241162-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung einer Ampel/eines Zebrastreifens in der Sertürnerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 241162-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.04.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Sertürnerstraße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.419 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241162-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Einrichtung einer Ampel/eines Zebrastreifens in der Sertürnerstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) sind für die Einrichtung eines Zebrastreifens grundsätzlich bindend. Diese gibt die Anzahl erforderlicher Fahrzeug- und Fußgängerbewegungen im Bereich einer solchen Querungshilfe vor. Die Verwaltung hat die Verkehrsbelastung durch Fahrzeuge und Fußgänger*innen auf der Sertürnerstraße durch eine Verkehrszählung erhoben und diese ausgewertet. In der maßgebenden Spitzenstunde am Vormittag wurden 208 Kfz und maximal 30 Fußgänger*innen (in der Mittagsspitze) gezählt. Die Bemessungswerte liegen unter den Grenzwerten zur Einrichtung eines FGÜ, welche mindestens 50 bis 100 Fußgänger*innen bei 200 bis 300 Kfz in der Spitzenstunde fordern. In begründeten Ausnahmefällen kann von diesen Werten auch abgewichen werden. Einen solchen Fall sieht die Verwaltung hier jedoch nicht als gegeben an, da auch aus verkehrsplanerischer Sicht unter anderem wegen der dort verkehrenden Buslinien die Einrichtung eines Zebrastreifens kritisch gesehen wird. Weiterhin hat die Verwaltung die Einrichtung einer Fußgängerampel (Lichtsignalanlage, LSA) geprüft. Eine LSA ist bei der vorliegenden geringen Verkehrsbelastung und bei einmaligen Kosten von ca. 70.000 € und laufenden Kosten für die Unterhaltung als nicht verhältnismäßig zu bewerten. Die erforderliche Busbeschleunigung für die in der Sertürnerstraße verkehrenden Buslinien ist in dieser Kalkulation noch nicht enthalten. Die Verwaltung ist bemüht, im Rahmen der Schulwegsicherung weitere Möglichkeiten zu finden, eine Verbesserung der Situation im Sinne des Antrags herbeizuführen. Das Aufstellen eines sogenannten Dialogdisplays (Danke 30!) im Seitenbereich wird beispielsweise geprüft. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de