241111 · Dringlichkeitsantrag
Koalitionsantrag: Zusammenbruch der Wohnraumförderung
Kerndaten
- Nummer
- 241111
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 20.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.252 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag öffentlich 241111 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin 20.06.2024 Koalitionsantrag: Zusammenbruch der Wohnraumförderung Beratungsfolge Rat 20.06.2024 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Stadt erhielt kürzlich mit dem Förderbescheid des Landes für die Förderung von Wohnraum die Information, dass für 2024 lediglich 32,9 Mio. Euro in Bonn zur Verfügung stehen. Damit können voraussichtlich nur 90 geförderte Wohnungen realisiert werden. Es besteht nun die Gefahr, dass darüber hinaus geplante Wohnungen nicht mehr als geförderte bzw. gar nicht gebaut werden. Um bewilligungsreife Bauvorhaben nicht zu gefährden, ist ein sofortiges Handeln erforderlich. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Der Rat der Stadt Bonn appelliert an die Landesregierung und den Landtag, Mittel für die öffentliche Wohnraumförderung für 2024 so aufzustocken, dass bewilligungsreife Bauvorhaben für geförderten Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt wie geplant realisiert werden können. Begründung Getrieben vor allem durch die Zinswende auf dem Kapitalmarkt suchen immer mehr Investoren für ihre Wohnungsbauvorhaben den Weg in die öffentliche Wohnraumförderung - und dies ausnahmslos in jeder Region in Nordrhein- Westfalen. Dies hat zur Folge, dass das Förderbudget für 2024 bereits jetzt ausgeschöpft ist und - anders als in den vorangegangenen Jahren - keine "2. Ausschüttung" durch die Verteilung nicht verausgabter Mittel aus anderen Förderbereichen oder Gebietskörperschaften zu erwarten steht, wie dies in Niedrigzinszeiten in der Vergangenheit immer wieder der Fall war.Seite 1 von 2 Seite 2 Das stellt die Vorhabenträger vor erhebliche Schwierigkeiten bis hin zur Aufgabe ihrer Projekte. Der dringend notwendige Erhalt sowie die Vergrößerung des Bestands an sozialem Wohnraum können somit nicht ausreichend vorangebracht werden. Eine Aufstockung der Mittel für 2024, z.B. durch die Vorziehung der für die kommenden Jahre geplanten Mittel, wird daher als notwendig angesehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de