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241185 · Beschlussvorlage

Städtebaulich hochbaulicher Realisierungswettbewerb für die Liegenschaft Franz-Josef-Strauß-Allee 2 im Ortsteil Gronau, Stadtbezirk Bonn – Benennung von Vertreter*innen für die Teilnahme als stimmberechtigte Mitglieder im Preisgericht

Nummer
241185
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 26.09.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241185
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Städtebaulich hochbaulicher
Realisierungswettbewerb für die Liegenschaft
Franz-Josef-Strauß-Allee 2 im Ortsteil Gronau,
Stadtbezirk Bonn – Benennung von Vertreter*innen
für die Teilnahme als stimmberechtigte Mitglieder
im Preisgericht
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung
Rat 26.09.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Als stimmberechtigte Mitglieder im Auswahlgremium des
Realisierungswettbewerbes für eine Neubebauung der Liegenschaft Franz-
Josef-Strauß-Allee 2 werden folgende Personen zur Wahl gestellt:
Mitglied Auswahlgremium
(stimmberechtigt) Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
Für das Auswahlgremium als stimmberechtigte Mitglieder sind drei Plätze und
drei Stellvertretungen zu besetzen.
Begründung
Anlass
Der Eigentümer Herr Marc-Henric Asbeck beabsichtigt seine ca. 8.000 m²
große Liegenschaft Franz-Josef-Strauß-Allee 2 neu zu entwickeln. Im
Zielbeschluss hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 13.06.2023 dem
Verfahrensvorschlag zur Durchführung eines städtebaulichen undSeite 1 von 3
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hochbaulichen Realisierungswettbewerbes für die Liegenschaft Franz-Josef-
Strauß-Allee 2 (Bebauungsplan Nr. 6719-1 „Franz-Josef-Strauß-Allee“)
zugestimmt (DS-Nr. 230021).
Ziel der Planung
Gemäß Rahmenplanung Bundesviertel soll auf dem Plangebiet eine gemischte
Wohn- und Bürobebauung entstehen. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat den
Zielbeschluss u. a. mit der Maßgabe gefasst, dass ein Wohnanteil von 70
Prozent realisiert werden soll und die Geschosshöhe auf maximal sechs
Geschosse begrenzt wird.
Plangebiet
Derzeit ist die Liegenschaft mit der ehemaligen Garage der Fahrbereitschaft
des deutschen Bundestages bebaut, welche durch eine begrünte
Flachdachfläche auf Geländehöhe der Grundstücke an der Langenbachstraße
in Erscheinung tritt. Das Grundstück ist über die Franz-Josef-Strauß-Allee und
den Sträßchensweg verkehrlich erschlossen.
Die Trassenführung der geplanten Seilbahn, die den rechtsrheinischen
Stadtteil Ramersdorf mit dem linksrheinischen Universitätsklinikum auf dem
Venusberg verbinden soll, verläuft über die Franz-Josef-Strauß-Allee, die direkt
am Plangebiet vorbeiführt. Da das Plangebiet im Einzugsbereich der Seilbahn
liegt, darf eine Bebauung der zukünftigen Linienführung nicht im Wege stehen.
Wettbewerb
Für die Neubebauung wird ein einphasiger, anonymer, hochbaulicher und
städtebaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit insgesamt 16
Teams ausgelobt. Ziel des Wettbewerbs ist ein hochbaulicher Entwurf, der mit
seiner Form- und Gestaltungssprache eine ablesbare Identität im Stadtbild
erzeugt und sich in die Umgebung harmonisch einfügt.
Für die Büronutzung sind dabei flexible und zukunftsorientierte Arbeitswelten
mit attraktiven Gemeinschafts- und Pausenräumen zu entwickeln.
Für die Wohnnutzung ist das Bonner Baulandmodell anzuwenden. Bei der zu
erwartenden Größe des Vorhabens müssen 50 % der Bruttogrundfläche der
Wohnnutzung öffentlich gefördert sein. Im frei finanzierten Segment sind
Wohnungsgrößen zu berücksichtigen, die heute im gesamtstädtischen Kontext
unterrepräsentiert sind. Hierunter fallen insbesondere kleine Wohnungen sowie
familiengerechte, große Wohnungen.
Ebenso sind bei dem Vorhaben eine klimaangepasste Bauweise sowie eine
qualitätsvolle Freiraumgestaltung anzustreben.
Das Ergebnis des Wettbewerbs dient als Grundlage für die weiteren Schritte im
anschließenden Bebauungsplanverfahren.Seite 2 von 3
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Terminübersicht für das Wettbewerbsverfahren:
• Preisgerichtsvorbesprechung und Rückfragenkolloquium: 10.
Oktober 2024, 10:00 bis 14:00 Uhr, (digital)
• Preisgerichtssitzung: 5.
Februar 2025, 10:00 Uhr (ganztägig), (Ort noch unbekannt)
Benennung der stimmberechtigten Mitglieder des Preisgerichts
Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten Mitglieder und ihre jeweilige
Vertretung werden zur Sitzung des Auswahlgremiums im
Wettbewerbsverfahren eingeladen. Vom Rat sollen drei stimmberechtigte
Mitglieder und jeweils eine Vertretung zur Teilnahme benannt werden.
Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW:
„Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand
widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln,
vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den
Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine
engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten
Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de