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241135 · Beschlussvorlage

Realisierungswettbewerb Ersatzneubau Feuerwache I - Bonn

Nummer
241135
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 26.09.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 18.09.2024 Anhörung
  4. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 11.09.2024 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung
  6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241135
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Realisierungswettbewerb Ersatzneubau
Feuerwache I - Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
11.09.2024 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 11.09.2024 Empfehlung
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
18.09.2024 Anhörung
Rat 26.09.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für den Ersatzneubau der Feuerwache I in Bonn wird ein begrenzter,
hochbaulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt.
2. Als stimmberechtigte Mitglieder im Preisgericht des hochbaulichen
Realisierungswettbewerbs „Ersatzneubau Feuerwache I“ im Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Bonn Nord werden unter Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW
folgende Personen benannt:
Stimmberechtigtes Mitglied: Stellvertretung:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
Begründung
zu 1.
Die Auslobung des begrenzten, hochbaulichen Wettbewerbs liegt als Anlage
bei. Diese regelt das vorgesehene Verfahren für alle Beteiligten und
konkretisiert die Aufgabe für die Wettbewerbsteilnehmenden und beschreibt die
vorhandenen Rahmenbedingungen.Seite 1 von 81
Seite 2
Anlass
Mit Beschluss des Rates vom 24.06.2021 wurde die Verwaltung beauftragt
einen Wettbewerb für einen Ersatzneubau der Feuer- und Rettungswache I,
Lievelingsweg 112, vorzubereiten (DS-Nr. 210403). Die Verwaltung hat unter
Einschaltung eines externen Büros eine Bedarfs- und Testplanung für einen
Ersatzneubau auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache I durchgeführt
und die Anforderungen in eine Auslobung und Wettbewerbsaufgabe überführt.
Für die Erstellung der Bedarfs- und Testplanung wurden zahlreiche Prüfungen
und Abstimmungen durchgeführt und unter anderem auch eine
Verkehrsuntersuchung erstellt. Dies hat neben den Abstimmungen mit dem
Nachbar BonnOrange einen erheblichen Zeitraum in Anspruch genommen. Die
Aufgabenstellung ist nun soweit ausgereift, dass auf dem begrenzten
Grundstück mit einem komplexen und zukunftsfähigem Raumprogramm ein
Realisierungswettbewerb ausgelobt werden kann. Das Raumprogramm ist
abgestimmt und wurde dem Personalrat Feuerwehr und Rettungsdienst
zusammen mit der Auslobung des Wettbewerbs vorgelegt.
Ziel des Wettbewerbs
Die Feuer- und Rettungswache I befindet sich am Lievelingsweg in Höhe der
Einmündung der Bornheimer Straße. Die Wache wurde 1973 in Betrieb
genommen und in den wesentlichen Gebäudeteilen nur mit punktuellen
baulichen Änderungen und Erneuerungen betrieben. Der bauliche Zustand ist
teilweise schlecht, Arbeitssicherheits- und Brandschutzmängel konnten
nur teilweise behoben werden, der Energiebedarf ist sehr hoch und die
räumlichen Möglichkeiten entsprechen nicht mehr den heutigen
Anforderungen. Neben der Nutzung als Feuer- und Rettungswache werden
Liegenschaft und Gebäude auch für den Führungs- und Tagesdienst genutzt.
Weiterhin befindet sich dort der überwiegende Teil der feuerwehreigenen
Werkstätten, sowie das Gebäude mit der Leitstelle (im technischen Verbund mit
der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises) und den Räumen für die Einsatzleitung.
Für den Krisenstab werden bei Bedarf geeignete Räume in der Feuerwache
genutzt.
Die Bestandsgebäude von 1973 sind in mehrfacher Hinsicht nicht zukunftsfähig
und sollen daher durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Neben Mängeln im
Bereich des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes, die zuletzt nur teilweise
behoben werden konnten, der schlechten Energieeffizienz der Gebäudehülle,
sind es vor allem die veränderten betrieblichen Anforderungen der Feuerwehr,
(Fahrzeuggrößen, Stellplätze, Schwarz-/Weißtrennung, Anforderungen an den
Ruhebereich etc.), die im Bestand nicht umsetzbar sind. Insgesamt muss der
Feuerwehr- und Rettungsdienststandort auch aktuelle und zu erwartende
Mehrbedarfe aufnehmen, die ebenfalls nur durch einen Neubau abgedeckt
werden können.
Die zentrale Lage des Grundstücks ermöglicht nicht nur kurze Fahrzeiten im
eigenen Einsatzgebiet, sondern auch schnelle Unterstützungsmöglichkeiten für
benachbarte Feuer- und Rettungswachen. Der Standort ist somit ohne
Alternative. Aus diesem Grund ist auch während der Bauphasen der Betrieb
der Feuer- und Rettungswache aufrecht zu erhalten. Dies gilt auch für
wesentliche Teile des Werkstatt- und Logistikzentrums.Seite 2 von 81
Seite 3
Städtebau und Architektur
Die Gebäude und deren Architektur sollen den Nutzerinnen und Nutzern von
Feuerwehr und Rettungsdienst zeitgemäße und dauerhaft hervorragende
Arbeitsbedingungen und Aufenthaltsqualitäten in einem rund um die Uhr
genutzten Gebäude bieten. Der Standort soll zusammen mit der
Nachbarnutzung von BonnOrange insgesamt städtebaulich aufgewertet werden
und so die Attraktivität der Arbeitsplätze unterstützen. Das architektonische
Erscheinungsbild soll die Nutzung als öffentliches Gebäude zeitgemäß
widerspiegeln und sich städtebaulich in die Umgebung so einfügen, dass ein
sichtbarer Akzent entsteht, der den Standort aufwertet und im Stadtbild sichtbar
macht. Der aus mehreren Gebäuden bestehende Komplex der Feuerwehr soll
dabei eine ablesbare Einheit bilden.
Funktionalität
Ziel ist es, die unterschiedlichen Funktionen so anzuordnen, dass die einzelnen
Teilbereiche ohne gegenseitige Behinderung auf dem knapp geschnittenen
Grundstück untergebracht werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
Nutzer*innen von Feuerwehr und Rettungsdienst teilweise in verschiedenen
Nutzungsbereichen beschäftigt sind. Besondere Aufmerksamkeit gilt kurzen
Wegen sowie einer einfachen Orientierung und Auffindbarkeit der einzelnen
Nutzungen auf dem Grundstück.
Ökologische Ziele und Klimaresilienz
In ökologischer Hinsicht wird angestrebt, ökologische Belastungen des
Stadtklimas und der Umwelt, die von dem Neubau ausgehen, zu minimieren.
Die Energieeffizienz und die Gebäudehülle des Neubaus in Verbindung mit
erneuerbaren Energien sollen das Ziel der Klimaneutralität im Betrieb
berücksichtigen. Gleichzeitig ist durch geeignete Maßnahmen die Integration in
das Prinzip der Schwammstadt zu prüfen und aufzuzeigen.
Ökonomische Ziele
In wirtschaftlicher Hinsicht birgt die Planungsaufgabe mehrere
Herausforderungen im Vergleich. Einerseits wird angestrebt, dass die
Umsetzung innerhalb der genannten Kostenkennwerte erfolgt. Gleichzeitig gilt
es, die Gesamtlebenszykluskosten des Neubaus zu optimieren. Ziel ist daher
die Realisierung eines Neubaus, der auch hinsichtlich des Aufwands für Pflege,
Reinigung und Instandhaltung, der Anpassungsfähigkeit an zukünftige
Bedürfnisse und des zu erwartenden Rückbauaufwands am Ende des
Lebenszyklus Maßstäbe setzt. Darüber hinaus wird auf die Bedeutung der
konzeptabhängigen Folgekosten für die Sicherstellung während der Bauphase
hingewiesen.
Wettbewerbsverfahren
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt im Zuge eines VgV-
Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswettbewerb. Der
Planungswettbewerb wird als nichtoffener, anonymer, hochbaulicher
Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Die Vergabe der
Planungsleistungen erfolgt mit Blick auf die geforderte Integrale Planung an ein
interdisziplinäres Planungsteam. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgtSeite 3 von 81
Seite 4
an die Bewerbergemeinschaft.
Die Auswahl der 15 vorgesehenen Teilnehmenden erfolgt im Rahmen des EU-
Teilnahmewettbewerbs.
Fünf Teilnehmende werden von der Auslobenden Stelle zur Teilnahme
aufgefordert und als Teilnehmende gesetzt, sofern sie die geforderten
Bewerbungskriterien für die komplexe Planungsaufgabe erfüllen. Die Auswahl
der weiteren Teilnehmenden erfolgt durch das Los, soweit sich mehr als zehn
zusätzliche, qualifizierte Teilnehmende bewerben.
Das Wettbewerbsverfahren und die Auslobung ist mit der Architektenkammer
abgestimmt und dort unter der Registriernummer W 15/24 registriert.
Ergänzende Aspekte der zukünftigen Entwicklung des Areals
Der Rückblick in die Vergangenheit zeigt, dass über die Nutzungsdauer von
etwa 50 Jahren unter Umständen mit einer Verdoppelung des Raumbedarfs in
einzelnen Nutzungsbereichen zu rechnen ist. Dies gilt insbesondere auch für
die Büroarbeitsflächen, wo im Raumprogramm und den funktionalen
Anforderungen Vorsorge für mögliche Schwankungen des Bedarfs im üblichen
Rahmen sowohl nach oben, als auch nach unten hin getroffen ist.
Starke Zusatzbedarfe, die insbesondere auch aus der Zuweisung neuer oder
der elementaren Änderung bestehender Aufgabenbereiche induziert werden
können (wie beispielsweise aktuell durch die Einrichtung einer Abteilung
„Bevölkerungsschutz“), können damit jedoch nicht abgedeckt werden. Daher
soll im Sinne einer nachhaltigen Gesamtstrategie in der sich an den
Wettbewerb anschließenden Planungsphase der ausgewählte
Wettbewerbsentwurf dahingehend betrachtet werden, ob sich perspektivisch,
weitere sinnvolle Möglichkeiten bieten, zusätzliche Büromodule zu realisieren.
Diese könnten für eine (verwaltungsinterne) Fremdvermietung vorgesehen
werden. Diese könnten bei entsprechendem Bedarf jedoch auch dem
Verwaltungsbetrieb von Amt 37 zugeschlagen werden.
Für den umgekehrten Fall des langfristigen Entfalls von Büroflächen sollen für
die im Raumprogramm beschriebenen Büromodule die Möglichkeit zur
Fremdvermietung berücksichtigt werden.
Für andere potentielle Mehrbedarfe von Funktionsbereichen stehen auf
langfristige Sicht - in überschaubarem Rahmen – entwurfsabhängig
verbleibende Restflächen (z.B. an Stelle der jetzigen Leitstelle bei deren Entfall
durch den Ersatzneubau) zur Verfügung.
zu 2.
Für das Preisgericht ist eine Besetzung vorgesehen, die sich aus
Fachpreisrichter*innen und Sachpreisrichter*innen zusammensetzt. Die vier
stimmberechtigten Sachpreisrichter*innen als Vertretung der politischen
Gremien sowie jeweils eine Vertretung werden durch den Rat der Stadt Bonn
benannt. Eine Einladung zu den Terminen des Preisgerichts erfolgt zeitnah
nach Beschluss.Seite 4 von 81
Seite 5
Benennung der Mitglieder des Preisgerichts
Vom Rat der Stadt Bonn sollen vier Mitglieder und jeweils eine Vertretung
benannt werden. Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW:
„Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn
niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von
Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige
Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet
zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht
haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die
meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
Los.“
Termine Preisgericht:
Freitag, den 13.12.2024 Preisgerichtsvorbesprechung, voraussichtlich als
Videokonferenz
Freitag, den 07.02.2025, ganztägig Rückfragenkolloquium mit vorangehender
Vorbesprechung des Preisgerichts
Mittwoch, den 11.06.2025, ganztägig Sitzung des Preisgerichts, Beginn 10.00
Uhr (Vorbesichtigung 09.00 Uhr)
Das Preisgericht muss die Anforderungen des § 79 Abs. 3 VgV erfüllen. Dies ist
mit der Zusammensetzung gegeben. Sofern diese Vorgaben nicht erfüllt
werden, ist die Entscheidung des Preisgerichtes anfechtbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Der Wettbewerb umfasst keine investiven Maßnahmen
Konsumtive Kosten der MaßnahmeSeite 5 von 81
Seite 6
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
850.000 € 5201001291000
78.6500 WP 2025 850.000 € WP 2025
Einzahlungen /
Erträge
-
Haushaltsbelastung
jährlich
-
Anlage/n
1 Auslobung Realisierungswettbewerb Feuerwache I - Bonn (öffentlich)Seite 6 von 81
Wettbewerb Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Begrenzter anonymer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Juli 2024Seite 7 von 81
Seite 8 von 81
Wettbewerb Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Begrenzter anonymer Realisierungswettbewerb nach RAW 2013
Auslobungsbroschüre
Auslobende Stelle Nutzerin
Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Bonn
Berliner Platz 2 Lievelingsweg 112
53111 Bonn 53119 Bonn
Ansprechpartner: Ansprechpartner:
Markus Walter Marcus Hinz, René Breitenbach
Bauherrin
Städtisches Gebäudemanagement
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Ansprechpartnerin:
Margit Ventulett
N.N.
Wettbewerbsbetreuung
neubighubacher Architekten und Stadtplaner PartGmbB
Bismarckstraße 60
50672 Köln, Deutschland
Jörg Neubig, Dipl.-Ing. Architekt und Stadtplaner BDA
Simon Hubacher, Dipl. Architekt ETH/SIA
info@neubighubacher.deSeite 9 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
4
Inhalt
Teil 1 | Planungsaufgabe 6
1 Anlass und Ziele 6
1.1 Anlass 6
1.2 Ziele 8
2 Standort 10
2.1 Standortumfeld 10
2.2 Ausgangslage 10
2.3 Wettbewerbsgebiet 11
2.4 Erschließung und Verkehr 12
2.5 Leitungstrassen / Technische Erschließung 14
2.6 Bodenbelastungen 16
2.7 Lärmschutz 18
2.8 Stadtgrün und Klima 19
2.9 Bestandsgebäude 20
2.10 Bauetappen 21
3 Nutzungsanforderungen der Feuerwehr und Rettungsdienst 23
3.1 Verwaltung Feuerwehr und Rettungsdienst (2. BA, alternativ 1. BA) 24
3.2 Leitstelle (1. BA) 26
3.3 Feuer- und Rettungswache I (1. BA, Fahrzeug-hallen teilw. 2. BA) 29
3.4 Desinfektionshalle/Zentraldesinfektion (2. BA) 32
3.5 Werkstattzentrum (2. BA) 33
3.5.1. Zentrale An- und Auslieferung (2. BA) 33
3.5.2 Rettungsdienstzentraldepot (2. BA) 34
3.5.3 Kfz- Werkstatt (2. BA) 34
3.5.4 Gerätemagazin (2. BA) 35
3.5.5 Kleiderkammer (2. BA) 36
3.5.6 Bürobereich Werkstattzentrum (2. BA) 36
3.5.7 Funk- und Fernmeldewerkstatt (2. BA) 36
3.5.8 Sachgebiet IT (1. BA, Raumgruppe Leitstelle) 36
4 Funktionszusammenhänge 37
4.1 Funktionszusammenhänge Feuer- und Rettungswache 37
4.2 Funktionszusammenhänge Werkstattzentrum 38
4.3 Weitere Besonderheiten 39
5 Technische Vorgaben 40
5.1 Planungsrecht 40
5.2 Bauordnungsrechtliche Aspekte 42
5.3 Verkehrliche Erschließung/Stellplätze 44
5.4 Baumschutz und Grünmaßnahmen 44
5.5 Regenwassermanagement 47
5.6 Nachhaltigkeit 47
5.7 Wirtschaftliche Belange der Nachhaltigkeit 51
5.8 Brandschutz 52
5.9 Nutzungsspezifische Gebäudetechnik 54
5.10 Informations- und Kommunikationstechnik 55
5.11 Building Information Modeling 56
6. Vorschriften, Normen und Anlagen 57Seite 10 von 81
5
Teil 2 | Formaler Tei 58
1. Verfahren 58
1.1 Wettbewerbsart 58
1.2 Beurteilungskriterien 58
2. Beteiligte 60
2.1 Auslobende Stelle 60
2.2 Nutzerin 60
2.3 Auftraggeberin der Planungsleistungen/Bauherrschaft 60
2.4 Wettbewerbsbetreuung 60
2.5 Teilnahmeberechtigung 60
2.6 Wettbewerbsteilnehmer 61
2.7 Preisgericht 62
3. Unterlagen und Leistungen 63
3.1 Wettbewerbsunterlagen 63
3.2 Geforderte Leistungen 63
3.3 Anonymität, Kennzeichnung der Arbeiten 65
3.4 Haftung und Rückgabe 65
4. Meilensteine 66
4.1 Rückfragen, Kolloquium 66
4.2 Einlieferungstermine 66
4.3 Vorprüfung 66
4.4 Ausstellung der Arbeiten 66
4.5 Vorläufige Termine im Überblick 66
5. Urheberrecht / Weiterbeauftragung 67
5.1 Eigentum und Urheberrecht 67
5.2 Zuständige Stelle für Nachprüfverfahren 67
6. Ablauf des VgV-Verhandlungsverfahrens 68
6.1. Indikative Angebotsphase und Prüfung der Zuschlagskriterien im VgV-Verhandlungsverfahren 69
6.2 VgV-Verhandlungsgespräch 69
6.3 Letztverbindliche Angebotsphase 69
6.4 Feststellung der Zuschlagsfähigkeit 69
6.5 Scheitern des VgV-Verhandlungsverfahren 70
7. Auftragsversprechen 70
8. Vertragsgrundlagen 71
9. Glossar 72Seite 11 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
6
Teil 1 | Planungsaufgabe 1 Anlass und Ziele
1.1 Anlass
Die Feuer- und Rettungswache I befindet sich am Lie-
velingsweg in Höhe der Einmündung der Bornheimer
Straße. Die Wache wurde 1973 in Betrieb genommen
und in den wesentlichen Gebäudeteilen nur mit punktu-
ellen baulichen Änderungen und Erneuerungen betrie-
ben. Der bauliche Zustand ist teilweise schlecht, Ar-
beitssicherheits- und Brandschutzmängel konnten nur
teilweise behoben werden, der Energiebedarf ist sehr
hoch und die räumlichen Möglichkeiten entsprechen
nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Neben der Nutzung als Feuer- und Rettungswache
werden Liegenschaft und Gebäude auch für den Füh-
rungs- und Tagesdienst genutzt. Weiterhin befindet
sich dort der überwiegende Teil der feuerwehreigenen
Werkstätten, sowie das Gebäude mit der Leitstelle (im
technischen Verbund mit der Leitstelle des Rhein-Sieg-
Kreises) und den Räumen für die Einsatzleitung. Für
den Krisenstab werden bei Bedarf geeignete Räume in
der Feuerwache genutzt.
Das Hauptgebäude als L-förmiger Baukörper aus
Wachtrakt, Werkstatttrakt und Verwaltungstrakt ist im
Wesentlichen aus dem Baujahr 1973. Die integrierte
Leitstelle auf dem Gelände wurde im Jahr 2013 in ei-
nem eigenen, neuen und freistehenden Baukörper in
Betrieb genommen. Der Schlauchtrockenturm mit
gleichzeitiger Nutzung als Übungsturm, Antennen- und
Sirenenträger wurde 2012 vollständig saniert.
Die derzeit im nördlichen Bereich gelegene Nutzung
des Tiefbauamtes ist aus dem gleichen Baujahr wie das
Gebäude der Feuerwehr. Sie wird vor Baubeginn ver-
lagert und die Liegenschaft der Feuerwehr angegliedert
sowie im Zuge der hier gestellten Planungsaufgabe mit
überplant.
Entlang der östlichen Grundstücksgrenze besteht eine
im Jahr 2008 errichtete Sonderfahrzeughalle.
Die Feuer- und Rettungswache I der Bundesstadt Bonn
liegt auf einem Areal, das auch von bonnorange AöR,
dem kommunalen Entsorgungsunternehmen, als
Hauptstandort genutzt wird. Beiden Nutzungen sind ei-
gene Grundstücke zugeordnet.
Beide Nutzungsbereiche werden über den Verkehrs-
knoten an der Einmündung der Bornheimer Straße in
den Lievelingsweg erschlossen. Beide BetriebsgeländeSeite 12 von 81
7
verfügen über einen eigenen Zugang. Die Zukunftsent-
wicklung des Grundstücks der bonnorange AöR ist Ge-
genstand eines parallel durchgeführten Planungswett-
bewerbs.
Die Bestandsgebäude von 1973 sind in mehrfacher
Hinsicht nicht zukunftsfähig und sollen daher durch ei-
nen Ersatzneubau ersetzt werden. Neben Mängeln im
Bereich des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes,
die zuletzt nur teilweise behoben werden konnten, der
schlechten Energieeffizienz der Gebäudehülle sind es
vor allem die veränderten betrieblichen Anforderungen
der Feuerwehr, (Fahrzeuggrößen, Stellplätze, Schwarz-
/Weißtrennung, Anforderungen an den Ruhebereich
etc.), die im Bestand nicht umsetzbar sind.
Insgesamt muss der Feuerwehr- und Rettungsdienst-
standort auch aktuelle und zu erwartende Mehrbedarfe
aufnehmen, die ebenfalls nur durch einen Neubau ab-
gedeckt werden können.
Am 11.12.2018 hat der Rat den Brandschutzbedarfs-
plan für die Jahre 2019 bis 2023 beschlossen (Druck-
sachen-Nr. 1811905). Dieser enthält unter anderem
eine Auflistung der in den nächsten Jahren notwendi-
gen Baumaßnahmen und den Beschluss über deren
Aufnahme in den Wirtschaftsplan des SGB.
Die zentrale Lage des Grundstücks ermöglicht nicht nur
kurze Fahrzeiten im eigenen Einsatzgebiet, sondern
auch schnelle Unterstützungsmöglichkeiten für be-
nachbarte Feuer- und Rettungswachen. Der Standort
ist somit ohne Alternative. Aus diesem Grund ist auch
während der Bauphasen der Betrieb der Feuer- und
Rettungswache aufrecht zu erhalten. Dies gilt auch für
wesentliche Teile des Werkstatt- und Logistikzentrums.
Die Planungsaufgabe birgt daher eine doppelte Her-
ausforderung.
Erstens gilt es das beträchtliche Bauvolumen des Neu-
baus der Feuer- und Rettungswache mit Werkstatt und
Logistikzentrum, sowie der Verwaltungsnutzung auf dem
feuerwehreigenen Grundstück, nachbarschaftsverträglich
und unter Berücksichtigung der eingeschränkten Bebau-
barkeit des nördlichen Grundstücksteils an der Auffahrt
zwischen den Bundesautobahnen BAB A 555 und A 565
funktional bestmöglich umzusetzen.
Die funktionale Zonierung des Neubaus erlaubt im bes-
ten Fall den Betrieb der Feuer- und Rettungswache in-
klusive der Werkstatt- und Verwaltungsnutzungen in al-
len Bauphasen möglichst umfangreich aufrecht zu er-
halten. Für den Funktionsteil der Feuer- und Rettungs-
wache ist das zwingend. Die bauliche Lösung ist im
Spannungsfeld dieser beiden Herausforderungen zu
entwickeln. Der Umfang notwendiger Interimslösungen
und Nutzungsauslagerungen ist zu minimieren.
Die beiden Grundstücksteile des gesamten Areals,
werden derzeit technisch über den Grundstücksteil der
Feuerwehr Bonn erschlossen. Im Zuge der Umsetzung
soll die technische Anbindung (Fernwärme, Wasser,
Strom) beider Areale getrennt werden. Für die Planung
ist davon auszugehen, dass dies vor dem Abbruch des
ersten Bestandsgebäudes geschieht.
Bei einer Umsetzung des Ersatzneubaus für die FW I
in mindestens zwei größeren Bauabschnitten ist mit ei-
ner Inbetriebnahme nach 2030 zu rechnen.
Die Leitstelle ist aktuell mit Einrichtung des Telenotarzt-
systems an der räumlichen Auslastungsgrenze angekom-
men. Einzelne Nutzungen (Büroarbeitsplätze) die im
Funktionszusammenhang in oder an der Leitstelle ange-
ordnet werden sollten, müssen ausgelagert werden. Un-
abhängig von der baulichen Abschreibungsdauer ist da-
her davon auszugehen, dass die Leitstelle in den 2030er
Jahren baulich ersetzt werden muss.
Mit Blick darauf, dass der Zeitraum von Planungsvorlauf
und Umsetzung ca. fünf Jahre beträgt, müsste absehbar
spätestens kurz nach Inbetriebnahme des Neubaus der
Feuer- und Rettungswache die Neubauplanung der Leit-
stelle starten. Ein Ausbau als Erweiterung des dann neu
errichteten Gebäudebestands ist nicht sinnvoll umsetzbar.
Bei einem Ersatzneubau an gleicher Stelle würde ein In-
terim für die Leitstelle unvermeidlich. Die Integration der
Leitstelle ist daher Teil des Gesamtkonzepts.
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat beschlossen die
Vergabe der Planungsleistung des Großprojektes im
Zuge eines Planungswettbewerbs, als interdisziplinä-
ren Generalplanungswettbewerb zu vergeben.
Über die Umsetzung des Bauvolumens hinaus verbin-
det der Rat der Stadt Bonn weitergehende ökologische
Zielsetzungen mit diesem Beschluss.Seite 13 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
8
1.2 Ziele
Städtebau und Architektur
Die Gebäude und deren Architektur sollen den Nutze-
rinnen und Nutzern von Feuerwehr und Rettungsdienst
zeitgemäße und dauerhaft hervorragende Arbeitsbe-
dingungen und Aufenthaltsqualitäten in einem rund um
die Uhr genutzten Gebäude bieten.
Der Standort soll zusammen mit der Nachbarnutzung
der bonnorange AöR insgesamt städtebaulich aufge-
wertet werden und so die Attraktivität der Arbeitsplätze
unterstützen. Das architektonische Erscheinungsbild
soll die Nutzung als öffentliches Gebäude zeitgemäß
widerspiegeln und sich städtebaulich in die Umgebung
so einfügen, dass ein sichtbarer Akzent entsteht, der
den Standort aufwertet und im Stadtbild sichtbar macht.
. Dabei soll der Nutzungszweck als Feuer- und Ret-
tungswache transparent werden und unmittelbar er-
kennbar sein. Der aus mehreren Gebäuden beste-
hende Komplex der Feuerwehr soll dabei eine ables-
bare Einheit bilden.
Ziel ist es die Neubauten nachbarschaftsverträglich mit ih-
rer Baumasse als „Betrieb“ und den Verkehr, der durch
den Standort induziert wird, auf dem Grundstück unterzu-
bringen.
Bauabschnittsbildung
Ziel ist es, durch eine kluge Bauabschnittsbildung und
Rückbauplanung, die Folgekosten möglichst gering zu
halten. Angestrebt wird durch die frühzeitige Mitbe-
trachtung der baulogistischen Herausforderungen ein
hohes Maß an Planungssicherheit aufzuzeigen, bezie-
hungsweise zu erreichen.
Die in der Testplanung vorskizzierten Bauetappen und
Baufenster (s. 2.10) sind unbedingt einzuhalten, um den
laufenden Betrieb der Feuerwache sicherzustellen. Bei ei-
ner Abweichung von den Vorgaben der Auslobung bezüg-
lich der Bauabschnitte und -fenster muss nachgewiesen
werden, dass der Betrieb der Feuerwache weiterhin si-
chergestellt ist. Andernfalls handelt es sich um einen
schweren Verstoß gegen die Vorgaben der Auslobung,
der die Umsetzbarkeit des Projekts in Frage stellt.
„Gute Nachbarschaft“
Während und nach Fertigstellung des Neubaus der
Feuerwache soll die dauerhafte Funktionalität des be-
nachbarten Standortes der bonnorange AöR gewähr-
leistet sein, andernfalls handelt es sich um einen
schweren Verstoß gegen die Vorgaben der Auslobung,
der die Umsetzbarkeit des Projekts in Frage stellt.
Funktionalität
Ziel ist es die unterschiedlichen Funktionen, so anzu-
ordnen, dass die einzelnen Teilbereiche ohne gegen-
seitige Behinderung auf dem knapp geschnittenen
Grundstück untergebracht werden. Dabei ist zu berück-
sichtigen, dass Nutzer*innen von Feuerwehr und Ret-
tungsdienst teilweise in verschiedenen Nutzungsberei-
chen beschäftigt sind. Besondere Aufmerksamkeit gilt
kurzen Wegen, einer einfachen Orientierung sowie Auf-
findbarkeit der einzelnen Nutzungen auf dem Grund-
stück. Dies ist insbesondere hinsichtlich einer bestmög-
lichen Verkürzung der Ausrückzeiten zu beachten.
Einer gegen Schadenereignisse resilienten Ausführung
und Anordnung der Gebäude ist besonderes Augen-
merk zu schenken. In diesem Zusammenhang sind ins-
besondere die folgenden Aspekte relevant:
- Erdbebensicherheit
- Ersatzstromversorgung
- Ggf. Ersatzwärmeversorgung
- Ausschluss von Holzbauweise
- Sicherheit bei Starkregenereignissen/Hochwasser
(insb. Anordnung von technisch sensiblen Berei-
chen in Obergeschossen)
- Erhöhte Sicherheit gegen Sturmschäden (insb.
Dacheindeckung)
- Redundante Anbindung an Kommunikationsnetze
- Flächendeckende Brandfrüherkennung
Ökologische Ziele und Klimaresilienz
Die Gebäudehülle und der Primärenergieverbrauch sol-
len mindestens dem Effizienzhausstandard 40 entspre-
chen. Daneben werden die Verwendung von ressour-
censchonenden, dem Konzept des zirkulären Bauens
entsprechenden Baumaterialien und Konstruktionen
angestrebt.
Zur Anpassung an die sich weiter intensivierenden Fol-
gen des Klimawandels sollen mit Blick auf den Standort
und die gesetzte Nutzung vorhandene Potenziale zur
Verbesserung der lokalen Situation genutzt werden.
Neben der Berücksichtigung der Starkregenvorsorge
ist hier insbesondere die Reduktion der Hitzebelastung
sowie die Berücksichtigung des Schwammstadtprinzips
(Vorsorge vor Trockenheit) zu nennen.Seite 14 von 81
9
Luftbild zur Lagebeschreibung im Stadtbereich
(Grafik: Tim-Online)
Ökonomische Ziele
In wirtschaftlicher Hinsicht birgt die Planungsaufgabe
mehrere Herausforderungen im Vergleich. Einerseits
wird angestrebt, dass die Umsetzung innerhalb der ge-
nannten Kostenkennwerte erfolgt.
Gleichzeitig gilt es, die Gesamtlebenszykluskosten des
Neubaus zu optimieren. Ziel ist daher die Realisierung
eines Neubaus, der auch hinsichtlich des Aufwands für
Pflege, Reinigung und Instandhaltung, der Anpas-
sungsfähigkeit an zukünftige Bedürfnisse und des zu
erwartenden Rückbauaufwands am Ende des Lebens-
zyklus Maßstäbe setzt.
Darüber hinaus wird auf die Bedeutung der konzeptab-
hängigen Folgekosten für die Sicherstellung während
der Bauphase hingewiesen.Seite 15 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
10
2 Standort
2.1 Standortumfeld
Am nördlichen Rand des Gewerbegebietes zwischen
Nordstadt und der Abfahrt zwischen den der Bundesau-
tobahn A 555 und A 565 befindet sich das Grundstück
der Feuer und Rettungswache I in Bonn.
Der öffentliche Raum ist von sich aus von leistungsfä-
hig dimensionierten Straßenräumen geprägt, die aber
häufig überlastet sind. Formen der Nahmobilität, wie
Fußgänger und Radfahrer sind in diesem autogerech-
ten Stadtumfeld eher eine Randerscheinung.
Die umgebende Bebauung stellt sich als heterogen dar,
mit Wohn-, Büro- und Gewerbenutzungen in unter-
schiedlichen Bautypologien.
2.2 Ausgangslage
Das Areal von Feuerwehr und bonnorange AöR befin-
det sich am Rand eines heterogenen Gewerbegebietes
auf einem Grundstück am Autobahnkreuz und zwi-
schen den anschließenden Autobahnen und den Stadt-
teil-Erschließungsstraßen.
Unmittelbar angrenzend befindet sich als städtebauli-
cher Fremdkörper ein kleines Wohngebiet in Zeilenbau-
weise. Dieses Wohnensemble aus den 1960er Jahren
wurde als Bebauung eines Gleisdreiecks umgesetzt.
Beide Gleistrassen der ehemals Köln-Bonner-Eisen-
bahn (KBE) existieren heute nicht mehr. Die östlich an-
grenzende Bahntrasse, ein ehemaliges Gütergleis der
Köln-Bonner Eisenbahnen AG, die entlang des histori-
schen Gerichtswegs nach Norden verlief, ist dagegen
bis heute in den Flurstücken auf Teilen der engeren und
weiteren Nachbarschaften nachvollziehbar.
Auf dem westlichen Teil des Feuerwehrgrundstücks der
Feuer- und Rettungswache I, auf dem auch der Neubau
der Leitstelle steht, befindet sich eine ehemalige Kies-
grube. Diese Kiesgrube wurde zwischen 1910 und
1951 verfüllt und im Zuge der dort entstandenen Wohn-
bebauung als Kleingartenanlage ausgewiesen. Der Teil
des Grundstücks grenzte ebenfalls an das ehemalige
Eisenbahngleis und den damals parallel dazu verlau-
fenden Gerichtsweg.
Mit dem Ausbau der Bundesautobahn 555 und der An-
schlussstelle an die Bonner Tangente, die später zur A
565 wurde, erfolgte eine grundlegende Neumodellie-
rung der Topografie zwischen Lievelingsweg, Zeisig-
weg und Autobahnkreuz, so dass sich das Areal von
Feuerwehr und der bonnorange AöR auf einem leicht
erhöhten Plateau befindet.Seite 16 von 81
11
2.3 Wettbewerbsgebiet
Abgrenzung
Der Bearbeitungsbereich des Realisierungswettbe-
werbs wird im Süden durch den Lievelingsweg und im
Osten durch das Grundstück von bonnorange AöR,
Flurstück 616 begrenzt. Im Norden grenzt das Grund-
stück an eine Ausfahrt der Bundesautobahn 555. Im
Westen grenzt das Grundstück an den Zeisigweg und
an eine öffentliche Grünfläche mit Bolzplatz mit der
Flurstücknummer 283, sowie an ein Grundstück mit
Wohnbebauung mit der Flurstücknummer 228.
Die Zufahrt zum Grundstück der Feuer- und Rettungs-
wache erfolgt über den Knoten Lievelingsweg/Bornhei-
mer Straße im Süden, über eine Hofeinfahrt durch das
Gebäude sowie eine Nebeneinfahrt entlang des beste-
henden Gebäudes.
Übersichtsplan des Wettbewerbsgebiets
(Grafik: neubig hubacher)Seite 17 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
12
2.4 Erschließung und Verkehr
KfZ
Der Standort wird über eine gemeinsame Zufahrt von
Feuerwehr und der bonnorange AöR erschlossen, die
als vierter Arm an den lichtsignalgeregelten Knoten-
punkt Lievelingsweg/Bornheimer Straße angeschlos-
sen ist.
Der Lievelingsweg verbindet den Potsdamer Platz, der
das Ende der Autobahn A 555 darstellt (Osten), mit der
Anschlussstelle Bonn-Tannenbusch der A 565 im Wes-
ten.
Vom Kreisverkehr Potsdamer Platz führen zwei Fahr-
streifen in den Lievelingsweg nach Westen. Der rechte
Fahrstreifen ist als Bypass von der A 555 ausgeführt,
der linke Fahrstreifen ist die Ausfahrt aus dem Kreisver-
kehr für alle Richtungen (östlicher Lievelingsweg,
Dorotheenstraße, Heinrich-Böll-Ring und A 555). Auf
den ersten zwanzig Metern sind die beiden Fahrstreifen
vom Potsdamer Platz kommend durch eine durchgezo-
gene Linie getrennt, erst danach ist eine Verflechtung
der Verkehre möglich. Im weiteren Verlauf wird der
linke Fahrstreifen zum Linksabbiegestreifen in die
Bornheimer Straße.
Der westliche Teil des Lievelingswegs ist bis auf den
unmittelbaren Knotenpunktbereich Bornheimer Straße
ebenfalls zweistreifig pro Richtung. In West-Ost-Rich-
tung ist der rechte Fahrstreifen ein Rechtsabbiegestrei-
fen in die Bornheimer Straße, der an der Lichtsignalan-
lage Bornheimer Straße als freier Rechtsabbieger in die
Bornheimer Straße und dort auf einem eigenen Fahr-
streifen weiterführt.
Neben der Zu- und Ausfahrt für die Feuerwehr und bon-
norange AöR liegt die Alarmausfahrt der Feuerwehr,
die ebenfalls direkt in den Knotenpunkt führt und damit
eine Ausfahrt in alle Richtungen ermöglicht. Die Feuer-
wehr kann manuell eine „Feuerwehrphase“ im Lichtsig-
nalprogramm des Knotenpunkts anfordern, bei der alle
Fahrzeugströme und Fußgängerfurten auf „Rot“ ge-
schaltet werden. Die Lichtsignalanlage des Knoten-
punkts ist ansonsten verkehrsabhängig geschaltet.
ÖPNV
Der Standort ist durch zwei Buslinien und zwei Stadt-
bahnlinien an den öffentlichen Personennahverkehr an-
gebunden.
Die Buslinie 602 (Waldau – Bonn Hbf – Tannenbusch
Agnetendorfer Straße) hält an der Haltestelle Zeisig-
weg in unmittelbarer Nähe auf dem Lievelingsweg
westlich des Knotens Bornheimer Straße.
Die Buslinie 633 (Endenich Nord S-Bahn – Ramersdorf
Stadtbahn) hält in Fahrtrichtung Ramersdorf an der
Haltestelle Zeisigweg östlich des Knotens Bornheimer
Straße. In Richtung Endenich ist die nächste Halte-
stelle, die 250 m Fußweg entfernt liegende Haltestelle
Heinrich-Böll-Ring.
In 550 m Fußwegeentfernung liegt die Haltestelle
Propsthof Nord von der im 10 min-Takt die Stadtbahn-
linie 63 verkehrt. Die Linie 63/16 fährt zwischen Bad
Godesberg und Tannenbusch im 10 min-Takt. Jede
zweite Bahn (Linie 16) fährt weiter nach Köln-Niehl. In
650 m Fußwegeentfernung liegt die Haltestelle Brühler
Straße, die von der Stadtbahnlinie 68/18 bedient wird,
die im 20 min-Takt, zwischen Hauptbahnhof und Köln
Thielenbruch verkehrt (über Bornheim, Brühl, Köln-
Neumarkt)
Radverkehr
Zwischen Potsdamer Platz und Bornheimer Straße wird
der Radverkehr in beide Richtungen auf einem benut-
zungspflichtigen Radweg auf der Südseite des Lie-
velingswegs geführt. Westlich der Bornheimer Straße
wechselt die Radverkehrsführung für den Radverkehr
Richtung Westen auf die Nordseite, wo der Gehweg für
den Radverkehr freigegeben ist. Auf der Südseite des
Lievelingswegs befindet sich ein benutzungspflichtiger
Radweg für den Verkehr Richtung Osten.
Auf der Bornheimer Straße gibt es auf der Westseite
(Richtung Süden) einen benutzungspflichtigen Rad-
weg, auf der Ostseite südlich der Brühler Straße einen
benutzungspflichtigen Geh-/Radweg der ab der Brühler
Straße in einen Gehweg „Radfahrer frei“ übergeht.
Weitergehende Informationen zu den Verkehrszählun-
gen und Abbildungen zum Verkehr sind der Verkehrs-
untersuchung zur Projektvorbereitung in den Unterla-
gen zu entnehmen.Seite 18 von 81
13
Übersichtsplan ÖPNV-Verbindungen
(Grafik: verkehrskonzept, Aachen
Buslinie 602
Buslinie 633
U- Bahnlinien 18 und 68
U-Bahnlinie 16Seite 19 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
14
2.5 Leitungstrassen / Technische Erschließung
Für das Grundstück liegt eine umfassende Leitungs-
auskunft vor. Die Unterlagen zu den Leitungsplänen lie-
gen auch als CAD-Dateien vor.
Fernwärme
Die Fernwärmetrasse liegt in der Bornheimer Straße
und wird am Lievelingsweg nach Westen hin in den Lie-
velingsweg geführt. Sie liegt hier unter der Fahrspur in
Fahrtrichtung Potsdamer Platz. Die Fernwärme wird
vom Lievelingsweg über einen Stich vor Kopf des Be-
standsgebäudes auf das Gelände geführt und überge-
ben. Die Fernwärme wird von der Übergabestation auf
dem Grundstück zur Heizungszentrale im UG der Ge-
bäudeteile D und E (siehe Abschnitt 2.9) geführt. Dort
erfolgt auch die Übergabe der Wärme an bonnorange
AöR.
Fernwärme der Energie- und Wasserversorgung
Bonn/Rhein-Sieg-GmbH SWB wird zu 50,7 % aus re-
generativ erzeugter Wärme/Abwärme bereitgestellt.
Sie hat folgende Kennzahlen
Primärenergiefaktor 0,00
gem. §22 Absatz 2, GEG 2020
Primärenergiefaktor (nach Kappung und
EE-Bonus, nach GEG zu verwenden 0,25
gem. §22 Absatz 3, GEG 2020
Emissionsfaktor (nach Anlage 9, Nr. 1c) 0 g/kWh
[g CO2-Äquivalent pro kWh]
Im ersten Bauabschnitt (siehe Abschnitt 2.10) ist von
einer Interimslösung für die Aufrechterhaltung des lau-
fenden Betriebs auszugehen. Spätestens zu Beginn
des zweiten Bauabschnitts ist von einer Eigenversor-
gung des Grundstücks von bonnorange AöR mit
Wärme auszugehen.
Stromversorgung
Die Stromversorgung des Grundstücks erfolgt einer-
seits ausgehend vom Trafohaus am Zeisigweg über die
dortige Sportfläche nordseitig der heutigen Leitstelle,
andererseits am Lievelingsweg westlich des Bestands-
gebäudes.
Kommunikationstechnik
Es sind zahlreiche Kommunikations-Leitungswege
(Glasfaser und Kupfer) unterschiedlicher Provider vor-
handen. Deren Weiternutzung, auch während der Bau-
phase, ist essentiell für den Betrieb der Feuer- und Ret-
tungswache
Übersichtsplan Leitungstrassen auf dem Grundstück
(Grafik: neubig hubacher)
Gas
Frischwasser
Abwasser
FernwärmeSeite 20 von 81
15
Gas
Das Grundstück der Feuerwehr ist laut der Leitungsaus-
kunft bisher nicht an die Gasversorgung angeschlossen.
Gastrassen liegen im Lievelingsweg sowie im Zeisigweg.
Entwässerung
Die Entwässerung des Feuerwehrgrundstücks erfolgt
mit Ausnahme des westlichen Hofbereichs zwischen
Leitstelle und Bestandsgebäude Richtung Osten. Das
Abwasser wird hier an zwei Stellen auf dem Grundstück
von bonnorange AöR in den tieferliegenden großen Ka-
nal eingeführt.
Übergeordnete Leitungstrassen
Zusätzlich queren drei übergeordnete Leitungstrassen
das Grundstück.
a) Auf dem Grundstück der Feuerwehr liegt eine
DN500 Frischwasserleitung. Diese Frischwasser-
leitung verläuft vom Lievelingsweg im Süden des
Plangrundstückes in nördlicher Richtung bis über
die Grundstücksgrenze hinaus über die Nachbar-
grundstücke (Flurstücke 228, 612). Im nördlichen
Teil des Grundstücks der Feuerwehr quert diese
Frischwasserleitung wieder das Grundstück, ehe
sie in Richtung Bundesautobahn 555 abknickt.
Am Lievelingsweg quert die Leitung das Unterge-
schoss des Bestandsgebäudes. Für die Planung ist
davon auszugehen, dass diese überörtliche Frisch-
wasserleitung verlegt oder erneuert und so über-
baut wird, dass im Havariefall eine Beeinträchtigung
des Feuerwehrgebäudes nicht eintritt. Denkbar ist
eine Trassenführung unter einer neuen N-S-Ver-
kehrserschließung auf dem Grundstück parallel zur
Grundstücksgrenze von bonnorange AöR.
b) Zudem verläuft in ca. 10m Tiefe ein übergeordneter
Abwasserkanal mit den Abmessungen 1,35 m x
0,90 m über das Areal von Feuerwehr und bonno-
range AöR . Aus Richtung Norden von der Bunde-
sautobahn herkommend, quert der Kanal das
Grundstück der Feuerwehr diagonal auf das Nach-
bargrundstück von bonnorange AöR. Hier knickt er
unter der bestehenden Straßenfläche nach Süden
ab bis zur Schranke am Zugang des Geländes von
bonnorange AöR.
c) Von dort erfolgt der Anschluss an den Hauptkanal
im Lievelingsweg. Dort, wo der Kanal seine Rich-
tung verändert, befinden sich Revisionsschächte.
d) Alle Kanalschächte auf dem Grundstück müssen
anfahrbar sein, die Zuwegung verläuft allerdings
nicht zwangsläufig über der Kanaltrasse, die Zuwe-
gung muss mindestens 3,50 m breit, 4,50 m hoch
und für 40 t – Fahrzeuge geeignet sein (längstes
Fahrzeug trägt die Bezeichnung Canalmaster F
140KWA A Prof. mit dem Fahrgestell Actros 2548 L
8x2/6 VLA ENA). Weiterhin muss eine Aufstellflä-
che um den Schacht herum freigehalten werden.
Dies betrifft auf dem Grundstück der Feuerwehr nur
den Zugangsschacht an der Nordgrenze des
Grundstücks. An den Knickpunkten des Kanals
werden jeweils Abwässer der beiden Gelände in
diesen Hauptkanal eingeleitet (s.o.).
e) Ausgehend vom Trafohaus nördlich der Leitstelle
verläuft zudem eine Stromtrasse Richtung Norden
über das Grundstück der Feuerwehr hinaus. Sie
verläuft dabei im Planungsbereich in Nachbarschaft
zur oben genannten, übergeordneten Frischwas-
serversorgung.Seite 21 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
16
2.6 Bodenbelastungen
Auffüllungen und Altlasten
Das Grundstück der Feuerwache I befindet sich teil-
weise im Bereich einer ehemaligen Kiesgrube. Diese
Kiesgrube wurde mit Auffüllungen versehen, ehe dort
das derzeitige Gebäude der Feuerwache errichtet
wurde. Die Untere Bodenschutzbehörde weist darauf
hin, dass für das Plangebiet zwei Einträge im Altlasten-
kataster der Bundesstadt Bonn vorhanden sind. Ihre
genaue Lage ist in einer entsprechenden Unterlage do-
kumentiert:
Altablagerung 7422-013
Die mit der Nr. 7422-013 dokumentierte Altablagerung
befindet sich im westlichen Bereich des Flurstücks 617
zwischen dem Trafohaus und der öffentlichen Sportflä-
che nördlich der Leitstelle im Norden bis zum Lie-
velingsweg im Süden. Hierbei handelt es sich um eine
länglich geformte Altablagerung, die aus der Verfüllung
einer ehemaligen Sand- und Kiesgrube entstanden ist.
Diese wurde etwa 1910 angelegt und bis spätestens
1951 wieder verfüllt. Untersuchungen der Altablage-
rung zeigen, dass variierende Ablagerungsmächtigkei-
ten vorliegen. Diese reichen von einigen wenigen Me-
tern bis zu etwa zehn Metern. Das Deponat besteht in
der Hauptsache aus Erdaushub mit wechselnden An-
teilen an Bauschutt und Müll. Überwiegend liegt eine
geringe Lagerungsdichte vor.
Bodenluftmessungen zeigten, dass eine Entwicklung
von Deponiegas zwar nachweisbar ist, aber kein Me-
than entsteht.
Hinsichtlich der Neubebauung sind mehrere Aspekte
zu berücksichtigen:
- Die Altablagerung stellt kein Hemmnis dar, zu
dessen Überwindung ein unverhältnismäßig ho-
her Aufwand einzuplanen ist. Der Baugrund im
Bereich der Altablagerung wird im Falle einer
Überbauung eine Sondergründung notwendig
machen, was zu erhöhten Kosten führen wird.
Eine Möglichkeit, diese zu umgehen, wäre, den
Bereich der Altablagerung von einer Bebauung
auszunehmen.
- Bei Eingriffen in den Boden im Bereich der Altab-
lagerung, z.B. durch Untergeschosse oder eine
Tiefgarage ist davon auszugehen, dass der
Erdaushub erhöhte Gehalte an Schadstoffen
ausweist, was erhöhte Kosten bei einer Entsor-
gung bedingt.
- Die gezielte Einleitung von gesammeltem Nie-
derschlagswasser in den Untergrund mit einer
Rigole ist im Bereich der Altablagerung nicht zu-
lässig.
- Die Positionierung von Erdwärmesonden, um
den Neubau mit Geothermie zu versorgen ist im
Bereich einer Altablagerung üblicherweise nicht
genehmigungsfähig.
Altstandort 7422-117
Bei diesem Altstandort handelt es sich um den Bereich
einer ehemaligen Betriebstankstelle. Sie schließt süd-
und ostseitig an die an der Grundstücksgrenze zu bon-
norange AöR liegende Sonderfahrzeughalle an. Der
Altstandort ist zum größten Teil auf dem benachbarten
Grundstück gelegen, das von der bonnorange AöR ge-
nutzt wird. Lediglich ein kleinerer Teil des Altstandortes
ragt in das Grundstück der Feuerwehr hinein.
Die Betriebstankstelle wurde, folgt man den bei der Un-
teren Bodenschutzbehörde vorliegenden Unterlagen,
im Jahr 1998 stillgelegt. Nachfolgende Untersuchungen
zeigten, dass es durch den Betrieb der Tankstelle zu
Verunreinigungen des Untergrundes gekommen ist.
Durchgeführte Sanierungsmaßnahmen führten zu der
Einschätzung, dass keine nennenswerten Belastungen
mehr vorhanden sind. Allerdings sollte bei einem
Erdaushub in diesem Bereich die ausführende Firma in
Kenntnis gesetzt werden und eine Baubegleitung ein-
gefordert werden.
Inwieweit und in welcher Klasse Aushub in dieser Hö-
henschicht deponiepflichtig ist, bedarf weiterer Prüfun-
gen. Insgesamt wird darauf hingewiesen, dass abfall-
rechtliche Belange hinsichtlich ordnungsgemäßer Stoff-
stromkontrolle nach § 47-55 Kreislaufwirtschaftsgesetz
insbesondere für den Aushub (und den Abbruch) in den
Genehmigungsverfahren erarbeitet und formuliert wer-
den.
Für den entsprechenden Aushub ist mit erheblichen
Deponiekosten zu rechnen.
Vorgehen
In welchem Umfang die gesicherten und erwarteten Alt-
lasten auf dem Grundstück durch vorangegangene
Bauvorhaben bereits beseitigt wurden, ist unklar. Im
Zuge des Leitstellenneubaus wurde der dort liegende
Teil der Altablagerung überbaut und das Gebäude dazu
mit einer Bohrpfahlgründung versehen.Seite 22 von 81
17
In diesem Zuge wurde lediglich der belastete Aushub
aus den Gründungsarbeiten entsprechend beseitigt.
Mit Blick auf die mit dem Bauvorhaben verbundenen
Bodeneingriffe und Erdbewegungen ist von der Bau-
herrschaft daher ein nutzungs- und planungsorientier-
tes Gutachten gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz
(BBodSchG) und Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-
verordnung (BBodSchV) zu erstellen. Darin ist der Ein-
fluss der zu erwartenden Baumaßnahmen während der
Bauzeit und nach dem Abschluss auf Boden, Bodenluft
und Grundwasser darzustellen.
Tragwerk
Die o.g. Auffüllungen auf dem Grundstück haben eine
Gesamtstärke von bis zu 10m. Im Bereich der Auffül-
lungen ist voraussichtlich nur eine Tiefgründung mög-
lich. In der Konzeption der Gründung ist zu berücksich-
tigen, dass bei Auffüllungen mit anderen Setzungen als
gewachsenen Boden zu rechnen ist. Auch dem Erdbe-
benschutz gilt insbesondere im Auffüllungsbereich be-
sondere Aufmerksamkeit.
Grundwasser
Das Grundwasser im Planungsgebiet liegt mit einem
mittleren Grundwasserstand von 45,90m ü. N.N. in ei-
nem Abstand von mindestens 12 m unter der Erdober-
fläche. Möglich sind also drei Untergeschosse ohne,
dass die Gebäudesohle in Kontakt mit Grundwasser
kommt. Da das Grundstück aber unweit des Rheindor-
fer Bachs liegt und bei Rheinhochwasser und anstei-
gendem Grundwasserstand somit die Möglichkeit von
drückendem Grundwasser besteht, wird empfohlen das
Gebäude mit einer weißen Wanne auszubilden.Seite 23 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
18
Lärmkarte der Stadt Bonn
(Geoportal NRW)
2.7 Lärmschutz
Das Grundstück liegt in einem Autobahndreieck und ist
durch die Autobahnen 555 und 565 erheblich durch
Lärm belastet.
Lärmimmissionen
Das Plangebiet ist erheblich durch Straßenlärm belas-
tet. Hauptimmissionen gehen von den Autobahnen A
555 und A 565 und dem Lievelingsweg aus. Dabei ist
davon auszugehen, dass die Verkehrsbelastung am
Lievelingsweg im Zuge der Umbaumaßnahme der Au-
tobahn A 565 auf sechs Spuren weiter zunimmt und die
Lärmzunahme auch über die geplanten Lärmschutzbe-
reiche nicht vollständig verhindert werden kann.
Lärmemissionen
Der Tages- und Nachtbetrieb von Feuerwehr und Ret-
tungsdienst ist mit anfallendem Lärmemissionen ver-
bunden. Baulich muss hier eine Lösung zur nachbar-
schaftlichen Wohnbebauung gefunden werden. Ziel ist,
durch eine rücksichtsvolle Anordnung der Neubauten
der Lärmumfang für die benachbarte Wohnbebauung
nicht weiter zu erhöhen.
Eine weitere Lärmquelle sind die Zufahrten zu den
Stellplatzanlagen in erheblicher Größe. Besondere Be-
achtung gilt daher dem Bereich der Zufahrt zur geplan-
ten Tiefgarage. Die Erschließung der Tiefgarage über
den Zeisigweg wird als nicht nachbarschaftsverträglich
gewertet. Eine Tiefgaragenrampe parallel zum Zeisig-
weg ist dagegen denkbar, jedoch nur wenn diese über
das Grundstück der Feuerwehr erschlossen wird. Nach
Möglichkeit ist die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage mit
Blick auf Lärmemissionen mit Abstand zur Grund-
stücksgrenze am Zeisigweg zu realisieren.
Auch die Anordnung der Fahrzeughallen und des
Werkstatt- und Logistikzentrums verursacht Verkehrs-
lärmemissionen, die in der Gesamtbewertung zu be-
rücksichtigen sind. Beim Werkstatt- und Logistikzent-
rum entstehen die Lärmbelastungen ganz überwiegend
werktags und tagsüber. Außenflächen des Werkstatt-
und Logistikzentrums sind möglichst der Wohnbebau-
ung abgewandt zu realisieren.Seite 24 von 81
19
Grünstruktur
(Grafik: neubig hubacher)
2.8 Stadtgrün und Klima
Das Bestandsgelände ist derzeit fast vollständig versie-
gelt. Durch die Baumaßnahme und den großen Umfang
an Verkehrs- und Bewegungsflächen für Fahrzeuge
wird das Grundstück voraussichtlich weiterhin vollstän-
dig ausgenutzt werden. Vor diesem Hintergrund ist es
besonders wichtig, weitere versiegelte Flächen auf ein
Minimum zu begrenzen.
Grünbestand
Auf dem Grundstück der Feuerwache stehen vereinzelt
Bestandsbäume. Der Baumbestand zum Lievelings-
weg steht im Hinblick auf die Maximierung des ersten
Bauabschnitts grundsätzlich zur Disposition. Im Sinne
einer höheren Klimaresilienz, sollte geprüft werden, ob
dieser in die Planung integriert werden kann.
Entlang der Grundstücksgrenze Zeisigweg wird der
Weg von einer Baumreihe außerhalb der Zaunanlage
gesäumt, die auf dem städtischen Grundstück liegend
in die Planung des Neubaus integriert werden sollen.
Für die Bebauung ist ein Abstand durch Eingriffe von
1,5 m vom Kronendurchmesser einzuhalten (DIN
18920). Die Einhaltung des im geltenden Bebauungs-
plan hingewiesenen Grünstreifens stellt den Erhalt des
Baumbestands sicher.
Im nordwestlichen Bereich des Grundstückes, haupt-
sächlich auf dem Nachbargrundstück im Verlauf der
Wohnbebauung entlang der Grundstücksgrenze befin-
den sich ebenfalls Bestandsbäume. Diese Bäume sind
im derzeitigen Zustand bis an die Grundstücksgrenze
versiegelt. Zu dieser Grundstücksgrenze hin wird eine
Grenzbebauung ausgeschlossen. Durch die Einhaltung
der Abstandsflächen von 0,4 H zu dieser Grundstücks-
grenze hin sollte der Erhalt der Bestandsbäume mög-
lich sein.
Sofern zulässig parallel zur Grundstücksgrenze Ver-
kehrsflächen angeordnet werden, wird entlang der
Grundstücksgrenze ein entsiegelter Streifen in ange-
messener Tiefe angestrebt, so dass die Belastungen
des „stammnahen“ Wurzelwerks und somit die Belas-
tungen durch schwere Fahrzeuge deutlich reduziert
wird.Seite 25 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
20
2.9 Bestandsgebäude
Das de0rzeitige Gebäude aus den 1970er Jahren ist als
Stahlbeton-Skelettbauweise ausgeführt. Die einzelnen
Gebäudeteile sind zu einem Ganzen zusammengefügt.
An den Fugen kann das Gebäude schrittweise zurück-
gebaut werden. Beim schrittweisen Rückbau ist darauf
zu achten, dass der zweite Rettungsweg gewährleistet
ist. In den einzelnen Gebäudeteilen sind folgende Nut-
zungen untergebracht:
Gebäudeteil A
 zweigeschossig
 UG: Anschluss Fernwärme, Archiv
 EG: Wachendepot Rettungsdienst, Reservefahr-
zeuge Rettungsdienst, Rettungsdienstzentraldepot
 OG: Verwaltung
Gebäudeteil B
 dreigeschossig, teilunterkellert
 UG: ohne Nutzung
 EG: Einfahrt, Alarmausfahrt, in ehemaliger Leit-
stelle: Aufenthalt Rettungsdienst, Wachverwaltung
Rettungsdienst
 OG: Verwaltung
Gebäudeteil C
 dreigeschossig
 UG: Rechenzentrale in alter Bunkeranlage, Wasser-
anschluss, Anschluss Fernwärmetunnel
 EG: Fahrzeughallen + Umkleidepunkte Rettungs-
dienst, in ehemaliger Leitstelle: Aufenthalt Rettungs-
dienst, Wachverwaltung Rettungsdienst
 OG: Schulungsraum, Ruheräume Rettungsdienst,
Verwaltung
Gebäudeteil D
 dreigeschossig
 UG: Heizzentrale, Umkleideräume RD (im Bau)
 EG: Fahrzeughallen + Umkleidepunkte Feuerwehr
 OG: Ruheräume Feuerwehr, Küche, Aufenthalt,
Fernsehraum
Gebäudeteil E
 viergeschossig
 UG: Lager Werkstätten
 EG: Durchfahrt, Einsatzumkleiden
 OG: Büros, Funkwerkstatt, Gerätemagazin, Turn-
halle, Fitness
Gebäudeteil F
 zweigeschossig
 UG: Atemschutzübungsstrecke, Schlauchwäsche
 EG: Zentraldesinfektion, Lager Kfz, Atemschutz-
werkstatt
 OG: Kleiderkammer, inkl. Werkstatt
Gebäudeteil G
 eingeschossig (Überhöhe)
 UG: Schlauchwäsche, Schlauchlager
 EG: Kfz-Werkstatt, Fahrzeughalle Feuerwehrkran
Gebäudeteil H (Tiefbauamt)
 zweigeschossig
 UG: Lager
 EG: Büro, Fahrzeughallen
 OG: Verwaltung, Sozialräume, Umkleiden
 80cm über Niveau der restlichen Feuerwache
Gebäudeteil I (Sonderfahrzeughalle)
 eingeschossig (Überhöhe)
Lageplan der Gebäudeteile
(Grafik: neubig hubacher)BEANTRAGTE
BAU-/ NUTZUNGSGRENZE (20m)
BAUVERBOTSZONE
GEM. FStrG (40m)
BAUVERBOTSZONE
GEM. FStrG (100m)
LEITUNGSTRASSE
MIT ÜBERBAUUNGS-
EINSCHRÄNKUNGEN
TURM
GEBÄUDETEIL
H II
GEBÄUDETEIL
F II GEBÄUDETEIL
G I+
GEBÄUDETEIL
E IV
GEBÄUDETEIL
D III
GEBÄUDETEIL
C III
GEBÄUDETEIL
B IIIGEBÄUDETEIL
A II
LEITSTELLE III
GEBÄUDETEIL
ISONDER-
FAHRZEUG-
HALLE
I+
I
59,4
60,2
59,0
57,2Seite 26 von 81
21
2.10 Bauetappen
Auf Grund der Größe der vorgesehenen Fahrzeughal-
len und Werkstätten ist es unvermeidlich, dass die
Werkstätten und die Verwaltung der Feuerwehr (Amt
37) während Neubaus größtenteils ausgelagert werden
müssen. Außerdem werden einige Sonderfahrzeuge
der Feuerwehr während der Bauzeit nicht auf dem Ge-
lände untergebracht werden können. Ausschlagge-
bend ist, dass der Wachbetrieb weiterhin stattfinden
kann und die größtmögliche Anzahl an Fahrzeugen in
den Fahrzeughallen untergebracht werden. Um den
Neubau der Feuer- und Rettungswache bei laufendem
Betrieb umzusetzen, werden folgende Bauetappen/
Bauabschnitte vorgesehen.
Bauabschnitt 1, Erster Schritt
a. Spätmöglichster Zeitpunkt für den Umzug des Ka-
naldepots (Gebäudeteil H)
b. Verfüllung Rampe an Gebäudeteil G
c. Errichtung der Interimsfahrzeughalle (Wetterschutz-
halle – Gebäudeteil W) für Sonderfahrzeuge im Nor-
den des Grundstücks
Bauabschnitt 1., Zweiter Schritt
d. Umzug der Sonderfahrzeuge in Interimsfahrzeug-
halle (Gebäudeteil W)
e. Ggf. Fällen der Bäume entlang des Lievelingsweg
f. Abriss der Sonderfahrzeughalle (Gebäudeteil I)
g. Anpassung der der technischen Anbindung Gebäu-
deteile D-G (Fernwärme, Wasser, Elektro, IT)
h. Neue technische Anbindung bonnorange AöR
i. (Fernwärme, Wasser, Elektro, IT) (mindestens Tief-
bauarbeiten im Straßenbereich!)
j. Verlegung IT-Zentrale Bunker Gebäude C als Inte-
rim
Bauabschnitt 1, Dritter Schritt
k. Anlegen der Alarmausfahrt während Bauabschnitt 1
l. (Alarmausfahrt, Ein-/Ausfahrt) (Signalanlage am Tor
zum Gelände von bonnorange AöR)
m. Anmietung von Stellplätzen in der Nachbarschaft
(Supermärkte, Autohäuser, etc.)
Bauabschnitt 1, Vierter Schritt
n. Auszug der Werkstätten in einen Interimsstandort
innerhalb oder außerhalb des Grundstücks
o. Auszug der Verwaltung (Amt 37) aus Gebäudeteilen
A, B und C in Interimsstandort
p. Umzug des Rettungsdienstzentraldepots (RDZD)
und der Rettungswache in Gebäudeteile E, F, G, H)
q. Inbetriebnahme temporäre Alarmausfahrt, u.a. Än-
derung der Fahrtrichtung der ausrückenden Fahr-
zeuge
r. Rückbau Gebäudeteile A, B und C oberirdisch bis
OK Keller
s. Provisorischer 2. baulicher Rettungsweg an Gebäu-
deteil D
Bauabschnitt 1, Fünfter Schritt
t. Teilumzug der Poolfahrzeuge Leitstelle (im EG) an
Ostseite Leitstelle
u. Rückbau des Kellers der Gebäudeteile A, B und C
v. Errichtung 1. BA
w. Errichtung Tiefgarage für PKW der Mitarbeitenden
Bauabschnitt 1, Abschluss
x. Teilweise zwischen-/ Umnutzung des EG der Leit-
stelle als Fahrradgarage
y. Umzug Feuer- und Rettungswache in Neubau 1.BA
(Wachbetrieb und Wachfahrzeuge RD und FW)
z. Umzug- und Interimsnutzung von Werkstattnutzun-
gen in den zukünftigen Leitstellebereich im Neubau
1.BA
4. Schritt, Situation nach Rückbau der Gebäudeteile A, B und C, mit
veränderter Fahrtrichtung und IT-Interim
(Grafik: neubig hubacher)GEBÄUDETEIL
W
TURM
LEITSTELLE
GEBÄUDETEIL
H
GEBÄUDETEIL
F GEBÄUDETEIL
G
GEBÄUDETEIL
E
GEBÄUDETEIL
D
GEBÄUDETEIL
C
GEBÄUDETEIL
B
GEBÄUDETEIL
A
EINZUG/
UMZUG
IT-
Zentrale
IT-
Zentrale
Interim
ANFAHRT BABSeite 27 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
22
aa. Rückbau temporärer 2.baulicher Rettungsweg für
Bauteil D, Fertigstellung Tiefgaragenzufahrt, vor-
zeitige Teilinbetriebnahme Tiefgarage
bb. Umzug der Kommunikationstechnik (heute: Dach
Schlauchtrockenturm) auf den Neubau 1.BA
cc. evtl. Interimslösung für 8 Stp. (Sonderfahrzeuge)
außerhalb des Grundstücks
Bauabschnitt 2, Erster Schritt
a. Vollständiger Rückbau der Gebäudeteile D, E, F,
G, H und Turm
b. Einrichtung Baulogistikfläche
Bauabschnitt 2, Zweiter Schritt
a) Errichtung 2. Bauabschnitt
Bauabschnitt 2, Abschluss
b) Inbetriebnahme 2. BA: Fahrzeughallen mit Werk-
stätten, Verwaltung und Tiefgarage
c) Rückbau Interimsfahrzeughalle (Gebäudeteil W)
d) Umsetzung der Lärmschutzwände zur Autobahn
hin, Dauerhafter Anschluss an die Wartungsstraße
der Autobahn GmbH
Baufelder als Ergebnis der Bauabschnittsbildung
Auf der Grundlage dieses Transformationsszenarios
wurden die Baufelder für den ersten und zweiten Bau-
abschnitt definiert. Die bestehende Zufahrtsstraße zur
Ampelanlage am Lievelingsweg ist in heutiger Dimen-
sion zu erhalten.
Die Feuerwehr Bonn, die die Machbarkeitsprüfung eng
begleitet hat, hat die betriebliche Umsetzbarkeit bestä-
tigt. Die Bauabschnittsbildung bei laufendem Betrieb
muss somit von den Teilnehmenden nicht selbst entwi-
ckelt werden. Sie ist eine Planungsvorgabe.
Der Bereich der bestehenden Leitstelle ist in beiden
Bauabschnitten zu erhalten. Der Rückbau des Be-
standsgebäudes in erfolgt erst nach dem Umzug der
Leitstelle in die im Bauabschnitt 1 dafür vorgesehenen
Flächen.
Bei Abweichungen von den gegebenen Bauetappen
und -fenster muss nachgewiesen werden, dass der Be-
trieb der Feuer- und Rettungswache weiterhin sicher-
gestellt ist.
Situation nach Errichtung der neuen Feuer- und Rettungswache im 1.BA
(Grafik: neubig hubacher)GEBÄUDETEIL
W
TURM
LEITSTELLE
GEBÄUDETEIL
H
GEBÄUDETEIL
F GEBÄUDETEIL
G
GEBÄUDETEIL
E
GEBÄUDETEIL
DBAUFELD BA 1
ANFAHRT BAB
BAULOGISTIK
BAUFELD BA 2A
BAUFELD BA 2BSeite 28 von 81
23
3 Nutzungsanforderungen der Feuerwehr und
Rettungsdienst
Das Raumprogramm von der Feuerwache 1 umfasst
neben der Feuerwache der Berufsfeuerwehr auch die
Rettungswache des Rettungsdiensts der Stadt Bonn,
sowie einen großen Teil der zentralen Werkstätten der
Feuerwehr und das Rettungsdienstzentraldepot. In
den Neubau werden auch die Flächen einer neuen Leit-
stelle integriert (siehe unten). Darüber hinaus sind Flä-
chen für die Verwaltung vorgesehen. Durch den Neu-
bau und die damit einhergehende Umstrukturierung
des Grundstücks der Feuerwehr werden funktionale
und wirtschaftliche Synergien zwischen den einzelnen
Abteilungen und damit Verbesserungen der Be-
triebsabläufe angestrebt.
Die Umsetzung des Gebäudekomplexes ist in mindes-
tens 2 größeren Bauabschnitten geplant. Die Inbetrieb-
nahme des 2. Bauabschnitts wird bis 2030 angestrebt.
Die nachfolgend aufgeführten Funktionsbereiche soll-
ten den beiden Bauabschnitten entsprechend den aus
der Testplanung abgeleiteten Festlegungen zugeord-
net werden, um sowohl im Bauablauf als auch im end-
gültigen Bauzustand die Funktionsfähigkeit der Ge-
samtanlage ununterbrochen zu gewährleisten.
Das bestehende Gebäude der Leitstelle ist über die In-
betriebnahme der Neubauten hinaus zu erhalten und
für eine Übergangsphase technisch-funktional in den
Gesamtbetrieb einzubinden. Die Leitstelle ist aktuell mit
Einrichtung des Telenotarztsystems an der räumlichen
Auslastungsgrenze angekommen. Einzelne Nutzungen
(Büroarbeitsplätze) die im Funktionszusammenhang in
oder an der Leitstelle angeordnet werden sollten, müs-
sen ausgelagert werden. Unabhängig von der bauli-
chen Abschreibungsdauer ist daher davon auszuge-
hen, dass die Leitstelle in den 2030er Jahren baulich
ersetzt werden muss.
Mit Blick darauf, dass der Zeitraum von Planungsvor-
lauf und Umsetzung ca. fünf Jahre beträgt, müsste ab-
sehbar spätestens kurz nach Inbetriebnahme des Neu-
baus der Feuer- und Rettungswache die Neubaupla-
nung der Leitstelle starten. Ein Ausbau als Erweite-
rung des dann neu errichteten Gebäudebestands ist
nicht sinnvoll umsetzbar. Bei einem Ersatzneubau an
gleicher Stelle würde ein Interim für die Leitstelle unver-
meidlich. Daher ist die bauliche Integration der Leit-
stelle in den Neubau der Feuer- und Rettungswache
zwingend.
Der technische Ausbau einer neuen Leitstelle kann
dann auch nachlaufend in diesen vorbereiteten Flächen
nach zeitlichem Bedarf auf dem dann aktuellen Stand
der Technik erfolgen. Während der Ausführung des
Bauabschnitts 2 können noch nicht ausgebaute Leit-
stellenflächen im Neubau als Interimsstandorte für den
Werkstätten- und/oder Verwaltungsbetrieb genutzt wer-
den.
Danach wird der jetzige Leitstellenstandort frei gezogen
und kann durch Rückbau einen Beitrag zur Flächenent-
siegelung auf dem Gesamtgrundstück leisten. Langfris-
tig gesehen steht diese Fläche für Erweiterungsbau-
werke oder erforderliche Interimsbauten im Zuge von
nachfolgenden Bauvorhaben zur Verfügung.
Die wichtigsten Raumgruppen und deren Größenord-
nung in der Übersicht:
1. Verwaltung Feuerwehr und Rettungsdienst
NUF = 2.467 m2
2. Leitstelle
NUF = 1.349 m2
3. Wachbetrieb
NUF = 4.943 m2
4. Werkstattzentrum
(inkl. Rettungsdienstzentraldepot)
NUF = 2.568 m2Seite 29 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
24
3.1 Verwaltung Feuerwehr und Rettungsdienst (2.
BA, alternativ 1. BA)
Der Neubau umfasst auch weiterhin die Räumlichkeiten
des Amtes 37, der Verwaltung der Feuerwehr und des
Rettungsdienstes der Stadt Bonn. Dabei handelt es
sich in erster Linie um Büroarbeitsplätze und Archivflä-
chen.
Angestrebt wird eine anpassungsfähige Bürolandschaft
mit Kombibüros. Noch erfordern eine Vielzahl der Ver-
waltungsfunktionen Einzelarbeitsplätze oder geschlos-
sene Zellenbüros. Die Grundkonzeption des Raumpro-
gramms sieht daher die Anordnung von Einzelbüros –
bedarfsweise auch Doppelbüros - um eine Kombizone
vor.
Mobiles Arbeiten und Desksharing ist in der Verwaltung
der Feuerwehr nur eingeschränkt möglich, da viele Mit-
arbeitenden auch Einsatzdienste leisten. Das diesbe-
züglich vorhandene Raumpotenzial ist derart berück-
sichtigt, dass darüber Reserven für Personalaufwüchse
abgedeckt werden können.
Gleichzeitig sollte jedoch der Verwaltungsbereich so
konzipiert sein, dass eine Umwandlung in halboffene,
kooperative Arbeitsplätze einfach hergestellt werden
kann. Das Raumprogramm umfasst hierfür bereits die
entsprechende räumliche Infrastruktur (Kleinbespre-
chungszone, Garderoben, etc.). Bürobereiche werden
Mögliche Anordnung des Verwaltungsbereichs unter Berücksich-
tigung funktionaler „Nachbarschaften“
(Grafik: neubig hubacher)Seite 30 von 81
25
Kombibüros, ausbaufähig zu halboffener Bü-
rolandschaft 400m2
(Grafik: neubig hubacher)MÖBEL-
LAGER
24m2
TEE-
KÜCHE
24m2
GARDE-
ROBE
12m2
SCHULUNGS-
RAUM I
72m2
SCHULUNGS-
RAUM II
30m2
BESPRECHUNG I
30m2
KGS
BESPRECHUNG
KRISENSTABSRAUM I
PASS
TELEFONZENTRALE
IT-SCHULUNGSRAUM
42m2
EMPFANG/
FOYER KRISENSTAB
BESPRECHUNGSZENTRUM
Zusammenschaltbar als KRISENSTABSRAUM 102m2
KRISENSTABSRAUM II
Funktionszusammenhänge
Besprechungs- und Schulungszentrum,
rot: Nutzung in Sonderlage/ Krisenfall
(Grafik: neubig hubacher)
ausschließlich als Backoffice-Bereiche realisiert. Die An-
meldung für Besucher*innen ist gut auffindbar auf dem
Gelände und innerhalb des gleichen Bauabschnitts wie
die Verwaltung anzuordnen. Sie erfolgt über ein kleines
Besucher-Foyer mit Wartemöglichkeiten und WC.
Das Raumprogramm benennt des Mengengerüst der
Leitungs- Doppel- und Einzelbüros sowie der Sonder-
funktionen der einzelnen Abteilungen. Maßgeblich ist
hier das übergeordnete Mengengerüst, da die einzel-
nen Abteilungen in ihrer Größe sich auch verändern
können. Angestrebt werden Büroflächeneinheiten von
max. 400 m², so dass auf notwendige Flure verzichtet
werden kann. Jeweils zwei solcher Module mit 45-50
Mitarbeitenden teilen sich einen Selbstversorgerraum
mit Teeküche, möglichst mit Zugang zu einem gebäu-
deintegrierten Außenbereich, der bewusst außerhalb
der Arbeitsbereiche angeordnet werden kann. Auch die
WC-Anlagen sollen immer von zwei Büroflächeneinhei-
ten zusammen genutzt werden. Insgesamt werden drei
solcher Doppelmodule für die Verwaltung angestrebt.
Maßgeblich für ihre funktionale Zuordnung sind die Vor-
gaben, einerseits die Abteilung 0 (Verwaltung und Ret-
tungsdienst) zusammenhängend auf einer Etage anzu-
legen, andererseits Abteilungen 2 und 4 (Vorbeugender
Brandschutz) in Nachbarschaft zur Amtsleitung zu rea-
lisieren (siehe Diagramm)
Neben den Büros der Abteilungen sind innerhalb der
Verwaltung auch Schulungs- und Besprechungsräume
unterzubringen. Diese Räume werden im Krisenfall
durch den Krisenstab und die PASS (Personenaus-
kunftsstelle) genutzt. Diese Raumgruppe erfordert ein
eigenes Foyer mit Garderobe, in dem auch die Regist-
rierung bei Sitzungen des Krisenstabs erfolgt.
Für die gesamte Verwaltung sind ausreichend Flächen
für Akten und Archive zu berücksichtigen. Derzeit wer-
den jedoch Akten des Rettungsdiensts noch für 30
Jahre gelagert, ehe sie vernichtet werden können. ImSeite 31 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
26
Zuge der Digitalisierung wird der Raumbedarf für die
Lagerung von Papierunterlagen und Aktenarchive so-
mit schrittweise zurückgehen, so dass diese Räume
dann für andere Nutzungen zur Verfügung stehen. Die
schrittweise Reduzierung der Archive und ihre Umnut-
zung (z.B. Ausweichbüros, Lagerfläche, etc.) sollte bei
der Planung der Archive berücksichtigt werden.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass auch der Raumbe-
darf für Büronutzungen Schwankungen unterliegt. Auch
im Bereich der Feuerwehr werden sich Arbeitsprozesse
und Anforderungen an die Arbeitsplätze über den Le-
benszyklus des Gebäudes verändern. In der Tendenz
werden Arbeitsplätze in Zellenbüros zugunsten von an-
deren Arbeitsformen abnehmen. Das auf Kombibüros
aufbauende Raumprogramm umfasst daher konzeptio-
nell eine Arbeitsplatzreserve, die sich durch einfache
Grundrissveränderungen aktivieren lassen sollte. Der
modulare Aufbau der Verwaltung in Büroflächeneinhei-
ten ohne notwendige Flure ist hierfür eine wichtige Vo-
raussetzung. Die Kommunikationszonen der einzelnen
Kombibüroeinheiten sollten für eine Weiterentwicklung
der Bürogrundrisse geeignet sein. Mit dem modularen
Aufbau der Büro- und Verwaltungsflächen besteht ins-
gesamt die Möglichkeit, zukünftig flexibel auf verän-
derte Funktionsanforderungen und –größen reagieren
zu können.
3.2 Leitstelle (1. BA)
Die Leitstelle der Feuerwehr, des Rettungsdiensts und
des Katastrophenschutzes koordiniert die Einsätze der
Feuerwehrfahrzeuge, Rettungswagen, Notarztfahr-
zeuge und Krankentransportwagen.
Jährlich werden in der Bonner Leitstelle am Lievelings-
weg rund 4.000 Brände und technische Hilfeleistungen,
10.000 Notarzteinsätze sowie 33.000 Notfall- und etwa
40.000 Krankentransporte koordiniert.
Die Mindestwachstärke der Leitstelle beträgt fünf Leit-
stellendisponenten der Berufsfeuerwehr im 24-Stun-
den-Dienst sowie einen Disponenten der Berufsfeuer-
wehr im 12-Stunden-Dienst montags bis Freitag. Der
Ruhebereich der Leitstelle umfasst insgesamt 11
Räume für Mitarbeiter*innen. Der Leitstellenbetriebs-
raum umfasst zusätzlich zu den 12 als Gruppe anzu-
ordnenden Einzelarbeitsplätzen, Arbeitsplätze für drei
Krankentransportdisponent*innen sowie drei weitere
abgesetzte Arbeitsplätze. Dazu kommen die Telefonar-
beitsplätze der Notrufabfrage und des Bürgertelefons,
die funktional dem Leitstellenbetriebsraum und der Ein-
satzleitung zugeordnet, jedoch in einem separaten Be-
reich zu realisieren sind.
Da die Leistungsfähigkeit einer Leitstelle maßgeblich
davon abhängt, dass die geforderten Funktionsabläufe
und Aufgaben optimal umgesetzt werden können, sind
diese nachfolgend vertieft dargestellt. Für die Planung
liefert die vom Fachverband Leitstelle e. V. herausge-
gebene Broschüre „BOS -Leitstellen als Bestandteil der
KRITIS“ in der aktuellen Version wertvolle Hinweise,
unabhängig davon, dass im Einzelfall bedarfsgerechte,
abweichende Lösungen im Raumprogramm gefordert
sind.
Aufgaben der Leitstelle
- Abfragen des Notrufes „112“ und der Krankentrans-
portrufnummer
- Alarmieren und Disponieren der Einsatzmittel von
Feuerwehr und Rettungsdienst
- Dokumentieren aller Einsätze
- Führen des zentralen Versorgungskapazitätsnach-
weises der Krankenhäuser
- Überwachen des Straßentunnels Bad Godesberg
- Fortschreiben der Alarm- und Ausrückeordnung
- Administration und Datenpflege des Einsatzleitsys-
tems
- Erstellen und Pflegen von Dienstplänen
- Statistische AuswertungenSeite 32 von 81
27
Funktionale Zusammenhänge der Leitstelle und Einsatzleitung
(Grafik: neubig hubacher)
SG-IT
NO SC
, 2x
- Stellen des Führungsassistenten für den B-Dienst
- Inbetriebnahme des Führungs- und Lagezentrums
bei Großlagen
Die Leitstelle ist mit umfangreicher Technik zur Infor-
mationsverarbeitung und Kommunikation ausgestattet.
Der Einsatzleitrechner unterstützt die Disponenten in
allen Arbeitsschritten ihrer Tätigkeit. Mit vielfältigen
Schnittstellen zu zahlreichen weiteren technischen An-
lagen wird eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung
der Einsätze ermöglicht, 16 Notrufleitungen sind tech-
nisch verfügbar, außerdem acht Leitungen für das Info-
Telefon, über das bei besonderen Einsatzlagen eine In-
formation der Bevölkerung erfolgen kann.
Zudem ist es möglich, Einsatzdaten sofort in die Navi-
gationsgeräte der Fahrzeuge zu übertragen. Damit er-
kennt der Einsatzleitrechner auch die Standorte aller
Fahrzeuge und kann das jeweils am nächsten ste-
hende für einen Einsatz zuordnen.
Mit der Leitstelle des benachbarten Rhein-Sieg-Kreises
besteht eine Kooperation, durch die eine gegenseitige
Unterstützung sowie der gemeinsame Betrieb an einem
Standort bei Ausfall einer Leitstelle möglich sind. Als
besonderer Bestandteil der Kooperation ist die Möglich-
keit des Notrufüberlaufs zu nennen. Ist das Notrufauf-
kommen in einer Leitstelle sehr hoch, besteht die Mög-
lichkeit der Annahme von Notrufen durch den anderen
Kooperationspartner.
Nutzungsabläufe
Im normalen Alltag gelangt man bei Dienstantritt in den
Büro- und Sozialbereich der Leitstelle. Von dort aus ge-
langt man entweder in den Ruhe- und Umkleidebereich
oder in den besonders gesicherten Sicherheitsbereich,
in dem neben dem Leitstellenbetriebsraum auch die
Einsatzleitung und die Abschnittsleitungen sowie die
Rechenzentren und das Network and Security Operati-
ons Center (NOSC) untergebracht sind.
Im Sicherheitsbereich der Leitstelle findet bei Dienstan-
tritt eine Dienstbesprechung der Mitarbeiter*innen der
Leitstelle und des Führungsdienstes statt. Nach der Be-
sprechung tritt man entweder seinen Dienst im Be-
triebsraum an oder kehrt in den Ruhe- und Sozialbe-
reich zurück.Seite 33 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
28
Allgemein werden Ereignisse in planbare und nicht
planbare Ereignisse unterteilt: Sowohl bei planbaren
Sonderereignissen wie Karneval, Silvester, etc., als
auch bei ungeplanten Sonderlagen gibt es einen ent-
sprechenden Mehraufwand für Notrufe und Koordinati-
onsaufgaben und es werden dementsprechend mehr
Mitarbeiter*innen benötigt.
Anforderungen an den Leitstellen-Betriebsraum
Der Betriebsraum ist das Herzstück der Leitstelle und
unterliegt daher bestimmten Anforderungen, die einzu-
halten sind. Der Bereich ist durch eine strikte Zugangs-
kontrolle vom Sozial- und Ruhebereich getrennt.
Besonderes Augenmerk gilt kurzen Wegen innerhalb
der Leitstelle. Im 24-Stunden-Dienst wird angestrebt,
innerhalb von 60 Sekunden einsatzbereit vom Ruhe-
und Sozialbereich der Leitstelle in den Betriebsraum zu
gelangen.
Aufgrund der Größe des Raums sind Schallabsorption
und das Raumklima wichtige Aspekte, die zu berück-
sichtigen sind. Eine Raum-Staubsaugeranlage sorgt für
eine störungsfreie Reinigung des Raumes.
Der Raum sollte durch natürliches Tageslicht einen Be-
zug zur Außenwelt haben. Die Fensteranordnung ist so
zu gestalten, dass ein Blendschutz an allen Einsatzleit-
plätzen und im Bereich der Visualisierung gewährleistet
ist. Der Betriebsraum ist vollständig klimatisiert.
Jeder Einsatzleitplatz (ELP) soll umfänglich und den er-
gonomischen Anforderungen entsprechend mit Monito-
ren ausgestattet werden. Je nach Nutzung können dies
bis zu fünf Monitore sein.
Der Betriebsraum soll bei 12 ELPs, 3 KTPs und einem
LDF-Platz eine Mindestgröße von ca. 360 m2 haben.
Dabei sollen jeweils die ELPs und die KTPs in funktio-
nalen Gruppen angeordnet werden und so in Bezie-
hung zueinanderstehen.
Die lichte Raumhöhe des Betriebsraums soll mindes-
tens 4,5 m betragen. Zusätzlich ist eine Doppelboden-
Konstruktion von ca. 70 cm für das Unterbringen der
Verkabelung der IT zu beachten. Der Betriebsraum soll
ohne Durchwegung geplant werden, sodass man mög-
lichst störungsarm arbeiten kann und der vergleichs-
weise hohe Anteil der Notrufannahmen nicht gestört
wird.
Auch Kommunikationstechnik (Drucker, Scan, etc. ist
aufgrund der davon ausgehenden Störungen in einem
eigenen Raum anzuordnen.
Im Zugangsbereich der gesicherten Flächen ist eine ei-
gene Kommunikationszone mit Teeküche für den Leit-
stellenbetriebsraum vorzusehen- Der Sicherheitsbe-
reich umfasst zudem einen eigenen Sanitärbereich so-
wie einen Lagerraum mit Archivflächen, in dem auch
Arbeitsmittel für den Analogbetrieb lagern.
Einsatzleitung
Innerhalb des gesicherten Bereichs ist auch die Ein-
satzleitung angeordnet. Sie wird bei Sonderlagen in Be-
trieb genommen und verfügt möglichst über Sichtkon-
takt zum Leitstellenbetriebsraum. Der Bereich der Ein-
satzleitung umfasst zudem Besprechungsräume der
Einsatzabschnittleitungen.
Der Raum für die Notrufabfrage liegt an der Schnitt-
stelle zwischen Einsatzleitungs- und Leistellenbetriebs-
raum, da er Schnittstellen zu beiden Funktionsberei-
chen besitzt. Er verfügt über 20 Abfrageplätze und ei-
nen Arbeitsplatz für den Leiter der Notrufabfrage. Der
Raum für die Funkbeobachtung ist dem Einsatzlei-
tungsraum angegliedert.
Die Einsatzleitung nutzt die Sanitäranlagen innerhalb
des gesicherten Bereichs mit.
Büro-, Sozial-, und Ruhebereich,
Der Zugang zur Leitstelle mit Einsatzleitung erfolgt über
einen Empfangsbereich, dem auch die Bürobereiche
der Leitstelle und das Sachgebiet IT der Feuerwehr zu-
geordnet sind. Von hier aus gelangt man in den Sozial-
und Ruhebereich der Leitstelle. Im Speiseraum mit in-
tegrierter Küche haben die Mitarbeiter*innen die Mög-
lichkeit zu kochen und zu essen, Getränke und Lebens-
mittel können im Lager untergebracht werden.Seite 34 von 81
29
Daran angeschlossen ist ein Aufenthaltsraum mit Sofa
und Fernseher in wohnlicher Atmosphäre.
Neben dem Sozialbereich befindet sich der Ruhebe-
reich mit insgesamt 11 Ruheräumen sowie mit einem
Umkleide- und Spindraum, der für 108 Personen, d.h.
für alle Mitarbeiter*innen ausgelegt ist, mit den Dusch-
und Waschbereichen mit Duschen in Einzelnischen.
Spinde sind dabei in Modulen 10-16 Spinden angeord-
net, die abhängig von der Mitarbeiter*innenverteilung
auf Damen und Herren mobil getrennt wird. Das Raum-
programm basiert auf der Annahme von 7 Spindmodu-
len à 12 Spinde für Herren und 2 entsprechende Mo-
dule für max. 24 Damen. Dadurch kann eine Schwan-
kungsbreite mit einem Herrenanteil von bis über 90%
der Mitarbeiter*innen und ein Damenanteil von über
25% abgedeckt werden.
Aus dem Sozial- und Ruhebereich sollten die Arbeits-
plätze im Betriebsraum auf kurzem Weg innerhalb von
60 Sekunden erreichbar sein.
Interim
Es wird angestrebt, dass die Leitstelle als Interimsflä-
che genutzt wird. Die Grundflächen, die später für die
Leistelle vorgesehen sind, werden zunächst so ange-
geben, dass sie während des 2. Bauabschnitts als Tei-
linterim für Werkstätten genutzt werden können, z.B.
als Kleiderkammer. Der Vollausbau der Leitstelle würde
dann voraussichtlich erst nach Abschluss des 2. Bau-
abschnitts erfolgen.
3.3 Feuer- und Rettungswache I (1. BA, Fahrzeug-
hallen teilw. 2. BA)
Allgemein
Die neue Feuer- und Rettungswache 1 wird für 46 rund
um die Uhr anwesende Einsatzkräfte des Feuerwehr-
und Rettungsdiensts und zusätzliche Mitarbeiter im Ta-
gesdienst ausgelegt. Insgesamt arbeiten ca. 350 Per-
sonen (Gesamtzahl der Mitarbeitenden der Feuerwehr,
inkl. Führungsdienst sowie Rettungsdienst; ohne Leit-
stelle) in der Feuer- und Rettungswache. Neben den
Fahrzeughallen und Werkstätten mit Lagerräumen sind
Büroräume, Sozialräume, Sporträume, Ruheräume
und Technikräume erforderlich. Um die Ausrückzeit von
90 Sekunden nach Alarmierung einhalten zu können,
sind die Laufwege im Gebäude zu minimieren.
Herz der neuen Feuer- und Rettungswache 1 sind die
Fahrzeughallen der Feuerwehr- und Rettungsdienst-
fahrzeuge. Die Feuer- und Rettungswache soll im ers-
ten Bauabschnitt für eine Löscheinheit, mit mindestens
sechs Großfahrzeugen und zehn Fahrzeugen des Ret-
tungsdienstes, welche alle rund um die Uhr besetzt
sind, geplant werden. Darüber hinaus soll die Anzahl
der Fahrzeugstellplätze in diesem ersten Bauabschnitt
so weit wie möglich maximiert werden.
Zusätzlich müssen Sonderfahrzeuge und Reservefahr-
zeuge untergestellt werden können. Das wird über ent-
sprechende Stellplätze im 2. BA abgebildet. Auch hier
ist ein eventuell über das Raumprogramm hinausge-
hendes Potential für Stellplätze mit direkter Ausfahrt-
möglichkeit so weit wie möglich auszuschöpfen.
Die Feuerwache 1 verzeichnet heute durchschnittlich
60-80 Einsätze täglich, die meisten werden mit einem
Fahrzeug des Rettungsdienstes bedient. Hinsichtlich
Lage und Anordnung der Fahrzeughalle ist darauf zu
achten, dass die Fahrzeuge aus dem 1. BA auf direk-
tem Weg ohne Konflikt mit wartenden Fahrzeugen an
der Ampel am Lievelingsweg auf die öffentliche Straße,
ausrücken können. Eine Überschneidung der Fahrbe-
reiche von ausrückenden Fahrzeugen mit der Ein- und
Ausfahrt des Geländes von bonnorange AöR kommt
nicht in Frage, da hier der regelmäßige Rückstau aus-
fahrender Fahrzeuge nicht innerhalb der geforderten
Ausrückzeiten aufgelöst werden kann.Seite 35 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
30
Die bestehende Lösung einer gebündelten Ausfahrt der
Alarmfahrzeuge auf den Lievelingsweg an bestehender
Stelle ist gemäß Verkehrsuntersuchung die einzige Lö-
sung, die am bereits sehr stark belasteten Knoten Born-
heimer Straße/Lievelingsweg die Verkehrssituation
nicht deutlich verschlechtert. Die erforderlichen
Schleppkurven der unterschiedlichen Fahrzeuge sind
für ausrückende, für rückkehrende und für rangierende
Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände der Feuerwehr zu
beachten. Angaben dazu liegen den Unterlagen bei.
Einer möglichst strikten Trennung des Alarmverkehrs von
den sonstigen Verkehrsbewegungen (Mitarbeiter, Besu-
cher, Anlieferung, …) auf dem Gelände der Feuer- und
Rettungswache kommt eine besondere Bedeutung zu.
Besonderes Augenmerk gilt für alle Aufenthaltsberei-
che ebenso wie gegenüber der bestehenden Wohnbe-
bauung dem aktiven und passiven Lärmschutz auf dem
insgesamt besonders lärmexponierten Gelände. Für die
hohen Belastungen ausgesetzte Belegschaft sind Ruhe-
räume, die diesem Anspruch gerecht werden, ein zent-
raler Nutzungsbereich des Gebäudes. Sie sollen des-
halb lärmabgewandt und lärmgeschützt angeordnet und
möglichst in einem Geschoss angeordnet werden.
Innerhalb des Gebäudes im Bereich des Brandschut-
zes ebenso wie im Bereich des Rettungsdienstes ist
eine Trennung in Schwarz/Weiß-Bereiche notwendig.
Das Gebäude wird über eine umfangreiche IuK-Aus-
stattung (z.B. Wachalarm in allen Räumen) mit Anbin-
dung an das feuerwehreigene, drahtgebundene Kom-
munikationssystem verfügen.
Der Arbeitsdienst an den Fahrzeugen und der Übungs-
dienst benötigen einen großen Hof (ca. 30m x 30m).
Da für den Neubau kein Schlauchtrockenturm vorgese-
hen ist, ist eine geeignete alternative Übungsmöglich-
keit mit Leitern und in der Höhe mit zu berücksichtigen.
Denkbar sind die außenliegende Anordnung und Ge-
staltung eines zweiten baulichen Rettungswegs als
Übungsbauwerk.
Auf Grund der Tatsache, dass eine große Anzahl an
Feuerwehrfahrzeugen auf dem Grundstück in Fahr-
zeughallen untergebracht werden müssen, werden die
PKW-Stellplätze der Mitarbeiter*innen zusammen mit
den Reservefahrzeugen des Rettungsdienstes und
weiteren kleineren Feuerwehrfahrzeugen in einer Tief-
garage untergebracht.
Die Besucherparkplätze können ebenfalls dort eingeord-
net werden, befinden sich jedoch vorzugsweise im Au-
ßenbereich.
Wachverwaltung
In Nachbarschaft zu den Fahrzeughallen, möglich auch
in Ober- oder Zwischengeschossen muss die Wachver-
waltung für Feuerwehr und Rettungsdienst unterge-
bracht werden. Dabei handelt es sich um einen Bürobe-
reich für die Organisation und Abwicklung der administ-
rativen Feuerwehr- und Rettungsdienstarbeit. Daran
angeschlossen ist ein Foyer mit Dienstplänen und ei-
nem kleinem Besprechungsbereich für die Schichtüber-
gabe. Das Foyer kann auch in der Verkehrsfläche inte-
griert sein. Die Wachverwaltungen für Rettungsdienst
inkl. Hilfsorganisation und Feuerwehr können separat
ausgeführt werden.
Abläufe im Rettungsdienst
Im Alarmfall begeben sich die Mitarbeiter*innen der
Feuerwehr von ihren Aufenthalts- oder Ruheräumen o-
der den Werkstätten zu den Umkleidepunkten an der
Fahrzeughalle. Die Umkleidepunkte sind ausgestattet
mit den Schuhen und den Einsatzjacken des Rettungs-
dienstes. Je nach Einsatz müssen die Fahrzeuge nach
Rückkehr desinfiziert werden. Nach Rückkehr in die
Halle werden die Fahrzeuge neu bestückt, Schuhe und
Jacken kehren zurück an die Umkleidepunkte.
An der Fahrzeughalle des Rettungsdienstes ange-
schlossen befindet sich das Wachendepot. Im Wachen-
depot werden Arzneimittel und medizinische Ausrüs-
tung aufbewahrt. Für die Arzneimittel ist ein Tresor vor-
zusehen. Zur Bearbeitung des Warenmanagements ist
ein PC-Arbeitsplatz im Wachendepot vorzusehen. Wa-
ren für das Wachendepot werden über das Rettungs-
dienstzentraldepot bezogen.
Abläufe der Feuerwehr
Im Alarmfall begeben sich die Mitarbeiter*innen der
Feuerwehr von ihren Aufenthalts- oder Ruheräumen zu
den Umkleidepunkten an der Fahrzeughalle oder den
Werkstätten. Die Umkleidepunkte sind ausgestattet mit
der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) der Feuer-
wehrleute. Nach Beendigung des Einsatzes wird sich
erforderlichenfalls noch am Einsatzort umgezogen. Die
Wäsche wird außer Haus gewaschen.Seite 36 von 81
31
Funktionszusammenhänge Rettungsdienst
(Grafik: neubig hubacher)
Funktionszusammenhänge Einsatzbetrieb Feuerwehr und Rettungsdienst
(Grafik: neubig hubacher)
RDSeite 37 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
32
Funktionszusammenhänge Desinfektion Rettungsdienst
(Grafik: neubig hubacher)
Funktionszusammenhänge Schwarz-/Weiß-Trennung
(Grafik: neubig hubacher)
Die Spinde für die PSA müssen nicht unbedingt an der
Fahrzeughalle bzw. den Umkleidepunkten liegen, sollten
aber möglichst nicht zu weit entfernt angeordnet werden.
3.4 Desinfektionshalle/Zentraldesinfektion (2. BA)
Bei Notwendigkeit der Desinfektion von rückkehrenden
Fahrzeugen werden diese in einer Desinfektionshalle
entsprechend behandelt und die Fahrzeugbesatzung
gelangt über eine Schleuse mit Duschen und Umklei-
den in den Weißbereich idealerweise ist die Zentral-
desinfektion auch an die Fahrzeughalle des Rettungs-
dienstes angeschlossen. Sie ist aber auch davon ge-
trennt möglich. Die Desinfektionshalle in der Feuer-
und Rettungswache 1 wird als Zentraldesinfektion des
Rettungsdienstes der Feuerwehr Bonn auch von den
übrigen Rettungsdienststandorten im Bedarfsfall ge-
nutzt.Seite 38 von 81
33
Funktionszusammenhänge im Werkstattzentrum und der zentralen
Anlieferung (Grafik: neubig hubacher)
3.5 Werkstattzentrum (2. BA)
Im Werkstattzentrum werden Werkstätten der Berufs-
feuerwehr Bonn so zusammengefasst, dass bei einer
Anfahrt möglichst viele Dienstleistungen in Anspruch
genommen werden können. Der Betrieb erfolgt im Ta-
gesdienst, bei Sonderlagen auch rund um die Uhr.
Auch in diesen Räumlichkeiten ist eine besondere kom-
munikationstechnische Ausstattung (Wachalarm) erfor-
derlich.
Das Werkstattzentrum umfasst im Einzelnen folgende
Räumlichkeiten:
 Zentrale An- und Auslieferungsstelle
(auch für die Hilfsorganisationen)
 Rettungsdienstzentraldepot
 Büros der Werkstättenverwaltung
 Kfz-Werkstatt
 Kleiderkammer inkl. Schneiderei
 Gerätemagazin
 Funkwerkstatt
 Sachgebiet IT (abgesetzt im 1. BA im Bereich der
Leitstelle)
3.5.1. Zentrale An- und Auslieferung (2. BA)
Die zentrale An- und Auslieferung ist Umschlagplatz
sämtlicher Post-, Material und Verbrauchsmittelliefe-
rungen, die eingehen oder die Feuerwache verlassen.
In der Regel werden bis auf Brief- und Paketsendungen
Waren auf Paletten oder in Gitterboxen angeliefert. Au-
ßerdem werden dort auch Güter zwischengelagert, die
für andere Feuerwachen bestimmt sind oder registriert
werden müssen. Lieferungen von Material, das von an-
deren Feuerwachen zur Reparatur angeliefert wird,
wird an der zentralen An- und Auslieferungsstelle ent-
gegengenommen. In der Ent- und Beladezone sollen
daher „Weiß- und Schwarzbereiche“ vorgesehen wer-
den, sowohl für den Wareneingang als auch für den
Warenausgang. An einem „Frontdesk“, einer Emp-
fangstheke mit PC-Arbeitsplatz werden ein- und ausge-
hende Waren registriert und über einen Lastenaufzug
ins Lager oder in andere Werkstattbereiche überführt.
Der „Frontdesk“ wird vom Rettungsdienstzentraldepot
mitgenutzt.
An der Posteingangs- und ausgangsstelle werden
sämtliche Postlieferungen, wie Pakete, Päckchen undSeite 39 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
34
Vertikale Zusammenhänge Werkstattzentrum
(Grafik: neubig hubacher)FRONTDESK
ZENTRALE ANLIEFERUNG
RDZD / POSTZENTRALE /
BEREICH DIENSTLEISTER
KFZ-W ERKSTATT
RETTUNGSDIENST ZENTRALDEPOT
GERÄTEMAGAZIN
ANPROBE
LASTENAUFZUG
RESERVE
KFZ FW
TECHNIK / LAGER / TG
KLEIDERKAMMER
FUNKW ERKSTATT/BÜROBEREICH
RESERVE KFZ RD
UG
EG
Briefe für die gesamte Feuer -und Rettungswache ent-
gegengenommen bzw. zur Abholung durch die Post be-
reitgestellt. In die zentrale An- und Auslieferung inte-
griert ist auch die Empfangstheke und das Gruppen-
büro des Rettungsdienstzentraldepots.
3.5.2 Rettungsdienstzentraldepot (2. BA)
Im Rettungsdienstzentraldepot werden, wie in einer
Apotheke, die Verbrauchsmittel, Arzneimittel und medi-
zintechnischen Geräte des Bonner Rettungsdienstes
gelagert und ausgegeben. Vom zentralen Lager wer-
den die Bestellungen für die dezentralen Wachende-
pots auf den Feuer- bzw. Rettungswachen kommissio-
niert und mit einem Botenwagen verteilt. Es werden
medizinische Geräte geprüft, gelagert und zum Teil
auch repariert beziehungsweise eine Erstdiagnose bei
Fehlern durchgeführt.
Allgemeine Räume
Das Rettungsdienstzentraldepot verfügt über fünf feste
Mitarbeiter*innen davon sind drei Mitarbeitende im
Büro und zwei Mitarbeitende im Werkstatt- oder Boten-
dienst tätig.
Lage
Die Werkstatt- und Lagerräume sollten, müssen aber
nicht im Erdgeschoss liegen, jedoch in der Nähe zur
zentralen An- und Auslieferungsstelle (Frontdesk). Eine
räumliche Nähe zur Fahrzeughalle und zum Wachen-
depot des Rettungsdiensts ist wünschenswert. Bei ei-
ner Anordnung im Obergeschoss ist die Verbindung
über den Lastenaufzug erforderlich. Bei der Dimensio-
nierung der Verkehrsflächen sowie des Aufzugs (sofern
erforderlich) und ist darauf zu achten, dass Material auf
Paletten (Sterofundin, Einmalhandschuhe, Patienten-
decken, etc.) eingelagert und ausgeliefert werden kann.
Das Büro und die Empfangstheke sind an der zentralen
Anlieferung angeordnet.
Das Rettungsdienstzentraldepot bestückt auch die Re-
servefahrzeuge des Rettungsdiensts der Stadt Bonn.
Eine unmittelbare Erreichbarkeit der Stellplätze, z.B.
über einen Lastenaufzug, sollte gewährleistet werden.Seite 40 von 81
35
3.5.3 Kfz- Werkstatt (2. BA)
In der Kfz-Werkstatt werden feuerwehrspezifische Prüf-
und Reparaturarbeiten (beispielsweise an Pumpen und
Drehleitern) durchgeführt. Insofern sind primär Prüf-
stände und Reparaturplätze mit Montagegruben und
mit Hebebühnen für LKW und PKW erforderlich. Diese
sind ebenerdig anzulegen. Es werden sowohl die Fahr-
zeuge der Feuerwehr als auch die des Rettungsdiensts
gewartet und repariert.
Ein der Kfz-Werkstatt zugeordneter Außenbereich wird
für die Prüfungsarbeiten an Drehleitern und Seilwinden
benötigt. Er soll mit Fahrzeugen bis 48t (Feuerwehr-
kran) Gesamtgewicht befahrbar sein. Zusätzlich sind
Abstellflächen für 14 Reservefahrzeuge des Rettungs-
diensts (10 RTW und 4 NEF) erforderlich. Die Reserve-
fahrzeuge des Rettungsdienstes können bei entspre-
chender Höhe auch in der Tiefgarage, in zwei Reihen
angeordnet, untergebracht werden. Hierbei handelt es
sich um Ersatzfahrzeuge, die anstelle der in der Werk-
statt befindlichen Fahrzeuge zum Einsatz kommen.
Stellplätze für fünf weitere Reservegroßfahrzeuge der
Feuerwehr sind für die Kfz-Werkstatt vorzusehen.
Diese Fahrzeuge müssen nicht direkt ausfahren kön-
nen (2. Reihe) und werden nur bei Bedarf ausgegeben.
Die abgestellten Reservefahrzeuge dürfen den Werk-
stattbetrieb nicht beeinträchtigen. Es ist auch eine von
der Kfz-Werkstatt abgesetzte Anordnung dieser Plätze
möglich. Des Weiteren werden zum Verkauf ausge-
musterter Fahrzeuge Stellplätze benötigt. Die zum Ver-
kauf bestimmten Fahrzeuge können auf dem Gelände
der Feuerwache auf „Restflächen“ abgestellt werden.
Der Kfz-Werkstatt funktional zugeordnet ist außerdem
die Waschhalle, in der die Feuerwehrfahrzeuge gewa-
schen werden. Eine von der Kfz-Werkstatt abgesetzte
Anordnung ist möglich. Die Kfz-Werkstatt verfügt über
ein Reifenlager, das, wenn es nicht im Erdgeschoss
liegt, über einen Lastenaufzug an die Kfz-Werkstatt an-
gebunden ist.
Unmittelbar an die Fahrzeug- und Werkstatthalle ange-
schlossen ist das Büro der Werkstattleitung.
Sofern Reparaturen nicht von der Kfz-Werkstatt selbst
durchgeführt werden können, wird eine externe Werk-
statt beauftragt. Ein Teil dieser Arbeit wird auch von
bonnorange AöR erledigt. Die hierfür erforderlichen, ko-
ordinierenden Tätigkeiten werden ebenfalls durch die
Kfz- Werkstatt wahrgenommen.
Die Werkstatt umfasst mindestens 4 Stellplätze in ers-
ter Reihe:
- Grube LKW / PKW
- Hebebühne für LKW (4-Säulen Hebebühne)
- Hebebühne für PKW
- Werkstattwagen
Weitere Anforderungen an die Werkstatthalle
- Zentrale Entwässerung der Halle
- Zentrale Öl- Entsorgung an der Grube „Ölwechsel“
- B-Rohr Anschluss an den LKW-Standplätzen zum
Tankfüllen
- Wassersammler an den LKW-Stellplätzen (TLF-
Wasser ablassen)
- Ölabscheider
- Abgasabsauganlage an allen Standplätzen
- Alle Standplätze: Druckluft + Stromanschluss
- Deckenhöhe min 6 m, lichte Höhe mind. 5 m
- Deckenkran auf Kranbahn
3.5.4 Gerätemagazin (2. BA)
Im Gerätemagazin werden feuerwehrtechnische Geräte
aller Art geprüft, repariert und gelagert. Das Gerätema-
gazin verfügt über großzügigen Lagerraum, das Werk-
stattbüro und eine Werkstatt. Es arbeiten dort 4 feste Mit-
arbeiter (2-Personen-Büro, 2-Personen-Werkstatt). Ins-
gesamt befinden sich 2-3 Personen tagsüber in der
Werkstatt und 1 Werkstattleiter und 1 Vertreter für die
administrativen Arbeiten.
Lage:
Die Werkstatt und Lagerräume sollten über den Lasten-
aufzug an die zentrale An- und Auslieferungsstelle bzw.
den Frontdesk angebunden sein.
Sofern Werkstatträume nicht im Erdgeschoss lie-
gen, ist allerdings ein Lastenaufzug erforderlich,Seite 41 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
36
3.5.5 Kleiderkammer (2. BA)
Die Kleiderkammer verwaltet und lagert Dienst- und
Schutzkleidung von Berufs-, Freiwilliger und Jugendfeu-
erwehr. Im Bereich der Kleiderkammer erfolgt die Ein-
und Auslagerung, Ausgabe, Rücknahme und Reparatur
der kompletten Dienst- und Schutzkleidung inkl. Zube-
hörmaterial für ca. 1000 Mitarbeiter. In einer Schneiderei
werden Prototypen angefertigt und Reparaturen ausge-
führt. Der Publikumsverkehr erfolgt in einem ladenähnli-
chen Raum mit Anprobe und Beratung.
Die Werkstatträume müssen nicht im Erdgeschoss lie-
gen, allerdings ist bei einer Anordnung im Obergeschoss
ein Lastenaufzug erforderlich, der an der zentralen An-
und Auslieferungsstelle gelegen ist. Ausgabe und Lager-
bereich sollen auf einer Etage sein.
Aufgrund der Kleiderständer und Regalebenen in der
Kleiderkammer ist eine Deckenhöhe von mindestens 3
m erforderlich. Sofern diese Höhe im baulichen Gesamt-
zusammenhang nicht sinnvoll realisiert werden kann, ist
eine größere Grundfläche des Lagerbereichs erforder-
lich (vgl. Raumprogramm). Es wird angestrebt, Einsatz-
kleidung im zugehörigen Lagerbereich raumhoch aufzu-
hängen.
Bei einer Anordnung im Obergeschoss ist zu beachten,
dass bei Einkleidungen (ca. 150 pro Jahr) und bei Aus-
kleidungen die Kund*innen ihr Material, aus dem bezie-
hungsweise in das Obergeschoss transportieren müs-
sen. In diesem Fall ist ein zweiter Aufzug im Eingangs-
bereich (Größe für 2 Einkaufswagen +1 Person) erfor-
derlich.
Damit die Kunden der Kleiderkammer die betrieblichen
Abläufe der Feuerwehr nicht weiter beeinträchtigen,
sollte der Zugang zur Kleiderkammer leicht auffindbar
sein und auf kurzem Wege erfolgen. An der Werkstatt
angeschlossen bzw. integriert ist das Büro anzuordnen.
Weiterhin ist in der Kleiderkammer zu beachten, dass die
Räumlichkeiten gegen Sonneneinstrahlung geschützt
werden, um eine Schädigung der Kleidung durch UV-
Strahlung zu vermeiden.
3.5.6 Bürobereich Werkstattzentrum (2. BA)
Zum dem Werkstattzentrum zugeordnet sind noch ein
Büro für Auszubildende und eine zentrale Teeküche mit
Aufenthaltsmöglichkeit.
3.5.7 Funk- und Fernmeldewerkstatt (2. BA)
Die Funkwerkstatt administriert, überprüft, wartet und re-
pariert Funk- und Fernmeldegeräte für den Feuerwehr-
und Rettungsdienstbetrieb. Die Funk- und Fernmelde-
werkstatt verfügt über großzügigen Lagerraum, das Büro
der Werkstattleitung und eine Werkstatt. Bei einer An-
ordnung im Obergeschoss ist ein Lastenaufzug erforder-
lich.
3.5.8 Sachgebiet IT (1. BA, Raumgruppe Leitstelle)
Im der Sachgebiet IT werden Geräte für die IT-Technik
aufgenommen. Hierfür sind keine Werkstätten im eigent-
lichen Sinne erforderlich, das Sachgebiet IT ist in Büro-
räumen untergebracht und wird in die Raumgruppe der
Leitstelle im 1.Bauabschnitt integriert.
Der IT obliegt insbesondere die Aufgabe den funktionel-
len und technischen Betrieb der speziellen IT-
Ausstattung von Feuerwehr und Rettungsdienst sicher-
zustellen. Zur Überwachung und Sicherung der Pro-
zesse insbesondere der Cyber-Security wird ein Network
and Security Operations Center (NOSC) betrieben.
Bei einer Anordnung der Lager oder Zwischenlager im
Keller- oder Obergeschoss ist ein Lastenaufzug erfor-
derlich.Seite 42 von 81
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4 Funktionszusammenhänge
4.1 Funktionszusammenhänge Feuer- und Ret-
tungswache
Die Planungsaufgabe umfasst, wie in den Diagrammen
deutlich wird, sowohl auf der Ebene der Verknüpfung
und Anordnung der einzelnen Teilnutzungen als auch für
die Betriebsabläufe innerhalb der Raumgruppen Funkti-
onszusammenhänge auf unterschiedlichen Ebenen. Der
Nutzungsumfang auf dem Grundstück und insbesondere
für das Erdgeschoss wurde dabei von der Bauherrschaft
gegenüber den ursprünglichen Plänen deutlich redu-
ziert.
Die Herleitung und Plausibilisierung der Planungsauf-
gabe anhand der Testplanung macht dabei deutlich,
dass maßgebliche Funktionszusammenhänge bereits in
der Wettbewerbsbearbeitung nachzuweisen sind, da sie
aufgrund der räumlichen Enge des Planungsgrund-
stücks in der weiteren Bearbeitung nicht ohne weiteres
integriert oder geheilt werden können.
Folgende Funktionszusammenhänge und Abhängigkei-
ten für den Neubau der Feuer- und Rettungswache gilt
besondere Aufmerksamkeit:
Verkehr:
 Für die Alarmausfahrt der Fahrzeuge des Brand-
schutzes und des Rettungsdienstes sollte die Aus-
fahrt auf den Lievelingsweg kreuzungsfrei und ohne
Rücksichtnahme auf den Rückstau an der Ampel
am Lievelingsweg erfolgen.
 „Erster Abmarsch“ der Fahrzeuge nach Möglich-
keit zum Lievelingsweg hin orientieren
 Die Schleppkurven der unterschiedlichen Fahr-
zeugtypen sind zu beachten. Die Ausfahrt muss
auch dann ohne Rangieren in einem Zug erfolgen
können, wenn benachbarte Aufstellflächen mit
Fahrzeugen besetzt sind. Das Überfahren von Auf-
stellflächen ist nur für einen vorderen Randstreifen
von 1 m der Aufstellflächen zulässig.
 Fahrzeugverkehr auf dem „Alarmhof“ und dem
„Werkstatthof“ sind konsequent zu entflechten.
Auch die Zufahrt von Mitarbeiter*innen zu den Stell-
plätzen (Tiefgarage) sollte ohne Querung des
Alarmhofs erfolgen.
 Für den Gesamtkomplex ist eine klare Adresse für
den Haupteingang auszuweisen. Alle weiteren Zu-
gänge zu Gebäuden oder Erschließungskerne für
die Entfluchtung sind zum Betriebsgelände hin aus-
zurichten.
 Für Fußwegeverbindungen über die umfangreichen
Verkehrs- und Rangierflächen sind im EG-
 Grundriss nachzuweisen. Besondere Aufmerksam-
keit gilt der Verkehrssicherheit.
 Aus der Tiefgarage sollte es für Zugangsberechtigte
Personen möglich sein direkt in die jeweiligen Ge-
bäudeteile mit der Arbeitsstätte zu gelangen.
 Mindestens ein Erschließungskern aus der Tiefga-
rage sollte direkt ins frei führen („Besucher*innen-
Ausgang). Alternativ kann ein Gehweg an der
Rampe vorgesehen werden.
Funktionale Verknüpfungen
 Aus den Arbeits-, Aufenthalts- und Ruhebereichen
von Feuerwehr und Rettungsdienst ist auf kurze
Laufwege/ Wege über Rutschstangen in die Fahr-
zeughallen zu achten.
 Sowohl die Fahrzeughalle der Brandschutzfahr-
zeuge als auch die Fahrzeughalle des Rettungs-
dienstes sind aus dem gemeinsamen Sozial,- Ar-
beits- und Ruhebereich der Feuer- und Rettungs-
wache erreichbar.
 Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Brand-
schutzes sollten immer als Gruppe angeordnet wer-
den. Insbesondere die Fahrzeuggruppe des Brand-
schutzes kann nicht in getrennten Hallenbereichen
angeordnet werden. Von den Fahrzeugen des Ret-
tungsdienstes kann gegebenenfalls der KTW (Kran-
kentransportwagen) als abgesetztes Fahrzeug an-
geordnet werden. Auch eine zusammenhängende
Fahrzeughalle mit getrennten Bereichen für Brand-
schutz und Rettungsdienst ist zulässig, sofern für
alle Alarmfahrzeuge die Direktausfahrt sicherge-
stellt ist.
 Umkleidepunkte, Alarmmonitore und Alarmdrucker
(Medieninseln/ Alarmierungsnischen) sind zentral
und unmittelbar an der jeweiligen Fahrzeughalle an-
zuordnen
 Da auch Mitarbeiter*innen in den Werkstätten (im
zweiten Bauabschnitt) in die Einsatzplanung einbe-
zogen sind, werden möglichst kurze Laufwege zu
den Fahrzeughallen (im ersten Bauabschnitt) ange-
strebt.
 Alle Ruheräume sind möglichst auf einem Ge-
schoss und zum Hof, dem Verkehrslärm abgewandt
anzuordnen.
 Sanitärräume ebenso wie Putzmittelräume sind in
jedem Geschoss vorzusehen. In den Fahrzeughal-
len sind „Schwarz“-WCs (Unisex) vorzusehen.
 An gut auffindbarer Stelle und in die Betriebsabläufe
integriert, z.B. im Foyer des Wachbetriebs ist ein
Infobereich (Tagesdienstpläne, Monatsdienstpläne,
Kurzinfos, etc.), vorzusehen.Seite 43 von 81
Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn
Auslobung
38
 Die Wachübergabe kann unter Inanspruchnahme
von Verkehrsflächen/ggfs. Foyerflächen im Aufent-
haltsbereich erfolgen. Die Nähe zur Leitung des
Wachbetriebs (Wachabteilungsleiter, Schirrmeister
etc.) ist zu beachten und auch für die Durchführung
des Dienstbesprechungen wichtig.
 Dem Aufenthaltsbereich von Feuerwehr und Ret-
tungsdienst, sowie ggfs. auch im Bereich der Leit-
stelle ist nach Möglichkeit ein von außen sichtge-
schützter Aufenthaltsbereich zur Nutzung in der Be-
reitschaftszeit im Freien zuzuordnen. Dieser kann
auch dem Freizeitbereich (Fitness und Sport) zuge-
ordnet sein.
 Der Fitness- und Sportbereich sollte funktional in
den Wachbetrieb eingebunden sein. Funktionale
Zuordnungen bestehen einerseits zu den Umklei-
den und Duschen, die wiederum den Ruheräumen
zugeordnet sind, andererseits zu den Fahrzeughal-
len, die auch für die Sporttreibenden im Einsatz-
dienst auf kurzem Weg erreichbar anzuordnen sind.
 Den funktionalen Zuordnungen, ausreichenden
Größen und der Funktionalität (Raumgeometrie!)
der Lagerräume, gilt besondere Aufmerksamkeit,
insbesondere für den Rettungsdienst im Hinblick
auf die Bestückung der Fahrzeuge und im Bereich
der Verwaltung und Leitstelle.
 Schwerlastbereiche sind ebenerdig anzuordnen.
Der Werkstattbereich ist mit einem großen Schwer-
last-Lastenaufzug (mind. Dimensioniert auf Hubwa-
gen mit Paletten-Ladung) auszustatten, der bis in
die Tiefgarage führt.
4.2 Funktionszusammenhänge Werkstattzentrum
Die Konzeption des Werkstattzentrums soll anpassungs-
fähig auf Veränderungen in der Zukunft reagieren kön-
nen – sowohl für Erweiterungen durch weitere Aufgaben
des Werkstattzentrums als auch im Fall der Rücknahme
der Zentralisierung für einzelne Teilaufgaben.
Folgende funktionalen Zuordnungen sollen bei der Kon-
zeption des geplanten Werkstattzentrums beachtet wer-
den.
Zentrale Anlieferung
Für die Werkstätten soll eine gemeinsame Anlieferung
(Be- und Entladebereich) geschaffen werden, welche in
einen „Schwarzbereich“ und einen „Weißbereich“ auf-
geteilt werden soll. Eine Anbindung der Anlieferung an
alle Werkstätten soll ggf. über einen Lastenaufzug er-
folgen. Alle Bewegungs-, An- und Ablieferungsflächen
für Fahrzeuge sind auf eine Brückenlast von 30t auszu-
legen. Das Rettungsdienstzentraldepot wird über die
gleiche Anlieferungsstelle bedient. An die zentrale An-
lieferung angeschlossen ist auch der Empfang/ „Front-
desk“ des Rettungsdienstzentraldepots.
Für die externen Dienstleister des Rettungsdiensts soll
ebenfalls ein Bereich vorgesehen werden, der in
Schwarz- und Weiß getrennt ist.
Lagerhaltung
Jede der Werkstätten verfügt über ein eigenes Lager,
allerdings sind auch Flächen für ein gemeinsames,
zentrales Lager vorgesehen.
Zwischenlager
Im Bereich der zentralen An- und Auslieferung sind Flä-
chen vorgesehen, wo angelieferte oder abholbereite
Waren zwischengelagert werden können. Diese beiden
Bereiche sind jeweils in Schwarz- und Weißbereich zu
trennen.
Eingangs-, Empfan

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Datenstand: 02.11.2026, 18:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de