241182-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP/BBB - Große Anfrage: Fertigstellung des Neubaus einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung an der Limpericher Str. 122b
Kerndaten
- Nummer
- 241182-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.963 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241182-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB FDP/BBB - Große Anfrage: Fertigstellung des Neubaus einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung an der Limpericher Str. 122b Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Fragen teilt die Verwaltung Folgendes mit: 1. Wie ist der aktuelle Baufortschritt hinsichtlich des Kita-Neubaus an der Limpericher Str. 122b? Die komplette Fertigstellung des Neubaus ist für Ende September 2024 geplant. 2. Wann ist mit der vorgesehenen Übergabe des Gebäudes an die Elter- ninitiative Kids e.V. zu rechnen? Ab diesem Zeitpunkt, sh. Antwort zu Frage 1, wird der Kindergarten an die Elterninitiative übergeben. Bis auf die Außenanlagen, bei denen ei- nige Rasenflächen zu diesem Zeitpunkt noch nicht begehbar sein wer- den, ist die Nutzung dann uneingeschränkt möglich. 3. Falls es Verzögerungen bei der Übergabe gibt und diese nicht mehr vor Beginn des neuen Kindergartenjahres am 01.08.2024 erfolgen kann, welche Unterstützung seitens der für Kita-Plätze zuständigen Stadt Bonn kann an die betroffene Elterninitiative geleistet werden? Um der finanziellen Belastung des Trägers aufgrund bereits getätigter Personaleinstellungen entgegenzuwirken, wurde seitens der Bundes- stadt Bonn ein Lösungsszenario in Form einer vorzeitigen Teilinbetrieb- nahme der U3 Gruppe in den neuen Räumlichkeiten angedacht. Um die Realisierbarkeit besser abschätzen zu können wurde mit allen Beteilig- ten kurzfristig ein Ortstermin vereinbart.Seite 1 von 2 Seite 2 Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse bei dem Ortstermin am 17.07.2024 hätte die Fachaufsicht des Landschaftsverbandes Rhein- land mit Blick auf die bis zum 19.08.2024 noch zu erfolgende bauliche Teilfertigstellung (inkl. Vorlage der bauordnungsrechtliche Teilgenehmi- gung zur vorzeitigen Inbetriebnahme) auf Antrag des Trägers die Ertei- lung einer Betriebserlaubnis zur Betreuung der U3 Gruppe (10 Kinder) in den neuen Räumlichkeiten zum 01.08.2024 in Aussicht gestellt. Somit wäre aus betriebskostentechnischer Sicht eine finanzielle Förderung al- ler Gruppen ab diesem Zeitpunkt darstellbar gewesen. Im Laufe des Orttermins haben die Vertreter des Vorstands der Elterninitiative aber klar kommuniziert, dass eine Aufnahme der Betreuung an dem neuen Standort zum 19.08.2024 (nach Ende der Ferienschließzeit) nicht mehr notwendig ist. Die wirtschaftliche Situation habe sich durch temporäre Verschiebung einzelner Personalneueinstellungen entspannt. Aus rein pädagogischen Aspekten strebt die Elterninitiative Kids e.V. nunmehr einen Komplettumzug in den Neubau (inkl. der 2 Bestands- gruppen) frühestens nach der kompletten baulichen Fertigstellung der Liegenschaft an. Die Fertigstellung ist nach wie vor für Ende September 2024 geplant. Dies wurde gegenüber dem Vorstand der Elterninitiative auch so kommuniziert. Die Elterninitiative bereitet dafür den erforderli- chen Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII zum 01.10.2024 vor. Der Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII ist formal als erfüllt zu betrach- ten, da zwischen den Eltern der neu hinzukommenden Kinder und dem Träger bereits rechtsverbindliche Betreuungsverträge unter aufschie- benden Bedingungen (u.a. Bezugsfertigkeit der neuen Räumlichkeiten zum 01.08.2024, die Gewährleistung des Einzuges in die Liegenschaft durch den Träger sowie das Erteilen einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII) zum 01.08.2024 abgeschlossen wurden. Mit Blick auf die an- visierte bauliche Fertigstellung für Ende September 2024 wurden die betroffenen “Neueltern“ noch vor der Ferienschließzeit der Einrichtung (letzten 3 Wochen der Sommerferien) durch den Träger über eine Ver- schiebung des Betreuungsbeginns informiert. Die beteiligten Akteure auf städtischer Seite stehen im regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand der Elterninitiative. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de