241133-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB Anfrage: „Sofortmaßnahmen“ Gehwegparken Hausdorffstraße, hier: Stellungnahme der Verwaltung zu DS 241133-01
Kerndaten
- Nummer
- 241133-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241133-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB Anfrage: „Sofortmaßnahmen“ Gehwegparken Hausdorffstraße, hier: Stellungnahme der Verwaltung zu DS 241133- 01 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Hat die Oberbürgermeisterin vor der wenig professionell erscheinenden Unkenntlichmachung des Gehwegparkens auf der Hausdorffstraße in Fahrtrichtung Dottendorf im Abschnitt zwischen Reuterstraße und August- Bier-Straße die Fußgängerfrequenz und Zielverkehre von Fußgängern überprüft und wenn nein, warum nicht? Es wurden vor der Veränderung der Parkregelung in besagtem Abschnitt keine Fußverkehrszählungen durchgeführt. Dies ist in diesem Abschnitt auch nicht notwendig, da die Begründungslage eindeutig ist. Im Rahmen der DS 231462 „Ausbau des Seitenbereiches in der Hausdorffstr. vor "Bonns Fünfte"" wird der Gehweg bis hin zur Schule wieder hergestellt – eine durchgehende Wegeverbindung zur Schule soll also genutzt werden können. Es steht außer Frage, dass dieser Weg als Schulweg sicher und komfortabel sein muss. Laut § 12 der StVO ist Gehwegparken grundsätzlich nicht gestattet, da dieser den Fußgänger*innen vorbehalten werden soll – im Ausnahmefall wurde dies in der Vergangenheit angeordnet. Zudem muss der Eingang des Reuterparks für zu Fuß Gehende, auch für Eltern mit Kinderwägen, erreichbar sein. Besonders unter dem Gesichtspunkt, dass der Reuterpark als Leuchtturmprojekt und „Platz für alle“ seit März 2023 eröffnet wurde, ist eine barrierefreie Zugänglichkeit zu gewährleisten. 2. Wie viele Bürgerinnen und Bürgern haben sich über eine zu geringe Gehwegbreite in diesem Abschnitt bei der Oberbürgermeisterin seit ihrem Amtsantritt beschwert? Mehrere Beschwerden sind diesbezüglich eingegangen. Besonders die Behinderten Gemeinschaft machte sich für eine angemessene GehwegbreiteSeite 1 von 2 Seite 2 dort seit Jahren stark. Explizit verwies die Behinderten Gemeinschaft auf eine barrierefreie Erschließung, seitdem der Park als inklusiver Park hergestellt wurde. 3. Welche Ersatzparkflächen im nahen Umfeld hat die Oberbürgermeisterin mit welchem Ergebnis geprüft, um den Anwohnerinnen und Anwohnern eine Alternative für die weggefallenen Stellplätze anbieten zu können? Bei dem Wegfall einer geringen Anzahl von Parkständen, erstellt die Verwaltung kein Parkraumkonzept o.ä.. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, dass aufgehobene Parkplätze im öffentlichen Raum an anderer Stelle ersetzt werden. 4. Schließt die Oberbürgermeisterin definitiv aus, dass a. auf dem Gehweg an der Hausdorffstraße in Fahrtrichtung Dottendorf im Abschnitt zwischen Reuterstraße und August-Bier-Straße künftig ein benutzungspflichtiger kombinierter Geh- und Radweg ausgewiesen wird, Ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg muss mindestens eine Breite von 2,5 Meter aufweisen, je nach Belastung durch Fuß- und Radverkehr auch mehr (RASt 6.1.6.4). Eine Ausweisung erscheint derzeit nicht als sinnvoll und ist auch nicht geplant. b. in Fahrtrichtung Innenstadt im Abschnitt zwischen August-Bier-Straße und Reuterstraße das gekippte Gehwegparken z.B. zugunsten eines breiteren Radfahrstreifens egal welcher Bauausführung ebenfalls aufgehoben wird? Dies kann nicht definitiv ausgeschlossen werden. Aktuell gibt es keinen Sicherheitstrennstreifen zwischen dem Fahrradschutzstreifen und den Kfz- Parkständen. Bei einer Neu- bzw. Umplanung müsste dieser errichtet und der Fahrradschutzstreifen angepasst werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de