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241133-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB Anfrage: „Sofortmaßnahmen“ Gehwegparken Hausdorffstraße, hier: Stellungnahme der Verwaltung zu DS 241133-01

Nummer
241133-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241133-05 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB Anfrage: „Sofortmaßnahmen“ Gehwegparken
Hausdorffstraße,
hier: Stellungnahme der Verwaltung zu DS 241133-
01
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Hat die Oberbürgermeisterin vor der wenig professionell erscheinenden
Unkenntlichmachung des Gehwegparkens auf der Hausdorffstraße in
Fahrtrichtung Dottendorf im Abschnitt zwischen Reuterstraße und August-
Bier-Straße die Fußgängerfrequenz und Zielverkehre von Fußgängern
überprüft und wenn nein, warum nicht?
Es wurden vor der Veränderung der Parkregelung in besagtem Abschnitt keine
Fußverkehrszählungen durchgeführt. Dies ist in diesem Abschnitt auch nicht
notwendig, da die Begründungslage eindeutig ist.
Im Rahmen der DS 231462 „Ausbau des Seitenbereiches in der Hausdorffstr.
vor "Bonns Fünfte"" wird der Gehweg bis hin zur Schule wieder hergestellt –
eine durchgehende Wegeverbindung zur Schule soll also genutzt werden
können. Es steht außer Frage, dass dieser Weg als Schulweg sicher und
komfortabel sein muss.
Laut § 12 der StVO ist Gehwegparken grundsätzlich nicht gestattet, da dieser
den Fußgänger*innen vorbehalten werden soll – im Ausnahmefall wurde dies in
der Vergangenheit angeordnet.
Zudem muss der Eingang des Reuterparks für zu Fuß Gehende, auch für
Eltern mit Kinderwägen, erreichbar sein. Besonders unter dem Gesichtspunkt,
dass der Reuterpark als Leuchtturmprojekt und „Platz für alle“ seit März 2023
eröffnet wurde, ist eine barrierefreie Zugänglichkeit zu gewährleisten.
2. Wie viele Bürgerinnen und Bürgern haben sich über eine zu geringe
Gehwegbreite in diesem Abschnitt bei der Oberbürgermeisterin seit ihrem
Amtsantritt beschwert?
Mehrere Beschwerden sind diesbezüglich eingegangen. Besonders die
Behinderten Gemeinschaft machte sich für eine angemessene GehwegbreiteSeite 1 von 2
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dort seit Jahren stark. Explizit verwies die Behinderten Gemeinschaft auf eine
barrierefreie Erschließung, seitdem der Park als inklusiver Park hergestellt
wurde.
3. Welche Ersatzparkflächen im nahen Umfeld hat die Oberbürgermeisterin
mit welchem Ergebnis geprüft, um den Anwohnerinnen und Anwohnern
eine Alternative für die weggefallenen Stellplätze anbieten zu können?
Bei dem Wegfall einer geringen Anzahl von Parkständen, erstellt die
Verwaltung kein Parkraumkonzept o.ä.. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch
darauf, dass aufgehobene Parkplätze im öffentlichen Raum an anderer Stelle
ersetzt werden.
4. Schließt die Oberbürgermeisterin definitiv aus, dass
a. auf dem Gehweg an der Hausdorffstraße in Fahrtrichtung Dottendorf im
Abschnitt zwischen Reuterstraße und August-Bier-Straße künftig ein
benutzungspflichtiger kombinierter Geh- und Radweg ausgewiesen
wird,
Ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg muss mindestens
eine Breite von 2,5 Meter aufweisen, je nach Belastung durch Fuß- und
Radverkehr auch mehr (RASt 6.1.6.4). Eine Ausweisung erscheint derzeit nicht
als sinnvoll und ist auch nicht geplant.
b. in Fahrtrichtung Innenstadt im Abschnitt zwischen August-Bier-Straße
und Reuterstraße das gekippte Gehwegparken z.B. zugunsten eines
breiteren Radfahrstreifens egal welcher Bauausführung ebenfalls
aufgehoben wird?
Dies kann nicht definitiv ausgeschlossen werden. Aktuell gibt es keinen
Sicherheitstrennstreifen zwischen dem Fahrradschutzstreifen und den Kfz-
Parkständen. Bei einer Neu- bzw. Umplanung müsste dieser errichtet und der
Fahrradschutzstreifen angepasst werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de