden bei Zulassung einer Wohnbebauung zu erhöhter Rücksichtnahme auf die Interessen der Anwohnenden verpflichtet undSeite 1 von 2 Seite 2 die betreffenden Grundstückseigentümer demnach unzumutbar in ihrem Gebietserhaltungsanspruch beeinträchtigt wären. Dem Erfordernis des Einzelfalls kommt bei einer unzumutbaren Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen durch die Art der baulichen Nutzung, so wie vorliegend, bereits nur eine untergeordnete Bedeutung zu. Nichtsdestotrotz ist ein solcher vorliegend auch nicht gegeben. Ein Einzelfall scheidet aus, sofern bei Erteilung der Befreiung auch weitere Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet unter Berufung auf den Grundsatz der Gleichbehandlung Wohnnutzungen beantragen könnten, so dass in der Folge vermehrt Grundstücke nicht mehr entsprechend der Intention des Satzungsgebers gewerblichen Zwecken zur Verfügung stünden. Dies wäre hier der Fall, denn das Grundstück weist z. B. keine besondere Lage im Plangebiet auf und ist auch nicht von gewerbegebietsuntypischen, mit einer Wohnbebauung verträglichen Nutzungen umgeben. Zudem würde eine solche Nutzung dem Integrativen Stadtentwicklungskonzept - ISEK Beuel-Ost -, welches für die Bereiche östlich des Beueler Bahnhofs den Erhalt des bestehenden Gewerbegebietes vorsieht (s. Maßnahme F Initiative “Gewerbe Profillieren”), entgegenstehen. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB kommt demnach nicht in Betracht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de