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241177-09 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Koalitionsantrag: Flächenerweiterung des Bonner Tierheims hier: Hinweis der Verwaltung auf einen dringend benötigten politischen Beschluss

Nummer
241177-09 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Lambareneweg Straße· Endenich, Bonn Hauptort
  • Alfterer Straße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 12.05.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241177 Koalitionsantrag: Flächenerweiterung des Bonner Tierheims

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241177-09 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Koalitionsantrag: Flächenerweiterung des Bonner
Tierheims
hier: Hinweis der Verwaltung auf einen dringend
benötigten politischen Beschluss
Beratungsfolge
Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung benötigt einen abschließenden Beschluss zu der
Beschlussvorlage DS 241177. Dieser ist dringlich aufgrund der zeitlich und
inhaltlich voneinander abhängigen Maßnahmen:
- Sanierung & tierschutzgerechter Umbau Tierheim
- Sanierung der A 565 „Tausendfüßler“
- Verlagerung von Teilen des Kleingartenvereins Flora e.V. auf die
Neubaufläche des Kleingartenvereins an der Alfterer Straße.
Entscheidender Hintergrund ist die aktuelle Zeitplanung der Autobahn GmbH
zur baulichen Umsetzung der Sanierung der Autobahn A 565 „Tausendfüßler“.
Die DS 241177 wurde am 29.08.2024 im Rat beraten, wie von der Verwaltung
unter der DS 241177-03 ST vorgeschlagen, geändert beschlossen und an
weitere Gremien verwiesen. Die von dem geänderten Beschluss des Rates
abweichenden Empfehlungen des PLA vom 29.10.2024 und des AUKLA vom
31.10.2024 liegen vor, die Anhörung der BV Bonn, welcher ein im Nachgang
festgestelltes Anhörungsrecht zusteht, wird aktuell über eine
Dringlichkeitsentscheidung eingeholt und liegt zur Ratssitzung vor. Zur
Wahrung des Anhörungsrechts der Bezirksvertretung Bonn, erfolgt die
Anhörung der Bezirksvertretung gemäß § 36 Abs. 5 S. 2 GO NRW als
Dringlichkeitsentscheidung, da der TOP am 05.11.2024, 26.11.2024,
04.02.2025, 11.03.2025 und 08.04.2025 jeweils von der BV Bonn vertagt wurde
und die nächste Sitzung der BV Bonn erst am 17.06.2025 stattfindet.
Ohne eine Beschlussfassung der DS 241177 in der Ratssitzung am 08.05.2025
wird ein zeitlich abgestimmtes Vorgehen der oben genannten Maßnahmen
problematisch.
Die zeitlich abgestimmte Umsetzung des Umbaus des Tierheims und damit ein
Fortführen des Tierheimbetriebs wäre gefährdet. Es zeigt sich aktuell die große
Herausforderung, dass durch die Sanierung der Autobahnbrücke dasSeite 1 von 3
Seite 2
Tierheimgelände voraussichtlich bereits im 3. Quartal 2027, im Bereich des
jetzigen Hundehauses, betroffen sein wird. Bis zu diesem Zeitpunkt muss eine
Verlagerung bzw. ein Ersatzbau des Hundehauses erfolgt sein. Zudem sind die
Fristen zur Kündigung der Kleingärten einzuhalten, durch das Tierheim alle
Genehmigungen im Vorfeld einzuholen und die erforderlichen Baumaßnahmen
zu planen und zu realisieren.
Über einen längeren Zeitraum und mit großem Aufwand hat die Verwaltung
sowohl die Vertreter*innen der Kleingärten als auch des Tierheims in vielen
Gesprächen zusammengebracht und einen konstruktiven Lösungsvorschlag
erarbeitet, der nach Möglichkeit alle Belange berücksichtigt. Großer Dank gilt
hier den vielen ehrenamtlichen Kräften auf Seiten der Kleingärten und des
Tierheims, die sich mit viel Zeit und Kompromissbereitschaft eingebracht
haben.
Für den Ersatzbau des Hundehauses und die tierschutzgerechte
Umstrukturierung verschiedener Gehege, einschließlich Auslauf, wird ein Teil
(11 Parzellen) der vorhandenen Kleingartenanlage Flora e.V. in Anspruch
genommen, die an einem Ersatzstandort an der Alfterer Straße kompensiert
werden sollen. Die neue Anlage an der Alfterer Straße soll Mitte 2026
fertiggestellt sein, um den Umzug der betroffenen Kleingärtner vor Räumung
der Fläche (Ende 2026) zu ermöglichen. Zur Realisierung der neuen Anlage
bedarf es der landschaftsrechtlichen Befreiung (Ds.Nr: 252353), die durch die
Untere Naturschutzbehörde unter Zustimmung des Naturschutzbeirates oder,
falls der Naturschutzbeirat dieser nicht zustimmt, des Rates erteilt wird. Um die
neue Anlage bis Mitte 2026 realisieren zu können, ist eine zeitnahe politische
Entscheidung unbedingt notwendig.
Darüber hinaus sind die Zustände im Tierheim aus Sicht des Tierschutzes nicht
zufriedenstellend. Die Tierheimverwaltung muss baulich aktiv werden und
benötigt als Grundlage, wie auch die Kleingärtner, eine politische
Entscheidung.
Die Verwaltung möchte zudem, zur besseren Übersichtlichkeit und Verständnis,
die 1. Projektskizze zu dem Umbau des Tierheims zur Verfügung stellen. Es ist
geplant, dass für Rückfragen zu der 1. Projektskizze zu dem Umbau des
Tierheims in der Ratssitzung am 08.05.2025 eine Berichterstattung zur
Verfügung stehen wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Rat, Aufgrund der nun vorliegenden
Beratungsergebnisse vom PLA, AUKLA und BV Bonn, erneut den Beschluss
wie in der DS 241177-03 ST von der Verwaltung vorgeschlagen, fasst und
somit die Grundlage zur Fortführung des Tierheimbetriebes sichert.
Anlage/n
1 1. Projektskizze des Umbau Tierheim Bonn (öffentlich)Seite 2 von 3
A 565
Dransdorfer Bach
Lambareneweg
834958
745
776
959
747
454/113
699
746
835
949
756
836
947
535
2
Tierheim
Tierheim
II
II
I
I
I
I
I
I
Katzenhaus
Katze
Umbau-
potenzial
teilw. Lager
Foyer
Müllcontainer
Quarantäne
~380m²
NachtwacheOG: Nager/
Kleintiere
EG: Verwaltung
Umbau-
potenzial
Eingang
Tieraufnahme/
Anlieferung
Durchfahrt muss während
10 Jahren Bauzeit von Autobahn GmbH
gewährleistet sein!
Wendehammer
r=6m
Taubenvoliere
Taubenschlag
Schildkröten-
teich
14 Fahrrad-Stpl
Außengehege
Geflügel
Außengehege W
Außengehege K
Optionales
Besucherentrée
3,00 3,00 1,50 4,50 1,50 3,00 3,00
69,40 0,00
Außen-
Hundezwinger
15 Stck
je 20m²
Freilauffläche Hund
~3150m²
38,40 3,00
5,00 11,00
6,00
3,00
3,00 13,50 3,00
15,60
9,80
8,50
22,10
13,80
5,20 8,00
3 Stpl
Umbau-
potenzial
I
6,00
3,00
29,80
Pavillon
Vermittlung
Empfang
3,01 66,25 4,70
13 Stpl
3,00 10,00
22,40
6,00
3,00
Kaninchenblockhütte
Kennenlernraum
47,45 1,50 5,00 3,20 1,50 19,50 1,50 2,99 12,83
Retentionsfläche
Hundehaus
~900m² BGF (ohne
Außenzwinger)
60 Einzelzwinger
Retentionsfläche
Maßstab 1:500
A3 Querformat
Planstand: 21.03.2025
N
Bestandbebauung
Neubau
Müllcontainer
Außenzwinger Hund (alljährlich)
Fußgängerweg
Sonstige Grünanlagen
Hecken (Sichtschutz Vegetation)
Bestandsbäume
Außenzwinger (Bestand)
Außenzwinger (Neu)
Bestandsbäume (Umzupflanzen)
Neupflanzungen
Abriss Bestandbebauung
LEGENDE
Albert Schweitzer Tierheim, Bonn
Freilauffläche Hund
Straße, asphaltiert
Spielgeräte/ Mobiliar
Stellplätze
Retentionsflächen
Lageplan, Variante 1a
Artgerechte Instandsetzung
Zustand für 10 Jahre Autobahnausbau
1900
shaus
7,607,60
1. ProjektskizzeSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 08:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de