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241114 · Dringlichkeitsantrag

Dringlichkeitsantrag der Koalition: Resolution des Stadtrates der Bundesstadt Bonn zur Umsetzung der Grundsteuerreform in den Kommunen

Nummer
241114
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
20.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.06.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.06.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 24.06.2024 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
241114
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
20.06.2024
Dringlichkeitsantrag der Koalition: Resolution des
Stadtrates der Bundesstadt Bonn zur Umsetzung
der Grundsteuerreform in den Kommunen
Beratungsfolge
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Gesetzesentwurf über die Einführung einer optionalen Festlegung
differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der
Grundsteuer Nordrhein-Westfalen steht aktuell vor der zweiten Lesung im
Landtag NRW.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Stadt Bonn verabschiedet folgende Resolution:
Resolution des Stadtrates der Bundesstadt Bonn
Für die Umsetzung der Grundsteuerreform in den Kommunen muss das Land
Nordrhein-Westfalen rechtssichere und praktikable Rahmenbedingungen
schaffen
Ziel des Rates der Bundesstadt Bonn ist eine Umsetzung der
Grundsteuerreform, die vergleichbare Steuereinnahmen wie bisher einbringt
und dabei eine unverhältnismäßige Belastungsverschiebung von Gewerbe zu
Wohneigentümer*innen und Mieter*innen vermeidet.
Dieses Anliegen teilt der Rat der Stadt Bonn mit anderen Akteur*innen in NRW
und fordert dafür von der Landesregierung Rechtssicherheit für alle Beteiligten,
um ein praktikables und transparentes Verfahren in der Besteuerung zu
ermöglichen.
Die Grundsteuer ist nach der Gewerbe- und Einkommenssteuer die wichtigste
steuerliche Einnahmequelle für Kommunen. Dass eine Reform der
Berechnungsgrundlagen im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
zum Thema nötig ist, ist unumstritten, denn die bisherige Besteuerung basierte
auf veralteten Grundstücksbewertungen.Seite 1 von 2
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Die Neuberechnung darf jedoch nicht dazu führen, dass Wohnen noch teurer
wird. Zugleich ist die Stadt Bonn auf ausreichende Einnahmen angewiesen, um
ihren Aufgaben gerecht zu werden. Dazu zählen zum Beispiel die Sanierung
von Schulen und Straßen, Klimaschutz und -anpassung, Digitalisierung und die
Mobilitätswende. Die Handlungsfähigkeit der Stadt Bonn ist dafür langfristig und
nachhaltig durch eine auskömmliche Finanzierung zu gewährleisten.
Wenn die Reform unter den jetzigen Bedingungen für die Stadt Bonn
aufkommensneutral umgesetzt würde, zöge das nach aktueller Prognose eine
rund 20% höhere Belastung von Wohngrundstücken nach sich. Alternativ
entstünde im städtischen Haushalt ein Loch von 15 Mio. Euro.
Der aktuell von der Landesregierung eingeschlagene Weg der
Hebesatzdifferenzierung auf kommunaler Ebene löst das Problem nicht, da er
keine Rechtssicherheit bietet und die technische Umsetzung im vorgegebenen
Zeitrahmen administrativ nicht zu bewältigen ist. Um Wohnen und Gewerbe in
Bonn und landesweit gerecht zu besteuern ist also eine Anpassung der
Landesgesetzgebung nötig, beispielsweise durch eine Anhebung der Messzahl
für Geschäftsgrundstücke wie im Saarland oder in Sachsen.
Der Rat der Bundesstadt Bonn fordert die Landesregierung und den Landtag
Nordrhein-Westfalen auf, schnellstmöglich rechtssichere und praktikable
Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Grundsteuerreform auf
kommunaler Ebene zu schaffen.
Begründung
erfolgt mündlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de