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241152 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Tempo 30-Zone in den Straßenabschnitten Kreuzung Servatiusstraße, Karl-Barth-Straße, Dottendorfer Straße

Nummer
241152
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
02.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.07.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.02.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 12.02.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 241152-03 ST Bürgerantrag: Tempo 30-Zone in den Straßenabschnitten Kreuzung Servatiusstraße, Karl-Barth-Straße, Dottendorfer Straße
  2. 241152-01 Bürgerantrag: Tempo 30-Zone in den Straßenabschnitten Kreuzung Servatiusstraße, Karl-Barth-Straße, Dottendorfer Straße

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241152
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
26.06.2024
Bürgerantrag: Tempo 30-Zone in den
Straßenabschnitten Kreuzung Servatiusstraße,
Karl-Barth-Straße, Dottendorfer Straße
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
27.08.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Beantragt wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bonn überall dort wo es
möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren. Besonders dringlich ist eine
Anordnung von Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten:
Kreuzung Servatiusstraße, Karl-Barth-Straße, Dottendorfer Straße.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 4
Betreff
Tempo 30 Servatiusstraße, Karl-Barth Straße, Dottendorfer Straße
Ihr Antrag
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner,
Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, verbesserte Lebensqualität, Luft-, Lärm- und
Klimaschutz in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bonn
überall dort wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren! Besonders dringlich ist eine Anordnung von
Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten:
Kreuzung Servatiusstraße, Karl-Barth Straße, Dottendorfer Straße.
Aus folgenden Gründen:
•Verkehrsfluss verbessern: auf allen drei Straßen um die Kreuzung herum gibt es in unmittelbarer Nähe Tempo
30 Abschnitte, nur der Bereich um die Kreuzung herum ist Tempo 50. Dies führt dazu dass es zu
Beschleunigungen und Abbremsen kommt. Der Verkehrsfluss kann du ein einheitliches Tempo 30 hier erheblich
verbessert werden.
•Lebensqualität mit Familien im Fokus: Dieser Stadtteil entwickelt sich, es werden neue Bauprojekte gestartet
(Miesengelände). Immer mehr junge Familien leben hier. Die Kreuzung ist für viele Kinder der Weg zur Schule,
Kita und zum Sport (Wasserland). Es kommt oft zu kritischen Situationen. Tempo 30 würde hier zu mehr
Entspannung und Lebensqualität führen.
•Lärmschutz: Der Verkehrslärm ist um die Kreuzung herum (besonders durch das Beschleunigen) oft sehr hoch.
Hier könnte mit Tempo 30 Abhilfe geschaffen werden.
•Umwelt- und Bevölkerungsschutz: Es gibt viele Gärten an diesen Straßen, Kinder gehen zur Schule („auf
Auspuffhöhe“). Eine geringere Geschwindigkeit führt zu weniger Abgasen und Feinstaub.
•Es gibt wenig Querungsmöglichkeiten für Kinder (z.B. zum Sport), die Straßen sind oft unübersichtlich durch
dauerparkende Anhänger/Wohnwagen. An weiten Teilen gibt es keine abgegrenzten Radwege. Eine Absenkung
der Geschwindigkeit auf Tempo 30 würde auch an dieser Stelle wesentlich dazu beitragen die Situation zu
entschärfen und zu verbessern.
Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht nach §45 (1c) vor, dass innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere
in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem
Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen anzuordnen sind.
Ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe
bestätigt, dass die Kommunen in Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung von Tempo 30 bei Weitem
nicht ausnutzen. Auch Bonn hat demnach deutlich weitergehende Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30,
als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass alle im verlinkten Rechtsgutachten aufgeführten Möglichkeiten zur
Anordnung vom Tempo 30 in Bonn durchgeprüft werden. Jede Kommune hat die Möglichkeit im
Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Darüber hinaus zeigt das Gutachten
Handlungsspielräume für Kommunen, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Schutz vor Verkehrslärm,
sowie in besonders sensiblen Bereichen wie Bade- oder heilklimatischen Kurorten um schon heute streckenweise
Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen anzuordnen. Vor allem über die Erstellung eines Lärmaktionsplans kann
Tempo 30 auch großflächig und strategisch umgesetzt werden, da die europäische Umgebungslärm-Richtlinie –
anders als das deutsche Lärmschutzrecht – planerische Ansätze zum vorbeugenden und vorsorgenden
Umweltschutz enthält. Darüber hinaus ist eine konkrete Lärmaktionsplanung geeignet, den
Straßenverkehrsbehörden gegenüber eine strikten Bindungswirkung auszulösen. Damit ergeben sich neue
Ermessensspielräume um Tempo 30 auf den oben genannten Straßenabschnitten anzuordnen. Zweifelsfalls lässt
sich eine großräumige Anordnung von Tempo 30 auch als Modellversuch realisieren.
Das Rechtsgutachten mit mehr Details finden Sie auf dieser Website: https://www.duh.de/tempo30/
Die Abbildung verdeutlicht den Flickenteppich. Der rot-gekennzeichnete Bereich sollte einheitlich Tempo 30 sein
(angehängt).
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Eingang meines
Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen,
Bonn, den 26.06.2024
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 4
Begründung des Antrags
Verkehrsfluss verbessern: auf allen drei Straßen um die Kreuzung herum gibt es in unmittelbarer Nähe Tempo
30 Abschnitte, nur der Bereich um die Kreuzung herum ist Tempo 50. Dies führt dazu dass es zu
Beschleunigungen und Abbremsen kommt. Der Verkehrsfluss kann du ein einheitliches Tempo 30 hier erheblich
verbessert werden.
•Lebensqualität mit Familien im Fokus: Dieser Stadtteil entwickelt sich, es werden neue Bauprojekte gestartet
(Miesengelände). Immer mehr junge Familien leben hier. Die Kreuzung ist für viele Kinder der Weg zur Schule,
Kita und zum Sport (Wasserland). Es kommt oft zu kritischen Situationen. Tempo 30 würde hier zu mehr
Entspannung und Lebensqualität führen.
•Lärmschutz: Der Verkehrslärm ist um die Kreuzung herum (besonders durch das Beschleunigen) oft sehr hoch.
Hier könnte mit Tempo 30 Abhilfe geschaffen werden.
•Umwelt- und Bevölkerungsschutz: Es gibt viele Gärten an diesen Straßen, Kinder gehen zur Schule („auf
Auspuffhöhe“). Eine geringere Geschwindigkeit führt zu weniger Abgasen und Feinstaub.
•Es gibt wenig Querungsmöglichkeiten für Kinder (z.B. zum Sport), die Straßen sind oft unübersichtlich durch
dauerparkende Anhänger/Wohnwagen. An weiten Teilen gibt es keine abgegrenzten Radwege. Eine Absenkung
der Geschwindigkeit auf Tempo 30 würde auch an dieser Stelle wesentlich dazu beitragen die Situation zu
entschärfen und zu verbessern.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4
Quelle: GoogleMapsSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de