241160-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Antrag zur Überprüfung und möglichen Änderung der Geschäftsordnung bezüglich der Redemöglichkeit für Bürgervereine
Kerndaten
- Nummer
- 241160-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241160-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag: Antrag zur Überprüfung und möglichen Änderung der Geschäftsordnung bezüglich der Redemöglichkeit für Bürgervereine Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 27.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Beteiligung von Sachverständigen, Einwohnern und Vertretern von betrof- fenen Bevölkerungsgruppen in Sitzungen von Ausschüssen und Bezirksvertre- tungen ist in der Gemeindeordnung festgelegt. Gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 GO können die Ausschüsse Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen wer- den, und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen. Die Zuziehung muss durch Beschluss des Ausschusses erfolgen. Dieser Be- schluss kann allerdings kein eigenes Rede- oder gar Antragsrecht ermöglichen, sondern erlaubt nur die Stellungnahme auf Aufforderung des Ausschussvorsit- zenden oder auf Nachfrage der Ausschussmitglieder. Ähnlich wie § 58 Abs. 3 Satz 6 GO für die Ausschüsse sieht § 36 Abs. 5 Satz 4 GO für die Bezirksvertretung vor, dass sie zu einzelnen Punkten der Tagesord- nung Sachverständige und Einwohner anhören kann. Eine Beteiligung der Sachverständigen und Einwohner an der Beratung (Diskussion) ist allerdings unzulässig, da dies eine beratende Mitwirkung bedeuten würde, die nur be- stimmten in Absatz 6 und 7 genannten Personen gestattet ist. Neben der einmaligen Begründung des Anliegens wäre auch die Beantwortung von Fragen des Bezirksbürgermeisters oder von Bezirksverordneten im Rah- men der Beratung gestattet, die eigene Meldung für einen Wortbeitrag aller- dings nicht. Die Verwaltung empfiehlt daher den Bürgerantrag als erledigt zu erklären. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de