241177-06 · Mitteilungsvorlage
Rückmeldung der Verwaltung zur Flächenerweiterung des Bonner Tierheims
Kerndaten
- Nummer
- 241177-06
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 26.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- F Hauptort
- Alfterer Straße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Aktuelle Informationen der Verwaltung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241177-06 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Rückmeldung der Verwaltung zur Flächenerweiterung des Bonner Tierheims Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.04.2025 Aktuelle Informationen der Verwaltung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda vom 04.02.2025 haben Dr. Janicke (SPD) und Dr. Möller (Grüne) um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten. 1. Wie hoch ist der qualitative und quantitative Bedarf für das Tierheim der Stadt Bonn auf Basis der minimalen Umsetzung von den notwendigen erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen? Der qualitative Bedarf für das Tierheim richtet sich nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes, der Tierschutzhundeverordnung und den Merkblättern der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT). Die Räumlichkeiten müssen den spezifischen Anforderungen, der zu haltenden Tierarten hinsichtlich Unterbringung, Ernährung und Pflege und den geplanten Belegungszahlen in Anzahl, Bauweise, Größe und Ausstattung entsprechen und neben geschlossenen Räumen auch Ausläufe haben, die den Tieren zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten und Umweltreize bieten. Die Haltungseinrichtungen müssen den Tieren ausreichend Beschäftigungs- und Rückzugsmöglichkeiten bieten, besonders bei der Gruppenhaltung. Der Platzbedarf für die einzelnen Tierarten sollte der Tierschutz- Hundeverordnung v. 2. Mai 2001 bzw. den Mindestanforderungen in den Merkblättern der TVT entsprechen, hier: • Mindestanforderungen an die Haltung von Katzen • Mindestanforderungen zur Haltung von Katzen in Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen • Diverse Merkblätter zur Haltung von Kleintieren (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen etc.)Seite 1 von 7 Seite 2 Für Tiere unbekannter Herkunft sowie ansteckungsverdächtige Tiere, sind Räume zur Quarantäne vorzusehen, die räumlich und personell vom übrigen Bestand getrennt sind. Zur veterinärmedizinischen Behandlung muss ein spezieller Raum mit entsprechender Ausstattung, in dem auch kleinere Operationen durchgeführt werden können, vorgehalten werden. Weiterhin sind Räumlichkeiten zur Unterbringung kranker Tiere vorzusehen. Ist das Tierheim nicht 24 Std. besetzt, sind Räume erforderlich, in die durch Polizei oder Feuerwehr jederzeit Tiere verbracht werden können. Gemäß der Tierschutz-Hundeverordnung ist einem Hund ausreichend Auslauf im Freien, außerhalb des Zwingers zu gewähren, mehrmals täglich ausreichender Kontakt mit der Person zu gewähren, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat. Ferner muss der Hund – so er verträglich ist – ausreichend Möglichkeit für Kontaktzeit zu Artgenossen haben. Für Welpen bis zur 20. Woche verdoppeln sich die o.g. Anforderungen. Aussagen zum quantitativen Bedarf können nicht aus Regelwerken abgeleitet werden, da verschiedene Faktoren hier eine Rolle spielen, die nicht vorhersehbar sind. Der quantitative Bedarf des Bonner Tierheims liegt deutlich über den derzeitigen Kapazitäten. Sichergestellte Hunde können beispielsweise seit Sommer letzten Jahres nicht mehr im Bonner Tierheim untergebracht werden, wodurch erhöhte Kosten entstehen. So hat z.B. die Coronakrise dazu geführt, dass sich viele Bürger*innen einen Hund zugelegt haben, der nach Ende der Corona-Maßnahmen wieder abgeschafft und abgegeben werden musste. Viele Tiere sind dabei im Tierheim gelandet und würden immer noch dorthin abgegeben werden, wenn das Tierheim keinen Aufnahmestopp verhängt hätte, weil es keine freien Kapazitäten gibt. Die Ukraine-Krise hat ebenfalls viele Hunde nach Bonn gebracht, die z.T. nicht mehr gehalten werden können oder die Bürger*innen nicht mehr halten wollen, weil z.B. das Landeshundegesetz eine Haltung erschwert oder unmöglich macht. Hinzu kommen zunehmend finanzielle Probleme bei der Versorgung der Hunde. So sind die Tierarztkosten immens gestiegen. Viele Menschen sind nicht mehr in der Lage, diese Kosten zu stemmen. Tiere, die illegal aus anderen Ländern mit nach Deutschland gebracht werden und in Quarantäne müssen, sind ebenfalls zahlenmäßig nicht zu beziffern. Ob derartige Situationen auch in der Zukunft auftreten, ist heute nicht vorhersehbar. Die Stadtverwaltung Bonn hat zur Herstellung einer Vergleichbarkeit daher Erfahrungswerte anderer Städte abgefragt und dies anhand der zur Verfügung stehenden Aufnahmekapazitäten von Hunden dargestellt. Aufzunehmende Hundekapazitäten (Betriebserlaubnisse) erscheinen hier als nachvollziehbarerSeite 2 von 7 Seite 3 Indikator der bereitzustellenden Tierheimkapazitäten: *** siehe Anlage 1: Städtevergleich Betriebserlaubnis Hunde zu Einwohnerzahl *** Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse und der Analyse der zur Verfügung stehenden Flächen ergibt sich somit ein Gesamtbild, welches aufzeigt, dass national die Tierheime vergleichbarer Stadtgrößen wie Bonn ähnliche Kapazitäten vorhalten und sich Bonn in diesem Verhältnis im oberen Mittelfeld einreihen wird. Die zugrunde gelegten Daten für Bonn basieren auf den ersten Raumanalysen nach der Erweiterung des Tierheims. 2. Wer legt die Vermittlungspraxis fest und auf welche Art und Weise? Die Vermittlungspraxis wird durch den Tierschutzverein festgelegt. Voraussetzung für die Abgabe von Kleintieren ist, dass die Vorgaben der o.g. Mindestanforderungen der TVT nachgewiesen werden können. Die Abgabe von Hunden und Katzen erfolgt im persönlichen Gespräch mit erfahrenen Tierpflegern, die die zu vermittelnden Tiere gut kennen. Die Hundevermittlung ist in den letzten 4 Jahren zusehends schwieriger geworden, da vorwiegend schwierige und/oder gefährliche Hunde im Tierheim abgegeben werden. Eine Vermittlung dieser Hunde ist erst nach ausreichendem Verhaltenstraining mit einem erfahrenen Tiertrainer/Tiertrainerin möglich. Dazu benötigt das Tierheim Trainingsfläche, die derzeit nicht vorhanden ist. Eine Optimierung der Vermittlung wäre möglich, wenn mehr Flächen für das Verhaltenstraining mit den gefährlichen und verhaltensauffälligen Hunden zur Verfügung stehen würde. Bei der geplanten Erweiterung der Tierheimflächen stünden hierfür mehr Flächen zur Verfügung. Ferner wird aktuell daran gedacht, eine Terminvermittlung für die Tiere einzuführen, damit der zuständige Mitarbeiter auch ausreichend Zeit für Beratung der potenziellen Tierhalter hat. 3. Wie sind die Eigentumsverhältnisse bei Fundtieren als auch bei seitens der Veterinäre sichergestellten Tieren geregelt? Welche Verantwortung trägt die Stadt, welche Verantwortung trägt das Tierheim, für welche Zeiträume? § 16a Nr. 2 des Tierschutzgesetzes regelt den zweiten Teil der Frage: Die zuständige Behörde trifft die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen. Sie kann insbesondere ein Tier, das nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes mangels Erfüllung der Anforderungen des § 2 erheblich vernachlässigt ist oder schwerwiegende Verhaltensstörungen aufzeigt, dem Halter fortnehmen und so lange auf dessen Kosten anderweitig pfleglich unterbringen, bis eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Haltung des Tieres durch den Halter sichergestellt ist; ist eine anderweitige Unterbringung des Tieres nicht möglich oder ist nach Fristsetzung durch die zuständige Behörde eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Haltung durch den Halter nicht sicherzustellen, kann die Behörde das Tier veräußern; die Behörde kann das Tier auf Kosten des Halters unter Vermeidung von Schmerzen tötenSeite 3 von 7 Seite 4 lassen, wenn die Veräußerung des Tieres aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist oder das Tier nach dem Urteil des beamteten Tierarztes nur unter nicht behebbaren erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden weiterleben kann. Diese Maßnahme und Konsequenz wird dem Tierhalter mittels Verwaltungsverfahren (Anhörung und Veräußerungsanordnung) mitgeteilt. Nachdem die Verwertungsanordnung rechtskräftig ist, wird entsprechend des Tierheimvertrags das Eigentum der Tiere auf das Tierheim übertragen. Das Tierheim übernimmt die Tiere in seinen Tierbestand und kann die Tiere frei vermitteln. 4. Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen der Stadt Bonn für das Tierheim jährlich? Wie hoch sind Sie vergleichbar zu anderen Kommunen? *** siehe Anlage 2: Finanzielle Aufwendungen in Bonn 2021 - 2024*** 2024 lagen die tatsächlichen Kosten höher, da das Tierheim einen Aufnahmestopp für Hunde und zeitweise auch für Katzen ausgesprochen hat und die Tiere an anderen Stellen mit großem personellen und finanziellen Aufwand untergebracht werden mussten. Ausgaben anderer Kommunen: *** siehe Anlage 3: Vergleich Kommunen *** V-Tiere: veterinärrechtliche Tiere Amt 33 verweist auf die Umfrage in verschiedenen Kommunen vom August 2023 *** siehe Anlage 4: Synopse NRW Tierheime (Anlage Amt 33) *** Ergänzend noch die Zusammenfassung der Ortsbegehung des Tierheims und der Kleingartenanlage „Flora e.V.“ am 29.11.2024 Bei diesem Ortstermin waren Vertreter des Tierheims, Vertreter des Kleingartenvereins „Flora e.V.“, Vertreter des Amtes für Umwelt und Stadtgrün, sowie verschiedene Politiker verschiedener Parteien und Fraktionen anwesend. Geleitet wurde dieser Termin durch den Projektkoordinator aus dem Büro Ulrich Hartung GmbH. (hierzu wurde in der DS 241177-07 ST und DS 241177-08 ST berichtet) Die Anwesenden bekamen einen Einblick in den aktuellen Zustand des Tierheims und die Probleme, die durch die hohe Zahl an Tieren, die seit einigen Jahren ständig aufgenommen werden müssen, vorhanden sind. Es gab Einblicke, dass der heutige Zustand des Tierheims die geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht mehr erfüllt. Hinzu kommt noch die Problematik durch die Autobahnerweiterung. Hier fallen dem Tierheim entscheidende Bereiche für die Unterbringung von Hunden dauerhaft weg. Auch ist der Betrieb des Tierheims durch vorübergehenden Wegfall von weiteren Gebäuden wegen der Bauarbeiten nur möglich, indemSeite 4 von 7 Seite 5 Parzellen des Kleingartenvereins für den Ersatz dieser Tierheimgebäude zweckentfremdet werden. Anschließend wurde die Kleingartenanlage „Flora e.V.“ besichtigt. Es wurden die liebevoll hergerichteten Kleingärtenparzellen in Augenschein genommen. In einer anschließenden gemeinsamen Erörterung im Vereinshaus der Kleingartenanlage „Flora e.V.“ hatten alle Seiten Gelegenheit ihre Positionen darzulegen. Von Seiten der Kleingartenvertreter wurde erklärt, Verständnis für die Nöte des Tierheims zu haben. Es wurde festgestellt, dass einige Kleingärtner durch die Maßnahmen der Autobahn-GmbH und die Ersatzbauten für das Tierheim ihre Parzellen zeitweise verlieren werden. Es gab auch verhaltene Zustimmung zu dem Plan, dass eine neue/ergänzende Kleingartenanlage an der Alfterer Straße errichtet wird. Anlage/n 1 Anlagen 1-3 (öffentlich) 2 Anlage 4 Synopse NRW Tierheime (Anlage Amt 33) (öffentlich)Seite 5 von 7 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage 1: Städtevergleich Betriebserlaubnis Hunde zu Einwohnerzahl Stadt Betriebserlaubnis der genehmigten Hunde Einwohnerzahl (statista) Aachen 60 252.769 Bielefeld 70 338.410 Bochum 60 366.385 Münster 90 322.904 Bonn 73 335.789 Anlage 2: Finanzielle Aufwendungen in Bonn 2021 - 2024 Jahr Budget/Ansatz in Euro Ausgaben tatsächlich in Euro Pausch-Betrag gem. Vertrag in Euro 2021 270.000,00 260.893,76 240.000,00 2022 270.000,00 267.319.97 240.000,00 2023 507.000,00 519.281,89 477.894,50 2024 507.000,00 516.960,81 477.894,50 Anlage 3: Vergleich Kommunen Stadt Aktuell (Euro) Pro Kopf (Euro) Welche Tiere Bonn 477.894,50 € 1,42 € Nur ordnungsbehördliche Tiere (O- Tiere). Fundtiere (F-Tiere) und Veterinärrechtliche Tiere (V-Tiere) werden gesondert abgerechnet. Bielefeld 1.200.000,00 € 3,55 € Nur Fundtiere! Für O- und V-Tiere zusätzliche Einzelabrechnungen zu zahlen Dortmund (städtisches Tierschutzzentrum) 1.300.00,00 € 2,25 € Nur O-Tiere. Einzelabrechnung für V- Tiere im Jahr 2024 von ca. 50.000,00 € Essen 850.000,00 € als Vorauszahlung 1,45 € Alle Tiere, dann zur Hälfte des Folgejahres Ermittlung, ob eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung erfolgen muss. Es gibt noch keine Erfahrungswerte, da erste Runde. Gelsenkirchen 1.100.000,00 € 4,14 € Alle Tiere (keine Unterscheidung zwischen F-, O- und V-Tieren) GRÜNE Markierung = Gleiche Aufteilung der betrachteten TiereSeite 6 von 7 Bielefeld Münster Mönchengladbach Bochum Bonn Düsseldorf Krefeld Essen Gelsenkirchen Aachen Kostenerstattung/Finanzierung des örtlichen Tierheims (Jahresbetrag)? 342.701,82 € 419.017,23 € 180.000,00 € 541.000,00 € 477.894,50 € 720.000,00 € 250.000,00 € bisher: 550.000 € in 2023: 950.000 € 760.000,00 € 217.000,00 € Zahlung als Pauschale oder Einzelfallabrechnung? Pauschale für Fundtiere, Einzelabrechung für Unterbringung von sichergestellten Tieren (nach LHundG in 2022 für sichergestellte Hund 2.520 €) Monatliche Pauschale Pauschale 2 Raten pro Jahr o.g. Betrag als Pauschale Einzelabrechnung bei veterinärrechtlich untergebrachten Tieren und ab dem 55. Tag der Versorgung bei Unterbringung aufgrund ordnungsbehördlicher Verfügung Tierarzt bei Fund-/Wildtieren zudem separat Pauschale Erhöhung + 20.000 + MWSt pro Jahr Laufzeit bis 31.12.25 Pauschale inkl. Aufnahme von bis zu 20 sichergestellten Hunden nach LHundG; Sondererstattung Tiere nach Artenschutz (ca. 25 p.a.) jährlich, pauschal Pauschalbetrag für ca. 60.000 Tage Hunde/Katzen 15.000 Tage Kleintiere Berechnungsgrundlage? Altvertrag, Preisindex (hätte der Verein nicht gekündigt, würde der Betrag in 2023 dadurch auf ~360.000 € steigen) Offenes Vergabeverfahren Die Pauschale wurde im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages über die Unterbringung von Fundtieren sowie sichergestellten Tieren zwischen der Stadt M. und dem Träger des Tierheims im Jahr 1999 verhandelt und fortlaufend angepasst. Die Anpassung erfolgt anhand es Verbraucherpreisindex NRW. Einwohnerzahl, 2-jährliche Anpassung an Verbraucherpreisindex Formel aus Einwohnerzahl: 1,42 x 335.975 = 477.084,50 € Europaweite Ausschreibung (zwei Bewerber) Ursprünglich 1 €/Einwohner für 2023 nachverhandelt (+400.000) ab 2024: 950.000 €, quartalsweise Zahlung, Spitzabrechnung aber jeweils nach Kalenderhalbjahr Grundlagen dabei GuV Tierheim und Belegungstage Fundtiere Bilanz Tierschutzverein Aufschlüsselung Stadt nd StädteRegion Einwohnerzahl? 338.332 314.000 270.000 366.000 335.975 643.751 233.000 550.000 269.000 250.000Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de