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241177-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Erweiterung Tierheim und Teilumsiedlung Kleingartenverein Flora e.V.

Nummer
241177-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 29.08.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 8 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 241177 Koalitionsantrag: Flächenerweiterung des Bonner Tierheims

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Text anzeigen (6.522 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241177-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Erweiterung Tierheim und Teilumsiedlung
Kleingartenverein Flora e.V.
Beratungsfolge
Rat 29.08.2024 Entscheidung
Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:
Unter Bezugnahme auf den Antrag legt die Verwaltung den nachstehenden
Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:
Beschlussvorschlag:
1. Die Kleingartenanlage Flora e.V. am Tierheim (Lambareneweg) wird teilwei-
se zurückgebaut, um dem Tierheim eine Ausdehnung im unbedingt erforder-
lichen Umfang zu ermöglichen, (vgl. Anlage 1).
2. Für den Teilumzug der Nutzer*innen des Kleingartenvereins Flora e.V. wird
eine Fläche an der Alfterer Straße in Bonn-Dransdorf vorgesehen und her-
gerichtet, auf der 21 Kleingartenparzellen ausgewiesen werden können. (vgl.
Anlage 2).
Zur Begründung wird ausgeführt:
Entgegen 241177-01 ST konnte die Verwaltung doch schon eine Stellungnah-
me zum Antrag realisieren und zieht die Vertagungsbitte daher zurück.
Das Tierheim Albert Schweitzer kann mit den bestehenden Flächen am Stand-
ort Lambareneweg den gesetzlichen Auftrag des Tierschutzes nur unzurei-
chend gewährleisten.
Die Verwaltung strebt – entsprechend der Intention des Antrages - eine dauer-
hafte Lösung an und hat hierzu die nachstehende Lösung entwickelt, die sich
inhaltlich in dem Rahmen der Vorgaben des Antrages bewegt.
Dabei wurde in Abstimmung mit der Tierheimleitung der Fokus darauf gelegt,
eine Erweiterung des Tierheims am Standort zu erreichen. Die bauliche Erwei-
terung des Tierheimes erfolgt in Verantwortung und Federführung des "Tier-
heim Albert Schweitzer - Tierschutz Bonn und Umgebung e. V.". Hierbei soll im
Auftrag der Stadtverwaltung ein Fachbüro zur Projektsteuerung unterstützen,
um die Belange der Autobahnsanierung, des örtlichen Bau- und Planungsrech-
tes, sowie die fachlichen Ansprüche des Tierschutzes beim konkreten Baupro-
jekt "Tierheim" zu koordinieren. Die notwendigen konsumtiven Mittel sind nicht
Bestandteil dieser Vorlage.Seite 1 von 5
Seite 2
Zugleich sollen die Interessen der benachbarten Nutzer*innen des Kleingarten-
vereins Flora e.V. durch Teilerhalt der Kleingärten am bestehenden Standort
und Schaffung eines zusätzlichen Standorts angemessen berücksichtigt wer-
den.
Eine Vergrößerung der Flächen des Tierheims um ca. 5.500 m² ist zwingend
erforderlich, um den Interessen des Tierwohls dauerhaft gerecht zu werden.
Hierfür müssen nach aktuellem Stand ca. 11 Kleingärten entfallen. Die verblei-
benden 21 Kleingärten bleiben dauerhaft als solche erhalten. Eine Prüfung der
natur- und artenschutzrechtlichen Belange für die Erweiterung des Tierheims
erfolgt mit Vorlage konkreter Ausbaupläne. Auf Grundlage der in diesem Zu-
sammenhang zu erarbeitenden Gutachten werden zu gegebenem Zeitpunkt
natur- und artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnah-
men festgelegt.
Als Ersatzfläche des entfallenden Teils der Anlage für den Kleingartenverein
Flora e.V. ist eine Fläche an der Alfterer Straße in unmittelbarer Nachbarschaft
zur bestehenden Kleingartenanlage "Zum Vorgebirge e.V." ausgewählt und mit
einem Landschaftsarchitekten ein Konzept für eine Kleingartenanlage erarbeitet
worden. Dort können 21 Parzellen dargestellt werden.
Geplant ist nun, die Kleingartenanlage am Tierheim (Lambareneweg) teilweise
zurückzubauen und den Kleingärtner*innen der entfallenden Kleingärten Er-
satzgärten auf der noch zu errichtenden Anlage anzubieten (Anlage 2).
Auch wenn nach der aktuellen Planung nur ca. 11 Kleingärten entfallen, ist der
Bedarf an Kleingärten in Bonn sehr groß. Neue Kleingärten sind in den letzten
Jahrzehnten nicht geschaffen worden. Vielmehr hat sich der Bestand durch die
Ausweisung von Baugebieten sukzessive reduziert.
Dieses Vorgehen wurde von Seiten der Verwaltung im Jahr 2023 mit dem
Stadtverband Bonn der Gartenfreunde e.V. vorbesprochen und am 05.03.2024
dem Vorstand des Flora e.V. vorgestellt.
Geplant ist nun im Jahr 2025 die Kleingartenanlage an der Alfterer Straße zu
errichten, und den Umzug der betroffenen Kleingärtner bis Mitte 2026 abzusch-
ließen.
Für die Errichtung der neuen Kleingartenanlage wurden auf der Grundlage ei-
ner Kostenschätzung insgesamt 1,3 Millionen Euro (inklusive Entschädigungs-
zahlungen für Lauben und das Vereinshaus sowie Rückbaukosten) an Kosten
geschätzt (100.000 € im Jahr 2024, 800.000 € im Jahr 2025 und 400.000 € im
Jahr 2026) und für den Haushalt angemeldet.
Die Fläche für die Neuerrichtung der Kleingartenanlage an der Alfterer Straße
liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Kottenforst und ist hier als
Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Daher ist für die Umsetzung eine land-
schaftsrechtliche Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich.
Diese wird nach Durchführung einer artenschutzrechtliche Prüfung und der
Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes in Aussicht gestellt.
Beide Gutachten sind beauftragt und werden bis September 2024 durch ein
externes Büro erarbeitet.Seite 2 von 5
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
01.28 Liegenschaftsmanagement 01.28.02 Gr.-bewirtschaftung allg.
Liegenschaftsvermögen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
100.000,00 €
800.000,00 €
400.000,00 €
52306012810
00/785200
2024
2025
2026
100.000,00 €
2024
HH-Planung
25/26
800.000,00 €
400.000,00 €
5230001281000
(beantragt)
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
ggf.
Entschädigungszahlun-
gen
Rückbaukosten
60.000,00 €
120.000,00 €
123000128
721000
2025
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
180.000,00 €
Anlage/n
1 Anlage_1_Tierheim-Erweiterung Kleingarten (öffentlich)
2 Anlage_2_Konzept Alfterer Strasse (öffentlich)Seite 3 von 5
Bahngelände
5
4
3
5
A 565
Dransdorfer Bach
Dransdorfer Bach
Lambareneweg
Tierheim
Tierheim
Lambareneweg
2
700
748
1900
750
699
745
1853
949
755
835
759
753
2087
747
834
959
2103
454
113
746
947
686
836
958
744
756
12
4
56
7
89
10
11
Vereins-
heim
3
Tor
Zuwegung
Zuwegung
Zuwegung
Zuwegung
Zuwegung
Zuwegung
Zuwegung
Weg
Zuwegung
Zuwegung
Schacht
Kanaldeckel
geplante Erweiterungs-
fläche Tierheim
ca. 5495 m²
aktuell genutzte Fläche Tierheim
(Flurstücke: 834,835,836,947,959)
ca. 6654 m²
Anlage 1Seite 4 von 5
Seite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 03:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de