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241111 · Dringlichkeitsantrag

Koalitionsantrag: Zusammenbruch der Wohnraumförderung

Nummer
241111
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
20.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.06.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.06.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 24.06.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,5 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
241111
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
20.06.2024
Koalitionsantrag: Zusammenbruch der
Wohnraumförderung
Beratungsfolge
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Stadt erhielt kürzlich mit dem Förderbescheid des Landes für die Förderung
von Wohnraum die Information, dass für 2024 lediglich 32,9 Mio. Euro in Bonn
zur Verfügung stehen. Damit können voraussichtlich nur 90 geförderte
Wohnungen realisiert werden. Es besteht nun die Gefahr, dass darüber hinaus
geplante Wohnungen nicht mehr als geförderte bzw. gar nicht gebaut werden.
Um bewilligungsreife Bauvorhaben nicht zu gefährden, ist ein sofortiges
Handeln erforderlich.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Der Rat der Stadt Bonn appelliert an die Landesregierung und den Landtag,
Mittel für die öffentliche Wohnraumförderung für 2024 so aufzustocken, dass
bewilligungsreife Bauvorhaben für geförderten Wohnraum in Kommunen mit
angespanntem Wohnungsmarkt wie geplant realisiert werden können.
Begründung
Getrieben vor allem durch die Zinswende auf dem Kapitalmarkt suchen immer
mehr Investoren für ihre Wohnungsbauvorhaben den Weg in die öffentliche
Wohnraumförderung - und dies ausnahmslos in jeder Region in Nordrhein-
Westfalen. Dies hat zur Folge, dass das Förderbudget für 2024 bereits jetzt
ausgeschöpft ist und - anders als in den vorangegangenen Jahren - keine "2.
Ausschüttung" durch die Verteilung nicht verausgabter Mittel aus anderen
Förderbereichen oder Gebietskörperschaften zu erwarten steht, wie dies in
Niedrigzinszeiten in der Vergangenheit immer wieder der Fall war.Seite 1 von 2
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Das stellt die Vorhabenträger vor erhebliche Schwierigkeiten bis hin zur
Aufgabe ihrer Projekte. Der dringend notwendige Erhalt sowie die
Vergrößerung des Bestands an sozialem Wohnraum können somit nicht
ausreichend vorangebracht werden. Eine Aufstockung der Mittel für 2024, z.B.
durch die Vorziehung der für die kommenden Jahre geplanten Mittel, wird
daher als notwendig angesehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de