241170 · Beschlussvorlage
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wahrnehmung von Aufgaben als Notfallsanitäterschule für Auszubildende von Feuerwehr und Rettungsdienst im Ausbildungsjahrgang 2025
Kerndaten
- Nummer
- 241170
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241170 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wahrnehmung von Aufgaben als Notfallsanitäterschule für Auszubildende von Feuerwehr und Rettungsdienst im Ausbildungsjahrgang 2025 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben als Berufsfachschule für Notfallsanitäter/ innen für 9 Auszubildende von Feuerwehr und Rettungsdienst, Ausbildungsbeginn 01.09.2025, wird zuge stimmt. Begründung Um die qualifizierte Besetzung der Rettungsmittel bei Feuerwehr und einge- bundenen Hilfsorganisationen sowie sonstigen Leistungserbringern dauerhaft zu sichern, sind Ausbildungsplätze für das Berufsbild „Notfallsani- ter/Notfallsanitäterinnen“ im städtischen Rettungsdienst vorzuhalten. Das Modell sieht bei der Feuerwehr zur Kompensation von in den nächsten Jahren zu erwartenden Abgängen, insbesondere durch Ruhestand, vor, dass nach einer am 01.09.2024 beginnenden dreijährigen Ausbildung von 9 Auszu- bildenden zur Notfallsanitäterin/ zum Notfallsanitäter im Anschluss die feuer wehrtechnische Grundausbildung erfolgt. Den staatlich anerkannten Notfallsa nitäterschulen kommt hierbei auf Grundlage des Notfallsanitätergesetzes und der hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen eine besondere Rolle zu. So trägt die Schule die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordinati- on des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie für die praktische Aus- bildung. Sie schließt auch entsprechende Kooperationsverträge mit Kranken- häusern, in denen praktische Ausbildungsabschnitte zu absolvieren sind. Das Rettungsgesetz NRW legt fest, dass es sich bei den Aufwendungen der Notfall sanitäterausbildung um Kosten des Rettungsdienstes handelt, die über die Be- nutzungsgebühren der Einrichtung zu refinanzieren sind. Die Kosten der Not fallsanitäterausbildung werden daher über Gebühren unter Beachtung der hier- zu vom Land NRW definierten Rahmenbedingungen refinanziert. Hier findet dieSeite 1 von 2 Seite 2 aktuelle Erlasslage entsprechende Anwendung. Die Dienstleistung fällt mit dem CPV-Code 80000000-4 (Allgemeine und berufliche Bildung) unter die im An- hang XIV der EU-Richtlinie 2014/24/EU gelisteten sozialen/ besonderen Dienst- leistungen. Nach § 64 VgV i.V.m § 130 Abs.1 GWB gilt gem. Art. 74 i.V.m. Art.4 lit. d der EU-Richtlinie für diese Dienstleistungen ein Schwellenwert von 750.000 €, ab dem ein EU-Verfahren durchzuführen wäre. Dieser Schwellen wert wird nicht erreicht. Dem folgend werden, nach Vorliegen des Einleitungs beschlusses, die staatlich anerkannten Notfallsanitäterschulen im Bereich Bonn/Rhein-Sieg im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach § 49 Abs. 1 UVgO i. V. m. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UVgO zur Abgabe eines Angebotes für 9 Auszubildende (Ausbildungsbeginn 1.9.2025) aufgefordert. Da die Schulen ortsnah sein müssen, um eine zügige Erreichbarkeit sicherstellen zu können, wird die Zahl der üblicherweise aufzufordernden Firmen unterschritten. Vergabeart: öffentlich offen (EU) 4 Aufgeforderte Firmen x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Ver- handlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/ Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto VOB UVgO 01.09.20 25-31.08.20 28 468.000 € für 3 Jahre VgV Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) Innenauftrag (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.01.16 Personalmanagement 541120 1105037 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Mittel X Vorbehaltlich RPA- Zustimmung Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de