241177-10 · Dringlichkeitsentscheidung BV
Koalitionsantrag: Flächenerweiterung des Bonner Tierheims hier: Dringlichkeitsentscheidung der BV Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241177-10
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung BV
- Veröffentlicht
- 30.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Alfterer Straße Hauptort
- Lambareneweg
- Dransdorf
- Bonn
- Kottenforst
Beratungsfolge
Laut OParl-Schnittstelle keine Beratungen zu dieser Vorlage hinterlegt.
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (13.294 Zeichen)
Dringlichkeitsentscheidung BV öffentlich 241177-10 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Koalitionsantrag: Flächenerweiterung des Bonner Tierheims hier: Dringlichkeitsentscheidung der BV Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Die Beratung dieser Beschlussvorlage ist dringlich aufgrund der zeitlich und inhaltlich voneinander abhängigen Maßnahmen: • Sanierung & tierschutzgerechter Umbau Tierheim • Sanierung der A565 „Tausendfüßler“ • Verlagerung von Teilen des Kleingartenvereins Flora e.V. auf die Neubaufläche des Kleingartenvereins an der Alfterer Straße. Entscheidender Hintergrund ist die aktuelle Zeitplanung der Autobahn GmbH zur baulichen Umsetzung der Sanierung der Autobahn A 565 „Tausendfüßler“. Die DS 241177 wurde am 29.08.2024 erstmalig im Rat beraten und vorbehaltlich der noch vorberatenden Gremien beschlossen. Die BV Bonn hatte den TOP am 05.11.2024, 26.11.2024, 04.02.2025, 11.03.2025 und 08.04.2025 auf der Tagesordnung. Ohne eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 08.05.2025 wird ein zeitlich abgestimmtes Vorgehen der oben genannten Maßnahmen problematisch. Daher wird die Beschlussfassung über die Anhörung der BV Bonn benötigt. Letztmalig wurde die Beschlussvorlage der Bezirksvertretung Bonn in der Sitzung am 08.04.2025 zur Anhörung vorgelegt. Die Vorlage wurde jedoch von der Bezirksvertretung Bonn vertagt. Die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Bonn ist für den 17.06.2025 terminiert. Zur Einhaltung der oben beschriebenen Fristen und zur Wahrung der Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Bonn, erfolgt die Anhörung der Bezirksvertretung gemäß § 36 Abs. 5 S. 2 GO NRW als Dringlichkeitsentscheidung. Andernfalls wäre die zeitlich abgestimmte Umsetzung des Umbaus des Tierheims und damit ein Fortführen des Tierheimbetriebs gefährdet. Zudem sind die Fristen zur Kündigung der Kleingärten einzuhalten und die erforderlichen Baumaßnahmen, einschließlich aller Genehmigungen im Vorfeld, durch das Tierheim zu planen und zu realisieren.Seite 1 von 7 Seite 2 Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 S. 2 i.V.m. 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW I. Die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 S. 2 i.V.m. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW ist für den nachfolgenden Beschlusspunkt II. zu fassen, da nach § 37 Abs. 5 S. 1 GO NRW die Bezirksvertretungen in allen wichtigen Angelegenheiten des Bezirks und damit auch im Rahmen der Beschlussfassung über Bebauungspläne ein Anhörungsrecht haben. Die Anhörung wird hiermit nachgeholt. II. Es wird folgender Beschlussvorschlag aus der DS 241177-03 ST, wie der Rat am 29.08.2024 schonmal vorbehaltlich der noch vorberatenden Gremien beschlossen hatte, beschlossen: 1. Die Kleingartenanlage Flora e.V. am Tierheim (Lambareneweg) wird teilweise zurückgebaut, um dem Tierheim eine Ausdehnung im unbe- dingt erforderlichen Umfang zu ermöglichen, (vgl. Anlage 1 in der DS 241177-03 ST). 2. Für den Teilumzug der Nutzer*innen des Kleingartenvereins Flora e.V. wird eine Fläche an der Alfterer Straße in Bonn-Dransdorf vorgese- hen und hergerichtet, auf der 21 Kleingartenparzellen ausgewiesen werden können. (vgl. Anlage 2 in der DS 241177-03 ST). Begründung Der ursprüngliche Antrag (DS 241177) hat folgenden Wortlaut: Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, welche Flächenerweiterung das Tierheim Bonn benötigt, um die dauerhafte Sicherstellung des Fortbestands des Tierheimes Bonn für eine angemessene Bewältigung seiner Aufgaben, insbesondere der kommunalen Pflichtaufgaben, zu gewährleisten. Zur Deckung des Flächenbedarfes des Tierheimes kann auch vor dem Hintergrund der Sanierung des sog. Tausendfüßlers im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Inanspruchnahme von derzeit durch Kleingärtner*innen genutzten angrenzenden Flächen vorgesehen werden, soweit dies für einen adäquaten kommunalen Tierheimbetrieb erforderlich ist. 2. Den betroffenen Kleingärtner*innen sollen dafür geeignete Alternativflächen andernorts möglichst nah im Stadtbezirk, aber nicht im Meßdorfer Feld, – möglichst in Nähe des bisherigen Standortes – angeboten werden. Die für die Tierheimerweiterung nicht benötigten Flächen bleiben dauerhaft als Kleingärten erhalten und werdenSeite 2 von 7 Seite 3 kontinuierlich weiter verpachtet. 3. Die Verwaltung legt einen Vorschlag für die Erweiterung der Tierheimflächen nebst Alternativangebot für betroffene Kleingärtner*innen den Gremien spätestens im 4. Quartal 2024 zur Beratung und Beschlussfassung vor. Begründung Die Begründung des Koalitionsantrages erfolgte mündlich. Die Stellungnahme DS 241177-03 ST mit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung hat folgenden Wortlaut und ist in diesem Umfang auch am 29.08.2024 vom Rat vorbehaltlich der vorberatenden Gremien beschlossen worden. Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: Unter Bezugnahme auf den Antrag legt die Verwaltung den nachstehenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor: Beschlussvorschlag: 1. Die Kleingartenanlage Flora e.V. am Tierheim (Lambareneweg) wird teilweise zurückgebaut, um dem Tierheim eine Ausdehnung im unbedingt erforderlichen Umfang zu ermöglichen, (vgl. Anlage 1). 2. Für den Teilumzug der Nutzer*innen des Kleingartenvereins Flora e.V. wird eine Fläche an der Alfterer Straße in Bonn-Dransdorf vorgesehen und hergerichtet, auf der 21 Kleingartenparzellen ausgewiesen werden können. (vgl. Anlage 2). Zur Begründung wird ausgeführt: Entgegen 241177-01 ST konnte die Verwaltung doch schon eine Stellungnahme zum Antrag realisieren und zieht die Vertagungsbitte daher zurück. Das Tierheim Albert Schweitzer kann mit den bestehenden Flächen am Standort Lambareneweg den gesetzlichen Auftrag des Tierschutzes nur unzureichend gewährleisten. Die Verwaltung strebt – entsprechend der Intention des Antrages - eine dauerhafte Lösung an und hat hierzu die nachstehende Lösung entwickelt, die sich inhaltlich in dem Rahmen der Vorgaben des Antrages bewegt. Dabei wurde in Abstimmung mit der Tierheimleitung der Fokus darauf gelegt, eine Erweiterung des Tierheims am Standort zu erreichen. Die bauliche Erweiterung des Tierheimes erfolgt in Verantwortung undSeite 3 von 7 Seite 4 Federführung des "Tierheim Albert Schweitzer - Tierschutz Bonn und Umgebung e. V.". Hierbei soll im Auftrag der Stadtverwaltung ein Fachbüro zur Projektsteuerung unterstützen, um die Belange der Autobahnsanierung, des örtlichen Bau- und Planungsrechtes, sowie die fachlichen Ansprüche des Tierschutzes beim konkreten Bauprojekt "Tierheim" zu koordinieren. Die notwendigen konsumtiven Mittel sind nicht Bestandteil dieser Vorlage. Zugleich sollen die Interessen der benachbarten Nutzer*innen des Kleingartenvereins Flora e.V. durch Teilerhalt der Kleingärten am bestehenden Standort und Schaffung eines zusätzlichen Standorts angemessen berücksichtigt werden. Eine Vergrößerung der Flächen des Tierheims um ca. 5.500 m² ist zwingend erforderlich, um den Interessen des Tierwohls dauerhaft gerecht zu werden. Hierfür müssen nach aktuellem Stand ca. 11 Kleingärten entfallen. Die verbleibenden 21 Kleingärten bleiben dauerhaft als solche erhalten. Eine Prüfung der natur- und artenschutzrechtlichen Belange für die Erweiterung des Tierheims erfolgt mit Vorlage konkreter Ausbaupläne. Auf Grundlage der in diesem Zusammenhang zu erarbeitenden Gutachten werden zu gegebenem Zeitpunkt natur- und artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Als Ersatzfläche des entfallenden Teils der Anlage für den Kleingartenverein Flora e.V. ist eine Fläche an der Alfterer Straße in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Kleingartenanlage "Zum Vorgebirge e.V." ausgewählt und mit einem Landschaftsarchitekten ein Konzept für eine Kleingartenanlage erarbeitet worden. Dort können 21 Parzellen dargestellt werden. Geplant ist nun, die Kleingartenanlage am Tierheim (Lambareneweg) teilweise zurückzubauen und den Kleingärtner*innen der entfallenden Kleingärten Ersatzgärten auf der noch zu errichtenden Anlage anzubieten (Anlage 2). Auch wenn nach der aktuellen Planung nur ca. 11 Kleingärten entfallen, ist der Bedarf an Kleingärten in Bonn sehr groß. Neue Kleingärten sind in den letzten Jahrzehnten nicht geschaffen worden. Vielmehr hat sich der Bestand durch die Ausweisung von Baugebieten sukzessive reduziert. Dieses Vorgehen wurde von Seiten der Verwaltung im Jahr 2023 mit dem Stadtverband Bonn der Gartenfreunde e.V. vorbesprochen und am 05.03.2024 dem Vorstand des Flora e.V. vorgestellt. Geplant ist nun im Jahr 2025 die Kleingartenanlage an der Alfterer Straße zu errichten, und den Umzug der betroffenen Kleingärtner bis Mitte 2026 abzuschließen. Für die Errichtung der neuen Kleingartenanlage wurden auf der Grundlage einer Kostenschätzung insgesamt 1,3 Millionen Euro (inklusive Entschädigungszahlungen für Lauben und das VereinshausSeite 4 von 7 Seite 5 sowie Rückbaukosten) an Kosten geschätzt (100.000 € im Jahr 2024, 800.000 € im Jahr 2025 und 400.000 € im Jahr 2026) und für den Haushalt angemeldet. Die Fläche für die Neuerrichtung der Kleingartenanlage an der Alfterer Straße liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Kottenforst und ist hier als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Daher ist für die Umsetzung eine landschaftsrechtliche Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich. Diese wird nach Durchführung einer artenschutzrechtliche Prüfung und der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes in Aussicht gestellt. Beide Gutachten sind beauftragt und werden bis September 2024 durch ein externes Büro erarbeitet. Finanzielle Auswirkungen: • Zur besseren Darstellung und Übersichtlichkeit wurde der Finanzkasten rausgekürzt, dieser ist unter DS 241177-03 ST einsehbar. In der DS 241177-07 ST wurde der Ortstermin zusammengefasst und in der nichtöffentlichen DS 241177-008 das komplette Protokoll des Ortstermins (Maßgabe aus der Sitzung der BV Bonn vom 11.03.2025) als Anlage zur Verfügung gestellt. Die Rückmeldung der Verwaltung zu der Maßgabe der BV Bonn vom 08.04.2025 zu den folgenden Fragen lautet wie folgt: • Was erwächst nun konkret aus dem Termin am 29.11.2024? Aus Sicht der Verwaltung ist aus dem Ortstermin ein breites Verständnis aller Beteiligten bezüglich der besonderen Herausforderung des Bonner Tierheims sowie des Kleingartenvereins Flora e.V. hervorgegangen. Für die laufende politische Beratung wurden alle verfügbaren Informationen aus erster Hand präsentiert. Die Klärung zum Umgang mit dem Vereinshaus wird durch die Stadtverwaltung weiter verfolgt. • wie die geplante Zeitschiene aussieht und Die genaue geplante Zeitschiene der Autobahn GmbH zum Ausbau der A565 „Tausendfüßler“ ist abhängig vom noch ausstehenden Planfeststellungsbeschluss. Die Politik wird nach der Freigabe in einer Mitteilungsvorlage über die dann öffentliche Zeitschiene/ -planung informiert. • wie sichergestellt werden wird, dass es ein neues Vereinshaus gebenSeite 5 von 7 Seite 6 wird. Eine Umsetzung auf der Fläche des Kleingartenvereins Flora e.V. am Lambareneweg wird seitens der Stadtverwaltung in enger Abstimmung mit dem Kleingartenverein Flora e.V. angestrebt. Die Verwaltung möchte zudem, zur besseren Übersichtlichkeit und Verständnis, die 1. Projektskizze zu dem Umbau des Tierheims zur Verfügung stellen. Es ist geplant, das für Rückfragen zu der 1. Projektskizze zu dem Umbau des Tierheims in der Ratssitzung am 08.05.2025 eine Berichterstattung zur Verfügung stehen wird. Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordneter Anlage/n 1 1. Projektskizze des Umbau Tierheim Bonn (öffentlich)Seite 6 von 7 A 565 Dransdorfer Bach Lambareneweg 834958 745 776 959 747 454/113 699 746 835 949 756 836 947 535 2 Tierheim Tierheim II II I I I I I I Katzenhaus Katze Umbau- potenzial teilw. Lager Foyer Müllcontainer Quarantäne ~380m² NachtwacheOG: Nager/ Kleintiere EG: Verwaltung Umbau- potenzial Eingang Tieraufnahme/ Anlieferung Durchfahrt muss während 10 Jahren Bauzeit von Autobahn GmbH gewährleistet sein! Wendehammer r=6m Taubenvoliere Taubenschlag Schildkröten- teich 14 Fahrrad-Stpl Außengehege Geflügel Außengehege W Außengehege K Optionales Besucherentrée 3,00 3,00 1,50 4,50 1,50 3,00 3,00 69,40 0,00 Außen- Hundezwinger 15 Stck je 20m² Freilauffläche Hund ~3150m² 38,40 3,00 5,00 11,00 6,00 3,00 3,00 13,50 3,00 15,60 9,80 8,50 22,10 13,80 5,20 8,00 3 Stpl Umbau- potenzial I 6,00 3,00 29,80 Pavillon Vermittlung Empfang 3,01 66,25 4,70 13 Stpl 3,00 10,00 22,40 6,00 3,00 Kaninchenblockhütte Kennenlernraum 47,45 1,50 5,00 3,20 1,50 19,50 1,50 2,99 12,83 Retentionsfläche Hundehaus ~900m² BGF (ohne Außenzwinger) 60 Einzelzwinger Retentionsfläche Maßstab 1:500 A3 Querformat Planstand: 21.03.2025 N Bestandbebauung Neubau Müllcontainer Außenzwinger Hund (alljährlich) Fußgängerweg Sonstige Grünanlagen Hecken (Sichtschutz Vegetation) Bestandsbäume Außenzwinger (Bestand) Außenzwinger (Neu) Bestandsbäume (Umzupflanzen) Neupflanzungen Abriss Bestandbebauung LEGENDE Albert Schweitzer Tierheim, Bonn Freilauffläche Hund Straße, asphaltiert Spielgeräte/ Mobiliar Stellplätze Retentionsflächen Lageplan, Variante 1a Artgerechte Instandsetzung Zustand für 10 Jahre Autobahnausbau 1900 shaus 7,607,60 1. ProjektskizzeSeite 7 von 7
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de