241114 · Dringlichkeitsantrag
Dringlichkeitsantrag der Koalition: Resolution des Stadtrates der Bundesstadt Bonn zur Umsetzung der Grundsteuerreform in den Kommunen
Kerndaten
- Nummer
- 241114
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 20.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 241114 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin 20.06.2024 Dringlichkeitsantrag der Koalition: Resolution des Stadtrates der Bundesstadt Bonn zur Umsetzung der Grundsteuerreform in den Kommunen Beratungsfolge Rat 20.06.2024 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der Gesetzesentwurf über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen steht aktuell vor der zweiten Lesung im Landtag NRW. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Stadt Bonn verabschiedet folgende Resolution: Resolution des Stadtrates der Bundesstadt Bonn Für die Umsetzung der Grundsteuerreform in den Kommunen muss das Land Nordrhein-Westfalen rechtssichere und praktikable Rahmenbedingungen schaffen Ziel des Rates der Bundesstadt Bonn ist eine Umsetzung der Grundsteuerreform, die vergleichbare Steuereinnahmen wie bisher einbringt und dabei eine unverhältnismäßige Belastungsverschiebung von Gewerbe zu Wohneigentümer*innen und Mieter*innen vermeidet. Dieses Anliegen teilt der Rat der Stadt Bonn mit anderen Akteur*innen in NRW und fordert dafür von der Landesregierung Rechtssicherheit für alle Beteiligten, um ein praktikables und transparentes Verfahren in der Besteuerung zu ermöglichen. Die Grundsteuer ist nach der Gewerbe- und Einkommenssteuer die wichtigste steuerliche Einnahmequelle für Kommunen. Dass eine Reform der Berechnungsgrundlagen im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Thema nötig ist, ist unumstritten, denn die bisherige Besteuerung basierte auf veralteten Grundstücksbewertungen.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Neuberechnung darf jedoch nicht dazu führen, dass Wohnen noch teurer wird. Zugleich ist die Stadt Bonn auf ausreichende Einnahmen angewiesen, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Dazu zählen zum Beispiel die Sanierung von Schulen und Straßen, Klimaschutz und -anpassung, Digitalisierung und die Mobilitätswende. Die Handlungsfähigkeit der Stadt Bonn ist dafür langfristig und nachhaltig durch eine auskömmliche Finanzierung zu gewährleisten. Wenn die Reform unter den jetzigen Bedingungen für die Stadt Bonn aufkommensneutral umgesetzt würde, zöge das nach aktueller Prognose eine rund 20% höhere Belastung von Wohngrundstücken nach sich. Alternativ entstünde im städtischen Haushalt ein Loch von 15 Mio. Euro. Der aktuell von der Landesregierung eingeschlagene Weg der Hebesatzdifferenzierung auf kommunaler Ebene löst das Problem nicht, da er keine Rechtssicherheit bietet und die technische Umsetzung im vorgegebenen Zeitrahmen administrativ nicht zu bewältigen ist. Um Wohnen und Gewerbe in Bonn und landesweit gerecht zu besteuern ist also eine Anpassung der Landesgesetzgebung nötig, beispielsweise durch eine Anhebung der Messzahl für Geschäftsgrundstücke wie im Saarland oder in Sachsen. Der Rat der Bundesstadt Bonn fordert die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen auf, schnellstmöglich rechtssichere und praktikable Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Grundsteuerreform auf kommunaler Ebene zu schaffen. Begründung erfolgt mündlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de