241133-01 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: „Sofortmaßnahmen“ Gehwegparken Hausdorffstraße
Kerndaten
- Nummer
- 241133-01
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 18.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Große Anfrage öffentlich 241133-01 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 18.07.2024 BBB-Anfrage: „Sofortmaßnahmen“ Gehwegparken Hausdorffstraße Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.08.2024 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Hat die Oberbürgermeisterin vor der wenig professionell erscheinenden Unkenntlichmachung des Gehwegparkens auf der Hausdorffstraße in Fahrtrichtung Dottendorf im Abschnitt zwischen Reuterstraße und August-Bier- Straße die Fußgängerfrequenz und Zielverkehre von Fußgängern überprüft und wenn nein, warum nicht? 2. Wie viele Bürgerinnen und Bürgern haben sich über eine zu geringe Gehwegbreite in diesem Abschnitt bei der Oberbürgermeisterin seit ihrem Amtsantritt beschwert? 3. Welche Ersatzparkflächen im nahen Umfeld hat die Oberbürgermeisterin mit welchem Ergebnis geprüft, um den Anwohnerinnen und Anwohnern eine Alternative für die weggefallenen Stellplätze anbieten zu können? 4. Schließt die Oberbürgermeisterin definitiv aus, dass a. auf dem Gehweg an der Hausdorffstraße in Fahrtrichtung Dottendorf im Abschnitt zwischen Reuterstraße und August-Bier-Straße künftig ein benutzungspflichtiger kombinierter Geh- und Radweg ausgewiesen wird, b. in Fahrtrichtung Innenstadt im Abschnitt zwischen August-Bier-Straße und Reuterstraße das gekippte Gehwegparken z.B. zugunsten eines breiteren Radfahrstreifens egal welcher Bauausführung ebenfalls aufgehoben wird? Begründung Die Fragesteller sind ob dem Umstand, dass in diesem besagten Abschnitt abgesehen von dem Studentenwohnheim Ecke August-Bier-Straße keine Zielerschließung für Fußverkehr existiert und sich die Stadt mit der schlechthin unnötig erscheinenden Maßnahme dem Vorwurf des willkürlichen Handelns ausgesetzt sehen könnte, der Auffassung, dass vor der erfolgten Rücknahme des Gehwegparkens zumindest hätte geprüft werden müssen, welcher tatsächlichen Nutzung der Bürgersteig durch Fußgänger unterliegt. Ob eine Zählung des Fußgängerverkehrs durchgeführt und die im nahen Umfeld mit geringem Aufwand mögliche Einrichtung von Stellplätzen geprüft wurde, liegtSeite 1 von 2 Seite 2 im öffentlichen Interesse. Im Übrigen wird verwiesen auf den Informationsbrief „Sofortmaßnahmen“ Gehwegparken Hausdorffstraße. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de