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241167-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Genehmigung, Duldung bzw. Abriss von Aufbauten in Landschaftsschutzgebieten von Friesdorf, Lannesdorf und im Bereich beiderseites der Elisabethstraße Drucksachengruppe 241167

Nummer
241167-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.07.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Elisabethstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241167 Bürgerantrag: Rückbau von Gartenhäusern im "Grünen Bad zum Kottenforst" zwischen Dottendorf und Friesdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241167-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Genehmigung, Duldung bzw. Abriss
von Aufbauten in Landschaftsschutzgebieten von
Friesdorf, Lannesdorf und im Bereich beiderseites
der Elisabethstraße
Drucksachengruppe 241167
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Ergänzenden Stellungnahme:
Die Fragen werden aus bauordnungsrechtlicher Sicht wie folgt beantwortet:
1) In der Vorlage steht, die Verwaltung hat schon mehrfach Maßnahmen für
den Rückbau veranlasst. Wie viele in den letzten 4 Jahren waren das? Wie
viele Verfügungen wurden erlassen?
Bislang wurden noch keine förmlichen Verfügungen durch das
Bauordnungsamt erlassen. Im Jahr 2021 wurden das erste Mal umfangreich
Eigentümer*innen angeschrieben. Diese Initiative wurde im Oktober 2024
erneut aufgegriffen. In diesem Zusammenhang wurden insgesamt etwa 200
Eigentümer*innen angeschrieben und gebeten, den genehmigungsfähigen
Zustand ihrer Grundstücke herzustellen. Die angeschriebenen
Eigentümer*innen wurden außerdem aufgefordert, Fotos und ausführliche
Beschreibungen ihrer baulichen Anlagen einzureichen. Ziel ist es, die
genehmigungsfähigen Hütten durch nachträgliche Bauanträge zu legalisieren.
Die Verwaltung möchte betonen, dass großes Interesse an einer kooperativen
und transparenten Kommunikation mit den Grundstückseigentümer*innen
besteht.
2) Ferner wurde ausgeführt, dass die Eigentümer der Parzellen die Möglichkeit
hätten, ein Antragsverfahren zur Erlangung der Rechtssicherheit für die bereits
errichteten Hütten zu durchlaufen. Bis wann soll das Antragsverfahren gelaufen
sein?
Bislang wurde noch kein zeitlicher Rahmen für das Antragsverfahren festgelegt.
Das Bauordnungsamt steht in regem Kontakt mit den
Grundstückseigentümer*innen und Pächter*innen und arbeitet intensiv an
Kompromisslösungen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Des
Weiteren haben engagierte Bürger*innen ein freiwilliges Team gebildet, das
Unterstützung bei der Erstellung der Bauanträge anbietet und den AustauschSeite 1 von 3
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zwischen dem Bauordnungsamt und den Bürger*innen fördert. Dieses Team
verfolgt das Ziel, den Eigentümer*innen und Pächter*innen zu helfen, ihre
Anliegen besser zu verstehen und den Prozess der Genehmigung zu
erleichtern.
3) Auf Seite 2 der Vorlage unter dem Spielpunkt 4 steht, dass bis zu 4 m³
Brennholz genehmigungsfrei auf den Grundstücken gelagert werden darf.
Wofür? Wieso besteht hier die Möglichkeit Feuerholz zu lagern?
In anderen Bundesländern bestehen die Regelungen, dass in
Landschaftsschutzgebieten wesentlich mehr Brennholz gelagert werden darf. –
10 Ster – also 10 m³ Holz sind beispielsweise laut Faltblatt Pforzheim die
ungefähre Menge, die im Eigenbedarf im Vorrat umgetrieben wird.
Brennholz muss drei Jahre abgelagert sein, bevor es verbrannt werden darf.
4) Auf Seite 3 der Vorlage wurde ausgeführt, dass die Reduzierung der Hütten
mit einem hohen verwaltungstechnischen Aufwand veranlasst wurde. Worin
liegt der Aufwand? Ausführungen dazu werden erbeten. Welche weiteren
Prüfungen sind neben der Feststellung, wem die Parzelle gehört, wer die
Parzelle im Besitz hat und nutzt und ob die Nutzung konform ist oder nicht,
erforderlich? Wie viele Anschreiben sind erfolgt?
Der aktuelle hohe Verwaltungsaufwand ergibt sich aus der Bestandsaufnahme
von fast 200 erfassten Grundstücken. Darüber hinaus wurden weitere
Grundstücke recherchiert, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen
werden. Viele dieser Grundstücke gehören Eigentümer- und
Erbgemeinschaften, teilweise mit bis zu zehn Eigentümer*innen. Alle Mitglieder
dieser Gemeinschaften wurden kontaktiert, jedoch fand innerhalb der
Gemeinschaften häufig keine kommunikative Abstimmung statt, sodass viele
Eigentümer*innen individuell geantwortet haben.
Zusätzlich wurde das Bauordnungsamt über evtl. Pächter*innen der
betreffenden Grundstücke informiert, welche nachfolgend ebenfalls kontaktiert
wurden. In diesem Rahmen wurden vermehrt E-Mails und Schreiben versendet
sowie zahlreiche Telefonate geführt. Es finden regelmäßig Gespräche der
beteiligten Fachbereiche (Untere Naturschutzbehörde und Bauordnungsamt)
statt, ebenso wie interne Abstimmungen innerhalb des Bauordnungsamtes.
Zudem war es notwendig, alte Akten zu recherchieren, um umfassende
Informationen, zusammenzustellen.
In Kooperation mit der UNB wurde ein Kriterienkatalog sowie eine Checkliste
für die Einreichung von Bauanträgen erarbeitet. Dieses Dokument soll den
Eigentümer*innen und Pächter*innen eine klare Orientierung bieten und den
Antragstellungsprozess erleichtern.
Zur Frage der CDU:
1) Die Pächter der Grundtücke in Friesdorf haben mit dem Stadtverband der
Kleingartenfreunde e.V. Kontakt aufgenommen. Ändern sich die Möglichkeiten
für die Pächter, wenn der Stadtverband der Kleingartenfreunde e.V. dort mit
einsteigt? Sind andere Nutzungen aufgrund der Überführung in das
Vereinsrecht möglich?
Die rechtlichen Grundlagen zur Nutzung der Grundstücke (z.B. Planungsrecht,
Bauordnungsrecht, Landschaftsschutz) gelten für Einzelpersonen und Vereine
gleichermaßen.Seite 2 von 3
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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 07:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de