241150 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Radwegvarianten im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB)
Kerndaten
- Nummer
- 241150
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 02.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 241150 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 25.06.2024 Bürgerantrag: Radwegvarianten im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 27.08.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Ich beantrage hiermit beide Varianten (Radweg nördlich oder südlich) der Poli- tik in Abwägung der verschiedenen Risiken zum Beschluß vorzulegen. Auch ist zu prüfen, ob mit Nutzungszahlen (Fahrgäste, Radfahrer) die Konfliktlinien dar- gestellt werden können. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Betreff ZOB - Beide alternative Entwürfe zur Abstimmung Ihr Antrag Für die Radwegevernetzung über den neuen ZOB gibt es zwei Entwürfe, ohne dass bislang eine objektive Abwägung der unterschiedlichen Belange der Fahrgäste als Fußgänger und Radfahrer in einer Konfliktabwägung Rad/Fußgänger und Busse/Rad vorgenommen wurde, wird die Planung des Radverkehrs durch die Maximilianstraße bevorzugt. Ich beantrage hiermit beide Varianten (Radweg nördlich oder südlich) der Politik in Abwägung der verschiedenen Risiken zum Beschluß vorzulegen. Auch ist zu prüfen, ob mit Nutzungszahlen (Fahrgäste, Radfahrer) die Konfliktlinien dargestellt werden können. Auch ist der Politik darzustellen, wie sich die unterschiedlichen Varianten auf die Förderfähigkeit des ZOBs auswirken, denn Barrierefreiheit kann wohl alleine nicht nur Niveaugleichkeit bedeuten, sondern sollte sämliche Aspekte einer ungehinderten Nutzung des ZOB für alle Fahrgäste mit untergeordneter Nutzung als Durchgangsstrecke für Radfahrer auf der Ost-West-Route abgewogen werden. Eine Risikoanalyse für Unfälle unter Berücksichtigung des Aufeinandertreffens von Rad auf Fußgänger und Bus auf Rad scheint hier angebracht, besonders auch im Hinblick auf eine gleichzeitig gewünschte Zunahme an ÖPNV-Fahrgästen durch Wachstum der Stadt und Zunahme des Anteils des Radverkehrs auf der den ZOB kreuzenden Netzroute. Der letzte Punkt sollte überprüft werden durch die Simulation einer Shared Space Lösung, die in Mainz seit mehreren Jahren funktioniert in dem die ganze ZOB-Fläche zunächst als Fußgängerzone ausgewiesen wird in der Bahnen Vorfahrt haben und Busse mit Schrittgeschwindigkeit ein und ausfahren können, was weniger Unfallgefahren und -häufigkeit bedeutet, da gegenseitige Rücksichtnahme allen Verkehrsteilnehmern besser vermittelt werden kann. Ein Video wie das Zusammentreffen gut abgewickelt werden kann ist unter YouTube: ""Mainzer Bahnhofsvorplatz - Sep 2012 - tilt shift"" zu finden Begründung des Antrags Eine gute Investition in die Zukunft des ZOB ist nur gegeben, wenn die Veränderungen langfristige Verbesserungen bewirken und die Attraktivität des ÖPNV, Fußverkehrs und Radverkehrs steigern können. Diese Abwägung ist bislang nicht erfolgt, da die Konflikt- und Risikoszenarien nicht objektiv abgewogen wurden. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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