241112 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zum Baumersatz Verkehrsgrün Bonn-Beuel 2024
Kerndaten
- Nummer
- 241112
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 10.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 241112 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zum Baumersatz Verkehrsgrün Bonn-Beuel 2024 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Baumersatz Verkehrsgrün in Bonn-Beuel 2024“ wird zugestimmt. Begründung Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte in Bonn- Beuel. Insgesamt werden 47 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw. hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt. Innerhalb der Maßnahme kommt es zu keinem Verlust von Parkplätzen. Zu Beetschließungen kommt es in fünf Fällen. Sechs weitere Beete werden mit einem Strauch anstelle eines Baumes bepflanzt. Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im September 2024 ausgeschrieben werden und nach Beauftragung auch direkt begonnen werden. Die Sanierung- und Pflanzarbeiten sollen bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte: *** Übersicht siehe Anlage „Baumliste Beuel 2024“ Weitere Informationen zu den Ersatzbaumpflanzungen sind der Anlage „Allgemeinen Hinweisen zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen“ zu entnehmen. Vergabeart öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte FirmenSeite 1 von 9 Seite 2 X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2024-2588 X VOB UVgO VgV Oktober 2024 bis Dezember 2024 240.000,00 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680812015000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n 1 BV Baumtabelle Beuel 2024 (öffentlich) 2 Beuel 2024 Nicht wiederbepflanzbare Standorte (öffentlich) 3 Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen (öffentlich)Seite 2 von 9 Straße: Hausnummer: Anzahl: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name: Adelheidisstr. 38 1 Baum-Hasel Corylus colurna Altrheinstr. 8 1 Säulenförmiger Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Olmsted' Am Herrengarten 54 1 Silber-Linde 'Brabant' Tilia tomentosa 'Brabant' Am Herrengarten 63 1 Ahornblättrige Platane Platanus x hispanica Auf dem Mühlenberg ggü. 21 1 Feld-Ahorn "Elsrijk" Acer campestre "Elsrijk" Buchenweg 15 1 Hain-Buche 'Lukas' Carpinus betulus 'Lukas' Dornheckenstraße 3 1 Säulenförmiger Spitz-Ahorn 'Columnare' Typ II Acer platanoides 'Columnare' Typ II Gallusstraße 8 1 Amberbaum Liquidambar styraciflua Hermannstr. ggü 118 1 Fleischrote Rosskastanie Aesculus carnea 'Briotii' Hummerichs Bitze Ecke Mendener Weg 1 Japanischer Schnurbaum 'Regent' Sophora japonica 'Regent' Josef-Thiebes-Str. 5, 19 2 Hänge-Birke Betula pendula Joseph-Schumpeter-Allee schräg ggü. Kameha 1 Fleischrote Rosskastanie Aesculus carnea 'Briotii' Kaiser-Konrad-Str. 70, 79, ggü. 69 3 Hänge-Birke Betula pendula Karl-Lambertz-Str. 15 1 Japanische Blütenkirsche 'Kanzan' Prunus serrulata 'Kanzan' Königswinterer Str. 698, 700 2 Säulenförmiger Spitz-Ahorn 'Columnare' Typ II Acer platanoides 'Columnare' Typ II Königswinterer Str. ggü. 763 1 Säulen-Eiche Quercus robur 'Fastigiata Koster' Kreuzstr. 20 1 Hänge-Buche Betula pendula Limpericher Str. ggü 136 1 Spitz-Ahorn "Emerald Queen" Acer platanoides "Emerald Queen" Mehlemstr. 18 1 Säulenförmiger Spitz-Ahorn 'Columnare' Typ II Acer platanoides 'Columnare' Typ II Michael-Piel-Str. ggü. 44 1 Zier-Kirsche 'Spire' Prunus x hillieri 'Spire' Neustraße 42 1 Lederblättriger Weißdorn Crataegus lavallei 'Carrierei' Petrusstr. 3 1 Hain-Buche 'Lukas' Carpinus betulus 'Lukas'Seite 3 von 9 Straße: Hausnummer: Anzahl: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name: Platanenweg 27 (Parkplatz) 2 Japanischer Schnurbaum 'Regent' Sophora japonica 'Regent' Professor-Neu-Allee 4, 34, 37, 43 4 Japanische Blütenkirsche 'Kanzan' Prunsu serrulata "Kanzan" Rheinaustraße schräg ggü. Combahnstr. 1 1 Kaiser-Linde Tilia x europaea 'Pallida' Rheindorfer Str. 89, 93, 95 3 Säulenförmige Thüringer Mehlbeere Sorbus thuringiaca "Fastigiata" Rhenusallee 47, 49, 54, ggü 31 4 Weißbirke Betula pendula Ringstr. 6 1 Spitz-Ahorn "Allershausen" Acer platanoides "Allershausen" Rudolf-Hahn-Str. 73 1 Spitz-Ahorn "Emerald Queen" Acer platanoides "Emerald Queen" Therese-Giehse-Weg neben Hsnr. 3 1 Säulenförmiger Spitz-Ahorn 'Columnare' Typ II Acer platanoides 'Columnare' Typ II Weidenweg 10 1 Japanische Blütenkirsche 'Kanzan' Prunsu serrulata "Kanzan" Wilfried-Hatzfeld-Str. neben Buschweg 64 3 Säulenförmiger Spitz-Ahorn 'Columnare' Typ II Acer platanoides 'Columnare' Typ IISeite 4 von 9 Strasse: Hausnr: Status: Bemerkung: Anzahl: Auf dem Mühlenberg ggü. 15 Grünbeet mit Strauchbepflanzung Vorerst kein Baumersatz aufgrund von Überhang angrenzender Gehölze. Keine artgerechte Entwicklung eines Baumes möglich. 1 Auf dem Mühlenberg ggü. 33 Grünbeet mit Strauchbepflanzung Vorerst kein Baumersatz aufgrund von Überhang angrenzender Gehölze. Keine artgerechte Entwicklung eines Baumes möglich. 1 Combahnstraße 28 Grünbeet mit Strauchbepflanzung Baumersatz nicht möglich aufgrund von unterirdischen Leitungen. 1 Comabahnstraße 32a Grünbeet mit Strauchbepflanzung Baumersatz nicht möglich aufgrund von unterirdischen Leitungen. 1 Kirchstraße 6 Grünbeet mit Strauchbepflanzung Standort ungeeignet für einen Baumersatz aufgrund von zu geringem Straßenquerschnitt. 1 Neustraße 36 Grünbeet mit Strauchbepflanzung Baumersatz nicht möglich aufgrund von unterirdischen Leitungen. 1 Grünbeet Ergebnis 6 Adelheidisstraße 93a schließen Beet zu klein für einen Baum- und Strauchbesatz. Vergrößerung aufgrund zwei flankierender Einfahrten nicht möglich. 1 Dornheckenstraße 34 schließen Beet zu klein für einen Baum- und Strauchbesatz. Vergrößerung aufgrund schmalen Gehweges nicht möglich. Zudem verlaufen unterirdische Leitungen im Beet. 1 Dornheckenstraße ggü. 35 schließen Beet zu klein für einen Baum- und Strauchbesatz. Vergrößerung aufgrund schmalen Gehweges nicht möglich. Zudem verlaufen unterirdische Leitungen im Beet. 1 Ewigstraße Ecke Adelheidisstraße schließen Geringer Abstand zur Fassade lässt keine artgerechte Entwicklung eines Baumes zu. Eine Strauchbepflanzung würde zu einer Behinderung der Fußgänger führen. 1 Bonn-Beuel 2024 - nicht wiederbepflanzbare StandorteSeite 5 von 9 Grabenstraße 54 schließen Beet ragt in eine Einfahrt hinein und liegt unmittelbar an einer Straßenlaterne. Eine Vergrößerung und Verschiebung ist daher nicht möglich. Weder Baum- noch Strauchpflanzung möglich. 1 Zu schließende Standorte 5Seite 6 von 9 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an Nektar und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische Nischen dar. Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere nahezu alle Linden-Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie, Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum, Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige Baumarten mehr. Diese Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit Pollenwerten bis 3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-, bzw. Nektarlieferant zu werten ist. Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein breites Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere. Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus gestalterischen Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen Baumalleen möglich ist oder wo ein Baumartenwechsel im Sinne der Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den Maßnahmen zu Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“) mit breitem Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung der neuangelegten Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine vielfältige, blühfreudige und insektenfreundliche Bepflanzung geachtet. Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen, dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Ver- und Entsorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Zwischen Stammachse und Außenkante städtischer Kanalisationsanlagen ist ein Mindestabstand von 2,5 m einzuhalten. Bei Unterschreitung des Abstandes wird dem Tiefbauamt ein Konzept zum Schutz der Kanalisation vor Durchwurzelung zur Freigabe vorgelegt. In stark beengten Bereichen, in denen Mindestabstände und ausreichender Wurzelraum nicht vereinbar sind, wird aufgrund des hohen technischen Herstellungs- und Unterhaltungsaufwands kein Baumstandort installiert. Auf die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt werden. Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu schließenden BaumscheibenSeite 7 von 9 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten lassen. Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung, sowie nach etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im angrenzenden derzeit überragenden städtischen oder privaten Baumbestand und sonstigen Änderungen der Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur Etablierung weiterer Baumstandorte erneut geprüft. Weiterhin werden im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes (DS-Nr. 230524) bisher baumlose Straßen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit zur Etablierung weiterer neuer / zusätzlicher Baumstandorte geprüft. Die daraus entwickelten Maßnahmenplanungen werden der Bezirksvertretung zu Kenntnis gegeben und nach einer umfassenden Bürgerinformation erneut zur Fassung eines Einleitungsbeschlusses vorgelegt. Hierbei werden prioritär jeweils die Bereiche mit den größten Defiziten gemäß der Stärken-/ Schwächenanalyse aus dem Stadtbaumkonzept bearbeitet. Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können. Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung. Befindet sich das Beet im Schutzstreifen einer Leitungstrasse wird an bis zu drei Seiten eine Wurzelleitbahn bis in die Tiefe von 1,5m eingebaut. Bestehende Beete mit Gasleitungen werden nicht wieder mit einem Baum bepflanzt. Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die daraus resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich kompensiert. Somit können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr Flächen entsiegelt als versiegelt werden. Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.Seite 8 von 9 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4- jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt.Seite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de