241164 · Beschlussvorlage
Hochbauqualifizierung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1 "Grootestraße/Lenaustraße" - Benennung der politischen Berater*innen
Kerndaten
- Nummer
- 241164
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241164 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Hochbauqualifizierung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1 "Grootestraße/Lenaustraße" - Benennung der politischen Berater*innen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung Rat 26.09.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur Beratung im Verfahren „Grootestraße/ Lenaustraße“ werden folgende Personen zur Wahl gestellt: Beratendes Mitglied: 1. 2. 3. 4. Stellvertretung: 1. 2. 3. 4. BegründungSeite 1 von 4 Seite 2 Anlass und Ziele Am 15.06.2021 hat die Bezirksvertretung Bonn die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1 " Grootestraße/Lenaustraße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf mit vorheriger Entwurfsüberarbeitung beschlossen (DS-Nr. 201805). Der geänderte Entwurf wurde den politischen Gremien im August 2022 vorgelegt (DS-Nr. 201805-04). Um im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens eine hohe Gestaltungsqualität zu sichern, wurde die Durchführung von Qualifizierungsverfahren für die Freiraum- und Hochbauplanung beschlossen (vgl. DS-Nr. 201805). Die Freiraumqualifizierung wurde in Form einer Mehrfachbeauftragung mit vier Landschaftsarchitekturbüros durchgeführt und zielte auf die Gestaltung der öffentlichen Freiräume, insbesondere der Nachbarschaftshöfe und der öffentlichen Erschließung, ab. Das Preisgericht tagte am 24.08.2023. Den ersten Rang belegte die Entwurfsarbeit des Büros studio grüngrau Landschaftsarchitekten aus Düsseldorf (vgl. DS-Nr. 231759). Studio grüngrau wurde in der Folge mit der weiteren Ausarbeitung der öffentlichen Freiräume beauftragt, die Grundlage des weiteren Bebauungsplanverfahrens sein wird. In der nun anschließenden Hochbauqualifizierung sollen Gestaltungsleitlinien für die Hochbauten inkl. Quartiersgaragen erarbeitet werden. Die Bewertung der Arbeiten erfolgt durch ein Empfehlungsgremium, welches sich aus Vertreter*innen der Auftraggeberin, der Stadt Bonn sowie externen Fachberater*innen zusammensetzt. Die politischen Berater*innen werden in das Verfahren einbezogen. Verfahrensablauf Das hochbauliche Qualifizierungsverfahren wird in Form einer kooperativen, konkurrierenden Planungswerkstatt (Mehrfachbeauftragung) mit mindestens 3 geeigneten Architekturbüros durchgeführt. In Ergänzung zur Beschlussvorlage über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (vgl. DS-Nr. 201805) handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, welches durch ein Empfehlungsgremium begleitet und zur Beschleunigung der Wohnraumförderung und -schaffung bereits vor Satzungsbeschluss durchgeführt wird. Sowohl das städtebauliche Konzept (vgl. DS-Nr. 201805-04) als auch die freiraumplanerische Gestaltung der öffentlichen Flächen und Nachbarschaftshöfe liegen bereits vor (vgl. DS-Nr. 231759). Eine Verfahrensberatung ist mit Vertreter*innen des Städtebau- und Gestaltungsbeirates erfolgt. Ausloberin ist die LANGEN MassivHaus GmbH & Co. KG. Der Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6122-1 "Grootestraße/Lenaustraße" wird voraussichtlich ab Oktober 2024 in den politischen Gremien beraten werden. Benennung der beratenden Mitglieder des Empfehlungsgremiums Die Wahl der Mitglieder erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW. Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten beratenden Mitglieder und jeweils eine Vertretung werden zur Planungswerkstatt, zur Zwischenpräsentation und zur Sitzung desSeite 2 von 4 Seite 3 Empfehlungsgremiums geladen. Termine für die Mitglieder des Empfehlungsgremiums Der Auftakttermin (Planungswerkstatt) ist voraussichtlich für das 4. Quartal 2024 vorgesehen. Das Empfehlungsgremium wird voraussichtlich im 1. Quartal 2025 tagen. Genaue Termine wurden noch nicht final festgelegt. Die Berater*innen werden über die konkreten Termine informiert, erhalten im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen und werden um Teilnahme gebeten. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 3 von 4 6WDGWEH]LUN%RQQ2UWVWHLO'UDQVGRUI hEHUVLFKWVSODQ]XPYRUKDEHQEH]RJHQHQ%HEDXXQJVSODQ 1UÄ*URRWHVWUDH/HQDXVWUDH³ %XQGHVVWDGW%RQQ$PW 0 *URRWHVWUDH *URRWHVWUDH /HQDXVWUDH /HQDXVWUDH +|OGHUOLQVWUDH 0|ULNHVWUDH 6SRUWSODW] $QGUHDV6FK| POOHU6SRUWDQODJH .OHLQJlUWHQ .OHLQJlUWHQ .OHLQJDUWHQVWUDH .OHLQJDUWHQVWUDH .OHLQH6WUDH *HZHUEHJHELHW %RQQ:HVWSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de