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241097-04 AA · Änderungsantrag

Interfraktioneller Änderungsantrag: ISEK Innenstadt Bad Godesberg, hier: Städtebauliches Nutzungskonzept zur Transformation der Bad Godesberger Innenstadt Antrag zur Vorlage 241097

Nummer
241097-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
25.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Pfarrer-Minartz-Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Oststraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Moltkeplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Rheinallee Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Burgstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Schweinheim Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 241097 ISEK Innenstadt Bad Godesberg, hier: Städtebauliches Nutzungskonzept zur Transformation der Bad Godesberger Innenstadt

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Änderungsantrag
öffentlich
241097-04 AA
Antragsteller/in:
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
Inge Stauder
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
Wolfgang Heedt
25.06.2025, gez. BBM Wenzel
Interfraktioneller Änderungsantrag: ISEK Innenstadt
Bad Godesberg, hier: Städtebauliches
Nutzungskonzept zur Transformation der Bad
Godesberger Innenstadt
Antrag zur Vorlage 241097
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
I. Ziffer 3 der Vorlage wird durch folgende Formulierung ersetzt:
„3. Die Vorschläge des städtebaulichen Nutzungskonzepts in Anlage 3 werden
ausschließlich für den Bereich „Oststraße“ (ohne Freifläche Moltkeplatz) in die
Ausarbeitung des Masterplans übernommen.“
II. Folgende Ziffer 4 wird ergänzt:
„4. Die Stadtverwaltung legt vor der weiteren Ausarbeitung des Masterplans die
Ergebnisse der zu DS 231463 beschlossenen Prüfungen und Zweitgutachten
vor, insb. zu A.9 (Pfarrer-Minartz-Straße), A.13 (Zentrale Umsteigehaltestelle),
D.1 (Radring), D.2 (Kreisverkehre).“
Begründung
zu I.:
Das vorgelegte städtebauliche Nutzungskonzept bleibt weit hinter den
Anforderungen der beschlossenen städtebaulichen Nutzungsperspektive
zurück. Diese sollte dazu dienen, Bereiche zu identifizieren, „in denen die
vorhandene Gebäudestruktur besonders gravierende gestalterische,
städtebauliche und funktionale Mängel aufweist und die aus städtebaulicher
Sicht zur Verdichtung geeignet wären. Dabei ist sicherzustellen, dass
gleichzeitig qualitätsvoller Freiraum entsteht“ (DS 210791-01 ÄA).Seite 1 von 4
Seite 2
Die jetzt vorgelegte Planung identifiziert lediglich punktuelles
Bebauungspotential, ohne den Gesamtzusammenhang herzustellen und eine
planerische Perspektive zu entwickeln, die Grundlage für eine planvolle
Weiterentwicklung der Gebäudestruktur der Bad Godesberger Innenstadt sein
könnte. Die Idee des Antrags war, durch die Zulassung größerer Bauvolumina
sowie weiche Maßnahmen (z.B. Ansprache Eigentümer, Machbarkeitsstudien,
Stadtteilarchitekt o.ä.) Anreize zu schaffen, um die vorhandene Bebauung in
problematischen Bereichen durch neue, attraktivere Gebäude zu ersetzen.
Dadurch sollte nicht zuletzt auch den planerischen Fehlern der
Altstadtsanierung behutsam und über die Jahre entgegengewirkt werden.
Die vorgelegte städtebauliche Nutzungsperspektive lässt eine solche
planerische Linie und eine überzeugende Entwicklungsperspektive nicht
erkennen. Sie geht nur auf – tatsächlich vorhandenes – Entwicklungspotential
einzelner Grundstücke ein. Dementsprechend ist hier nur darüber zu
entscheiden, ob die vorgelegten Planungen für einzelne Grundstücke so
überzeugend sind, dass sie als Leitlinie für künftige Bauleitplanungs- oder
Genehmigungsprozesse auf einzelnen Grundstücken dienen können. Dies
bleibt unterhalb des Niveaus einer Rahmenplanung.
Zu den einzelnen Vorschlägen:
Die Entwicklungsperspektive für die Oststraße ist vielversprechend. Die
Herstellung eines begrünten Innenhofs und die Schließung der Gebäudereihe
entlang der Oststraße wären zu begrüßen. Die Vorschläge für die
Freiflächengestaltung auf dem Moltkeplatz, die erneut die Beseitigung des
vorhandenen und gut angenommenen Baumhains vorsehen, sind allerdings
nicht sinnvoll und werden daher nicht mitbeschlossen. Zudem bleibt bei den
bisherigen Vorschlägen offen, wie mit dem Gebäude der historischen
Likörfabrik umgegangen werden soll. Auch müsste eine Lösung dafür gefunden
werden, wie im Rahmen der Bebauung der ehemaligen Synagoge gedacht
werden kann.
Die Vorschläge für die Pfarrer-Minartz-Straße sowie für die Rheinallee lassen
sich derzeit noch nicht belastbar entscheiden, da die weiteren
Bebauungsmöglichkeiten dieser Grundstücke von verkehrsplanerischen
Vorfragen abhängen.
In der Pfarrer-Minartz-Straße ist die seit langem gestellte Frage offen, ob die
Zufahrt zu den Parkhäusern insbesondere der Cityterrassen auf das
Grundstück zwischen St.-Markus-Stift und Cityterrassen verlegt und die
bisherige Pfarrer-Minartz-Straße in einen Fußgänger-/Radverkehrsbereich
umgewandelt werden kann. Die entstehende Stichstraße könnte dann
beidseitig bebaut werden. Ob dies möglich ist, hängt maßgeblich von den
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Burgstraße ab, wenn dort ein
weiterer Knoten eingerichtet würde. Diese Verträglichkeit eines zusätzlichenSeite 2 von 4
Seite 3
Knotenpunkts auf der Burgstraße müsste auf jeden Fall erst geprüft werden,
damit der Verkehrsfluss nicht überproportional behindert wird. Die
vorgeschlagene Bebauung würde die damit einhergehende substantielle
Aufwertung des Zugangs zur Innenstadt aus Richtung Schweinheim unmöglich
machen.
Hinzu kommt, dass vor der Erstellung einer Planung im Bereich der Pfarrer-
Minartz-Straße zunächst hinlängliche und vertiefende Absprachen mit den
Eigentümer*innen erfolgen. Nach DS 241074 heißt es zu Punkt 9: „Aufgrund
der genannten notwendigen komplexen Überprüfungen und zu erwartenden
hohen Abstimmungsbedarfe mit den Privateigentümern mehrerer Tiefgaragen
empfiehlt die Verwaltung eine Schwerpunktbereichbetrachtung auf
Masterplanebene nicht. Denn die Schwerpunktbereiche sollten eine zumindest
mittelfristige Umsetzungsperspektive haben.“
Die vorgeschlagene Bebauung auf dem Grundstück der St.-Marien-Kirche wäre
hingegen unkritisch. Dabei ist allerdings anzumerken, dass die vorgesehene
Geschossigkeit insbesondere zum Nachbargebäude nicht korrekt ist. Die
Fronhofer Galeria ist in diesem Bereich viergeschossig, ein Neubau auf dem
Gelände der Kirche mit sechs Geschossen – wie auf Seite 6 der Anlage 3 als
maßgeblichem Plan vorgesehen – wäre damit nicht vereinbar. Diese Planung
muss daher zumindest überarbeitet werden.
Das Grundstück an der Rheinallee ist eine der möglichen Flächen für eine
zentrale Umsteigehaltestelle (DS 231463, Ziff. A.13). Der vorgeschlagene
Solitär würde die Bebauung des Grundstücks deutlich weiter Richtung
Südwesten ausdehnen. Dabei handelt es sich möglicherweise um Flächen, die
für die Errichtung einer Umsteigehaltestelle erforderlich sein könnten. Bevor
nicht geklärt ist, ob die Zentrale Umsteigehaltestelle in diesem Bereich errichtet
werden soll, kann keine entgegenstehende Bebauung beschlossen werden. In
diesem Zusammenhang ist auch zunächst der Umbau der Unterführung an der
Rheinallee in das Blickfeld zu nehmen, um mögliche Kapazitäten für einen
Ausbau für eine zentrale Umsteigehaltestell zu prüfen. Ebenso muss die
Neuaufstellung des Nahverkehrsplans mit einbezogen werden. Wir erwarten in
diesem Bereich auch entsprechende vertiefende Abstimmungen mit den
jetzigen Immobilienbesitzern in dem Areal an der Rheinallee, damit das
Gesamtensemble in dem Eingangsbereich zur Stadt aber auch im Umfeld des
Villenviertels ansprechend gestaltet werden kann.
Ebenso ist bei der Planung der gesamte Bereich in der Umgebung der
Rheinallee mit einzubeziehen, sozusagen als attraktiver Eingangsbereich zur
Innenstadt. Allerdings sollen auch im Umfeld wie bisher Möglichkeiten zum
stadtnahen Parken insbesondere für ältere Menschen und für Menschen mit
eingeschränkter Mobilität bestehen bleiben sowie Abstellmöglichkeiten für
Fahrräder.Seite 3 von 4
Seite 4
Die vorgelegten Vorschläge für die drei Einzelgrundstück zeigen aber auch,
dass es angesichts der städtebaulichen Herausforderungen der Bad
Godesberger Innenstadt nicht sonderlich realistisch ist, ohne separate
Wettbewerbsverfahren wirklich gute Lösungen für Lückenschlüsse zu finden.
zu II.:
Die weitere Ausarbeitung des Masterplans ist nicht möglich, ohne die künftige
Verkehrsführung mit einzubeziehen. Es ist nicht vorstellbar, in Zeiten der
Verkehrswende eine Masterplanung für die nächsten 20 bis 30 Jahre zu
beschließen, ohne zugleich die Veränderungen im Verkehrsbereich zu
integrieren. Dies betrifft ganz besonders Antworten auf die steigende
Bedeutung des Umweltverbunds in Gestalt von ÖPNV und Fahrradverkehr.
Beides hat erhebliche Auswirkungen auf den öffentlichen Raum, die in die
Planung integriert werden müssen.
Mit dem Beschluss zu DS 231463 (Vorentwurf Masterplan) hat die
Bezirksvertretung am 10.04.2024 verschiedene Änderungen am Vorentwurf
beschlossen. Dies umfasste verschiedene zusätzliche Prüfungen und
Änderungen am Verkehrskonzept. Diese müssen kurzfristig vorgelegt werden,
damit die Politik Entscheidungen über die präferierten Lösungen treffen kann.
Sowohl die Vorschläge für eine Bebauung in der Pfarrer-Minartz-Straße als
auch in der Rheinallee sind von der künftigen Verkehrsführung abhängig und
sind auf die zügige Klärung dieser Vorfragen angewiesen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 02:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de