241103 · Beschlussvorlage
Bestimmung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Bezirksvertretung Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 241103
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241103 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Bestimmung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Bezirksvertretung Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.09.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur stellvertretenden Schriftführerin der Bezirksvertretung Bad Godesberg wird, neben Frau Maria Küther, Frau Jasmin Schillhabel bestimmt. Begründung Nach § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn ist Schriftführer/in der Bezirksvertretung die/der Leiter/in der Bezirksverwaltungs- stelle, im Verhinderungsfall ihre/sein Vertreter/in. Um im Verhinderungsfall die Schriftführung gewährleisten zu können, soll eine zweite stellvertretende Schriftführerin benannt werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de