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241133-01 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: „Sofortmaßnahmen“ Gehwegparken Hausdorffstraße

Nummer
241133-01
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
18.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme
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Große Anfrage
öffentlich
241133-01
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
18.07.2024
BBB-Anfrage: „Sofortmaßnahmen“ Gehwegparken
Hausdorffstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.08.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Hat die Oberbürgermeisterin vor der wenig professionell erscheinenden
Unkenntlichmachung des Gehwegparkens auf der Hausdorffstraße in
Fahrtrichtung Dottendorf im Abschnitt zwischen Reuterstraße und August-Bier-
Straße die Fußgängerfrequenz und Zielverkehre von Fußgängern überprüft und
wenn nein, warum nicht?
2. Wie viele Bürgerinnen und Bürgern haben sich über eine zu geringe
Gehwegbreite in diesem Abschnitt bei der Oberbürgermeisterin seit ihrem
Amtsantritt beschwert?
3. Welche Ersatzparkflächen im nahen Umfeld hat die Oberbürgermeisterin mit
welchem Ergebnis geprüft, um den Anwohnerinnen und Anwohnern eine
Alternative für die weggefallenen Stellplätze anbieten zu können?
4. Schließt die Oberbürgermeisterin definitiv aus, dass
a. auf dem Gehweg an der Hausdorffstraße in Fahrtrichtung Dottendorf im
Abschnitt zwischen Reuterstraße und August-Bier-Straße künftig ein
benutzungspflichtiger kombinierter Geh- und Radweg ausgewiesen wird,
b. in Fahrtrichtung Innenstadt im Abschnitt zwischen August-Bier-Straße und
Reuterstraße das gekippte Gehwegparken z.B. zugunsten eines breiteren
Radfahrstreifens egal welcher Bauausführung ebenfalls aufgehoben wird?
Begründung
Die Fragesteller sind ob dem Umstand, dass in diesem besagten Abschnitt
abgesehen von dem Studentenwohnheim Ecke August-Bier-Straße keine
Zielerschließung für Fußverkehr existiert und sich die Stadt mit der schlechthin
unnötig erscheinenden Maßnahme dem Vorwurf des willkürlichen Handelns
ausgesetzt sehen könnte, der Auffassung, dass vor der erfolgten Rücknahme
des Gehwegparkens zumindest hätte geprüft werden müssen, welcher
tatsächlichen Nutzung der Bürgersteig durch Fußgänger unterliegt. Ob eine
Zählung des Fußgängerverkehrs durchgeführt und die im nahen Umfeld mit
geringem Aufwand mögliche Einrichtung von Stellplätzen geprüft wurde, liegtSeite 1 von 2
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im öffentlichen Interesse.
Im Übrigen wird verwiesen auf den Informationsbrief „Sofortmaßnahmen“
Gehwegparken Hausdorffstraße.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de