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241112 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zum Baumersatz Verkehrsgrün Bonn-Beuel 2024

Nummer
241112
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
10.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.09.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
241112
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zum Baumersatz
Verkehrsgrün Bonn-Beuel 2024
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Baumersatz
Verkehrsgrün in Bonn-Beuel 2024“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte in Bonn-
Beuel.
Insgesamt werden 47 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw.
hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt.
Innerhalb der Maßnahme kommt es zu keinem Verlust von Parkplätzen.
Zu Beetschließungen kommt es in fünf Fällen. Sechs weitere Beete werden mit
einem Strauch anstelle eines Baumes bepflanzt.
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im September
2024 ausgeschrieben werden und nach Beauftragung auch direkt begonnen
werden. Die Sanierung- und Pflanzarbeiten sollen bis Ende 2024
abgeschlossen sein.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
*** Übersicht siehe Anlage „Baumliste Beuel 2024“
Weitere Informationen zu den Ersatzbaumpflanzungen sind der Anlage
„Allgemeinen Hinweisen zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen“ zu
entnehmen.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte FirmenSeite 1 von 9
Seite 2
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2024-2588 X VOB UVgO VgV Oktober 2024 bis
Dezember 2024
240.000,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680812015000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
1 BV Baumtabelle Beuel 2024 (öffentlich)
2 Beuel 2024 Nicht wiederbepflanzbare Standorte (öffentlich)
3 Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen (öffentlich)Seite 2 von 9
Straße: Hausnummer: Anzahl: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name:
Adelheidisstr. 38 1 Baum-Hasel Corylus colurna
Altrheinstr. 8 1 Säulenförmiger Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Olmsted'
Am Herrengarten 54 1 Silber-Linde 'Brabant' Tilia tomentosa 'Brabant'
Am Herrengarten 63 1 Ahornblättrige Platane Platanus x hispanica
Auf dem Mühlenberg ggü. 21 1 Feld-Ahorn "Elsrijk" Acer campestre "Elsrijk"
Buchenweg 15 1 Hain-Buche 'Lukas' Carpinus betulus 'Lukas'
Dornheckenstraße 3 1
Säulenförmiger Spitz-Ahorn
'Columnare' Typ II Acer platanoides 'Columnare' Typ II
Gallusstraße 8 1 Amberbaum Liquidambar styraciflua
Hermannstr. ggü 118 1 Fleischrote Rosskastanie Aesculus carnea 'Briotii'
Hummerichs Bitze Ecke Mendener Weg 1
Japanischer Schnurbaum
'Regent' Sophora japonica 'Regent'
Josef-Thiebes-Str. 5, 19 2 Hänge-Birke Betula pendula
Joseph-Schumpeter-Allee schräg ggü. Kameha 1 Fleischrote Rosskastanie Aesculus carnea 'Briotii'
Kaiser-Konrad-Str. 70, 79, ggü. 69 3 Hänge-Birke Betula pendula
Karl-Lambertz-Str. 15 1
Japanische Blütenkirsche
'Kanzan' Prunus serrulata 'Kanzan'
Königswinterer Str. 698, 700 2
Säulenförmiger Spitz-Ahorn
'Columnare' Typ II Acer platanoides 'Columnare' Typ II
Königswinterer Str. ggü. 763 1 Säulen-Eiche Quercus robur 'Fastigiata Koster'
Kreuzstr. 20 1 Hänge-Buche Betula pendula
Limpericher Str. ggü 136 1 Spitz-Ahorn "Emerald Queen" Acer platanoides "Emerald Queen"
Mehlemstr. 18 1
Säulenförmiger Spitz-Ahorn
'Columnare' Typ II Acer platanoides 'Columnare' Typ II
Michael-Piel-Str. ggü. 44 1 Zier-Kirsche 'Spire' Prunus x hillieri 'Spire'
Neustraße 42 1 Lederblättriger Weißdorn Crataegus lavallei 'Carrierei'
Petrusstr. 3 1 Hain-Buche 'Lukas' Carpinus betulus 'Lukas'Seite 3 von 9
Straße: Hausnummer: Anzahl: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name:
Platanenweg 27 (Parkplatz) 2
Japanischer Schnurbaum
'Regent' Sophora japonica 'Regent'
Professor-Neu-Allee 4, 34, 37, 43 4
Japanische Blütenkirsche
'Kanzan' Prunsu serrulata "Kanzan"
Rheinaustraße
schräg ggü. Combahnstr.
1 1 Kaiser-Linde Tilia x europaea 'Pallida'
Rheindorfer Str. 89, 93, 95 3
Säulenförmige Thüringer
Mehlbeere Sorbus thuringiaca "Fastigiata"
Rhenusallee 47, 49, 54, ggü 31 4 Weißbirke Betula pendula
Ringstr. 6 1 Spitz-Ahorn "Allershausen" Acer platanoides "Allershausen"
Rudolf-Hahn-Str. 73 1 Spitz-Ahorn "Emerald Queen" Acer platanoides "Emerald Queen"
Therese-Giehse-Weg neben Hsnr. 3 1
Säulenförmiger Spitz-Ahorn
'Columnare' Typ II Acer platanoides 'Columnare' Typ II
Weidenweg 10 1
Japanische Blütenkirsche
'Kanzan' Prunsu serrulata "Kanzan"
Wilfried-Hatzfeld-Str. neben Buschweg 64 3
Säulenförmiger Spitz-Ahorn
'Columnare' Typ II Acer platanoides 'Columnare' Typ IISeite 4 von 9
Strasse: Hausnr: Status: Bemerkung: Anzahl:
Auf dem Mühlenberg ggü. 15 Grünbeet mit Strauchbepflanzung
Vorerst kein Baumersatz aufgrund von Überhang
angrenzender Gehölze. Keine artgerechte Entwicklung
eines Baumes möglich. 1
Auf dem Mühlenberg ggü. 33 Grünbeet mit Strauchbepflanzung
Vorerst kein Baumersatz aufgrund von Überhang
angrenzender Gehölze. Keine artgerechte Entwicklung
eines Baumes möglich. 1
Combahnstraße 28 Grünbeet mit Strauchbepflanzung
Baumersatz nicht möglich aufgrund von unterirdischen
Leitungen. 1
Comabahnstraße 32a Grünbeet mit Strauchbepflanzung
Baumersatz nicht möglich aufgrund von unterirdischen
Leitungen. 1
Kirchstraße 6 Grünbeet mit Strauchbepflanzung
Standort ungeeignet für einen Baumersatz aufgrund
von zu geringem Straßenquerschnitt. 1
Neustraße 36 Grünbeet mit Strauchbepflanzung
Baumersatz nicht möglich aufgrund von unterirdischen
Leitungen. 1
Grünbeet Ergebnis 6
Adelheidisstraße 93a schließen
Beet zu klein für einen Baum- und Strauchbesatz.
Vergrößerung aufgrund zwei flankierender Einfahrten
nicht möglich. 1
Dornheckenstraße 34 schließen
Beet zu klein für einen Baum- und Strauchbesatz.
Vergrößerung aufgrund schmalen Gehweges nicht
möglich. Zudem verlaufen unterirdische Leitungen im
Beet. 1
Dornheckenstraße ggü. 35 schließen
Beet zu klein für einen Baum- und Strauchbesatz.
Vergrößerung aufgrund schmalen Gehweges nicht
möglich. Zudem verlaufen unterirdische Leitungen im
Beet. 1
Ewigstraße
Ecke
Adelheidisstraße schließen
Geringer Abstand zur Fassade lässt keine artgerechte
Entwicklung eines Baumes zu. Eine
Strauchbepflanzung würde zu einer Behinderung der
Fußgänger führen. 1
Bonn-Beuel 2024 - nicht wiederbepflanzbare StandorteSeite 5 von 9
Grabenstraße 54 schließen
Beet ragt in eine Einfahrt hinein und liegt unmittelbar an
einer Straßenlaterne. Eine Vergrößerung und
Verschiebung ist daher nicht möglich. Weder Baum-
noch Strauchpflanzung möglich. 1
Zu schließende Standorte 5Seite 6 von 9
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen
Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an Nektar und
Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische Nischen dar.
Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere nahezu alle Linden-Arten,
Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie, Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere,
Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum, Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige
Baumarten mehr. Diese Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit
Pollenwerten bis 3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-,
bzw. Nektarlieferant zu werten ist.
Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein breites
Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.
Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und verschärften
Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus gestalterischen Aspekten bei der
Ergänzung des Bestandes in vorhandenen Baumalleen möglich ist oder wo ein
Baumartenwechsel im Sinne der Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den
Maßnahmen zu Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere
trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“) mit breitem
Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung der neuangelegten
Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine vielfältige, blühfreudige und
insektenfreundliche Bepflanzung geachtet.
Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf vereinzelt -
durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen, dass ehemalige
Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der
Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Ver- und Entsorgungsleitungen – oft
einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Zwischen Stammachse und Außenkante
städtischer Kanalisationsanlagen ist ein Mindestabstand von 2,5 m einzuhalten. Bei
Unterschreitung des Abstandes wird dem Tiefbauamt ein Konzept zum Schutz der
Kanalisation vor Durchwurzelung zur Freigabe vorgelegt. In stark beengten Bereichen, in
denen Mindestabstände und ausreichender Wurzelraum nicht vereinbar sind, wird aufgrund
des hohen technischen Herstellungs- und Unterhaltungsaufwands kein Baumstandort
installiert. Auf die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu
städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen
sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden
kann. Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann
mitunter nicht wieder ersetzt werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich
ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. In Ausnahmefällen
müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich
von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in
den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem
Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu schließenden BaumscheibenSeite 7 von 9
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich
beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt
sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten
lassen.
Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung, sowie nach
etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im angrenzenden derzeit
überragenden städtischen oder privaten Baumbestand und sonstigen Änderungen der
Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur Etablierung weiterer Baumstandorte erneut
geprüft.
Weiterhin werden im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes (DS-Nr. 230524) bisher baumlose
Straßen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit zur Etablierung weiterer neuer / zusätzlicher
Baumstandorte geprüft. Die daraus entwickelten Maßnahmenplanungen werden der
Bezirksvertretung zu Kenntnis gegeben und nach einer umfassenden Bürgerinformation
erneut zur Fassung eines Einleitungsbeschlusses vorgelegt. Hierbei werden prioritär jeweils
die Bereiche mit den größten Defiziten gemäß der Stärken-/ Schwächenanalyse aus dem
Stadtbaumkonzept bearbeitet.
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume
gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort
entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden
unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen
Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für die neuen
Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung.
Befindet sich das Beet im Schutzstreifen einer Leitungstrasse wird an bis zu drei Seiten eine
Wurzelleitbahn bis in die Tiefe von 1,5m eingebaut. Bestehende Beete mit Gasleitungen
werden nicht wieder mit einem Baum bepflanzt.
Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die daraus
resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die
Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich kompensiert. Somit
können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr Flächen entsiegelt als versiegelt
werden.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m.
Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die
Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen
FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt
eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je
nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten
Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben
auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung
zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben
die „anerkannten Regeln der Technik“.Seite 8 von 9
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der
Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigten
Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz,
die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten
Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus
Gewährleistungsgründen - eine 2-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4-
jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur
Übernahme in die Unterhaltung der Stadt.Seite 9 von 9

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Datenstand: 02.11.2026, 19:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de