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241177-10 · Dringlichkeitsentscheidung BV

Koalitionsantrag: Flächenerweiterung des Bonner Tierheims hier: Dringlichkeitsentscheidung der BV Bonn

Nummer
241177-10
Art
Dringlichkeitsentscheidung BV
Veröffentlicht
30.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Alfterer Straße Straße· Meßdorf, Bonn Hauptort
  • Lambareneweg Straße· Endenich, Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn

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  1. 241177 Koalitionsantrag: Flächenerweiterung des Bonner Tierheims

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Dringlichkeitsentscheidung BV
öffentlich
241177-10
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Koalitionsantrag: Flächenerweiterung des Bonner
Tierheims
hier: Dringlichkeitsentscheidung der BV Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Beratung dieser Beschlussvorlage ist dringlich aufgrund der zeitlich und
inhaltlich voneinander abhängigen Maßnahmen:
• Sanierung & tierschutzgerechter Umbau Tierheim
• Sanierung der A565 „Tausendfüßler“
• Verlagerung von Teilen des Kleingartenvereins Flora e.V. auf die
Neubaufläche des Kleingartenvereins an der Alfterer Straße.
Entscheidender Hintergrund ist die aktuelle Zeitplanung der Autobahn GmbH
zur baulichen Umsetzung der Sanierung der Autobahn A 565 „Tausendfüßler“.
Die DS 241177 wurde am 29.08.2024 erstmalig im Rat beraten und
vorbehaltlich der noch vorberatenden Gremien beschlossen. Die BV Bonn hatte
den TOP am 05.11.2024, 26.11.2024, 04.02.2025, 11.03.2025 und 08.04.2025
auf der Tagesordnung. Ohne eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am
08.05.2025 wird ein zeitlich abgestimmtes Vorgehen der oben genannten
Maßnahmen problematisch. Daher wird die Beschlussfassung über die
Anhörung der BV Bonn benötigt.
Letztmalig wurde die Beschlussvorlage der Bezirksvertretung Bonn in der
Sitzung am 08.04.2025 zur Anhörung vorgelegt. Die Vorlage wurde jedoch von
der Bezirksvertretung Bonn vertagt. Die nächste reguläre Sitzung der
Bezirksvertretung Bonn ist für den 17.06.2025 terminiert.
Zur Einhaltung der oben beschriebenen Fristen und zur Wahrung der
Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Bonn, erfolgt die Anhörung der
Bezirksvertretung gemäß § 36 Abs. 5 S. 2 GO NRW
als Dringlichkeitsentscheidung.
Andernfalls wäre die zeitlich abgestimmte Umsetzung des Umbaus des
Tierheims und damit ein Fortführen des Tierheimbetriebs gefährdet. Zudem
sind die Fristen zur Kündigung der Kleingärten einzuhalten und die
erforderlichen Baumaßnahmen, einschließlich aller Genehmigungen im Vorfeld,
durch das Tierheim zu planen und zu realisieren.Seite 1 von 7
Seite 2
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 S. 2 i.V.m. 60 Abs. 1 S. 2 GO
NRW
I. Die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 S. 2 i.V.m. § 60 Abs.
1 S. 2 GO NRW ist für den nachfolgenden Beschlusspunkt II. zu fassen,
da nach § 37 Abs. 5 S. 1 GO NRW die Bezirksvertretungen in allen
wichtigen Angelegenheiten des Bezirks und damit auch im Rahmen der
Beschlussfassung über Bebauungspläne ein Anhörungsrecht haben.
Die Anhörung wird hiermit nachgeholt.
II. Es wird folgender Beschlussvorschlag aus der DS 241177-03 ST, wie
der Rat am 29.08.2024 schonmal vorbehaltlich der noch vorberatenden
Gremien beschlossen hatte, beschlossen:
1. Die Kleingartenanlage Flora e.V. am Tierheim (Lambareneweg) wird
teilweise zurückgebaut, um dem Tierheim eine Ausdehnung im unbe-
dingt erforderlichen Umfang zu ermöglichen, (vgl. Anlage 1 in der DS
241177-03 ST).
2. Für den Teilumzug der Nutzer*innen des Kleingartenvereins Flora
e.V. wird eine Fläche an der Alfterer Straße in Bonn-Dransdorf vorgese-
hen und hergerichtet, auf der 21 Kleingartenparzellen ausgewiesen
werden können. (vgl. Anlage 2 in der DS 241177-03 ST).
Begründung
Der ursprüngliche Antrag (DS 241177) hat folgenden Wortlaut:
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, welche
Flächenerweiterung das Tierheim Bonn benötigt, um die dauerhafte
Sicherstellung des Fortbestands des Tierheimes Bonn für eine
angemessene Bewältigung seiner Aufgaben, insbesondere der
kommunalen Pflichtaufgaben, zu gewährleisten. Zur Deckung des
Flächenbedarfes des Tierheimes kann auch vor dem Hintergrund der
Sanierung des sog. Tausendfüßlers im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten eine Inanspruchnahme von derzeit durch
Kleingärtner*innen genutzten angrenzenden Flächen vorgesehen
werden, soweit dies für einen adäquaten kommunalen Tierheimbetrieb
erforderlich ist.
2. Den betroffenen Kleingärtner*innen sollen dafür geeignete
Alternativflächen andernorts möglichst nah im Stadtbezirk, aber nicht im
Meßdorfer Feld, – möglichst in Nähe des bisherigen Standortes –
angeboten werden. Die für die Tierheimerweiterung nicht benötigten
Flächen bleiben dauerhaft als Kleingärten erhalten und werdenSeite 2 von 7
Seite 3
kontinuierlich weiter verpachtet.
3. Die Verwaltung legt einen Vorschlag für die Erweiterung der
Tierheimflächen nebst Alternativangebot für betroffene
Kleingärtner*innen den Gremien spätestens im 4. Quartal 2024 zur
Beratung und Beschlussfassung vor.
Begründung
Die Begründung des Koalitionsantrages erfolgte mündlich.
Die Stellungnahme DS 241177-03 ST mit einem Beschlussvorschlag der
Verwaltung hat folgenden Wortlaut und ist in diesem Umfang auch am
29.08.2024 vom Rat vorbehaltlich der vorberatenden Gremien
beschlossen worden.
Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:
Unter Bezugnahme auf den Antrag legt die Verwaltung den
nachstehenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:
Beschlussvorschlag:
1. Die Kleingartenanlage Flora e.V. am Tierheim (Lambareneweg) wird
teilweise zurückgebaut, um dem Tierheim eine Ausdehnung im
unbedingt erforderlichen Umfang zu ermöglichen, (vgl. Anlage 1).
2. Für den Teilumzug der Nutzer*innen des Kleingartenvereins Flora
e.V. wird eine Fläche an der Alfterer Straße in Bonn-Dransdorf
vorgesehen und hergerichtet, auf der 21 Kleingartenparzellen
ausgewiesen werden können. (vgl. Anlage 2).
Zur Begründung wird ausgeführt:
Entgegen 241177-01 ST konnte die Verwaltung doch schon eine
Stellungnahme zum Antrag realisieren und zieht die Vertagungsbitte
daher zurück.
Das Tierheim Albert Schweitzer kann mit den bestehenden Flächen am
Standort Lambareneweg den gesetzlichen Auftrag des Tierschutzes nur
unzureichend gewährleisten.
Die Verwaltung strebt – entsprechend der Intention des Antrages - eine
dauerhafte Lösung an und hat hierzu die nachstehende Lösung
entwickelt, die sich inhaltlich in dem Rahmen der Vorgaben des
Antrages bewegt.
Dabei wurde in Abstimmung mit der Tierheimleitung der Fokus darauf
gelegt, eine Erweiterung des Tierheims am Standort zu erreichen. Die
bauliche Erweiterung des Tierheimes erfolgt in Verantwortung undSeite 3 von 7
Seite 4
Federführung des "Tierheim Albert Schweitzer - Tierschutz Bonn und
Umgebung e. V.". Hierbei soll im Auftrag der Stadtverwaltung ein
Fachbüro zur Projektsteuerung unterstützen, um die Belange der
Autobahnsanierung, des örtlichen Bau- und Planungsrechtes, sowie die
fachlichen Ansprüche des Tierschutzes beim konkreten Bauprojekt
"Tierheim" zu koordinieren. Die notwendigen konsumtiven Mittel sind
nicht Bestandteil dieser Vorlage.
Zugleich sollen die Interessen der benachbarten Nutzer*innen des
Kleingartenvereins Flora e.V. durch Teilerhalt der Kleingärten am
bestehenden Standort und Schaffung eines zusätzlichen Standorts
angemessen berücksichtigt werden.
Eine Vergrößerung der Flächen des Tierheims um ca. 5.500 m² ist
zwingend erforderlich, um den Interessen des Tierwohls dauerhaft
gerecht zu werden. Hierfür müssen nach aktuellem Stand ca. 11
Kleingärten entfallen. Die verbleibenden 21 Kleingärten bleiben
dauerhaft als solche erhalten. Eine Prüfung der natur- und
artenschutzrechtlichen Belange für die Erweiterung des Tierheims
erfolgt mit Vorlage konkreter Ausbaupläne. Auf Grundlage der in diesem
Zusammenhang zu erarbeitenden Gutachten werden zu gegebenem
Zeitpunkt natur- und artenschutzrechtliche Vermeidungs- und
Kompensationsmaßnahmen festgelegt.
Als Ersatzfläche des entfallenden Teils der Anlage für den
Kleingartenverein Flora e.V. ist eine Fläche an der Alfterer Straße in
unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Kleingartenanlage "Zum
Vorgebirge e.V." ausgewählt und mit einem Landschaftsarchitekten ein
Konzept für eine Kleingartenanlage erarbeitet worden. Dort können 21
Parzellen dargestellt werden.
Geplant ist nun, die Kleingartenanlage am Tierheim (Lambareneweg)
teilweise zurückzubauen und den Kleingärtner*innen der entfallenden
Kleingärten Ersatzgärten auf der noch zu errichtenden Anlage
anzubieten (Anlage 2).
Auch wenn nach der aktuellen Planung nur ca. 11 Kleingärten entfallen,
ist der Bedarf an Kleingärten in Bonn sehr groß. Neue Kleingärten sind
in den letzten Jahrzehnten nicht geschaffen worden. Vielmehr hat sich
der Bestand durch die Ausweisung von Baugebieten sukzessive
reduziert.
Dieses Vorgehen wurde von Seiten der Verwaltung im Jahr 2023 mit
dem Stadtverband Bonn der Gartenfreunde e.V. vorbesprochen und am
05.03.2024 dem Vorstand des Flora e.V. vorgestellt.
Geplant ist nun im Jahr 2025 die Kleingartenanlage an der Alfterer
Straße zu errichten, und den Umzug der betroffenen Kleingärtner bis
Mitte 2026 abzuschließen.
Für die Errichtung der neuen Kleingartenanlage wurden auf der
Grundlage einer Kostenschätzung insgesamt 1,3 Millionen Euro
(inklusive Entschädigungszahlungen für Lauben und das VereinshausSeite 4 von 7
Seite 5
sowie Rückbaukosten) an Kosten geschätzt (100.000 € im Jahr 2024,
800.000 € im Jahr 2025 und 400.000 € im Jahr 2026) und für den
Haushalt angemeldet.
Die Fläche für die Neuerrichtung der Kleingartenanlage an der Alfterer
Straße liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Kottenforst und
ist hier als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Daher ist für die
Umsetzung eine landschaftsrechtliche Befreiung durch die Untere
Naturschutzbehörde erforderlich. Diese wird nach Durchführung einer
artenschutzrechtliche Prüfung und der Erstellung eines
Landschaftspflegerischen Begleitplanes in Aussicht gestellt. Beide
Gutachten sind beauftragt und werden bis September 2024 durch ein
externes Büro erarbeitet.
Finanzielle Auswirkungen:
• Zur besseren Darstellung und Übersichtlichkeit wurde der
Finanzkasten rausgekürzt, dieser ist unter DS 241177-03 ST
einsehbar.
In der DS 241177-07 ST wurde der Ortstermin zusammengefasst und in
der nichtöffentlichen DS 241177-008 das komplette Protokoll des
Ortstermins (Maßgabe aus der Sitzung der BV Bonn vom 11.03.2025) als
Anlage zur Verfügung gestellt.
Die Rückmeldung der Verwaltung zu der Maßgabe der BV Bonn vom
08.04.2025 zu den folgenden Fragen lautet wie folgt:
• Was erwächst nun konkret aus dem Termin am 29.11.2024?
Aus Sicht der Verwaltung ist aus dem Ortstermin ein breites Verständnis
aller Beteiligten bezüglich der besonderen Herausforderung des Bonner
Tierheims sowie des Kleingartenvereins Flora e.V. hervorgegangen.
Für die laufende politische Beratung wurden alle verfügbaren
Informationen aus erster Hand präsentiert.
Die Klärung zum Umgang mit dem Vereinshaus wird durch die
Stadtverwaltung weiter verfolgt.
• wie die geplante Zeitschiene aussieht und
Die genaue geplante Zeitschiene der Autobahn GmbH zum Ausbau der
A565 „Tausendfüßler“ ist abhängig vom noch ausstehenden
Planfeststellungsbeschluss. Die Politik wird nach der Freigabe in einer
Mitteilungsvorlage über die dann öffentliche Zeitschiene/ -planung
informiert.
• wie sichergestellt werden wird, dass es ein neues Vereinshaus gebenSeite 5 von 7
Seite 6
wird.
Eine Umsetzung auf der Fläche des Kleingartenvereins Flora e.V. am
Lambareneweg wird seitens der Stadtverwaltung in enger Abstimmung
mit dem Kleingartenverein Flora e.V. angestrebt.
Die Verwaltung möchte zudem, zur besseren Übersichtlichkeit und
Verständnis, die 1. Projektskizze zu dem Umbau des Tierheims zur
Verfügung stellen. Es ist geplant, das für Rückfragen zu der 1.
Projektskizze zu dem Umbau des Tierheims in der Ratssitzung am
08.05.2025 eine Berichterstattung zur Verfügung stehen wird.
Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordneter
Anlage/n
1 1. Projektskizze des Umbau Tierheim Bonn (öffentlich)Seite 6 von 7
A 565
Dransdorfer Bach
Lambareneweg
834958
745
776
959
747
454/113
699
746
835
949
756
836
947
535
2
Tierheim
Tierheim
II
II
I
I
I
I
I
I
Katzenhaus
Katze
Umbau-
potenzial
teilw. Lager
Foyer
Müllcontainer
Quarantäne
~380m²
NachtwacheOG: Nager/
Kleintiere
EG: Verwaltung
Umbau-
potenzial
Eingang
Tieraufnahme/
Anlieferung
Durchfahrt muss während
10 Jahren Bauzeit von Autobahn GmbH
gewährleistet sein!
Wendehammer
r=6m
Taubenvoliere
Taubenschlag
Schildkröten-
teich
14 Fahrrad-Stpl
Außengehege
Geflügel
Außengehege W
Außengehege K
Optionales
Besucherentrée
3,00 3,00 1,50 4,50 1,50 3,00 3,00
69,40 0,00
Außen-
Hundezwinger
15 Stck
je 20m²
Freilauffläche Hund
~3150m²
38,40 3,00
5,00 11,00
6,00
3,00
3,00 13,50 3,00
15,60
9,80
8,50
22,10
13,80
5,20 8,00
3 Stpl
Umbau-
potenzial
I
6,00
3,00
29,80
Pavillon
Vermittlung
Empfang
3,01 66,25 4,70
13 Stpl
3,00 10,00
22,40
6,00
3,00
Kaninchenblockhütte
Kennenlernraum
47,45 1,50 5,00 3,20 1,50 19,50 1,50 2,99 12,83
Retentionsfläche
Hundehaus
~900m² BGF (ohne
Außenzwinger)
60 Einzelzwinger
Retentionsfläche
Maßstab 1:500
A3 Querformat
Planstand: 21.03.2025
N
Bestandbebauung
Neubau
Müllcontainer
Außenzwinger Hund (alljährlich)
Fußgängerweg
Sonstige Grünanlagen
Hecken (Sichtschutz Vegetation)
Bestandsbäume
Außenzwinger (Bestand)
Außenzwinger (Neu)
Bestandsbäume (Umzupflanzen)
Neupflanzungen
Abriss Bestandbebauung
LEGENDE
Albert Schweitzer Tierheim, Bonn
Freilauffläche Hund
Straße, asphaltiert
Spielgeräte/ Mobiliar
Stellplätze
Retentionsflächen
Lageplan, Variante 1a
Artgerechte Instandsetzung
Zustand für 10 Jahre Autobahnausbau
1900
shaus
7,607,60
1. ProjektskizzeSeite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 20:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de