← zurück zu 241162

241162-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung einer Ampel/eines Zebrastreifens in der Sertürnerstraße

Nummer
241162-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.04.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Sertürnerstraße Straße· Venusberg, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 241162 Bürgerantrag: Einrichtung einer Ampel/eines Zebrastreifens in der Sertürnerstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.419 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241162-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Einrichtung einer Ampel/eines
Zebrastreifens in der Sertürnerstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
(FGÜ) sind für die Einrichtung eines Zebrastreifens grundsätzlich bindend.
Diese gibt die Anzahl erforderlicher Fahrzeug- und Fußgängerbewegungen im
Bereich einer solchen Querungshilfe vor. Die Verwaltung hat die
Verkehrsbelastung durch Fahrzeuge und Fußgänger*innen auf der
Sertürnerstraße durch eine Verkehrszählung erhoben und diese ausgewertet.
In der maßgebenden Spitzenstunde am Vormittag wurden 208 Kfz und maximal
30 Fußgänger*innen (in der Mittagsspitze) gezählt. Die Bemessungswerte
liegen unter den Grenzwerten zur Einrichtung eines FGÜ, welche mindestens
50 bis 100 Fußgänger*innen bei 200 bis 300 Kfz in der Spitzenstunde fordern.
In begründeten Ausnahmefällen kann von diesen Werten auch abgewichen
werden. Einen solchen Fall sieht die Verwaltung hier jedoch nicht als gegeben
an, da auch aus verkehrsplanerischer Sicht unter anderem wegen der dort
verkehrenden Buslinien die Einrichtung eines Zebrastreifens kritisch gesehen
wird.
Weiterhin hat die Verwaltung die Einrichtung einer Fußgängerampel
(Lichtsignalanlage, LSA) geprüft. Eine LSA ist bei der vorliegenden geringen
Verkehrsbelastung und bei einmaligen Kosten von ca. 70.000 € und laufenden
Kosten für die Unterhaltung als nicht verhältnismäßig zu bewerten. Die
erforderliche Busbeschleunigung für die in der Sertürnerstraße verkehrenden
Buslinien ist in dieser Kalkulation noch nicht enthalten.
Die Verwaltung ist bemüht, im Rahmen der Schulwegsicherung weitere
Möglichkeiten zu finden, eine Verbesserung der Situation im Sinne des Antrags
herbeizuführen. Das Aufstellen eines sogenannten Dialogdisplays (Danke 30!)
im Seitenbereich wird beispielsweise geprüft.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der
Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 07:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de