241135 · Beschlussvorlage
Realisierungswettbewerb Ersatzneubau Feuerwache I - Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241135
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Anhörung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 241135 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Realisierungswettbewerb Ersatzneubau Feuerwache I - Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 11.09.2024 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 11.09.2024 Empfehlung Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 18.09.2024 Anhörung Rat 26.09.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für den Ersatzneubau der Feuerwache I in Bonn wird ein begrenzter, hochbaulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt. 2. Als stimmberechtigte Mitglieder im Preisgericht des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs „Ersatzneubau Feuerwache I“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn Nord werden unter Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW folgende Personen benannt: Stimmberechtigtes Mitglied: Stellvertretung: 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. Begründung zu 1. Die Auslobung des begrenzten, hochbaulichen Wettbewerbs liegt als Anlage bei. Diese regelt das vorgesehene Verfahren für alle Beteiligten und konkretisiert die Aufgabe für die Wettbewerbsteilnehmenden und beschreibt die vorhandenen Rahmenbedingungen.Seite 1 von 81 Seite 2 Anlass Mit Beschluss des Rates vom 24.06.2021 wurde die Verwaltung beauftragt einen Wettbewerb für einen Ersatzneubau der Feuer- und Rettungswache I, Lievelingsweg 112, vorzubereiten (DS-Nr. 210403). Die Verwaltung hat unter Einschaltung eines externen Büros eine Bedarfs- und Testplanung für einen Ersatzneubau auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache I durchgeführt und die Anforderungen in eine Auslobung und Wettbewerbsaufgabe überführt. Für die Erstellung der Bedarfs- und Testplanung wurden zahlreiche Prüfungen und Abstimmungen durchgeführt und unter anderem auch eine Verkehrsuntersuchung erstellt. Dies hat neben den Abstimmungen mit dem Nachbar BonnOrange einen erheblichen Zeitraum in Anspruch genommen. Die Aufgabenstellung ist nun soweit ausgereift, dass auf dem begrenzten Grundstück mit einem komplexen und zukunftsfähigem Raumprogramm ein Realisierungswettbewerb ausgelobt werden kann. Das Raumprogramm ist abgestimmt und wurde dem Personalrat Feuerwehr und Rettungsdienst zusammen mit der Auslobung des Wettbewerbs vorgelegt. Ziel des Wettbewerbs Die Feuer- und Rettungswache I befindet sich am Lievelingsweg in Höhe der Einmündung der Bornheimer Straße. Die Wache wurde 1973 in Betrieb genommen und in den wesentlichen Gebäudeteilen nur mit punktuellen baulichen Änderungen und Erneuerungen betrieben. Der bauliche Zustand ist teilweise schlecht, Arbeitssicherheits- und Brandschutzmängel konnten nur teilweise behoben werden, der Energiebedarf ist sehr hoch und die räumlichen Möglichkeiten entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Neben der Nutzung als Feuer- und Rettungswache werden Liegenschaft und Gebäude auch für den Führungs- und Tagesdienst genutzt. Weiterhin befindet sich dort der überwiegende Teil der feuerwehreigenen Werkstätten, sowie das Gebäude mit der Leitstelle (im technischen Verbund mit der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises) und den Räumen für die Einsatzleitung. Für den Krisenstab werden bei Bedarf geeignete Räume in der Feuerwache genutzt. Die Bestandsgebäude von 1973 sind in mehrfacher Hinsicht nicht zukunftsfähig und sollen daher durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Neben Mängeln im Bereich des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes, die zuletzt nur teilweise behoben werden konnten, der schlechten Energieeffizienz der Gebäudehülle, sind es vor allem die veränderten betrieblichen Anforderungen der Feuerwehr, (Fahrzeuggrößen, Stellplätze, Schwarz-/Weißtrennung, Anforderungen an den Ruhebereich etc.), die im Bestand nicht umsetzbar sind. Insgesamt muss der Feuerwehr- und Rettungsdienststandort auch aktuelle und zu erwartende Mehrbedarfe aufnehmen, die ebenfalls nur durch einen Neubau abgedeckt werden können. Die zentrale Lage des Grundstücks ermöglicht nicht nur kurze Fahrzeiten im eigenen Einsatzgebiet, sondern auch schnelle Unterstützungsmöglichkeiten für benachbarte Feuer- und Rettungswachen. Der Standort ist somit ohne Alternative. Aus diesem Grund ist auch während der Bauphasen der Betrieb der Feuer- und Rettungswache aufrecht zu erhalten. Dies gilt auch für wesentliche Teile des Werkstatt- und Logistikzentrums.Seite 2 von 81 Seite 3 Städtebau und Architektur Die Gebäude und deren Architektur sollen den Nutzerinnen und Nutzern von Feuerwehr und Rettungsdienst zeitgemäße und dauerhaft hervorragende Arbeitsbedingungen und Aufenthaltsqualitäten in einem rund um die Uhr genutzten Gebäude bieten. Der Standort soll zusammen mit der Nachbarnutzung von BonnOrange insgesamt städtebaulich aufgewertet werden und so die Attraktivität der Arbeitsplätze unterstützen. Das architektonische Erscheinungsbild soll die Nutzung als öffentliches Gebäude zeitgemäß widerspiegeln und sich städtebaulich in die Umgebung so einfügen, dass ein sichtbarer Akzent entsteht, der den Standort aufwertet und im Stadtbild sichtbar macht. Der aus mehreren Gebäuden bestehende Komplex der Feuerwehr soll dabei eine ablesbare Einheit bilden. Funktionalität Ziel ist es, die unterschiedlichen Funktionen so anzuordnen, dass die einzelnen Teilbereiche ohne gegenseitige Behinderung auf dem knapp geschnittenen Grundstück untergebracht werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Nutzer*innen von Feuerwehr und Rettungsdienst teilweise in verschiedenen Nutzungsbereichen beschäftigt sind. Besondere Aufmerksamkeit gilt kurzen Wegen sowie einer einfachen Orientierung und Auffindbarkeit der einzelnen Nutzungen auf dem Grundstück. Ökologische Ziele und Klimaresilienz In ökologischer Hinsicht wird angestrebt, ökologische Belastungen des Stadtklimas und der Umwelt, die von dem Neubau ausgehen, zu minimieren. Die Energieeffizienz und die Gebäudehülle des Neubaus in Verbindung mit erneuerbaren Energien sollen das Ziel der Klimaneutralität im Betrieb berücksichtigen. Gleichzeitig ist durch geeignete Maßnahmen die Integration in das Prinzip der Schwammstadt zu prüfen und aufzuzeigen. Ökonomische Ziele In wirtschaftlicher Hinsicht birgt die Planungsaufgabe mehrere Herausforderungen im Vergleich. Einerseits wird angestrebt, dass die Umsetzung innerhalb der genannten Kostenkennwerte erfolgt. Gleichzeitig gilt es, die Gesamtlebenszykluskosten des Neubaus zu optimieren. Ziel ist daher die Realisierung eines Neubaus, der auch hinsichtlich des Aufwands für Pflege, Reinigung und Instandhaltung, der Anpassungsfähigkeit an zukünftige Bedürfnisse und des zu erwartenden Rückbauaufwands am Ende des Lebenszyklus Maßstäbe setzt. Darüber hinaus wird auf die Bedeutung der konzeptabhängigen Folgekosten für die Sicherstellung während der Bauphase hingewiesen. Wettbewerbsverfahren Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt im Zuge eines VgV- Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswettbewerb. Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener, anonymer, hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt mit Blick auf die geforderte Integrale Planung an ein interdisziplinäres Planungsteam. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgtSeite 3 von 81 Seite 4 an die Bewerbergemeinschaft. Die Auswahl der 15 vorgesehenen Teilnehmenden erfolgt im Rahmen des EU- Teilnahmewettbewerbs. Fünf Teilnehmende werden von der Auslobenden Stelle zur Teilnahme aufgefordert und als Teilnehmende gesetzt, sofern sie die geforderten Bewerbungskriterien für die komplexe Planungsaufgabe erfüllen. Die Auswahl der weiteren Teilnehmenden erfolgt durch das Los, soweit sich mehr als zehn zusätzliche, qualifizierte Teilnehmende bewerben. Das Wettbewerbsverfahren und die Auslobung ist mit der Architektenkammer abgestimmt und dort unter der Registriernummer W 15/24 registriert. Ergänzende Aspekte der zukünftigen Entwicklung des Areals Der Rückblick in die Vergangenheit zeigt, dass über die Nutzungsdauer von etwa 50 Jahren unter Umständen mit einer Verdoppelung des Raumbedarfs in einzelnen Nutzungsbereichen zu rechnen ist. Dies gilt insbesondere auch für die Büroarbeitsflächen, wo im Raumprogramm und den funktionalen Anforderungen Vorsorge für mögliche Schwankungen des Bedarfs im üblichen Rahmen sowohl nach oben, als auch nach unten hin getroffen ist. Starke Zusatzbedarfe, die insbesondere auch aus der Zuweisung neuer oder der elementaren Änderung bestehender Aufgabenbereiche induziert werden können (wie beispielsweise aktuell durch die Einrichtung einer Abteilung „Bevölkerungsschutz“), können damit jedoch nicht abgedeckt werden. Daher soll im Sinne einer nachhaltigen Gesamtstrategie in der sich an den Wettbewerb anschließenden Planungsphase der ausgewählte Wettbewerbsentwurf dahingehend betrachtet werden, ob sich perspektivisch, weitere sinnvolle Möglichkeiten bieten, zusätzliche Büromodule zu realisieren. Diese könnten für eine (verwaltungsinterne) Fremdvermietung vorgesehen werden. Diese könnten bei entsprechendem Bedarf jedoch auch dem Verwaltungsbetrieb von Amt 37 zugeschlagen werden. Für den umgekehrten Fall des langfristigen Entfalls von Büroflächen sollen für die im Raumprogramm beschriebenen Büromodule die Möglichkeit zur Fremdvermietung berücksichtigt werden. Für andere potentielle Mehrbedarfe von Funktionsbereichen stehen auf langfristige Sicht - in überschaubarem Rahmen – entwurfsabhängig verbleibende Restflächen (z.B. an Stelle der jetzigen Leitstelle bei deren Entfall durch den Ersatzneubau) zur Verfügung. zu 2. Für das Preisgericht ist eine Besetzung vorgesehen, die sich aus Fachpreisrichter*innen und Sachpreisrichter*innen zusammensetzt. Die vier stimmberechtigten Sachpreisrichter*innen als Vertretung der politischen Gremien sowie jeweils eine Vertretung werden durch den Rat der Stadt Bonn benannt. Eine Einladung zu den Terminen des Preisgerichts erfolgt zeitnah nach Beschluss.Seite 4 von 81 Seite 5 Benennung der Mitglieder des Preisgerichts Vom Rat der Stadt Bonn sollen vier Mitglieder und jeweils eine Vertretung benannt werden. Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Termine Preisgericht: Freitag, den 13.12.2024 Preisgerichtsvorbesprechung, voraussichtlich als Videokonferenz Freitag, den 07.02.2025, ganztägig Rückfragenkolloquium mit vorangehender Vorbesprechung des Preisgerichts Mittwoch, den 11.06.2025, ganztägig Sitzung des Preisgerichts, Beginn 10.00 Uhr (Vorbesichtigung 09.00 Uhr) Das Preisgericht muss die Anforderungen des § 79 Abs. 3 VgV erfüllen. Dies ist mit der Zusammensetzung gegeben. Sofern diese Vorgaben nicht erfüllt werden, ist die Entscheidung des Preisgerichtes anfechtbar. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme Der Wettbewerb umfasst keine investiven Maßnahmen Konsumtive Kosten der MaßnahmeSeite 5 von 81 Seite 6 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 850.000 € 5201001291000 78.6500 WP 2025 850.000 € WP 2025 Einzahlungen / Erträge - Haushaltsbelastung jährlich - Anlage/n 1 Auslobung Realisierungswettbewerb Feuerwache I - Bonn (öffentlich)Seite 6 von 81 Wettbewerb Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Begrenzter anonymer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 Juli 2024Seite 7 von 81 Seite 8 von 81 Wettbewerb Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Begrenzter anonymer Realisierungswettbewerb nach RAW 2013 Auslobungsbroschüre Auslobende Stelle Nutzerin Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Bonn Berliner Platz 2 Lievelingsweg 112 53111 Bonn 53119 Bonn Ansprechpartner: Ansprechpartner: Markus Walter Marcus Hinz, René Breitenbach Bauherrin Städtisches Gebäudemanagement Berliner Platz 2 53111 Bonn Ansprechpartnerin: Margit Ventulett N.N. Wettbewerbsbetreuung neubighubacher Architekten und Stadtplaner PartGmbB Bismarckstraße 60 50672 Köln, Deutschland Jörg Neubig, Dipl.-Ing. Architekt und Stadtplaner BDA Simon Hubacher, Dipl. Architekt ETH/SIA info@neubighubacher.deSeite 9 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 4 Inhalt Teil 1 | Planungsaufgabe 6 1 Anlass und Ziele 6 1.1 Anlass 6 1.2 Ziele 8 2 Standort 10 2.1 Standortumfeld 10 2.2 Ausgangslage 10 2.3 Wettbewerbsgebiet 11 2.4 Erschließung und Verkehr 12 2.5 Leitungstrassen / Technische Erschließung 14 2.6 Bodenbelastungen 16 2.7 Lärmschutz 18 2.8 Stadtgrün und Klima 19 2.9 Bestandsgebäude 20 2.10 Bauetappen 21 3 Nutzungsanforderungen der Feuerwehr und Rettungsdienst 23 3.1 Verwaltung Feuerwehr und Rettungsdienst (2. BA, alternativ 1. BA) 24 3.2 Leitstelle (1. BA) 26 3.3 Feuer- und Rettungswache I (1. BA, Fahrzeug-hallen teilw. 2. BA) 29 3.4 Desinfektionshalle/Zentraldesinfektion (2. BA) 32 3.5 Werkstattzentrum (2. BA) 33 3.5.1. Zentrale An- und Auslieferung (2. BA) 33 3.5.2 Rettungsdienstzentraldepot (2. BA) 34 3.5.3 Kfz- Werkstatt (2. BA) 34 3.5.4 Gerätemagazin (2. BA) 35 3.5.5 Kleiderkammer (2. BA) 36 3.5.6 Bürobereich Werkstattzentrum (2. BA) 36 3.5.7 Funk- und Fernmeldewerkstatt (2. BA) 36 3.5.8 Sachgebiet IT (1. BA, Raumgruppe Leitstelle) 36 4 Funktionszusammenhänge 37 4.1 Funktionszusammenhänge Feuer- und Rettungswache 37 4.2 Funktionszusammenhänge Werkstattzentrum 38 4.3 Weitere Besonderheiten 39 5 Technische Vorgaben 40 5.1 Planungsrecht 40 5.2 Bauordnungsrechtliche Aspekte 42 5.3 Verkehrliche Erschließung/Stellplätze 44 5.4 Baumschutz und Grünmaßnahmen 44 5.5 Regenwassermanagement 47 5.6 Nachhaltigkeit 47 5.7 Wirtschaftliche Belange der Nachhaltigkeit 51 5.8 Brandschutz 52 5.9 Nutzungsspezifische Gebäudetechnik 54 5.10 Informations- und Kommunikationstechnik 55 5.11 Building Information Modeling 56 6. Vorschriften, Normen und Anlagen 57Seite 10 von 81 5 Teil 2 | Formaler Tei 58 1. Verfahren 58 1.1 Wettbewerbsart 58 1.2 Beurteilungskriterien 58 2. Beteiligte 60 2.1 Auslobende Stelle 60 2.2 Nutzerin 60 2.3 Auftraggeberin der Planungsleistungen/Bauherrschaft 60 2.4 Wettbewerbsbetreuung 60 2.5 Teilnahmeberechtigung 60 2.6 Wettbewerbsteilnehmer 61 2.7 Preisgericht 62 3. Unterlagen und Leistungen 63 3.1 Wettbewerbsunterlagen 63 3.2 Geforderte Leistungen 63 3.3 Anonymität, Kennzeichnung der Arbeiten 65 3.4 Haftung und Rückgabe 65 4. Meilensteine 66 4.1 Rückfragen, Kolloquium 66 4.2 Einlieferungstermine 66 4.3 Vorprüfung 66 4.4 Ausstellung der Arbeiten 66 4.5 Vorläufige Termine im Überblick 66 5. Urheberrecht / Weiterbeauftragung 67 5.1 Eigentum und Urheberrecht 67 5.2 Zuständige Stelle für Nachprüfverfahren 67 6. Ablauf des VgV-Verhandlungsverfahrens 68 6.1. Indikative Angebotsphase und Prüfung der Zuschlagskriterien im VgV-Verhandlungsverfahren 69 6.2 VgV-Verhandlungsgespräch 69 6.3 Letztverbindliche Angebotsphase 69 6.4 Feststellung der Zuschlagsfähigkeit 69 6.5 Scheitern des VgV-Verhandlungsverfahren 70 7. Auftragsversprechen 70 8. Vertragsgrundlagen 71 9. Glossar 72Seite 11 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 6 Teil 1 | Planungsaufgabe 1 Anlass und Ziele 1.1 Anlass Die Feuer- und Rettungswache I befindet sich am Lie- velingsweg in Höhe der Einmündung der Bornheimer Straße. Die Wache wurde 1973 in Betrieb genommen und in den wesentlichen Gebäudeteilen nur mit punktu- ellen baulichen Änderungen und Erneuerungen betrie- ben. Der bauliche Zustand ist teilweise schlecht, Ar- beitssicherheits- und Brandschutzmängel konnten nur teilweise behoben werden, der Energiebedarf ist sehr hoch und die räumlichen Möglichkeiten entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Neben der Nutzung als Feuer- und Rettungswache werden Liegenschaft und Gebäude auch für den Füh- rungs- und Tagesdienst genutzt. Weiterhin befindet sich dort der überwiegende Teil der feuerwehreigenen Werkstätten, sowie das Gebäude mit der Leitstelle (im technischen Verbund mit der Leitstelle des Rhein-Sieg- Kreises) und den Räumen für die Einsatzleitung. Für den Krisenstab werden bei Bedarf geeignete Räume in der Feuerwache genutzt. Das Hauptgebäude als L-förmiger Baukörper aus Wachtrakt, Werkstatttrakt und Verwaltungstrakt ist im Wesentlichen aus dem Baujahr 1973. Die integrierte Leitstelle auf dem Gelände wurde im Jahr 2013 in ei- nem eigenen, neuen und freistehenden Baukörper in Betrieb genommen. Der Schlauchtrockenturm mit gleichzeitiger Nutzung als Übungsturm, Antennen- und Sirenenträger wurde 2012 vollständig saniert. Die derzeit im nördlichen Bereich gelegene Nutzung des Tiefbauamtes ist aus dem gleichen Baujahr wie das Gebäude der Feuerwehr. Sie wird vor Baubeginn ver- lagert und die Liegenschaft der Feuerwehr angegliedert sowie im Zuge der hier gestellten Planungsaufgabe mit überplant. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze besteht eine im Jahr 2008 errichtete Sonderfahrzeughalle. Die Feuer- und Rettungswache I der Bundesstadt Bonn liegt auf einem Areal, das auch von bonnorange AöR, dem kommunalen Entsorgungsunternehmen, als Hauptstandort genutzt wird. Beiden Nutzungen sind ei- gene Grundstücke zugeordnet. Beide Nutzungsbereiche werden über den Verkehrs- knoten an der Einmündung der Bornheimer Straße in den Lievelingsweg erschlossen. Beide BetriebsgeländeSeite 12 von 81 7 verfügen über einen eigenen Zugang. Die Zukunftsent- wicklung des Grundstücks der bonnorange AöR ist Ge- genstand eines parallel durchgeführten Planungswett- bewerbs. Die Bestandsgebäude von 1973 sind in mehrfacher Hinsicht nicht zukunftsfähig und sollen daher durch ei- nen Ersatzneubau ersetzt werden. Neben Mängeln im Bereich des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes, die zuletzt nur teilweise behoben werden konnten, der schlechten Energieeffizienz der Gebäudehülle sind es vor allem die veränderten betrieblichen Anforderungen der Feuerwehr, (Fahrzeuggrößen, Stellplätze, Schwarz- /Weißtrennung, Anforderungen an den Ruhebereich etc.), die im Bestand nicht umsetzbar sind. Insgesamt muss der Feuerwehr- und Rettungsdienst- standort auch aktuelle und zu erwartende Mehrbedarfe aufnehmen, die ebenfalls nur durch einen Neubau ab- gedeckt werden können. Am 11.12.2018 hat der Rat den Brandschutzbedarfs- plan für die Jahre 2019 bis 2023 beschlossen (Druck- sachen-Nr. 1811905). Dieser enthält unter anderem eine Auflistung der in den nächsten Jahren notwendi- gen Baumaßnahmen und den Beschluss über deren Aufnahme in den Wirtschaftsplan des SGB. Die zentrale Lage des Grundstücks ermöglicht nicht nur kurze Fahrzeiten im eigenen Einsatzgebiet, sondern auch schnelle Unterstützungsmöglichkeiten für be- nachbarte Feuer- und Rettungswachen. Der Standort ist somit ohne Alternative. Aus diesem Grund ist auch während der Bauphasen der Betrieb der Feuer- und Rettungswache aufrecht zu erhalten. Dies gilt auch für wesentliche Teile des Werkstatt- und Logistikzentrums. Die Planungsaufgabe birgt daher eine doppelte Her- ausforderung. Erstens gilt es das beträchtliche Bauvolumen des Neu- baus der Feuer- und Rettungswache mit Werkstatt und Logistikzentrum, sowie der Verwaltungsnutzung auf dem feuerwehreigenen Grundstück, nachbarschaftsverträglich und unter Berücksichtigung der eingeschränkten Bebau- barkeit des nördlichen Grundstücksteils an der Auffahrt zwischen den Bundesautobahnen BAB A 555 und A 565 funktional bestmöglich umzusetzen. Die funktionale Zonierung des Neubaus erlaubt im bes- ten Fall den Betrieb der Feuer- und Rettungswache in- klusive der Werkstatt- und Verwaltungsnutzungen in al- len Bauphasen möglichst umfangreich aufrecht zu er- halten. Für den Funktionsteil der Feuer- und Rettungs- wache ist das zwingend. Die bauliche Lösung ist im Spannungsfeld dieser beiden Herausforderungen zu entwickeln. Der Umfang notwendiger Interimslösungen und Nutzungsauslagerungen ist zu minimieren. Die beiden Grundstücksteile des gesamten Areals, werden derzeit technisch über den Grundstücksteil der Feuerwehr Bonn erschlossen. Im Zuge der Umsetzung soll die technische Anbindung (Fernwärme, Wasser, Strom) beider Areale getrennt werden. Für die Planung ist davon auszugehen, dass dies vor dem Abbruch des ersten Bestandsgebäudes geschieht. Bei einer Umsetzung des Ersatzneubaus für die FW I in mindestens zwei größeren Bauabschnitten ist mit ei- ner Inbetriebnahme nach 2030 zu rechnen. Die Leitstelle ist aktuell mit Einrichtung des Telenotarzt- systems an der räumlichen Auslastungsgrenze angekom- men. Einzelne Nutzungen (Büroarbeitsplätze) die im Funktionszusammenhang in oder an der Leitstelle ange- ordnet werden sollten, müssen ausgelagert werden. Un- abhängig von der baulichen Abschreibungsdauer ist da- her davon auszugehen, dass die Leitstelle in den 2030er Jahren baulich ersetzt werden muss. Mit Blick darauf, dass der Zeitraum von Planungsvorlauf und Umsetzung ca. fünf Jahre beträgt, müsste absehbar spätestens kurz nach Inbetriebnahme des Neubaus der Feuer- und Rettungswache die Neubauplanung der Leit- stelle starten. Ein Ausbau als Erweiterung des dann neu errichteten Gebäudebestands ist nicht sinnvoll umsetzbar. Bei einem Ersatzneubau an gleicher Stelle würde ein In- terim für die Leitstelle unvermeidlich. Die Integration der Leitstelle ist daher Teil des Gesamtkonzepts. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat beschlossen die Vergabe der Planungsleistung des Großprojektes im Zuge eines Planungswettbewerbs, als interdisziplinä- ren Generalplanungswettbewerb zu vergeben. Über die Umsetzung des Bauvolumens hinaus verbin- det der Rat der Stadt Bonn weitergehende ökologische Zielsetzungen mit diesem Beschluss.Seite 13 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 8 1.2 Ziele Städtebau und Architektur Die Gebäude und deren Architektur sollen den Nutze- rinnen und Nutzern von Feuerwehr und Rettungsdienst zeitgemäße und dauerhaft hervorragende Arbeitsbe- dingungen und Aufenthaltsqualitäten in einem rund um die Uhr genutzten Gebäude bieten. Der Standort soll zusammen mit der Nachbarnutzung der bonnorange AöR insgesamt städtebaulich aufge- wertet werden und so die Attraktivität der Arbeitsplätze unterstützen. Das architektonische Erscheinungsbild soll die Nutzung als öffentliches Gebäude zeitgemäß widerspiegeln und sich städtebaulich in die Umgebung so einfügen, dass ein sichtbarer Akzent entsteht, der den Standort aufwertet und im Stadtbild sichtbar macht. . Dabei soll der Nutzungszweck als Feuer- und Ret- tungswache transparent werden und unmittelbar er- kennbar sein. Der aus mehreren Gebäuden beste- hende Komplex der Feuerwehr soll dabei eine ables- bare Einheit bilden. Ziel ist es die Neubauten nachbarschaftsverträglich mit ih- rer Baumasse als „Betrieb“ und den Verkehr, der durch den Standort induziert wird, auf dem Grundstück unterzu- bringen. Bauabschnittsbildung Ziel ist es, durch eine kluge Bauabschnittsbildung und Rückbauplanung, die Folgekosten möglichst gering zu halten. Angestrebt wird durch die frühzeitige Mitbe- trachtung der baulogistischen Herausforderungen ein hohes Maß an Planungssicherheit aufzuzeigen, bezie- hungsweise zu erreichen. Die in der Testplanung vorskizzierten Bauetappen und Baufenster (s. 2.10) sind unbedingt einzuhalten, um den laufenden Betrieb der Feuerwache sicherzustellen. Bei ei- ner Abweichung von den Vorgaben der Auslobung bezüg- lich der Bauabschnitte und -fenster muss nachgewiesen werden, dass der Betrieb der Feuerwache weiterhin si- chergestellt ist. Andernfalls handelt es sich um einen schweren Verstoß gegen die Vorgaben der Auslobung, der die Umsetzbarkeit des Projekts in Frage stellt. „Gute Nachbarschaft“ Während und nach Fertigstellung des Neubaus der Feuerwache soll die dauerhafte Funktionalität des be- nachbarten Standortes der bonnorange AöR gewähr- leistet sein, andernfalls handelt es sich um einen schweren Verstoß gegen die Vorgaben der Auslobung, der die Umsetzbarkeit des Projekts in Frage stellt. Funktionalität Ziel ist es die unterschiedlichen Funktionen, so anzu- ordnen, dass die einzelnen Teilbereiche ohne gegen- seitige Behinderung auf dem knapp geschnittenen Grundstück untergebracht werden. Dabei ist zu berück- sichtigen, dass Nutzer*innen von Feuerwehr und Ret- tungsdienst teilweise in verschiedenen Nutzungsberei- chen beschäftigt sind. Besondere Aufmerksamkeit gilt kurzen Wegen, einer einfachen Orientierung sowie Auf- findbarkeit der einzelnen Nutzungen auf dem Grund- stück. Dies ist insbesondere hinsichtlich einer bestmög- lichen Verkürzung der Ausrückzeiten zu beachten. Einer gegen Schadenereignisse resilienten Ausführung und Anordnung der Gebäude ist besonderes Augen- merk zu schenken. In diesem Zusammenhang sind ins- besondere die folgenden Aspekte relevant: - Erdbebensicherheit - Ersatzstromversorgung - Ggf. Ersatzwärmeversorgung - Ausschluss von Holzbauweise - Sicherheit bei Starkregenereignissen/Hochwasser (insb. Anordnung von technisch sensiblen Berei- chen in Obergeschossen) - Erhöhte Sicherheit gegen Sturmschäden (insb. Dacheindeckung) - Redundante Anbindung an Kommunikationsnetze - Flächendeckende Brandfrüherkennung Ökologische Ziele und Klimaresilienz Die Gebäudehülle und der Primärenergieverbrauch sol- len mindestens dem Effizienzhausstandard 40 entspre- chen. Daneben werden die Verwendung von ressour- censchonenden, dem Konzept des zirkulären Bauens entsprechenden Baumaterialien und Konstruktionen angestrebt. Zur Anpassung an die sich weiter intensivierenden Fol- gen des Klimawandels sollen mit Blick auf den Standort und die gesetzte Nutzung vorhandene Potenziale zur Verbesserung der lokalen Situation genutzt werden. Neben der Berücksichtigung der Starkregenvorsorge ist hier insbesondere die Reduktion der Hitzebelastung sowie die Berücksichtigung des Schwammstadtprinzips (Vorsorge vor Trockenheit) zu nennen.Seite 14 von 81 9 Luftbild zur Lagebeschreibung im Stadtbereich (Grafik: Tim-Online) Ökonomische Ziele In wirtschaftlicher Hinsicht birgt die Planungsaufgabe mehrere Herausforderungen im Vergleich. Einerseits wird angestrebt, dass die Umsetzung innerhalb der ge- nannten Kostenkennwerte erfolgt. Gleichzeitig gilt es, die Gesamtlebenszykluskosten des Neubaus zu optimieren. Ziel ist daher die Realisierung eines Neubaus, der auch hinsichtlich des Aufwands für Pflege, Reinigung und Instandhaltung, der Anpas- sungsfähigkeit an zukünftige Bedürfnisse und des zu erwartenden Rückbauaufwands am Ende des Lebens- zyklus Maßstäbe setzt. Darüber hinaus wird auf die Bedeutung der konzeptab- hängigen Folgekosten für die Sicherstellung während der Bauphase hingewiesen.Seite 15 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 10 2 Standort 2.1 Standortumfeld Am nördlichen Rand des Gewerbegebietes zwischen Nordstadt und der Abfahrt zwischen den der Bundesau- tobahn A 555 und A 565 befindet sich das Grundstück der Feuer und Rettungswache I in Bonn. Der öffentliche Raum ist von sich aus von leistungsfä- hig dimensionierten Straßenräumen geprägt, die aber häufig überlastet sind. Formen der Nahmobilität, wie Fußgänger und Radfahrer sind in diesem autogerech- ten Stadtumfeld eher eine Randerscheinung. Die umgebende Bebauung stellt sich als heterogen dar, mit Wohn-, Büro- und Gewerbenutzungen in unter- schiedlichen Bautypologien. 2.2 Ausgangslage Das Areal von Feuerwehr und bonnorange AöR befin- det sich am Rand eines heterogenen Gewerbegebietes auf einem Grundstück am Autobahnkreuz und zwi- schen den anschließenden Autobahnen und den Stadt- teil-Erschließungsstraßen. Unmittelbar angrenzend befindet sich als städtebauli- cher Fremdkörper ein kleines Wohngebiet in Zeilenbau- weise. Dieses Wohnensemble aus den 1960er Jahren wurde als Bebauung eines Gleisdreiecks umgesetzt. Beide Gleistrassen der ehemals Köln-Bonner-Eisen- bahn (KBE) existieren heute nicht mehr. Die östlich an- grenzende Bahntrasse, ein ehemaliges Gütergleis der Köln-Bonner Eisenbahnen AG, die entlang des histori- schen Gerichtswegs nach Norden verlief, ist dagegen bis heute in den Flurstücken auf Teilen der engeren und weiteren Nachbarschaften nachvollziehbar. Auf dem westlichen Teil des Feuerwehrgrundstücks der Feuer- und Rettungswache I, auf dem auch der Neubau der Leitstelle steht, befindet sich eine ehemalige Kies- grube. Diese Kiesgrube wurde zwischen 1910 und 1951 verfüllt und im Zuge der dort entstandenen Wohn- bebauung als Kleingartenanlage ausgewiesen. Der Teil des Grundstücks grenzte ebenfalls an das ehemalige Eisenbahngleis und den damals parallel dazu verlau- fenden Gerichtsweg. Mit dem Ausbau der Bundesautobahn 555 und der An- schlussstelle an die Bonner Tangente, die später zur A 565 wurde, erfolgte eine grundlegende Neumodellie- rung der Topografie zwischen Lievelingsweg, Zeisig- weg und Autobahnkreuz, so dass sich das Areal von Feuerwehr und der bonnorange AöR auf einem leicht erhöhten Plateau befindet.Seite 16 von 81 11 2.3 Wettbewerbsgebiet Abgrenzung Der Bearbeitungsbereich des Realisierungswettbe- werbs wird im Süden durch den Lievelingsweg und im Osten durch das Grundstück von bonnorange AöR, Flurstück 616 begrenzt. Im Norden grenzt das Grund- stück an eine Ausfahrt der Bundesautobahn 555. Im Westen grenzt das Grundstück an den Zeisigweg und an eine öffentliche Grünfläche mit Bolzplatz mit der Flurstücknummer 283, sowie an ein Grundstück mit Wohnbebauung mit der Flurstücknummer 228. Die Zufahrt zum Grundstück der Feuer- und Rettungs- wache erfolgt über den Knoten Lievelingsweg/Bornhei- mer Straße im Süden, über eine Hofeinfahrt durch das Gebäude sowie eine Nebeneinfahrt entlang des beste- henden Gebäudes. Übersichtsplan des Wettbewerbsgebiets (Grafik: neubig hubacher)Seite 17 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 12 2.4 Erschließung und Verkehr KfZ Der Standort wird über eine gemeinsame Zufahrt von Feuerwehr und der bonnorange AöR erschlossen, die als vierter Arm an den lichtsignalgeregelten Knoten- punkt Lievelingsweg/Bornheimer Straße angeschlos- sen ist. Der Lievelingsweg verbindet den Potsdamer Platz, der das Ende der Autobahn A 555 darstellt (Osten), mit der Anschlussstelle Bonn-Tannenbusch der A 565 im Wes- ten. Vom Kreisverkehr Potsdamer Platz führen zwei Fahr- streifen in den Lievelingsweg nach Westen. Der rechte Fahrstreifen ist als Bypass von der A 555 ausgeführt, der linke Fahrstreifen ist die Ausfahrt aus dem Kreisver- kehr für alle Richtungen (östlicher Lievelingsweg, Dorotheenstraße, Heinrich-Böll-Ring und A 555). Auf den ersten zwanzig Metern sind die beiden Fahrstreifen vom Potsdamer Platz kommend durch eine durchgezo- gene Linie getrennt, erst danach ist eine Verflechtung der Verkehre möglich. Im weiteren Verlauf wird der linke Fahrstreifen zum Linksabbiegestreifen in die Bornheimer Straße. Der westliche Teil des Lievelingswegs ist bis auf den unmittelbaren Knotenpunktbereich Bornheimer Straße ebenfalls zweistreifig pro Richtung. In West-Ost-Rich- tung ist der rechte Fahrstreifen ein Rechtsabbiegestrei- fen in die Bornheimer Straße, der an der Lichtsignalan- lage Bornheimer Straße als freier Rechtsabbieger in die Bornheimer Straße und dort auf einem eigenen Fahr- streifen weiterführt. Neben der Zu- und Ausfahrt für die Feuerwehr und bon- norange AöR liegt die Alarmausfahrt der Feuerwehr, die ebenfalls direkt in den Knotenpunkt führt und damit eine Ausfahrt in alle Richtungen ermöglicht. Die Feuer- wehr kann manuell eine „Feuerwehrphase“ im Lichtsig- nalprogramm des Knotenpunkts anfordern, bei der alle Fahrzeugströme und Fußgängerfurten auf „Rot“ ge- schaltet werden. Die Lichtsignalanlage des Knoten- punkts ist ansonsten verkehrsabhängig geschaltet. ÖPNV Der Standort ist durch zwei Buslinien und zwei Stadt- bahnlinien an den öffentlichen Personennahverkehr an- gebunden. Die Buslinie 602 (Waldau – Bonn Hbf – Tannenbusch Agnetendorfer Straße) hält an der Haltestelle Zeisig- weg in unmittelbarer Nähe auf dem Lievelingsweg westlich des Knotens Bornheimer Straße. Die Buslinie 633 (Endenich Nord S-Bahn – Ramersdorf Stadtbahn) hält in Fahrtrichtung Ramersdorf an der Haltestelle Zeisigweg östlich des Knotens Bornheimer Straße. In Richtung Endenich ist die nächste Halte- stelle, die 250 m Fußweg entfernt liegende Haltestelle Heinrich-Böll-Ring. In 550 m Fußwegeentfernung liegt die Haltestelle Propsthof Nord von der im 10 min-Takt die Stadtbahn- linie 63 verkehrt. Die Linie 63/16 fährt zwischen Bad Godesberg und Tannenbusch im 10 min-Takt. Jede zweite Bahn (Linie 16) fährt weiter nach Köln-Niehl. In 650 m Fußwegeentfernung liegt die Haltestelle Brühler Straße, die von der Stadtbahnlinie 68/18 bedient wird, die im 20 min-Takt, zwischen Hauptbahnhof und Köln Thielenbruch verkehrt (über Bornheim, Brühl, Köln- Neumarkt) Radverkehr Zwischen Potsdamer Platz und Bornheimer Straße wird der Radverkehr in beide Richtungen auf einem benut- zungspflichtigen Radweg auf der Südseite des Lie- velingswegs geführt. Westlich der Bornheimer Straße wechselt die Radverkehrsführung für den Radverkehr Richtung Westen auf die Nordseite, wo der Gehweg für den Radverkehr freigegeben ist. Auf der Südseite des Lievelingswegs befindet sich ein benutzungspflichtiger Radweg für den Verkehr Richtung Osten. Auf der Bornheimer Straße gibt es auf der Westseite (Richtung Süden) einen benutzungspflichtigen Rad- weg, auf der Ostseite südlich der Brühler Straße einen benutzungspflichtigen Geh-/Radweg der ab der Brühler Straße in einen Gehweg „Radfahrer frei“ übergeht. Weitergehende Informationen zu den Verkehrszählun- gen und Abbildungen zum Verkehr sind der Verkehrs- untersuchung zur Projektvorbereitung in den Unterla- gen zu entnehmen.Seite 18 von 81 13 Übersichtsplan ÖPNV-Verbindungen (Grafik: verkehrskonzept, Aachen Buslinie 602 Buslinie 633 U- Bahnlinien 18 und 68 U-Bahnlinie 16Seite 19 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 14 2.5 Leitungstrassen / Technische Erschließung Für das Grundstück liegt eine umfassende Leitungs- auskunft vor. Die Unterlagen zu den Leitungsplänen lie- gen auch als CAD-Dateien vor. Fernwärme Die Fernwärmetrasse liegt in der Bornheimer Straße und wird am Lievelingsweg nach Westen hin in den Lie- velingsweg geführt. Sie liegt hier unter der Fahrspur in Fahrtrichtung Potsdamer Platz. Die Fernwärme wird vom Lievelingsweg über einen Stich vor Kopf des Be- standsgebäudes auf das Gelände geführt und überge- ben. Die Fernwärme wird von der Übergabestation auf dem Grundstück zur Heizungszentrale im UG der Ge- bäudeteile D und E (siehe Abschnitt 2.9) geführt. Dort erfolgt auch die Übergabe der Wärme an bonnorange AöR. Fernwärme der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg-GmbH SWB wird zu 50,7 % aus re- generativ erzeugter Wärme/Abwärme bereitgestellt. Sie hat folgende Kennzahlen Primärenergiefaktor 0,00 gem. §22 Absatz 2, GEG 2020 Primärenergiefaktor (nach Kappung und EE-Bonus, nach GEG zu verwenden 0,25 gem. §22 Absatz 3, GEG 2020 Emissionsfaktor (nach Anlage 9, Nr. 1c) 0 g/kWh [g CO2-Äquivalent pro kWh] Im ersten Bauabschnitt (siehe Abschnitt 2.10) ist von einer Interimslösung für die Aufrechterhaltung des lau- fenden Betriebs auszugehen. Spätestens zu Beginn des zweiten Bauabschnitts ist von einer Eigenversor- gung des Grundstücks von bonnorange AöR mit Wärme auszugehen. Stromversorgung Die Stromversorgung des Grundstücks erfolgt einer- seits ausgehend vom Trafohaus am Zeisigweg über die dortige Sportfläche nordseitig der heutigen Leitstelle, andererseits am Lievelingsweg westlich des Bestands- gebäudes. Kommunikationstechnik Es sind zahlreiche Kommunikations-Leitungswege (Glasfaser und Kupfer) unterschiedlicher Provider vor- handen. Deren Weiternutzung, auch während der Bau- phase, ist essentiell für den Betrieb der Feuer- und Ret- tungswache Übersichtsplan Leitungstrassen auf dem Grundstück (Grafik: neubig hubacher) Gas Frischwasser Abwasser FernwärmeSeite 20 von 81 15 Gas Das Grundstück der Feuerwehr ist laut der Leitungsaus- kunft bisher nicht an die Gasversorgung angeschlossen. Gastrassen liegen im Lievelingsweg sowie im Zeisigweg. Entwässerung Die Entwässerung des Feuerwehrgrundstücks erfolgt mit Ausnahme des westlichen Hofbereichs zwischen Leitstelle und Bestandsgebäude Richtung Osten. Das Abwasser wird hier an zwei Stellen auf dem Grundstück von bonnorange AöR in den tieferliegenden großen Ka- nal eingeführt. Übergeordnete Leitungstrassen Zusätzlich queren drei übergeordnete Leitungstrassen das Grundstück. a) Auf dem Grundstück der Feuerwehr liegt eine DN500 Frischwasserleitung. Diese Frischwasser- leitung verläuft vom Lievelingsweg im Süden des Plangrundstückes in nördlicher Richtung bis über die Grundstücksgrenze hinaus über die Nachbar- grundstücke (Flurstücke 228, 612). Im nördlichen Teil des Grundstücks der Feuerwehr quert diese Frischwasserleitung wieder das Grundstück, ehe sie in Richtung Bundesautobahn 555 abknickt. Am Lievelingsweg quert die Leitung das Unterge- schoss des Bestandsgebäudes. Für die Planung ist davon auszugehen, dass diese überörtliche Frisch- wasserleitung verlegt oder erneuert und so über- baut wird, dass im Havariefall eine Beeinträchtigung des Feuerwehrgebäudes nicht eintritt. Denkbar ist eine Trassenführung unter einer neuen N-S-Ver- kehrserschließung auf dem Grundstück parallel zur Grundstücksgrenze von bonnorange AöR. b) Zudem verläuft in ca. 10m Tiefe ein übergeordneter Abwasserkanal mit den Abmessungen 1,35 m x 0,90 m über das Areal von Feuerwehr und bonno- range AöR . Aus Richtung Norden von der Bunde- sautobahn herkommend, quert der Kanal das Grundstück der Feuerwehr diagonal auf das Nach- bargrundstück von bonnorange AöR. Hier knickt er unter der bestehenden Straßenfläche nach Süden ab bis zur Schranke am Zugang des Geländes von bonnorange AöR. c) Von dort erfolgt der Anschluss an den Hauptkanal im Lievelingsweg. Dort, wo der Kanal seine Rich- tung verändert, befinden sich Revisionsschächte. d) Alle Kanalschächte auf dem Grundstück müssen anfahrbar sein, die Zuwegung verläuft allerdings nicht zwangsläufig über der Kanaltrasse, die Zuwe- gung muss mindestens 3,50 m breit, 4,50 m hoch und für 40 t – Fahrzeuge geeignet sein (längstes Fahrzeug trägt die Bezeichnung Canalmaster F 140KWA A Prof. mit dem Fahrgestell Actros 2548 L 8x2/6 VLA ENA). Weiterhin muss eine Aufstellflä- che um den Schacht herum freigehalten werden. Dies betrifft auf dem Grundstück der Feuerwehr nur den Zugangsschacht an der Nordgrenze des Grundstücks. An den Knickpunkten des Kanals werden jeweils Abwässer der beiden Gelände in diesen Hauptkanal eingeleitet (s.o.). e) Ausgehend vom Trafohaus nördlich der Leitstelle verläuft zudem eine Stromtrasse Richtung Norden über das Grundstück der Feuerwehr hinaus. Sie verläuft dabei im Planungsbereich in Nachbarschaft zur oben genannten, übergeordneten Frischwas- serversorgung.Seite 21 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 16 2.6 Bodenbelastungen Auffüllungen und Altlasten Das Grundstück der Feuerwache I befindet sich teil- weise im Bereich einer ehemaligen Kiesgrube. Diese Kiesgrube wurde mit Auffüllungen versehen, ehe dort das derzeitige Gebäude der Feuerwache errichtet wurde. Die Untere Bodenschutzbehörde weist darauf hin, dass für das Plangebiet zwei Einträge im Altlasten- kataster der Bundesstadt Bonn vorhanden sind. Ihre genaue Lage ist in einer entsprechenden Unterlage do- kumentiert: Altablagerung 7422-013 Die mit der Nr. 7422-013 dokumentierte Altablagerung befindet sich im westlichen Bereich des Flurstücks 617 zwischen dem Trafohaus und der öffentlichen Sportflä- che nördlich der Leitstelle im Norden bis zum Lie- velingsweg im Süden. Hierbei handelt es sich um eine länglich geformte Altablagerung, die aus der Verfüllung einer ehemaligen Sand- und Kiesgrube entstanden ist. Diese wurde etwa 1910 angelegt und bis spätestens 1951 wieder verfüllt. Untersuchungen der Altablage- rung zeigen, dass variierende Ablagerungsmächtigkei- ten vorliegen. Diese reichen von einigen wenigen Me- tern bis zu etwa zehn Metern. Das Deponat besteht in der Hauptsache aus Erdaushub mit wechselnden An- teilen an Bauschutt und Müll. Überwiegend liegt eine geringe Lagerungsdichte vor. Bodenluftmessungen zeigten, dass eine Entwicklung von Deponiegas zwar nachweisbar ist, aber kein Me- than entsteht. Hinsichtlich der Neubebauung sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen: - Die Altablagerung stellt kein Hemmnis dar, zu dessen Überwindung ein unverhältnismäßig ho- her Aufwand einzuplanen ist. Der Baugrund im Bereich der Altablagerung wird im Falle einer Überbauung eine Sondergründung notwendig machen, was zu erhöhten Kosten führen wird. Eine Möglichkeit, diese zu umgehen, wäre, den Bereich der Altablagerung von einer Bebauung auszunehmen. - Bei Eingriffen in den Boden im Bereich der Altab- lagerung, z.B. durch Untergeschosse oder eine Tiefgarage ist davon auszugehen, dass der Erdaushub erhöhte Gehalte an Schadstoffen ausweist, was erhöhte Kosten bei einer Entsor- gung bedingt. - Die gezielte Einleitung von gesammeltem Nie- derschlagswasser in den Untergrund mit einer Rigole ist im Bereich der Altablagerung nicht zu- lässig. - Die Positionierung von Erdwärmesonden, um den Neubau mit Geothermie zu versorgen ist im Bereich einer Altablagerung üblicherweise nicht genehmigungsfähig. Altstandort 7422-117 Bei diesem Altstandort handelt es sich um den Bereich einer ehemaligen Betriebstankstelle. Sie schließt süd- und ostseitig an die an der Grundstücksgrenze zu bon- norange AöR liegende Sonderfahrzeughalle an. Der Altstandort ist zum größten Teil auf dem benachbarten Grundstück gelegen, das von der bonnorange AöR ge- nutzt wird. Lediglich ein kleinerer Teil des Altstandortes ragt in das Grundstück der Feuerwehr hinein. Die Betriebstankstelle wurde, folgt man den bei der Un- teren Bodenschutzbehörde vorliegenden Unterlagen, im Jahr 1998 stillgelegt. Nachfolgende Untersuchungen zeigten, dass es durch den Betrieb der Tankstelle zu Verunreinigungen des Untergrundes gekommen ist. Durchgeführte Sanierungsmaßnahmen führten zu der Einschätzung, dass keine nennenswerten Belastungen mehr vorhanden sind. Allerdings sollte bei einem Erdaushub in diesem Bereich die ausführende Firma in Kenntnis gesetzt werden und eine Baubegleitung ein- gefordert werden. Inwieweit und in welcher Klasse Aushub in dieser Hö- henschicht deponiepflichtig ist, bedarf weiterer Prüfun- gen. Insgesamt wird darauf hingewiesen, dass abfall- rechtliche Belange hinsichtlich ordnungsgemäßer Stoff- stromkontrolle nach § 47-55 Kreislaufwirtschaftsgesetz insbesondere für den Aushub (und den Abbruch) in den Genehmigungsverfahren erarbeitet und formuliert wer- den. Für den entsprechenden Aushub ist mit erheblichen Deponiekosten zu rechnen. Vorgehen In welchem Umfang die gesicherten und erwarteten Alt- lasten auf dem Grundstück durch vorangegangene Bauvorhaben bereits beseitigt wurden, ist unklar. Im Zuge des Leitstellenneubaus wurde der dort liegende Teil der Altablagerung überbaut und das Gebäude dazu mit einer Bohrpfahlgründung versehen.Seite 22 von 81 17 In diesem Zuge wurde lediglich der belastete Aushub aus den Gründungsarbeiten entsprechend beseitigt. Mit Blick auf die mit dem Bauvorhaben verbundenen Bodeneingriffe und Erdbewegungen ist von der Bau- herrschaft daher ein nutzungs- und planungsorientier- tes Gutachten gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und Bundes-Bodenschutz- und Altlasten- verordnung (BBodSchV) zu erstellen. Darin ist der Ein- fluss der zu erwartenden Baumaßnahmen während der Bauzeit und nach dem Abschluss auf Boden, Bodenluft und Grundwasser darzustellen. Tragwerk Die o.g. Auffüllungen auf dem Grundstück haben eine Gesamtstärke von bis zu 10m. Im Bereich der Auffül- lungen ist voraussichtlich nur eine Tiefgründung mög- lich. In der Konzeption der Gründung ist zu berücksich- tigen, dass bei Auffüllungen mit anderen Setzungen als gewachsenen Boden zu rechnen ist. Auch dem Erdbe- benschutz gilt insbesondere im Auffüllungsbereich be- sondere Aufmerksamkeit. Grundwasser Das Grundwasser im Planungsgebiet liegt mit einem mittleren Grundwasserstand von 45,90m ü. N.N. in ei- nem Abstand von mindestens 12 m unter der Erdober- fläche. Möglich sind also drei Untergeschosse ohne, dass die Gebäudesohle in Kontakt mit Grundwasser kommt. Da das Grundstück aber unweit des Rheindor- fer Bachs liegt und bei Rheinhochwasser und anstei- gendem Grundwasserstand somit die Möglichkeit von drückendem Grundwasser besteht, wird empfohlen das Gebäude mit einer weißen Wanne auszubilden.Seite 23 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 18 Lärmkarte der Stadt Bonn (Geoportal NRW) 2.7 Lärmschutz Das Grundstück liegt in einem Autobahndreieck und ist durch die Autobahnen 555 und 565 erheblich durch Lärm belastet. Lärmimmissionen Das Plangebiet ist erheblich durch Straßenlärm belas- tet. Hauptimmissionen gehen von den Autobahnen A 555 und A 565 und dem Lievelingsweg aus. Dabei ist davon auszugehen, dass die Verkehrsbelastung am Lievelingsweg im Zuge der Umbaumaßnahme der Au- tobahn A 565 auf sechs Spuren weiter zunimmt und die Lärmzunahme auch über die geplanten Lärmschutzbe- reiche nicht vollständig verhindert werden kann. Lärmemissionen Der Tages- und Nachtbetrieb von Feuerwehr und Ret- tungsdienst ist mit anfallendem Lärmemissionen ver- bunden. Baulich muss hier eine Lösung zur nachbar- schaftlichen Wohnbebauung gefunden werden. Ziel ist, durch eine rücksichtsvolle Anordnung der Neubauten der Lärmumfang für die benachbarte Wohnbebauung nicht weiter zu erhöhen. Eine weitere Lärmquelle sind die Zufahrten zu den Stellplatzanlagen in erheblicher Größe. Besondere Be- achtung gilt daher dem Bereich der Zufahrt zur geplan- ten Tiefgarage. Die Erschließung der Tiefgarage über den Zeisigweg wird als nicht nachbarschaftsverträglich gewertet. Eine Tiefgaragenrampe parallel zum Zeisig- weg ist dagegen denkbar, jedoch nur wenn diese über das Grundstück der Feuerwehr erschlossen wird. Nach Möglichkeit ist die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage mit Blick auf Lärmemissionen mit Abstand zur Grund- stücksgrenze am Zeisigweg zu realisieren. Auch die Anordnung der Fahrzeughallen und des Werkstatt- und Logistikzentrums verursacht Verkehrs- lärmemissionen, die in der Gesamtbewertung zu be- rücksichtigen sind. Beim Werkstatt- und Logistikzent- rum entstehen die Lärmbelastungen ganz überwiegend werktags und tagsüber. Außenflächen des Werkstatt- und Logistikzentrums sind möglichst der Wohnbebau- ung abgewandt zu realisieren.Seite 24 von 81 19 Grünstruktur (Grafik: neubig hubacher) 2.8 Stadtgrün und Klima Das Bestandsgelände ist derzeit fast vollständig versie- gelt. Durch die Baumaßnahme und den großen Umfang an Verkehrs- und Bewegungsflächen für Fahrzeuge wird das Grundstück voraussichtlich weiterhin vollstän- dig ausgenutzt werden. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, weitere versiegelte Flächen auf ein Minimum zu begrenzen. Grünbestand Auf dem Grundstück der Feuerwache stehen vereinzelt Bestandsbäume. Der Baumbestand zum Lievelings- weg steht im Hinblick auf die Maximierung des ersten Bauabschnitts grundsätzlich zur Disposition. Im Sinne einer höheren Klimaresilienz, sollte geprüft werden, ob dieser in die Planung integriert werden kann. Entlang der Grundstücksgrenze Zeisigweg wird der Weg von einer Baumreihe außerhalb der Zaunanlage gesäumt, die auf dem städtischen Grundstück liegend in die Planung des Neubaus integriert werden sollen. Für die Bebauung ist ein Abstand durch Eingriffe von 1,5 m vom Kronendurchmesser einzuhalten (DIN 18920). Die Einhaltung des im geltenden Bebauungs- plan hingewiesenen Grünstreifens stellt den Erhalt des Baumbestands sicher. Im nordwestlichen Bereich des Grundstückes, haupt- sächlich auf dem Nachbargrundstück im Verlauf der Wohnbebauung entlang der Grundstücksgrenze befin- den sich ebenfalls Bestandsbäume. Diese Bäume sind im derzeitigen Zustand bis an die Grundstücksgrenze versiegelt. Zu dieser Grundstücksgrenze hin wird eine Grenzbebauung ausgeschlossen. Durch die Einhaltung der Abstandsflächen von 0,4 H zu dieser Grundstücks- grenze hin sollte der Erhalt der Bestandsbäume mög- lich sein. Sofern zulässig parallel zur Grundstücksgrenze Ver- kehrsflächen angeordnet werden, wird entlang der Grundstücksgrenze ein entsiegelter Streifen in ange- messener Tiefe angestrebt, so dass die Belastungen des „stammnahen“ Wurzelwerks und somit die Belas- tungen durch schwere Fahrzeuge deutlich reduziert wird.Seite 25 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 20 2.9 Bestandsgebäude Das de0rzeitige Gebäude aus den 1970er Jahren ist als Stahlbeton-Skelettbauweise ausgeführt. Die einzelnen Gebäudeteile sind zu einem Ganzen zusammengefügt. An den Fugen kann das Gebäude schrittweise zurück- gebaut werden. Beim schrittweisen Rückbau ist darauf zu achten, dass der zweite Rettungsweg gewährleistet ist. In den einzelnen Gebäudeteilen sind folgende Nut- zungen untergebracht: Gebäudeteil A zweigeschossig UG: Anschluss Fernwärme, Archiv EG: Wachendepot Rettungsdienst, Reservefahr- zeuge Rettungsdienst, Rettungsdienstzentraldepot OG: Verwaltung Gebäudeteil B dreigeschossig, teilunterkellert UG: ohne Nutzung EG: Einfahrt, Alarmausfahrt, in ehemaliger Leit- stelle: Aufenthalt Rettungsdienst, Wachverwaltung Rettungsdienst OG: Verwaltung Gebäudeteil C dreigeschossig UG: Rechenzentrale in alter Bunkeranlage, Wasser- anschluss, Anschluss Fernwärmetunnel EG: Fahrzeughallen + Umkleidepunkte Rettungs- dienst, in ehemaliger Leitstelle: Aufenthalt Rettungs- dienst, Wachverwaltung Rettungsdienst OG: Schulungsraum, Ruheräume Rettungsdienst, Verwaltung Gebäudeteil D dreigeschossig UG: Heizzentrale, Umkleideräume RD (im Bau) EG: Fahrzeughallen + Umkleidepunkte Feuerwehr OG: Ruheräume Feuerwehr, Küche, Aufenthalt, Fernsehraum Gebäudeteil E viergeschossig UG: Lager Werkstätten EG: Durchfahrt, Einsatzumkleiden OG: Büros, Funkwerkstatt, Gerätemagazin, Turn- halle, Fitness Gebäudeteil F zweigeschossig UG: Atemschutzübungsstrecke, Schlauchwäsche EG: Zentraldesinfektion, Lager Kfz, Atemschutz- werkstatt OG: Kleiderkammer, inkl. Werkstatt Gebäudeteil G eingeschossig (Überhöhe) UG: Schlauchwäsche, Schlauchlager EG: Kfz-Werkstatt, Fahrzeughalle Feuerwehrkran Gebäudeteil H (Tiefbauamt) zweigeschossig UG: Lager EG: Büro, Fahrzeughallen OG: Verwaltung, Sozialräume, Umkleiden 80cm über Niveau der restlichen Feuerwache Gebäudeteil I (Sonderfahrzeughalle) eingeschossig (Überhöhe) Lageplan der Gebäudeteile (Grafik: neubig hubacher)BEANTRAGTE BAU-/ NUTZUNGSGRENZE (20m) BAUVERBOTSZONE GEM. FStrG (40m) BAUVERBOTSZONE GEM. FStrG (100m) LEITUNGSTRASSE MIT ÜBERBAUUNGS- EINSCHRÄNKUNGEN TURM GEBÄUDETEIL H II GEBÄUDETEIL F II GEBÄUDETEIL G I+ GEBÄUDETEIL E IV GEBÄUDETEIL D III GEBÄUDETEIL C III GEBÄUDETEIL B IIIGEBÄUDETEIL A II LEITSTELLE III GEBÄUDETEIL ISONDER- FAHRZEUG- HALLE I+ I 59,4 60,2 59,0 57,2Seite 26 von 81 21 2.10 Bauetappen Auf Grund der Größe der vorgesehenen Fahrzeughal- len und Werkstätten ist es unvermeidlich, dass die Werkstätten und die Verwaltung der Feuerwehr (Amt 37) während Neubaus größtenteils ausgelagert werden müssen. Außerdem werden einige Sonderfahrzeuge der Feuerwehr während der Bauzeit nicht auf dem Ge- lände untergebracht werden können. Ausschlagge- bend ist, dass der Wachbetrieb weiterhin stattfinden kann und die größtmögliche Anzahl an Fahrzeugen in den Fahrzeughallen untergebracht werden. Um den Neubau der Feuer- und Rettungswache bei laufendem Betrieb umzusetzen, werden folgende Bauetappen/ Bauabschnitte vorgesehen. Bauabschnitt 1, Erster Schritt a. Spätmöglichster Zeitpunkt für den Umzug des Ka- naldepots (Gebäudeteil H) b. Verfüllung Rampe an Gebäudeteil G c. Errichtung der Interimsfahrzeughalle (Wetterschutz- halle – Gebäudeteil W) für Sonderfahrzeuge im Nor- den des Grundstücks Bauabschnitt 1., Zweiter Schritt d. Umzug der Sonderfahrzeuge in Interimsfahrzeug- halle (Gebäudeteil W) e. Ggf. Fällen der Bäume entlang des Lievelingsweg f. Abriss der Sonderfahrzeughalle (Gebäudeteil I) g. Anpassung der der technischen Anbindung Gebäu- deteile D-G (Fernwärme, Wasser, Elektro, IT) h. Neue technische Anbindung bonnorange AöR i. (Fernwärme, Wasser, Elektro, IT) (mindestens Tief- bauarbeiten im Straßenbereich!) j. Verlegung IT-Zentrale Bunker Gebäude C als Inte- rim Bauabschnitt 1, Dritter Schritt k. Anlegen der Alarmausfahrt während Bauabschnitt 1 l. (Alarmausfahrt, Ein-/Ausfahrt) (Signalanlage am Tor zum Gelände von bonnorange AöR) m. Anmietung von Stellplätzen in der Nachbarschaft (Supermärkte, Autohäuser, etc.) Bauabschnitt 1, Vierter Schritt n. Auszug der Werkstätten in einen Interimsstandort innerhalb oder außerhalb des Grundstücks o. Auszug der Verwaltung (Amt 37) aus Gebäudeteilen A, B und C in Interimsstandort p. Umzug des Rettungsdienstzentraldepots (RDZD) und der Rettungswache in Gebäudeteile E, F, G, H) q. Inbetriebnahme temporäre Alarmausfahrt, u.a. Än- derung der Fahrtrichtung der ausrückenden Fahr- zeuge r. Rückbau Gebäudeteile A, B und C oberirdisch bis OK Keller s. Provisorischer 2. baulicher Rettungsweg an Gebäu- deteil D Bauabschnitt 1, Fünfter Schritt t. Teilumzug der Poolfahrzeuge Leitstelle (im EG) an Ostseite Leitstelle u. Rückbau des Kellers der Gebäudeteile A, B und C v. Errichtung 1. BA w. Errichtung Tiefgarage für PKW der Mitarbeitenden Bauabschnitt 1, Abschluss x. Teilweise zwischen-/ Umnutzung des EG der Leit- stelle als Fahrradgarage y. Umzug Feuer- und Rettungswache in Neubau 1.BA (Wachbetrieb und Wachfahrzeuge RD und FW) z. Umzug- und Interimsnutzung von Werkstattnutzun- gen in den zukünftigen Leitstellebereich im Neubau 1.BA 4. Schritt, Situation nach Rückbau der Gebäudeteile A, B und C, mit veränderter Fahrtrichtung und IT-Interim (Grafik: neubig hubacher)GEBÄUDETEIL W TURM LEITSTELLE GEBÄUDETEIL H GEBÄUDETEIL F GEBÄUDETEIL G GEBÄUDETEIL E GEBÄUDETEIL D GEBÄUDETEIL C GEBÄUDETEIL B GEBÄUDETEIL A EINZUG/ UMZUG IT- Zentrale IT- Zentrale Interim ANFAHRT BABSeite 27 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 22 aa. Rückbau temporärer 2.baulicher Rettungsweg für Bauteil D, Fertigstellung Tiefgaragenzufahrt, vor- zeitige Teilinbetriebnahme Tiefgarage bb. Umzug der Kommunikationstechnik (heute: Dach Schlauchtrockenturm) auf den Neubau 1.BA cc. evtl. Interimslösung für 8 Stp. (Sonderfahrzeuge) außerhalb des Grundstücks Bauabschnitt 2, Erster Schritt a. Vollständiger Rückbau der Gebäudeteile D, E, F, G, H und Turm b. Einrichtung Baulogistikfläche Bauabschnitt 2, Zweiter Schritt a) Errichtung 2. Bauabschnitt Bauabschnitt 2, Abschluss b) Inbetriebnahme 2. BA: Fahrzeughallen mit Werk- stätten, Verwaltung und Tiefgarage c) Rückbau Interimsfahrzeughalle (Gebäudeteil W) d) Umsetzung der Lärmschutzwände zur Autobahn hin, Dauerhafter Anschluss an die Wartungsstraße der Autobahn GmbH Baufelder als Ergebnis der Bauabschnittsbildung Auf der Grundlage dieses Transformationsszenarios wurden die Baufelder für den ersten und zweiten Bau- abschnitt definiert. Die bestehende Zufahrtsstraße zur Ampelanlage am Lievelingsweg ist in heutiger Dimen- sion zu erhalten. Die Feuerwehr Bonn, die die Machbarkeitsprüfung eng begleitet hat, hat die betriebliche Umsetzbarkeit bestä- tigt. Die Bauabschnittsbildung bei laufendem Betrieb muss somit von den Teilnehmenden nicht selbst entwi- ckelt werden. Sie ist eine Planungsvorgabe. Der Bereich der bestehenden Leitstelle ist in beiden Bauabschnitten zu erhalten. Der Rückbau des Be- standsgebäudes in erfolgt erst nach dem Umzug der Leitstelle in die im Bauabschnitt 1 dafür vorgesehenen Flächen. Bei Abweichungen von den gegebenen Bauetappen und -fenster muss nachgewiesen werden, dass der Be- trieb der Feuer- und Rettungswache weiterhin sicher- gestellt ist. Situation nach Errichtung der neuen Feuer- und Rettungswache im 1.BA (Grafik: neubig hubacher)GEBÄUDETEIL W TURM LEITSTELLE GEBÄUDETEIL H GEBÄUDETEIL F GEBÄUDETEIL G GEBÄUDETEIL E GEBÄUDETEIL DBAUFELD BA 1 ANFAHRT BAB BAULOGISTIK BAUFELD BA 2A BAUFELD BA 2BSeite 28 von 81 23 3 Nutzungsanforderungen der Feuerwehr und Rettungsdienst Das Raumprogramm von der Feuerwache 1 umfasst neben der Feuerwache der Berufsfeuerwehr auch die Rettungswache des Rettungsdiensts der Stadt Bonn, sowie einen großen Teil der zentralen Werkstätten der Feuerwehr und das Rettungsdienstzentraldepot. In den Neubau werden auch die Flächen einer neuen Leit- stelle integriert (siehe unten). Darüber hinaus sind Flä- chen für die Verwaltung vorgesehen. Durch den Neu- bau und die damit einhergehende Umstrukturierung des Grundstücks der Feuerwehr werden funktionale und wirtschaftliche Synergien zwischen den einzelnen Abteilungen und damit Verbesserungen der Be- triebsabläufe angestrebt. Die Umsetzung des Gebäudekomplexes ist in mindes- tens 2 größeren Bauabschnitten geplant. Die Inbetrieb- nahme des 2. Bauabschnitts wird bis 2030 angestrebt. Die nachfolgend aufgeführten Funktionsbereiche soll- ten den beiden Bauabschnitten entsprechend den aus der Testplanung abgeleiteten Festlegungen zugeord- net werden, um sowohl im Bauablauf als auch im end- gültigen Bauzustand die Funktionsfähigkeit der Ge- samtanlage ununterbrochen zu gewährleisten. Das bestehende Gebäude der Leitstelle ist über die In- betriebnahme der Neubauten hinaus zu erhalten und für eine Übergangsphase technisch-funktional in den Gesamtbetrieb einzubinden. Die Leitstelle ist aktuell mit Einrichtung des Telenotarztsystems an der räumlichen Auslastungsgrenze angekommen. Einzelne Nutzungen (Büroarbeitsplätze) die im Funktionszusammenhang in oder an der Leitstelle angeordnet werden sollten, müs- sen ausgelagert werden. Unabhängig von der bauli- chen Abschreibungsdauer ist daher davon auszuge- hen, dass die Leitstelle in den 2030er Jahren baulich ersetzt werden muss. Mit Blick darauf, dass der Zeitraum von Planungsvor- lauf und Umsetzung ca. fünf Jahre beträgt, müsste ab- sehbar spätestens kurz nach Inbetriebnahme des Neu- baus der Feuer- und Rettungswache die Neubaupla- nung der Leitstelle starten. Ein Ausbau als Erweite- rung des dann neu errichteten Gebäudebestands ist nicht sinnvoll umsetzbar. Bei einem Ersatzneubau an gleicher Stelle würde ein Interim für die Leitstelle unver- meidlich. Daher ist die bauliche Integration der Leit- stelle in den Neubau der Feuer- und Rettungswache zwingend. Der technische Ausbau einer neuen Leitstelle kann dann auch nachlaufend in diesen vorbereiteten Flächen nach zeitlichem Bedarf auf dem dann aktuellen Stand der Technik erfolgen. Während der Ausführung des Bauabschnitts 2 können noch nicht ausgebaute Leit- stellenflächen im Neubau als Interimsstandorte für den Werkstätten- und/oder Verwaltungsbetrieb genutzt wer- den. Danach wird der jetzige Leitstellenstandort frei gezogen und kann durch Rückbau einen Beitrag zur Flächenent- siegelung auf dem Gesamtgrundstück leisten. Langfris- tig gesehen steht diese Fläche für Erweiterungsbau- werke oder erforderliche Interimsbauten im Zuge von nachfolgenden Bauvorhaben zur Verfügung. Die wichtigsten Raumgruppen und deren Größenord- nung in der Übersicht: 1. Verwaltung Feuerwehr und Rettungsdienst NUF = 2.467 m2 2. Leitstelle NUF = 1.349 m2 3. Wachbetrieb NUF = 4.943 m2 4. Werkstattzentrum (inkl. Rettungsdienstzentraldepot) NUF = 2.568 m2Seite 29 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 24 3.1 Verwaltung Feuerwehr und Rettungsdienst (2. BA, alternativ 1. BA) Der Neubau umfasst auch weiterhin die Räumlichkeiten des Amtes 37, der Verwaltung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes der Stadt Bonn. Dabei handelt es sich in erster Linie um Büroarbeitsplätze und Archivflä- chen. Angestrebt wird eine anpassungsfähige Bürolandschaft mit Kombibüros. Noch erfordern eine Vielzahl der Ver- waltungsfunktionen Einzelarbeitsplätze oder geschlos- sene Zellenbüros. Die Grundkonzeption des Raumpro- gramms sieht daher die Anordnung von Einzelbüros – bedarfsweise auch Doppelbüros - um eine Kombizone vor. Mobiles Arbeiten und Desksharing ist in der Verwaltung der Feuerwehr nur eingeschränkt möglich, da viele Mit- arbeitenden auch Einsatzdienste leisten. Das diesbe- züglich vorhandene Raumpotenzial ist derart berück- sichtigt, dass darüber Reserven für Personalaufwüchse abgedeckt werden können. Gleichzeitig sollte jedoch der Verwaltungsbereich so konzipiert sein, dass eine Umwandlung in halboffene, kooperative Arbeitsplätze einfach hergestellt werden kann. Das Raumprogramm umfasst hierfür bereits die entsprechende räumliche Infrastruktur (Kleinbespre- chungszone, Garderoben, etc.). Bürobereiche werden Mögliche Anordnung des Verwaltungsbereichs unter Berücksich- tigung funktionaler „Nachbarschaften“ (Grafik: neubig hubacher)Seite 30 von 81 25 Kombibüros, ausbaufähig zu halboffener Bü- rolandschaft 400m2 (Grafik: neubig hubacher)MÖBEL- LAGER 24m2 TEE- KÜCHE 24m2 GARDE- ROBE 12m2 SCHULUNGS- RAUM I 72m2 SCHULUNGS- RAUM II 30m2 BESPRECHUNG I 30m2 KGS BESPRECHUNG KRISENSTABSRAUM I PASS TELEFONZENTRALE IT-SCHULUNGSRAUM 42m2 EMPFANG/ FOYER KRISENSTAB BESPRECHUNGSZENTRUM Zusammenschaltbar als KRISENSTABSRAUM 102m2 KRISENSTABSRAUM II Funktionszusammenhänge Besprechungs- und Schulungszentrum, rot: Nutzung in Sonderlage/ Krisenfall (Grafik: neubig hubacher) ausschließlich als Backoffice-Bereiche realisiert. Die An- meldung für Besucher*innen ist gut auffindbar auf dem Gelände und innerhalb des gleichen Bauabschnitts wie die Verwaltung anzuordnen. Sie erfolgt über ein kleines Besucher-Foyer mit Wartemöglichkeiten und WC. Das Raumprogramm benennt des Mengengerüst der Leitungs- Doppel- und Einzelbüros sowie der Sonder- funktionen der einzelnen Abteilungen. Maßgeblich ist hier das übergeordnete Mengengerüst, da die einzel- nen Abteilungen in ihrer Größe sich auch verändern können. Angestrebt werden Büroflächeneinheiten von max. 400 m², so dass auf notwendige Flure verzichtet werden kann. Jeweils zwei solcher Module mit 45-50 Mitarbeitenden teilen sich einen Selbstversorgerraum mit Teeküche, möglichst mit Zugang zu einem gebäu- deintegrierten Außenbereich, der bewusst außerhalb der Arbeitsbereiche angeordnet werden kann. Auch die WC-Anlagen sollen immer von zwei Büroflächeneinhei- ten zusammen genutzt werden. Insgesamt werden drei solcher Doppelmodule für die Verwaltung angestrebt. Maßgeblich für ihre funktionale Zuordnung sind die Vor- gaben, einerseits die Abteilung 0 (Verwaltung und Ret- tungsdienst) zusammenhängend auf einer Etage anzu- legen, andererseits Abteilungen 2 und 4 (Vorbeugender Brandschutz) in Nachbarschaft zur Amtsleitung zu rea- lisieren (siehe Diagramm) Neben den Büros der Abteilungen sind innerhalb der Verwaltung auch Schulungs- und Besprechungsräume unterzubringen. Diese Räume werden im Krisenfall durch den Krisenstab und die PASS (Personenaus- kunftsstelle) genutzt. Diese Raumgruppe erfordert ein eigenes Foyer mit Garderobe, in dem auch die Regist- rierung bei Sitzungen des Krisenstabs erfolgt. Für die gesamte Verwaltung sind ausreichend Flächen für Akten und Archive zu berücksichtigen. Derzeit wer- den jedoch Akten des Rettungsdiensts noch für 30 Jahre gelagert, ehe sie vernichtet werden können. ImSeite 31 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 26 Zuge der Digitalisierung wird der Raumbedarf für die Lagerung von Papierunterlagen und Aktenarchive so- mit schrittweise zurückgehen, so dass diese Räume dann für andere Nutzungen zur Verfügung stehen. Die schrittweise Reduzierung der Archive und ihre Umnut- zung (z.B. Ausweichbüros, Lagerfläche, etc.) sollte bei der Planung der Archive berücksichtigt werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass auch der Raumbe- darf für Büronutzungen Schwankungen unterliegt. Auch im Bereich der Feuerwehr werden sich Arbeitsprozesse und Anforderungen an die Arbeitsplätze über den Le- benszyklus des Gebäudes verändern. In der Tendenz werden Arbeitsplätze in Zellenbüros zugunsten von an- deren Arbeitsformen abnehmen. Das auf Kombibüros aufbauende Raumprogramm umfasst daher konzeptio- nell eine Arbeitsplatzreserve, die sich durch einfache Grundrissveränderungen aktivieren lassen sollte. Der modulare Aufbau der Verwaltung in Büroflächeneinhei- ten ohne notwendige Flure ist hierfür eine wichtige Vo- raussetzung. Die Kommunikationszonen der einzelnen Kombibüroeinheiten sollten für eine Weiterentwicklung der Bürogrundrisse geeignet sein. Mit dem modularen Aufbau der Büro- und Verwaltungsflächen besteht ins- gesamt die Möglichkeit, zukünftig flexibel auf verän- derte Funktionsanforderungen und –größen reagieren zu können. 3.2 Leitstelle (1. BA) Die Leitstelle der Feuerwehr, des Rettungsdiensts und des Katastrophenschutzes koordiniert die Einsätze der Feuerwehrfahrzeuge, Rettungswagen, Notarztfahr- zeuge und Krankentransportwagen. Jährlich werden in der Bonner Leitstelle am Lievelings- weg rund 4.000 Brände und technische Hilfeleistungen, 10.000 Notarzteinsätze sowie 33.000 Notfall- und etwa 40.000 Krankentransporte koordiniert. Die Mindestwachstärke der Leitstelle beträgt fünf Leit- stellendisponenten der Berufsfeuerwehr im 24-Stun- den-Dienst sowie einen Disponenten der Berufsfeuer- wehr im 12-Stunden-Dienst montags bis Freitag. Der Ruhebereich der Leitstelle umfasst insgesamt 11 Räume für Mitarbeiter*innen. Der Leitstellenbetriebs- raum umfasst zusätzlich zu den 12 als Gruppe anzu- ordnenden Einzelarbeitsplätzen, Arbeitsplätze für drei Krankentransportdisponent*innen sowie drei weitere abgesetzte Arbeitsplätze. Dazu kommen die Telefonar- beitsplätze der Notrufabfrage und des Bürgertelefons, die funktional dem Leitstellenbetriebsraum und der Ein- satzleitung zugeordnet, jedoch in einem separaten Be- reich zu realisieren sind. Da die Leistungsfähigkeit einer Leitstelle maßgeblich davon abhängt, dass die geforderten Funktionsabläufe und Aufgaben optimal umgesetzt werden können, sind diese nachfolgend vertieft dargestellt. Für die Planung liefert die vom Fachverband Leitstelle e. V. herausge- gebene Broschüre „BOS -Leitstellen als Bestandteil der KRITIS“ in der aktuellen Version wertvolle Hinweise, unabhängig davon, dass im Einzelfall bedarfsgerechte, abweichende Lösungen im Raumprogramm gefordert sind. Aufgaben der Leitstelle - Abfragen des Notrufes „112“ und der Krankentrans- portrufnummer - Alarmieren und Disponieren der Einsatzmittel von Feuerwehr und Rettungsdienst - Dokumentieren aller Einsätze - Führen des zentralen Versorgungskapazitätsnach- weises der Krankenhäuser - Überwachen des Straßentunnels Bad Godesberg - Fortschreiben der Alarm- und Ausrückeordnung - Administration und Datenpflege des Einsatzleitsys- tems - Erstellen und Pflegen von Dienstplänen - Statistische AuswertungenSeite 32 von 81 27 Funktionale Zusammenhänge der Leitstelle und Einsatzleitung (Grafik: neubig hubacher) SG-IT NO SC , 2x - Stellen des Führungsassistenten für den B-Dienst - Inbetriebnahme des Führungs- und Lagezentrums bei Großlagen Die Leitstelle ist mit umfangreicher Technik zur Infor- mationsverarbeitung und Kommunikation ausgestattet. Der Einsatzleitrechner unterstützt die Disponenten in allen Arbeitsschritten ihrer Tätigkeit. Mit vielfältigen Schnittstellen zu zahlreichen weiteren technischen An- lagen wird eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung der Einsätze ermöglicht, 16 Notrufleitungen sind tech- nisch verfügbar, außerdem acht Leitungen für das Info- Telefon, über das bei besonderen Einsatzlagen eine In- formation der Bevölkerung erfolgen kann. Zudem ist es möglich, Einsatzdaten sofort in die Navi- gationsgeräte der Fahrzeuge zu übertragen. Damit er- kennt der Einsatzleitrechner auch die Standorte aller Fahrzeuge und kann das jeweils am nächsten ste- hende für einen Einsatz zuordnen. Mit der Leitstelle des benachbarten Rhein-Sieg-Kreises besteht eine Kooperation, durch die eine gegenseitige Unterstützung sowie der gemeinsame Betrieb an einem Standort bei Ausfall einer Leitstelle möglich sind. Als besonderer Bestandteil der Kooperation ist die Möglich- keit des Notrufüberlaufs zu nennen. Ist das Notrufauf- kommen in einer Leitstelle sehr hoch, besteht die Mög- lichkeit der Annahme von Notrufen durch den anderen Kooperationspartner. Nutzungsabläufe Im normalen Alltag gelangt man bei Dienstantritt in den Büro- und Sozialbereich der Leitstelle. Von dort aus ge- langt man entweder in den Ruhe- und Umkleidebereich oder in den besonders gesicherten Sicherheitsbereich, in dem neben dem Leitstellenbetriebsraum auch die Einsatzleitung und die Abschnittsleitungen sowie die Rechenzentren und das Network and Security Operati- ons Center (NOSC) untergebracht sind. Im Sicherheitsbereich der Leitstelle findet bei Dienstan- tritt eine Dienstbesprechung der Mitarbeiter*innen der Leitstelle und des Führungsdienstes statt. Nach der Be- sprechung tritt man entweder seinen Dienst im Be- triebsraum an oder kehrt in den Ruhe- und Sozialbe- reich zurück.Seite 33 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 28 Allgemein werden Ereignisse in planbare und nicht planbare Ereignisse unterteilt: Sowohl bei planbaren Sonderereignissen wie Karneval, Silvester, etc., als auch bei ungeplanten Sonderlagen gibt es einen ent- sprechenden Mehraufwand für Notrufe und Koordinati- onsaufgaben und es werden dementsprechend mehr Mitarbeiter*innen benötigt. Anforderungen an den Leitstellen-Betriebsraum Der Betriebsraum ist das Herzstück der Leitstelle und unterliegt daher bestimmten Anforderungen, die einzu- halten sind. Der Bereich ist durch eine strikte Zugangs- kontrolle vom Sozial- und Ruhebereich getrennt. Besonderes Augenmerk gilt kurzen Wegen innerhalb der Leitstelle. Im 24-Stunden-Dienst wird angestrebt, innerhalb von 60 Sekunden einsatzbereit vom Ruhe- und Sozialbereich der Leitstelle in den Betriebsraum zu gelangen. Aufgrund der Größe des Raums sind Schallabsorption und das Raumklima wichtige Aspekte, die zu berück- sichtigen sind. Eine Raum-Staubsaugeranlage sorgt für eine störungsfreie Reinigung des Raumes. Der Raum sollte durch natürliches Tageslicht einen Be- zug zur Außenwelt haben. Die Fensteranordnung ist so zu gestalten, dass ein Blendschutz an allen Einsatzleit- plätzen und im Bereich der Visualisierung gewährleistet ist. Der Betriebsraum ist vollständig klimatisiert. Jeder Einsatzleitplatz (ELP) soll umfänglich und den er- gonomischen Anforderungen entsprechend mit Monito- ren ausgestattet werden. Je nach Nutzung können dies bis zu fünf Monitore sein. Der Betriebsraum soll bei 12 ELPs, 3 KTPs und einem LDF-Platz eine Mindestgröße von ca. 360 m2 haben. Dabei sollen jeweils die ELPs und die KTPs in funktio- nalen Gruppen angeordnet werden und so in Bezie- hung zueinanderstehen. Die lichte Raumhöhe des Betriebsraums soll mindes- tens 4,5 m betragen. Zusätzlich ist eine Doppelboden- Konstruktion von ca. 70 cm für das Unterbringen der Verkabelung der IT zu beachten. Der Betriebsraum soll ohne Durchwegung geplant werden, sodass man mög- lichst störungsarm arbeiten kann und der vergleichs- weise hohe Anteil der Notrufannahmen nicht gestört wird. Auch Kommunikationstechnik (Drucker, Scan, etc. ist aufgrund der davon ausgehenden Störungen in einem eigenen Raum anzuordnen. Im Zugangsbereich der gesicherten Flächen ist eine ei- gene Kommunikationszone mit Teeküche für den Leit- stellenbetriebsraum vorzusehen- Der Sicherheitsbe- reich umfasst zudem einen eigenen Sanitärbereich so- wie einen Lagerraum mit Archivflächen, in dem auch Arbeitsmittel für den Analogbetrieb lagern. Einsatzleitung Innerhalb des gesicherten Bereichs ist auch die Ein- satzleitung angeordnet. Sie wird bei Sonderlagen in Be- trieb genommen und verfügt möglichst über Sichtkon- takt zum Leitstellenbetriebsraum. Der Bereich der Ein- satzleitung umfasst zudem Besprechungsräume der Einsatzabschnittleitungen. Der Raum für die Notrufabfrage liegt an der Schnitt- stelle zwischen Einsatzleitungs- und Leistellenbetriebs- raum, da er Schnittstellen zu beiden Funktionsberei- chen besitzt. Er verfügt über 20 Abfrageplätze und ei- nen Arbeitsplatz für den Leiter der Notrufabfrage. Der Raum für die Funkbeobachtung ist dem Einsatzlei- tungsraum angegliedert. Die Einsatzleitung nutzt die Sanitäranlagen innerhalb des gesicherten Bereichs mit. Büro-, Sozial-, und Ruhebereich, Der Zugang zur Leitstelle mit Einsatzleitung erfolgt über einen Empfangsbereich, dem auch die Bürobereiche der Leitstelle und das Sachgebiet IT der Feuerwehr zu- geordnet sind. Von hier aus gelangt man in den Sozial- und Ruhebereich der Leitstelle. Im Speiseraum mit in- tegrierter Küche haben die Mitarbeiter*innen die Mög- lichkeit zu kochen und zu essen, Getränke und Lebens- mittel können im Lager untergebracht werden.Seite 34 von 81 29 Daran angeschlossen ist ein Aufenthaltsraum mit Sofa und Fernseher in wohnlicher Atmosphäre. Neben dem Sozialbereich befindet sich der Ruhebe- reich mit insgesamt 11 Ruheräumen sowie mit einem Umkleide- und Spindraum, der für 108 Personen, d.h. für alle Mitarbeiter*innen ausgelegt ist, mit den Dusch- und Waschbereichen mit Duschen in Einzelnischen. Spinde sind dabei in Modulen 10-16 Spinden angeord- net, die abhängig von der Mitarbeiter*innenverteilung auf Damen und Herren mobil getrennt wird. Das Raum- programm basiert auf der Annahme von 7 Spindmodu- len à 12 Spinde für Herren und 2 entsprechende Mo- dule für max. 24 Damen. Dadurch kann eine Schwan- kungsbreite mit einem Herrenanteil von bis über 90% der Mitarbeiter*innen und ein Damenanteil von über 25% abgedeckt werden. Aus dem Sozial- und Ruhebereich sollten die Arbeits- plätze im Betriebsraum auf kurzem Weg innerhalb von 60 Sekunden erreichbar sein. Interim Es wird angestrebt, dass die Leitstelle als Interimsflä- che genutzt wird. Die Grundflächen, die später für die Leistelle vorgesehen sind, werden zunächst so ange- geben, dass sie während des 2. Bauabschnitts als Tei- linterim für Werkstätten genutzt werden können, z.B. als Kleiderkammer. Der Vollausbau der Leitstelle würde dann voraussichtlich erst nach Abschluss des 2. Bau- abschnitts erfolgen. 3.3 Feuer- und Rettungswache I (1. BA, Fahrzeug- hallen teilw. 2. BA) Allgemein Die neue Feuer- und Rettungswache 1 wird für 46 rund um die Uhr anwesende Einsatzkräfte des Feuerwehr- und Rettungsdiensts und zusätzliche Mitarbeiter im Ta- gesdienst ausgelegt. Insgesamt arbeiten ca. 350 Per- sonen (Gesamtzahl der Mitarbeitenden der Feuerwehr, inkl. Führungsdienst sowie Rettungsdienst; ohne Leit- stelle) in der Feuer- und Rettungswache. Neben den Fahrzeughallen und Werkstätten mit Lagerräumen sind Büroräume, Sozialräume, Sporträume, Ruheräume und Technikräume erforderlich. Um die Ausrückzeit von 90 Sekunden nach Alarmierung einhalten zu können, sind die Laufwege im Gebäude zu minimieren. Herz der neuen Feuer- und Rettungswache 1 sind die Fahrzeughallen der Feuerwehr- und Rettungsdienst- fahrzeuge. Die Feuer- und Rettungswache soll im ers- ten Bauabschnitt für eine Löscheinheit, mit mindestens sechs Großfahrzeugen und zehn Fahrzeugen des Ret- tungsdienstes, welche alle rund um die Uhr besetzt sind, geplant werden. Darüber hinaus soll die Anzahl der Fahrzeugstellplätze in diesem ersten Bauabschnitt so weit wie möglich maximiert werden. Zusätzlich müssen Sonderfahrzeuge und Reservefahr- zeuge untergestellt werden können. Das wird über ent- sprechende Stellplätze im 2. BA abgebildet. Auch hier ist ein eventuell über das Raumprogramm hinausge- hendes Potential für Stellplätze mit direkter Ausfahrt- möglichkeit so weit wie möglich auszuschöpfen. Die Feuerwache 1 verzeichnet heute durchschnittlich 60-80 Einsätze täglich, die meisten werden mit einem Fahrzeug des Rettungsdienstes bedient. Hinsichtlich Lage und Anordnung der Fahrzeughalle ist darauf zu achten, dass die Fahrzeuge aus dem 1. BA auf direk- tem Weg ohne Konflikt mit wartenden Fahrzeugen an der Ampel am Lievelingsweg auf die öffentliche Straße, ausrücken können. Eine Überschneidung der Fahrbe- reiche von ausrückenden Fahrzeugen mit der Ein- und Ausfahrt des Geländes von bonnorange AöR kommt nicht in Frage, da hier der regelmäßige Rückstau aus- fahrender Fahrzeuge nicht innerhalb der geforderten Ausrückzeiten aufgelöst werden kann.Seite 35 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 30 Die bestehende Lösung einer gebündelten Ausfahrt der Alarmfahrzeuge auf den Lievelingsweg an bestehender Stelle ist gemäß Verkehrsuntersuchung die einzige Lö- sung, die am bereits sehr stark belasteten Knoten Born- heimer Straße/Lievelingsweg die Verkehrssituation nicht deutlich verschlechtert. Die erforderlichen Schleppkurven der unterschiedlichen Fahrzeuge sind für ausrückende, für rückkehrende und für rangierende Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände der Feuerwehr zu beachten. Angaben dazu liegen den Unterlagen bei. Einer möglichst strikten Trennung des Alarmverkehrs von den sonstigen Verkehrsbewegungen (Mitarbeiter, Besu- cher, Anlieferung, …) auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache kommt eine besondere Bedeutung zu. Besonderes Augenmerk gilt für alle Aufenthaltsberei- che ebenso wie gegenüber der bestehenden Wohnbe- bauung dem aktiven und passiven Lärmschutz auf dem insgesamt besonders lärmexponierten Gelände. Für die hohen Belastungen ausgesetzte Belegschaft sind Ruhe- räume, die diesem Anspruch gerecht werden, ein zent- raler Nutzungsbereich des Gebäudes. Sie sollen des- halb lärmabgewandt und lärmgeschützt angeordnet und möglichst in einem Geschoss angeordnet werden. Innerhalb des Gebäudes im Bereich des Brandschut- zes ebenso wie im Bereich des Rettungsdienstes ist eine Trennung in Schwarz/Weiß-Bereiche notwendig. Das Gebäude wird über eine umfangreiche IuK-Aus- stattung (z.B. Wachalarm in allen Räumen) mit Anbin- dung an das feuerwehreigene, drahtgebundene Kom- munikationssystem verfügen. Der Arbeitsdienst an den Fahrzeugen und der Übungs- dienst benötigen einen großen Hof (ca. 30m x 30m). Da für den Neubau kein Schlauchtrockenturm vorgese- hen ist, ist eine geeignete alternative Übungsmöglich- keit mit Leitern und in der Höhe mit zu berücksichtigen. Denkbar sind die außenliegende Anordnung und Ge- staltung eines zweiten baulichen Rettungswegs als Übungsbauwerk. Auf Grund der Tatsache, dass eine große Anzahl an Feuerwehrfahrzeugen auf dem Grundstück in Fahr- zeughallen untergebracht werden müssen, werden die PKW-Stellplätze der Mitarbeiter*innen zusammen mit den Reservefahrzeugen des Rettungsdienstes und weiteren kleineren Feuerwehrfahrzeugen in einer Tief- garage untergebracht. Die Besucherparkplätze können ebenfalls dort eingeord- net werden, befinden sich jedoch vorzugsweise im Au- ßenbereich. Wachverwaltung In Nachbarschaft zu den Fahrzeughallen, möglich auch in Ober- oder Zwischengeschossen muss die Wachver- waltung für Feuerwehr und Rettungsdienst unterge- bracht werden. Dabei handelt es sich um einen Bürobe- reich für die Organisation und Abwicklung der administ- rativen Feuerwehr- und Rettungsdienstarbeit. Daran angeschlossen ist ein Foyer mit Dienstplänen und ei- nem kleinem Besprechungsbereich für die Schichtüber- gabe. Das Foyer kann auch in der Verkehrsfläche inte- griert sein. Die Wachverwaltungen für Rettungsdienst inkl. Hilfsorganisation und Feuerwehr können separat ausgeführt werden. Abläufe im Rettungsdienst Im Alarmfall begeben sich die Mitarbeiter*innen der Feuerwehr von ihren Aufenthalts- oder Ruheräumen o- der den Werkstätten zu den Umkleidepunkten an der Fahrzeughalle. Die Umkleidepunkte sind ausgestattet mit den Schuhen und den Einsatzjacken des Rettungs- dienstes. Je nach Einsatz müssen die Fahrzeuge nach Rückkehr desinfiziert werden. Nach Rückkehr in die Halle werden die Fahrzeuge neu bestückt, Schuhe und Jacken kehren zurück an die Umkleidepunkte. An der Fahrzeughalle des Rettungsdienstes ange- schlossen befindet sich das Wachendepot. Im Wachen- depot werden Arzneimittel und medizinische Ausrüs- tung aufbewahrt. Für die Arzneimittel ist ein Tresor vor- zusehen. Zur Bearbeitung des Warenmanagements ist ein PC-Arbeitsplatz im Wachendepot vorzusehen. Wa- ren für das Wachendepot werden über das Rettungs- dienstzentraldepot bezogen. Abläufe der Feuerwehr Im Alarmfall begeben sich die Mitarbeiter*innen der Feuerwehr von ihren Aufenthalts- oder Ruheräumen zu den Umkleidepunkten an der Fahrzeughalle oder den Werkstätten. Die Umkleidepunkte sind ausgestattet mit der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) der Feuer- wehrleute. Nach Beendigung des Einsatzes wird sich erforderlichenfalls noch am Einsatzort umgezogen. Die Wäsche wird außer Haus gewaschen.Seite 36 von 81 31 Funktionszusammenhänge Rettungsdienst (Grafik: neubig hubacher) Funktionszusammenhänge Einsatzbetrieb Feuerwehr und Rettungsdienst (Grafik: neubig hubacher) RDSeite 37 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 32 Funktionszusammenhänge Desinfektion Rettungsdienst (Grafik: neubig hubacher) Funktionszusammenhänge Schwarz-/Weiß-Trennung (Grafik: neubig hubacher) Die Spinde für die PSA müssen nicht unbedingt an der Fahrzeughalle bzw. den Umkleidepunkten liegen, sollten aber möglichst nicht zu weit entfernt angeordnet werden. 3.4 Desinfektionshalle/Zentraldesinfektion (2. BA) Bei Notwendigkeit der Desinfektion von rückkehrenden Fahrzeugen werden diese in einer Desinfektionshalle entsprechend behandelt und die Fahrzeugbesatzung gelangt über eine Schleuse mit Duschen und Umklei- den in den Weißbereich idealerweise ist die Zentral- desinfektion auch an die Fahrzeughalle des Rettungs- dienstes angeschlossen. Sie ist aber auch davon ge- trennt möglich. Die Desinfektionshalle in der Feuer- und Rettungswache 1 wird als Zentraldesinfektion des Rettungsdienstes der Feuerwehr Bonn auch von den übrigen Rettungsdienststandorten im Bedarfsfall ge- nutzt.Seite 38 von 81 33 Funktionszusammenhänge im Werkstattzentrum und der zentralen Anlieferung (Grafik: neubig hubacher) 3.5 Werkstattzentrum (2. BA) Im Werkstattzentrum werden Werkstätten der Berufs- feuerwehr Bonn so zusammengefasst, dass bei einer Anfahrt möglichst viele Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können. Der Betrieb erfolgt im Ta- gesdienst, bei Sonderlagen auch rund um die Uhr. Auch in diesen Räumlichkeiten ist eine besondere kom- munikationstechnische Ausstattung (Wachalarm) erfor- derlich. Das Werkstattzentrum umfasst im Einzelnen folgende Räumlichkeiten: Zentrale An- und Auslieferungsstelle (auch für die Hilfsorganisationen) Rettungsdienstzentraldepot Büros der Werkstättenverwaltung Kfz-Werkstatt Kleiderkammer inkl. Schneiderei Gerätemagazin Funkwerkstatt Sachgebiet IT (abgesetzt im 1. BA im Bereich der Leitstelle) 3.5.1. Zentrale An- und Auslieferung (2. BA) Die zentrale An- und Auslieferung ist Umschlagplatz sämtlicher Post-, Material und Verbrauchsmittelliefe- rungen, die eingehen oder die Feuerwache verlassen. In der Regel werden bis auf Brief- und Paketsendungen Waren auf Paletten oder in Gitterboxen angeliefert. Au- ßerdem werden dort auch Güter zwischengelagert, die für andere Feuerwachen bestimmt sind oder registriert werden müssen. Lieferungen von Material, das von an- deren Feuerwachen zur Reparatur angeliefert wird, wird an der zentralen An- und Auslieferungsstelle ent- gegengenommen. In der Ent- und Beladezone sollen daher „Weiß- und Schwarzbereiche“ vorgesehen wer- den, sowohl für den Wareneingang als auch für den Warenausgang. An einem „Frontdesk“, einer Emp- fangstheke mit PC-Arbeitsplatz werden ein- und ausge- hende Waren registriert und über einen Lastenaufzug ins Lager oder in andere Werkstattbereiche überführt. Der „Frontdesk“ wird vom Rettungsdienstzentraldepot mitgenutzt. An der Posteingangs- und ausgangsstelle werden sämtliche Postlieferungen, wie Pakete, Päckchen undSeite 39 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 34 Vertikale Zusammenhänge Werkstattzentrum (Grafik: neubig hubacher)FRONTDESK ZENTRALE ANLIEFERUNG RDZD / POSTZENTRALE / BEREICH DIENSTLEISTER KFZ-W ERKSTATT RETTUNGSDIENST ZENTRALDEPOT GERÄTEMAGAZIN ANPROBE LASTENAUFZUG RESERVE KFZ FW TECHNIK / LAGER / TG KLEIDERKAMMER FUNKW ERKSTATT/BÜROBEREICH RESERVE KFZ RD UG EG Briefe für die gesamte Feuer -und Rettungswache ent- gegengenommen bzw. zur Abholung durch die Post be- reitgestellt. In die zentrale An- und Auslieferung inte- griert ist auch die Empfangstheke und das Gruppen- büro des Rettungsdienstzentraldepots. 3.5.2 Rettungsdienstzentraldepot (2. BA) Im Rettungsdienstzentraldepot werden, wie in einer Apotheke, die Verbrauchsmittel, Arzneimittel und medi- zintechnischen Geräte des Bonner Rettungsdienstes gelagert und ausgegeben. Vom zentralen Lager wer- den die Bestellungen für die dezentralen Wachende- pots auf den Feuer- bzw. Rettungswachen kommissio- niert und mit einem Botenwagen verteilt. Es werden medizinische Geräte geprüft, gelagert und zum Teil auch repariert beziehungsweise eine Erstdiagnose bei Fehlern durchgeführt. Allgemeine Räume Das Rettungsdienstzentraldepot verfügt über fünf feste Mitarbeiter*innen davon sind drei Mitarbeitende im Büro und zwei Mitarbeitende im Werkstatt- oder Boten- dienst tätig. Lage Die Werkstatt- und Lagerräume sollten, müssen aber nicht im Erdgeschoss liegen, jedoch in der Nähe zur zentralen An- und Auslieferungsstelle (Frontdesk). Eine räumliche Nähe zur Fahrzeughalle und zum Wachen- depot des Rettungsdiensts ist wünschenswert. Bei ei- ner Anordnung im Obergeschoss ist die Verbindung über den Lastenaufzug erforderlich. Bei der Dimensio- nierung der Verkehrsflächen sowie des Aufzugs (sofern erforderlich) und ist darauf zu achten, dass Material auf Paletten (Sterofundin, Einmalhandschuhe, Patienten- decken, etc.) eingelagert und ausgeliefert werden kann. Das Büro und die Empfangstheke sind an der zentralen Anlieferung angeordnet. Das Rettungsdienstzentraldepot bestückt auch die Re- servefahrzeuge des Rettungsdiensts der Stadt Bonn. Eine unmittelbare Erreichbarkeit der Stellplätze, z.B. über einen Lastenaufzug, sollte gewährleistet werden.Seite 40 von 81 35 3.5.3 Kfz- Werkstatt (2. BA) In der Kfz-Werkstatt werden feuerwehrspezifische Prüf- und Reparaturarbeiten (beispielsweise an Pumpen und Drehleitern) durchgeführt. Insofern sind primär Prüf- stände und Reparaturplätze mit Montagegruben und mit Hebebühnen für LKW und PKW erforderlich. Diese sind ebenerdig anzulegen. Es werden sowohl die Fahr- zeuge der Feuerwehr als auch die des Rettungsdiensts gewartet und repariert. Ein der Kfz-Werkstatt zugeordneter Außenbereich wird für die Prüfungsarbeiten an Drehleitern und Seilwinden benötigt. Er soll mit Fahrzeugen bis 48t (Feuerwehr- kran) Gesamtgewicht befahrbar sein. Zusätzlich sind Abstellflächen für 14 Reservefahrzeuge des Rettungs- diensts (10 RTW und 4 NEF) erforderlich. Die Reserve- fahrzeuge des Rettungsdienstes können bei entspre- chender Höhe auch in der Tiefgarage, in zwei Reihen angeordnet, untergebracht werden. Hierbei handelt es sich um Ersatzfahrzeuge, die anstelle der in der Werk- statt befindlichen Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Stellplätze für fünf weitere Reservegroßfahrzeuge der Feuerwehr sind für die Kfz-Werkstatt vorzusehen. Diese Fahrzeuge müssen nicht direkt ausfahren kön- nen (2. Reihe) und werden nur bei Bedarf ausgegeben. Die abgestellten Reservefahrzeuge dürfen den Werk- stattbetrieb nicht beeinträchtigen. Es ist auch eine von der Kfz-Werkstatt abgesetzte Anordnung dieser Plätze möglich. Des Weiteren werden zum Verkauf ausge- musterter Fahrzeuge Stellplätze benötigt. Die zum Ver- kauf bestimmten Fahrzeuge können auf dem Gelände der Feuerwache auf „Restflächen“ abgestellt werden. Der Kfz-Werkstatt funktional zugeordnet ist außerdem die Waschhalle, in der die Feuerwehrfahrzeuge gewa- schen werden. Eine von der Kfz-Werkstatt abgesetzte Anordnung ist möglich. Die Kfz-Werkstatt verfügt über ein Reifenlager, das, wenn es nicht im Erdgeschoss liegt, über einen Lastenaufzug an die Kfz-Werkstatt an- gebunden ist. Unmittelbar an die Fahrzeug- und Werkstatthalle ange- schlossen ist das Büro der Werkstattleitung. Sofern Reparaturen nicht von der Kfz-Werkstatt selbst durchgeführt werden können, wird eine externe Werk- statt beauftragt. Ein Teil dieser Arbeit wird auch von bonnorange AöR erledigt. Die hierfür erforderlichen, ko- ordinierenden Tätigkeiten werden ebenfalls durch die Kfz- Werkstatt wahrgenommen. Die Werkstatt umfasst mindestens 4 Stellplätze in ers- ter Reihe: - Grube LKW / PKW - Hebebühne für LKW (4-Säulen Hebebühne) - Hebebühne für PKW - Werkstattwagen Weitere Anforderungen an die Werkstatthalle - Zentrale Entwässerung der Halle - Zentrale Öl- Entsorgung an der Grube „Ölwechsel“ - B-Rohr Anschluss an den LKW-Standplätzen zum Tankfüllen - Wassersammler an den LKW-Stellplätzen (TLF- Wasser ablassen) - Ölabscheider - Abgasabsauganlage an allen Standplätzen - Alle Standplätze: Druckluft + Stromanschluss - Deckenhöhe min 6 m, lichte Höhe mind. 5 m - Deckenkran auf Kranbahn 3.5.4 Gerätemagazin (2. BA) Im Gerätemagazin werden feuerwehrtechnische Geräte aller Art geprüft, repariert und gelagert. Das Gerätema- gazin verfügt über großzügigen Lagerraum, das Werk- stattbüro und eine Werkstatt. Es arbeiten dort 4 feste Mit- arbeiter (2-Personen-Büro, 2-Personen-Werkstatt). Ins- gesamt befinden sich 2-3 Personen tagsüber in der Werkstatt und 1 Werkstattleiter und 1 Vertreter für die administrativen Arbeiten. Lage: Die Werkstatt und Lagerräume sollten über den Lasten- aufzug an die zentrale An- und Auslieferungsstelle bzw. den Frontdesk angebunden sein. Sofern Werkstatträume nicht im Erdgeschoss lie- gen, ist allerdings ein Lastenaufzug erforderlich,Seite 41 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 36 3.5.5 Kleiderkammer (2. BA) Die Kleiderkammer verwaltet und lagert Dienst- und Schutzkleidung von Berufs-, Freiwilliger und Jugendfeu- erwehr. Im Bereich der Kleiderkammer erfolgt die Ein- und Auslagerung, Ausgabe, Rücknahme und Reparatur der kompletten Dienst- und Schutzkleidung inkl. Zube- hörmaterial für ca. 1000 Mitarbeiter. In einer Schneiderei werden Prototypen angefertigt und Reparaturen ausge- führt. Der Publikumsverkehr erfolgt in einem ladenähnli- chen Raum mit Anprobe und Beratung. Die Werkstatträume müssen nicht im Erdgeschoss lie- gen, allerdings ist bei einer Anordnung im Obergeschoss ein Lastenaufzug erforderlich, der an der zentralen An- und Auslieferungsstelle gelegen ist. Ausgabe und Lager- bereich sollen auf einer Etage sein. Aufgrund der Kleiderständer und Regalebenen in der Kleiderkammer ist eine Deckenhöhe von mindestens 3 m erforderlich. Sofern diese Höhe im baulichen Gesamt- zusammenhang nicht sinnvoll realisiert werden kann, ist eine größere Grundfläche des Lagerbereichs erforder- lich (vgl. Raumprogramm). Es wird angestrebt, Einsatz- kleidung im zugehörigen Lagerbereich raumhoch aufzu- hängen. Bei einer Anordnung im Obergeschoss ist zu beachten, dass bei Einkleidungen (ca. 150 pro Jahr) und bei Aus- kleidungen die Kund*innen ihr Material, aus dem bezie- hungsweise in das Obergeschoss transportieren müs- sen. In diesem Fall ist ein zweiter Aufzug im Eingangs- bereich (Größe für 2 Einkaufswagen +1 Person) erfor- derlich. Damit die Kunden der Kleiderkammer die betrieblichen Abläufe der Feuerwehr nicht weiter beeinträchtigen, sollte der Zugang zur Kleiderkammer leicht auffindbar sein und auf kurzem Wege erfolgen. An der Werkstatt angeschlossen bzw. integriert ist das Büro anzuordnen. Weiterhin ist in der Kleiderkammer zu beachten, dass die Räumlichkeiten gegen Sonneneinstrahlung geschützt werden, um eine Schädigung der Kleidung durch UV- Strahlung zu vermeiden. 3.5.6 Bürobereich Werkstattzentrum (2. BA) Zum dem Werkstattzentrum zugeordnet sind noch ein Büro für Auszubildende und eine zentrale Teeküche mit Aufenthaltsmöglichkeit. 3.5.7 Funk- und Fernmeldewerkstatt (2. BA) Die Funkwerkstatt administriert, überprüft, wartet und re- pariert Funk- und Fernmeldegeräte für den Feuerwehr- und Rettungsdienstbetrieb. Die Funk- und Fernmelde- werkstatt verfügt über großzügigen Lagerraum, das Büro der Werkstattleitung und eine Werkstatt. Bei einer An- ordnung im Obergeschoss ist ein Lastenaufzug erforder- lich. 3.5.8 Sachgebiet IT (1. BA, Raumgruppe Leitstelle) Im der Sachgebiet IT werden Geräte für die IT-Technik aufgenommen. Hierfür sind keine Werkstätten im eigent- lichen Sinne erforderlich, das Sachgebiet IT ist in Büro- räumen untergebracht und wird in die Raumgruppe der Leitstelle im 1.Bauabschnitt integriert. Der IT obliegt insbesondere die Aufgabe den funktionel- len und technischen Betrieb der speziellen IT- Ausstattung von Feuerwehr und Rettungsdienst sicher- zustellen. Zur Überwachung und Sicherung der Pro- zesse insbesondere der Cyber-Security wird ein Network and Security Operations Center (NOSC) betrieben. Bei einer Anordnung der Lager oder Zwischenlager im Keller- oder Obergeschoss ist ein Lastenaufzug erfor- derlich.Seite 42 von 81 37 4 Funktionszusammenhänge 4.1 Funktionszusammenhänge Feuer- und Ret- tungswache Die Planungsaufgabe umfasst, wie in den Diagrammen deutlich wird, sowohl auf der Ebene der Verknüpfung und Anordnung der einzelnen Teilnutzungen als auch für die Betriebsabläufe innerhalb der Raumgruppen Funkti- onszusammenhänge auf unterschiedlichen Ebenen. Der Nutzungsumfang auf dem Grundstück und insbesondere für das Erdgeschoss wurde dabei von der Bauherrschaft gegenüber den ursprünglichen Plänen deutlich redu- ziert. Die Herleitung und Plausibilisierung der Planungsauf- gabe anhand der Testplanung macht dabei deutlich, dass maßgebliche Funktionszusammenhänge bereits in der Wettbewerbsbearbeitung nachzuweisen sind, da sie aufgrund der räumlichen Enge des Planungsgrund- stücks in der weiteren Bearbeitung nicht ohne weiteres integriert oder geheilt werden können. Folgende Funktionszusammenhänge und Abhängigkei- ten für den Neubau der Feuer- und Rettungswache gilt besondere Aufmerksamkeit: Verkehr: Für die Alarmausfahrt der Fahrzeuge des Brand- schutzes und des Rettungsdienstes sollte die Aus- fahrt auf den Lievelingsweg kreuzungsfrei und ohne Rücksichtnahme auf den Rückstau an der Ampel am Lievelingsweg erfolgen. „Erster Abmarsch“ der Fahrzeuge nach Möglich- keit zum Lievelingsweg hin orientieren Die Schleppkurven der unterschiedlichen Fahr- zeugtypen sind zu beachten. Die Ausfahrt muss auch dann ohne Rangieren in einem Zug erfolgen können, wenn benachbarte Aufstellflächen mit Fahrzeugen besetzt sind. Das Überfahren von Auf- stellflächen ist nur für einen vorderen Randstreifen von 1 m der Aufstellflächen zulässig. Fahrzeugverkehr auf dem „Alarmhof“ und dem „Werkstatthof“ sind konsequent zu entflechten. Auch die Zufahrt von Mitarbeiter*innen zu den Stell- plätzen (Tiefgarage) sollte ohne Querung des Alarmhofs erfolgen. Für den Gesamtkomplex ist eine klare Adresse für den Haupteingang auszuweisen. Alle weiteren Zu- gänge zu Gebäuden oder Erschließungskerne für die Entfluchtung sind zum Betriebsgelände hin aus- zurichten. Für Fußwegeverbindungen über die umfangreichen Verkehrs- und Rangierflächen sind im EG- Grundriss nachzuweisen. Besondere Aufmerksam- keit gilt der Verkehrssicherheit. Aus der Tiefgarage sollte es für Zugangsberechtigte Personen möglich sein direkt in die jeweiligen Ge- bäudeteile mit der Arbeitsstätte zu gelangen. Mindestens ein Erschließungskern aus der Tiefga- rage sollte direkt ins frei führen („Besucher*innen- Ausgang). Alternativ kann ein Gehweg an der Rampe vorgesehen werden. Funktionale Verknüpfungen Aus den Arbeits-, Aufenthalts- und Ruhebereichen von Feuerwehr und Rettungsdienst ist auf kurze Laufwege/ Wege über Rutschstangen in die Fahr- zeughallen zu achten. Sowohl die Fahrzeughalle der Brandschutzfahr- zeuge als auch die Fahrzeughalle des Rettungs- dienstes sind aus dem gemeinsamen Sozial,- Ar- beits- und Ruhebereich der Feuer- und Rettungs- wache erreichbar. Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Brand- schutzes sollten immer als Gruppe angeordnet wer- den. Insbesondere die Fahrzeuggruppe des Brand- schutzes kann nicht in getrennten Hallenbereichen angeordnet werden. Von den Fahrzeugen des Ret- tungsdienstes kann gegebenenfalls der KTW (Kran- kentransportwagen) als abgesetztes Fahrzeug an- geordnet werden. Auch eine zusammenhängende Fahrzeughalle mit getrennten Bereichen für Brand- schutz und Rettungsdienst ist zulässig, sofern für alle Alarmfahrzeuge die Direktausfahrt sicherge- stellt ist. Umkleidepunkte, Alarmmonitore und Alarmdrucker (Medieninseln/ Alarmierungsnischen) sind zentral und unmittelbar an der jeweiligen Fahrzeughalle an- zuordnen Da auch Mitarbeiter*innen in den Werkstätten (im zweiten Bauabschnitt) in die Einsatzplanung einbe- zogen sind, werden möglichst kurze Laufwege zu den Fahrzeughallen (im ersten Bauabschnitt) ange- strebt. Alle Ruheräume sind möglichst auf einem Ge- schoss und zum Hof, dem Verkehrslärm abgewandt anzuordnen. Sanitärräume ebenso wie Putzmittelräume sind in jedem Geschoss vorzusehen. In den Fahrzeughal- len sind „Schwarz“-WCs (Unisex) vorzusehen. An gut auffindbarer Stelle und in die Betriebsabläufe integriert, z.B. im Foyer des Wachbetriebs ist ein Infobereich (Tagesdienstpläne, Monatsdienstpläne, Kurzinfos, etc.), vorzusehen.Seite 43 von 81 Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Auslobung 38 Die Wachübergabe kann unter Inanspruchnahme von Verkehrsflächen/ggfs. Foyerflächen im Aufent- haltsbereich erfolgen. Die Nähe zur Leitung des Wachbetriebs (Wachabteilungsleiter, Schirrmeister etc.) ist zu beachten und auch für die Durchführung des Dienstbesprechungen wichtig. Dem Aufenthaltsbereich von Feuerwehr und Ret- tungsdienst, sowie ggfs. auch im Bereich der Leit- stelle ist nach Möglichkeit ein von außen sichtge- schützter Aufenthaltsbereich zur Nutzung in der Be- reitschaftszeit im Freien zuzuordnen. Dieser kann auch dem Freizeitbereich (Fitness und Sport) zuge- ordnet sein. Der Fitness- und Sportbereich sollte funktional in den Wachbetrieb eingebunden sein. Funktionale Zuordnungen bestehen einerseits zu den Umklei- den und Duschen, die wiederum den Ruheräumen zugeordnet sind, andererseits zu den Fahrzeughal- len, die auch für die Sporttreibenden im Einsatz- dienst auf kurzem Weg erreichbar anzuordnen sind. Den funktionalen Zuordnungen, ausreichenden Größen und der Funktionalität (Raumgeometrie!) der Lagerräume, gilt besondere Aufmerksamkeit, insbesondere für den Rettungsdienst im Hinblick auf die Bestückung der Fahrzeuge und im Bereich der Verwaltung und Leitstelle. Schwerlastbereiche sind ebenerdig anzuordnen. Der Werkstattbereich ist mit einem großen Schwer- last-Lastenaufzug (mind. Dimensioniert auf Hubwa- gen mit Paletten-Ladung) auszustatten, der bis in die Tiefgarage führt. 4.2 Funktionszusammenhänge Werkstattzentrum Die Konzeption des Werkstattzentrums soll anpassungs- fähig auf Veränderungen in der Zukunft reagieren kön- nen – sowohl für Erweiterungen durch weitere Aufgaben des Werkstattzentrums als auch im Fall der Rücknahme der Zentralisierung für einzelne Teilaufgaben. Folgende funktionalen Zuordnungen sollen bei der Kon- zeption des geplanten Werkstattzentrums beachtet wer- den. Zentrale Anlieferung Für die Werkstätten soll eine gemeinsame Anlieferung (Be- und Entladebereich) geschaffen werden, welche in einen „Schwarzbereich“ und einen „Weißbereich“ auf- geteilt werden soll. Eine Anbindung der Anlieferung an alle Werkstätten soll ggf. über einen Lastenaufzug er- folgen. Alle Bewegungs-, An- und Ablieferungsflächen für Fahrzeuge sind auf eine Brückenlast von 30t auszu- legen. Das Rettungsdienstzentraldepot wird über die gleiche Anlieferungsstelle bedient. An die zentrale An- lieferung angeschlossen ist auch der Empfang/ „Front- desk“ des Rettungsdienstzentraldepots. Für die externen Dienstleister des Rettungsdiensts soll ebenfalls ein Bereich vorgesehen werden, der in Schwarz- und Weiß getrennt ist. Lagerhaltung Jede der Werkstätten verfügt über ein eigenes Lager, allerdings sind auch Flächen für ein gemeinsames, zentrales Lager vorgesehen. Zwischenlager Im Bereich der zentralen An- und Auslieferung sind Flä- chen vorgesehen, wo angelieferte oder abholbereite Waren zwischengelagert werden können. Diese beiden Bereiche sind jeweils in Schwarz- und Weißbereich zu trennen. Eingangs-, Empfan
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de