241097-04 AA · Änderungsantrag
Interfraktioneller Änderungsantrag: ISEK Innenstadt Bad Godesberg, hier: Städtebauliches Nutzungskonzept zur Transformation der Bad Godesberger Innenstadt Antrag zur Vorlage 241097
Kerndaten
- Nummer
- 241097-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 25.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Pfarrer-Minartz-Straße Hauptort
- Oststraße
- Moltkeplatz
- Rheinallee
- Burgstraße
- Schweinheim
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 241097-04 AA Antragsteller/in: CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg Inge Stauder SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth Wolfgang Heedt 25.06.2025, gez. BBM Wenzel Interfraktioneller Änderungsantrag: ISEK Innenstadt Bad Godesberg, hier: Städtebauliches Nutzungskonzept zur Transformation der Bad Godesberger Innenstadt Antrag zur Vorlage 241097 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags I. Ziffer 3 der Vorlage wird durch folgende Formulierung ersetzt: „3. Die Vorschläge des städtebaulichen Nutzungskonzepts in Anlage 3 werden ausschließlich für den Bereich „Oststraße“ (ohne Freifläche Moltkeplatz) in die Ausarbeitung des Masterplans übernommen.“ II. Folgende Ziffer 4 wird ergänzt: „4. Die Stadtverwaltung legt vor der weiteren Ausarbeitung des Masterplans die Ergebnisse der zu DS 231463 beschlossenen Prüfungen und Zweitgutachten vor, insb. zu A.9 (Pfarrer-Minartz-Straße), A.13 (Zentrale Umsteigehaltestelle), D.1 (Radring), D.2 (Kreisverkehre).“ Begründung zu I.: Das vorgelegte städtebauliche Nutzungskonzept bleibt weit hinter den Anforderungen der beschlossenen städtebaulichen Nutzungsperspektive zurück. Diese sollte dazu dienen, Bereiche zu identifizieren, „in denen die vorhandene Gebäudestruktur besonders gravierende gestalterische, städtebauliche und funktionale Mängel aufweist und die aus städtebaulicher Sicht zur Verdichtung geeignet wären. Dabei ist sicherzustellen, dass gleichzeitig qualitätsvoller Freiraum entsteht“ (DS 210791-01 ÄA).Seite 1 von 4 Seite 2 Die jetzt vorgelegte Planung identifiziert lediglich punktuelles Bebauungspotential, ohne den Gesamtzusammenhang herzustellen und eine planerische Perspektive zu entwickeln, die Grundlage für eine planvolle Weiterentwicklung der Gebäudestruktur der Bad Godesberger Innenstadt sein könnte. Die Idee des Antrags war, durch die Zulassung größerer Bauvolumina sowie weiche Maßnahmen (z.B. Ansprache Eigentümer, Machbarkeitsstudien, Stadtteilarchitekt o.ä.) Anreize zu schaffen, um die vorhandene Bebauung in problematischen Bereichen durch neue, attraktivere Gebäude zu ersetzen. Dadurch sollte nicht zuletzt auch den planerischen Fehlern der Altstadtsanierung behutsam und über die Jahre entgegengewirkt werden. Die vorgelegte städtebauliche Nutzungsperspektive lässt eine solche planerische Linie und eine überzeugende Entwicklungsperspektive nicht erkennen. Sie geht nur auf – tatsächlich vorhandenes – Entwicklungspotential einzelner Grundstücke ein. Dementsprechend ist hier nur darüber zu entscheiden, ob die vorgelegten Planungen für einzelne Grundstücke so überzeugend sind, dass sie als Leitlinie für künftige Bauleitplanungs- oder Genehmigungsprozesse auf einzelnen Grundstücken dienen können. Dies bleibt unterhalb des Niveaus einer Rahmenplanung. Zu den einzelnen Vorschlägen: Die Entwicklungsperspektive für die Oststraße ist vielversprechend. Die Herstellung eines begrünten Innenhofs und die Schließung der Gebäudereihe entlang der Oststraße wären zu begrüßen. Die Vorschläge für die Freiflächengestaltung auf dem Moltkeplatz, die erneut die Beseitigung des vorhandenen und gut angenommenen Baumhains vorsehen, sind allerdings nicht sinnvoll und werden daher nicht mitbeschlossen. Zudem bleibt bei den bisherigen Vorschlägen offen, wie mit dem Gebäude der historischen Likörfabrik umgegangen werden soll. Auch müsste eine Lösung dafür gefunden werden, wie im Rahmen der Bebauung der ehemaligen Synagoge gedacht werden kann. Die Vorschläge für die Pfarrer-Minartz-Straße sowie für die Rheinallee lassen sich derzeit noch nicht belastbar entscheiden, da die weiteren Bebauungsmöglichkeiten dieser Grundstücke von verkehrsplanerischen Vorfragen abhängen. In der Pfarrer-Minartz-Straße ist die seit langem gestellte Frage offen, ob die Zufahrt zu den Parkhäusern insbesondere der Cityterrassen auf das Grundstück zwischen St.-Markus-Stift und Cityterrassen verlegt und die bisherige Pfarrer-Minartz-Straße in einen Fußgänger-/Radverkehrsbereich umgewandelt werden kann. Die entstehende Stichstraße könnte dann beidseitig bebaut werden. Ob dies möglich ist, hängt maßgeblich von den Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Burgstraße ab, wenn dort ein weiterer Knoten eingerichtet würde. Diese Verträglichkeit eines zusätzlichenSeite 2 von 4 Seite 3 Knotenpunkts auf der Burgstraße müsste auf jeden Fall erst geprüft werden, damit der Verkehrsfluss nicht überproportional behindert wird. Die vorgeschlagene Bebauung würde die damit einhergehende substantielle Aufwertung des Zugangs zur Innenstadt aus Richtung Schweinheim unmöglich machen. Hinzu kommt, dass vor der Erstellung einer Planung im Bereich der Pfarrer- Minartz-Straße zunächst hinlängliche und vertiefende Absprachen mit den Eigentümer*innen erfolgen. Nach DS 241074 heißt es zu Punkt 9: „Aufgrund der genannten notwendigen komplexen Überprüfungen und zu erwartenden hohen Abstimmungsbedarfe mit den Privateigentümern mehrerer Tiefgaragen empfiehlt die Verwaltung eine Schwerpunktbereichbetrachtung auf Masterplanebene nicht. Denn die Schwerpunktbereiche sollten eine zumindest mittelfristige Umsetzungsperspektive haben.“ Die vorgeschlagene Bebauung auf dem Grundstück der St.-Marien-Kirche wäre hingegen unkritisch. Dabei ist allerdings anzumerken, dass die vorgesehene Geschossigkeit insbesondere zum Nachbargebäude nicht korrekt ist. Die Fronhofer Galeria ist in diesem Bereich viergeschossig, ein Neubau auf dem Gelände der Kirche mit sechs Geschossen – wie auf Seite 6 der Anlage 3 als maßgeblichem Plan vorgesehen – wäre damit nicht vereinbar. Diese Planung muss daher zumindest überarbeitet werden. Das Grundstück an der Rheinallee ist eine der möglichen Flächen für eine zentrale Umsteigehaltestelle (DS 231463, Ziff. A.13). Der vorgeschlagene Solitär würde die Bebauung des Grundstücks deutlich weiter Richtung Südwesten ausdehnen. Dabei handelt es sich möglicherweise um Flächen, die für die Errichtung einer Umsteigehaltestelle erforderlich sein könnten. Bevor nicht geklärt ist, ob die Zentrale Umsteigehaltestelle in diesem Bereich errichtet werden soll, kann keine entgegenstehende Bebauung beschlossen werden. In diesem Zusammenhang ist auch zunächst der Umbau der Unterführung an der Rheinallee in das Blickfeld zu nehmen, um mögliche Kapazitäten für einen Ausbau für eine zentrale Umsteigehaltestell zu prüfen. Ebenso muss die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans mit einbezogen werden. Wir erwarten in diesem Bereich auch entsprechende vertiefende Abstimmungen mit den jetzigen Immobilienbesitzern in dem Areal an der Rheinallee, damit das Gesamtensemble in dem Eingangsbereich zur Stadt aber auch im Umfeld des Villenviertels ansprechend gestaltet werden kann. Ebenso ist bei der Planung der gesamte Bereich in der Umgebung der Rheinallee mit einzubeziehen, sozusagen als attraktiver Eingangsbereich zur Innenstadt. Allerdings sollen auch im Umfeld wie bisher Möglichkeiten zum stadtnahen Parken insbesondere für ältere Menschen und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität bestehen bleiben sowie Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.Seite 3 von 4 Seite 4 Die vorgelegten Vorschläge für die drei Einzelgrundstück zeigen aber auch, dass es angesichts der städtebaulichen Herausforderungen der Bad Godesberger Innenstadt nicht sonderlich realistisch ist, ohne separate Wettbewerbsverfahren wirklich gute Lösungen für Lückenschlüsse zu finden. zu II.: Die weitere Ausarbeitung des Masterplans ist nicht möglich, ohne die künftige Verkehrsführung mit einzubeziehen. Es ist nicht vorstellbar, in Zeiten der Verkehrswende eine Masterplanung für die nächsten 20 bis 30 Jahre zu beschließen, ohne zugleich die Veränderungen im Verkehrsbereich zu integrieren. Dies betrifft ganz besonders Antworten auf die steigende Bedeutung des Umweltverbunds in Gestalt von ÖPNV und Fahrradverkehr. Beides hat erhebliche Auswirkungen auf den öffentlichen Raum, die in die Planung integriert werden müssen. Mit dem Beschluss zu DS 231463 (Vorentwurf Masterplan) hat die Bezirksvertretung am 10.04.2024 verschiedene Änderungen am Vorentwurf beschlossen. Dies umfasste verschiedene zusätzliche Prüfungen und Änderungen am Verkehrskonzept. Diese müssen kurzfristig vorgelegt werden, damit die Politik Entscheidungen über die präferierten Lösungen treffen kann. Sowohl die Vorschläge für eine Bebauung in der Pfarrer-Minartz-Straße als auch in der Rheinallee sind von der künftigen Verkehrsführung abhängig und sind auf die zügige Klärung dieser Vorfragen angewiesen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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