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241177-06 · Mitteilungsvorlage

Rückmeldung der Verwaltung zur Flächenerweiterung des Bonner Tierheims

Nummer
241177-06
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
26.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Alfterer Straße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.04.2025 Aktuelle Informationen der Verwaltung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241177 Koalitionsantrag: Flächenerweiterung des Bonner Tierheims

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241177-06
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Rückmeldung der Verwaltung zur
Flächenerweiterung des Bonner Tierheims
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.04.2025 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.06.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda vom
04.02.2025 haben Dr. Janicke (SPD) und Dr. Möller (Grüne) um Beantwortung
der nachfolgenden Fragen gebeten.
1. Wie hoch ist der qualitative und quantitative Bedarf für das
Tierheim der Stadt Bonn auf Basis der minimalen Umsetzung von
den notwendigen erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen?
Der qualitative Bedarf für das Tierheim richtet sich nach den Vorgaben des
Tierschutzgesetzes, der Tierschutzhundeverordnung und den Merkblättern der
Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT).
Die Räumlichkeiten müssen den spezifischen Anforderungen, der zu haltenden
Tierarten hinsichtlich Unterbringung, Ernährung und Pflege und den geplanten
Belegungszahlen in Anzahl, Bauweise, Größe und Ausstattung entsprechen
und neben geschlossenen Räumen auch Ausläufe haben, die den Tieren
zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten und Umweltreize bieten.
Die Haltungseinrichtungen müssen den Tieren ausreichend Beschäftigungs-
und Rückzugsmöglichkeiten bieten, besonders bei der Gruppenhaltung.
Der Platzbedarf für die einzelnen Tierarten sollte der Tierschutz-
Hundeverordnung v. 2. Mai 2001 bzw. den Mindestanforderungen in den
Merkblättern der TVT entsprechen, hier:
• Mindestanforderungen an die Haltung von Katzen
• Mindestanforderungen zur Haltung von Katzen in Tierheimen und
tierheimähnlichen Einrichtungen
• Diverse Merkblätter zur Haltung von Kleintieren (Mäuse, Ratten,
Meerschweinchen etc.)Seite 1 von 7
Seite 2
Für Tiere unbekannter Herkunft sowie ansteckungsverdächtige Tiere, sind
Räume zur Quarantäne vorzusehen, die räumlich und personell vom übrigen
Bestand getrennt sind.
Zur veterinärmedizinischen Behandlung muss ein spezieller Raum mit
entsprechender Ausstattung, in dem auch kleinere Operationen durchgeführt
werden können, vorgehalten werden.
Weiterhin sind Räumlichkeiten zur Unterbringung kranker Tiere vorzusehen.
Ist das Tierheim nicht 24 Std. besetzt, sind Räume erforderlich, in die durch
Polizei oder Feuerwehr jederzeit Tiere verbracht werden können.
Gemäß der Tierschutz-Hundeverordnung ist einem Hund ausreichend Auslauf
im Freien, außerhalb des Zwingers zu gewähren, mehrmals täglich
ausreichender Kontakt mit der Person zu gewähren, die den Hund hält, betreut
oder zu betreuen hat. Ferner muss der Hund – so er verträglich ist –
ausreichend Möglichkeit für Kontaktzeit zu Artgenossen haben. Für Welpen bis
zur 20. Woche verdoppeln sich die o.g. Anforderungen.
Aussagen zum quantitativen Bedarf können nicht aus Regelwerken abgeleitet
werden, da verschiedene Faktoren hier eine Rolle spielen, die nicht
vorhersehbar sind. Der quantitative Bedarf des Bonner Tierheims liegt deutlich
über den derzeitigen Kapazitäten.
Sichergestellte Hunde können beispielsweise seit Sommer letzten Jahres nicht
mehr im Bonner Tierheim untergebracht werden, wodurch erhöhte Kosten
entstehen.
So hat z.B. die Coronakrise dazu geführt, dass sich viele Bürger*innen einen
Hund zugelegt haben, der nach Ende der Corona-Maßnahmen wieder
abgeschafft und abgegeben werden musste. Viele Tiere sind dabei im Tierheim
gelandet und würden immer noch dorthin abgegeben werden, wenn das
Tierheim keinen Aufnahmestopp verhängt hätte, weil es keine freien
Kapazitäten gibt.
Die Ukraine-Krise hat ebenfalls viele Hunde nach Bonn gebracht, die z.T. nicht
mehr gehalten werden können oder die Bürger*innen nicht mehr halten wollen,
weil z.B. das Landeshundegesetz eine Haltung erschwert oder unmöglich
macht.
Hinzu kommen zunehmend finanzielle Probleme bei der Versorgung der
Hunde. So sind die Tierarztkosten immens gestiegen. Viele Menschen sind
nicht mehr in der Lage, diese Kosten zu stemmen. Tiere, die illegal aus
anderen Ländern mit nach Deutschland gebracht werden und in Quarantäne
müssen, sind ebenfalls zahlenmäßig nicht zu beziffern.
Ob derartige Situationen auch in der Zukunft auftreten, ist heute nicht
vorhersehbar.
Die Stadtverwaltung Bonn hat zur Herstellung einer Vergleichbarkeit daher
Erfahrungswerte anderer Städte abgefragt und dies anhand der zur Verfügung
stehenden Aufnahmekapazitäten von Hunden dargestellt. Aufzunehmende
Hundekapazitäten (Betriebserlaubnisse) erscheinen hier als nachvollziehbarerSeite 2 von 7
Seite 3
Indikator der bereitzustellenden Tierheimkapazitäten:
*** siehe Anlage 1: Städtevergleich Betriebserlaubnis Hunde zu Einwohnerzahl
***
Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse und der Analyse der zur Verfügung
stehenden Flächen ergibt sich somit ein Gesamtbild, welches aufzeigt, dass
national die Tierheime vergleichbarer Stadtgrößen wie Bonn ähnliche
Kapazitäten vorhalten und sich Bonn in diesem Verhältnis im oberen Mittelfeld
einreihen wird. Die zugrunde gelegten Daten für Bonn basieren auf den ersten
Raumanalysen nach der Erweiterung des Tierheims.
2. Wer legt die Vermittlungspraxis fest und auf welche Art und
Weise?
Die Vermittlungspraxis wird durch den Tierschutzverein festgelegt.
Voraussetzung für die Abgabe von Kleintieren ist, dass die Vorgaben der o.g.
Mindestanforderungen der TVT nachgewiesen werden können. Die Abgabe
von Hunden und Katzen erfolgt im persönlichen Gespräch mit erfahrenen
Tierpflegern, die die zu vermittelnden Tiere gut kennen. Die Hundevermittlung
ist in den letzten 4 Jahren zusehends schwieriger geworden, da vorwiegend
schwierige und/oder gefährliche Hunde im Tierheim abgegeben werden. Eine
Vermittlung dieser Hunde ist erst nach ausreichendem Verhaltenstraining mit
einem erfahrenen Tiertrainer/Tiertrainerin möglich. Dazu benötigt das Tierheim
Trainingsfläche, die derzeit nicht vorhanden ist.
Eine Optimierung der Vermittlung wäre möglich, wenn mehr Flächen für das
Verhaltenstraining mit den gefährlichen und verhaltensauffälligen Hunden zur
Verfügung stehen würde. Bei der geplanten Erweiterung der Tierheimflächen
stünden hierfür mehr Flächen zur Verfügung. Ferner wird aktuell daran
gedacht, eine Terminvermittlung für die Tiere einzuführen, damit der zuständige
Mitarbeiter auch ausreichend Zeit für Beratung der potenziellen Tierhalter hat.
3. Wie sind die Eigentumsverhältnisse bei Fundtieren als auch bei
seitens der Veterinäre sichergestellten Tieren geregelt?
Welche Verantwortung trägt die Stadt, welche Verantwortung trägt
das Tierheim, für welche Zeiträume?
§ 16a Nr. 2 des Tierschutzgesetzes regelt den zweiten Teil der Frage:
Die zuständige Behörde trifft die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die
zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen.
Sie kann insbesondere ein Tier, das nach dem Gutachten des beamteten
Tierarztes mangels Erfüllung der Anforderungen des § 2 erheblich
vernachlässigt ist oder schwerwiegende Verhaltensstörungen aufzeigt, dem
Halter fortnehmen und so lange auf dessen Kosten anderweitig pfleglich
unterbringen, bis eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Haltung des
Tieres durch den Halter sichergestellt ist; ist eine anderweitige Unterbringung
des Tieres nicht möglich oder ist nach Fristsetzung durch die zuständige
Behörde eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Haltung durch den
Halter nicht sicherzustellen, kann die Behörde das Tier veräußern; die Behörde
kann das Tier auf Kosten des Halters unter Vermeidung von Schmerzen tötenSeite 3 von 7
Seite 4
lassen, wenn die Veräußerung des Tieres aus rechtlichen oder tatsächlichen
Gründen nicht möglich ist oder das Tier nach dem Urteil des beamteten
Tierarztes nur unter nicht behebbaren erheblichen Schmerzen, Leiden oder
Schäden weiterleben kann.
Diese Maßnahme und Konsequenz wird dem Tierhalter mittels
Verwaltungsverfahren (Anhörung und Veräußerungsanordnung) mitgeteilt.
Nachdem die Verwertungsanordnung rechtskräftig ist, wird entsprechend des
Tierheimvertrags das Eigentum der Tiere auf das Tierheim übertragen. Das
Tierheim übernimmt die Tiere in seinen Tierbestand und kann die Tiere frei
vermitteln.
4. Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen der Stadt Bonn für
das Tierheim jährlich?
Wie hoch sind Sie vergleichbar zu anderen Kommunen?
*** siehe Anlage 2: Finanzielle Aufwendungen in Bonn 2021 - 2024***
2024 lagen die tatsächlichen Kosten höher, da das Tierheim einen
Aufnahmestopp für Hunde und zeitweise auch für Katzen ausgesprochen hat
und die Tiere an anderen Stellen mit großem personellen und finanziellen
Aufwand untergebracht werden mussten.
Ausgaben anderer Kommunen:
*** siehe Anlage 3: Vergleich Kommunen ***
V-Tiere: veterinärrechtliche Tiere
Amt 33 verweist auf die Umfrage in verschiedenen Kommunen vom August
2023
*** siehe Anlage 4: Synopse NRW Tierheime (Anlage Amt 33) ***
Ergänzend noch die Zusammenfassung der Ortsbegehung des Tierheims
und der Kleingartenanlage „Flora e.V.“ am 29.11.2024
Bei diesem Ortstermin waren Vertreter des Tierheims, Vertreter des
Kleingartenvereins „Flora e.V.“, Vertreter des Amtes für Umwelt und Stadtgrün,
sowie verschiedene Politiker verschiedener Parteien und Fraktionen anwesend.
Geleitet wurde dieser Termin durch den Projektkoordinator aus dem Büro Ulrich
Hartung GmbH. (hierzu wurde in der DS 241177-07 ST und DS 241177-08 ST
berichtet)
Die Anwesenden bekamen einen Einblick in den aktuellen Zustand des
Tierheims und die Probleme, die durch die hohe Zahl an Tieren, die seit einigen
Jahren ständig aufgenommen werden müssen, vorhanden sind. Es gab
Einblicke, dass der heutige Zustand des Tierheims die geltenden rechtlichen
Bestimmungen nicht mehr erfüllt.
Hinzu kommt noch die Problematik durch die Autobahnerweiterung. Hier fallen
dem Tierheim entscheidende Bereiche für die Unterbringung von Hunden
dauerhaft weg. Auch ist der Betrieb des Tierheims durch vorübergehenden
Wegfall von weiteren Gebäuden wegen der Bauarbeiten nur möglich, indemSeite 4 von 7
Seite 5
Parzellen des Kleingartenvereins für den Ersatz dieser Tierheimgebäude
zweckentfremdet werden.
Anschließend wurde die Kleingartenanlage „Flora e.V.“ besichtigt. Es wurden
die liebevoll hergerichteten Kleingärtenparzellen in Augenschein genommen.
In einer anschließenden gemeinsamen Erörterung im Vereinshaus der
Kleingartenanlage „Flora e.V.“ hatten alle Seiten Gelegenheit ihre Positionen
darzulegen. Von Seiten der Kleingartenvertreter wurde erklärt, Verständnis für
die Nöte des Tierheims zu haben. Es wurde festgestellt, dass einige
Kleingärtner durch die Maßnahmen der Autobahn-GmbH und die Ersatzbauten
für das Tierheim ihre Parzellen zeitweise verlieren werden. Es gab auch
verhaltene Zustimmung zu dem Plan, dass eine neue/ergänzende
Kleingartenanlage an der Alfterer Straße errichtet wird.
Anlage/n
1 Anlagen 1-3 (öffentlich)
2 Anlage 4 Synopse NRW Tierheime (Anlage Amt 33) (öffentlich)Seite 5 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage 1:
Städtevergleich Betriebserlaubnis Hunde zu Einwohnerzahl
Stadt Betriebserlaubnis der
genehmigten Hunde
Einwohnerzahl
(statista)
Aachen 60 252.769
Bielefeld 70 338.410
Bochum 60 366.385
Münster 90 322.904
Bonn 73 335.789
Anlage 2:
Finanzielle Aufwendungen in Bonn 2021 - 2024
Jahr Budget/Ansatz
in Euro
Ausgaben tatsächlich
in Euro
Pausch-Betrag gem.
Vertrag in Euro
2021 270.000,00 260.893,76 240.000,00
2022 270.000,00 267.319.97 240.000,00
2023 507.000,00 519.281,89 477.894,50
2024 507.000,00 516.960,81 477.894,50
Anlage 3:
Vergleich Kommunen
Stadt Aktuell (Euro) Pro Kopf
(Euro)
Welche Tiere
Bonn
477.894,50 € 1,42 €
Nur ordnungsbehördliche Tiere (O-
Tiere).
Fundtiere (F-Tiere) und
Veterinärrechtliche Tiere (V-Tiere)
werden gesondert abgerechnet.
Bielefeld
1.200.000,00 € 3,55 €
Nur Fundtiere!
Für O- und V-Tiere zusätzliche
Einzelabrechnungen zu zahlen
Dortmund
(städtisches
Tierschutzzentrum) 1.300.00,00 € 2,25 € Nur O-Tiere. Einzelabrechnung für V-
Tiere im Jahr 2024 von ca. 50.000,00 €
Essen
850.000,00 € als
Vorauszahlung 1,45 €
Alle Tiere, dann zur Hälfte des
Folgejahres Ermittlung, ob eine
Rückzahlung oder eine Nachzahlung
erfolgen muss. Es gibt noch keine
Erfahrungswerte, da erste Runde.
Gelsenkirchen 1.100.000,00 € 4,14 € Alle Tiere (keine Unterscheidung
zwischen F-, O- und V-Tieren)
GRÜNE Markierung = Gleiche Aufteilung der betrachteten TiereSeite 6 von 7
Bielefeld Münster Mönchengladbach Bochum Bonn Düsseldorf Krefeld Essen Gelsenkirchen Aachen
Kostenerstattung/Finanzierung
des örtlichen Tierheims (Jahresbetrag)?
342.701,82 € 419.017,23 € 180.000,00 € 541.000,00 € 477.894,50 € 720.000,00 € 250.000,00 € bisher: 550.000 €
in 2023: 950.000 €
760.000,00 € 217.000,00 €
Zahlung als Pauschale
oder Einzelfallabrechnung?
Pauschale für Fundtiere,
Einzelabrechung für
Unterbringung von
sichergestellten Tieren (nach
LHundG in 2022 für
sichergestellte Hund 2.520 €)
Monatliche Pauschale Pauschale 2 Raten pro Jahr o.g. Betrag als Pauschale
Einzelabrechnung bei veterinärrechtlich
untergebrachten Tieren und ab dem 55. Tag
der Versorgung bei Unterbringung aufgrund
ordnungsbehördlicher Verfügung
Tierarzt bei Fund-/Wildtieren zudem separat
Pauschale
Erhöhung + 20.000 + MWSt
pro Jahr
Laufzeit bis 31.12.25
Pauschale
inkl. Aufnahme von bis zu
20 sichergestellten Hunden
nach LHundG;
Sondererstattung Tiere nach
Artenschutz (ca. 25 p.a.)
jährlich, pauschal Pauschalbetrag für ca.
60.000 Tage Hunde/Katzen
15.000 Tage Kleintiere
Berechnungsgrundlage? Altvertrag,
Preisindex
(hätte der Verein nicht
gekündigt, würde der Betrag
in 2023 dadurch auf
~360.000 € steigen)
Offenes Vergabeverfahren Die Pauschale wurde im
Zusammenhang mit dem Abschluss
eines Vertrages über die
Unterbringung von Fundtieren
sowie sichergestellten Tieren zwischen
der Stadt M.
und dem Träger des Tierheims im Jahr
1999 verhandelt
und fortlaufend angepasst.
Die Anpassung erfolgt anhand es
Verbraucherpreisindex NRW.
Einwohnerzahl,
2-jährliche Anpassung an
Verbraucherpreisindex
Formel aus Einwohnerzahl:
1,42 x 335.975 = 477.084,50 €
Europaweite Ausschreibung
(zwei Bewerber)
Ursprünglich 1 €/Einwohner
für 2023 nachverhandelt (+400.000)
ab 2024: 950.000 €, quartalsweise
Zahlung, Spitzabrechnung aber
jeweils nach Kalenderhalbjahr
Grundlagen dabei GuV Tierheim und
Belegungstage Fundtiere
Bilanz Tierschutzverein
Aufschlüsselung Stadt nd
StädteRegion
Einwohnerzahl? 338.332 314.000 270.000 366.000 335.975 643.751 233.000 550.000 269.000 250.000Seite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 20:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de