241185 · Beschlussvorlage
Städtebaulich hochbaulicher Realisierungswettbewerb für die Liegenschaft Franz-Josef-Strauß-Allee 2 im Ortsteil Gronau, Stadtbezirk Bonn – Benennung von Vertreter*innen für die Teilnahme als stimmberechtigte Mitglieder im Preisgericht
Kerndaten
- Nummer
- 241185
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 241185 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Städtebaulich hochbaulicher Realisierungswettbewerb für die Liegenschaft Franz-Josef-Strauß-Allee 2 im Ortsteil Gronau, Stadtbezirk Bonn – Benennung von Vertreter*innen für die Teilnahme als stimmberechtigte Mitglieder im Preisgericht Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung Rat 26.09.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Als stimmberechtigte Mitglieder im Auswahlgremium des Realisierungswettbewerbes für eine Neubebauung der Liegenschaft Franz- Josef-Strauß-Allee 2 werden folgende Personen zur Wahl gestellt: Mitglied Auswahlgremium (stimmberechtigt) Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. Für das Auswahlgremium als stimmberechtigte Mitglieder sind drei Plätze und drei Stellvertretungen zu besetzen. Begründung Anlass Der Eigentümer Herr Marc-Henric Asbeck beabsichtigt seine ca. 8.000 m² große Liegenschaft Franz-Josef-Strauß-Allee 2 neu zu entwickeln. Im Zielbeschluss hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 13.06.2023 dem Verfahrensvorschlag zur Durchführung eines städtebaulichen undSeite 1 von 3 Seite 2 hochbaulichen Realisierungswettbewerbes für die Liegenschaft Franz-Josef- Strauß-Allee 2 (Bebauungsplan Nr. 6719-1 „Franz-Josef-Strauß-Allee“) zugestimmt (DS-Nr. 230021). Ziel der Planung Gemäß Rahmenplanung Bundesviertel soll auf dem Plangebiet eine gemischte Wohn- und Bürobebauung entstehen. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat den Zielbeschluss u. a. mit der Maßgabe gefasst, dass ein Wohnanteil von 70 Prozent realisiert werden soll und die Geschosshöhe auf maximal sechs Geschosse begrenzt wird. Plangebiet Derzeit ist die Liegenschaft mit der ehemaligen Garage der Fahrbereitschaft des deutschen Bundestages bebaut, welche durch eine begrünte Flachdachfläche auf Geländehöhe der Grundstücke an der Langenbachstraße in Erscheinung tritt. Das Grundstück ist über die Franz-Josef-Strauß-Allee und den Sträßchensweg verkehrlich erschlossen. Die Trassenführung der geplanten Seilbahn, die den rechtsrheinischen Stadtteil Ramersdorf mit dem linksrheinischen Universitätsklinikum auf dem Venusberg verbinden soll, verläuft über die Franz-Josef-Strauß-Allee, die direkt am Plangebiet vorbeiführt. Da das Plangebiet im Einzugsbereich der Seilbahn liegt, darf eine Bebauung der zukünftigen Linienführung nicht im Wege stehen. Wettbewerb Für die Neubebauung wird ein einphasiger, anonymer, hochbaulicher und städtebaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit insgesamt 16 Teams ausgelobt. Ziel des Wettbewerbs ist ein hochbaulicher Entwurf, der mit seiner Form- und Gestaltungssprache eine ablesbare Identität im Stadtbild erzeugt und sich in die Umgebung harmonisch einfügt. Für die Büronutzung sind dabei flexible und zukunftsorientierte Arbeitswelten mit attraktiven Gemeinschafts- und Pausenräumen zu entwickeln. Für die Wohnnutzung ist das Bonner Baulandmodell anzuwenden. Bei der zu erwartenden Größe des Vorhabens müssen 50 % der Bruttogrundfläche der Wohnnutzung öffentlich gefördert sein. Im frei finanzierten Segment sind Wohnungsgrößen zu berücksichtigen, die heute im gesamtstädtischen Kontext unterrepräsentiert sind. Hierunter fallen insbesondere kleine Wohnungen sowie familiengerechte, große Wohnungen. Ebenso sind bei dem Vorhaben eine klimaangepasste Bauweise sowie eine qualitätsvolle Freiraumgestaltung anzustreben. Das Ergebnis des Wettbewerbs dient als Grundlage für die weiteren Schritte im anschließenden Bebauungsplanverfahren.Seite 2 von 3 Seite 3 Terminübersicht für das Wettbewerbsverfahren: • Preisgerichtsvorbesprechung und Rückfragenkolloquium: 10. Oktober 2024, 10:00 bis 14:00 Uhr, (digital) • Preisgerichtssitzung: 5. Februar 2025, 10:00 Uhr (ganztägig), (Ort noch unbekannt) Benennung der stimmberechtigten Mitglieder des Preisgerichts Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten Mitglieder und ihre jeweilige Vertretung werden zur Sitzung des Auswahlgremiums im Wettbewerbsverfahren eingeladen. Vom Rat sollen drei stimmberechtigte Mitglieder und jeweils eine Vertretung zur Teilnahme benannt werden. Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de